Grundstücknutzungsvertrag Celle
Jetzt Grundstücksnutzungsvertrag online absenden

Grundstücknutzungsvertrag für Celle

In bestimmten Gebieten vom Landkreis Celle ist beabsichtigt, ein zukunftsfähiges Glasfasernetz zu errichten, über das leistungsfähige Breitbanddienste für Internet, Telefonie und TV angeboten werden sollen. Mit Abschluss des Grundstücksnutzungsvertrages erteilst Du Dein Einverständnis für den Anschluss Deines Gebäudes ans Glasfasernetz und gestattest auf dem anzuschließenden Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anzubringen, einzubauen, zu verlegen, zu errichten, zu prüfen und Instand zu halten, die erforderlich sind, um einen Anschluss an das Glasfasernetz herzustellen.

Du bist Eigentümer:in eines Gebäudes - und möchtest, dass es an das Glasfasernetz angeschlossen wird?
Dann füll den Grundstücksnutzungsvertrag aus. Wenn alles passt, bekommst Du eine Bestätigungsmail in ein paar Tagen von uns. Du bist nicht Eigentümer:in des Gebäudes? Dann gib dem:der Eigentümer:in die Infos zu dieser Website.

Deine Daten speichern und nutzen wir, die Vodafone Deutschland GmbH, nur für die Kontaktaufnahme mit Dir. Alle Daten werden, wenn kein Vertrag zwischen Dir und uns geschlossen wird, nach 4 Monaten gelöscht. Erteilst Du uns die Einwilligung nicht und bestätigst Du nicht mit "Grundstücksnutzungsvertrag absenden", werden Deine Daten nicht gespeichert.

Persönliche Daten des Eigentümers

Gib hier deine persönlichen Kontaktdaten ein.

Vertreter:in

Bitte trag hier nur eine:n Vertreter:in ein, wenn dieser Dich in allen Belangen vertreten soll.

Adresse des Grundstücks des Eigentümers

Hier die Detail-Informationen zum Grundstück angeben, an dem der Hausanschluss gelegt werden soll.
An dieser Anschluss-Adresse hattest du die Verfügbarkeit geprüft.

Hinweis zum Gebäude:

Bitte gib uns Infos zu Deinem Gebäude. So stellen wir sicher, dass für jede Wohn- und Geschäftseinheit ausreichend Glasfasern installiert werden.

Einverständniserklärung

Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns, Meridiam Glasfaser GmbH & Co. KG (Steinweg 34; 56410 Montabaur), Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz. Diese Vereinbarung ist neben dem Abschluss eines Auftrages über Telefon- und/oder Internetdienstleistungen notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Breitbandnetz. Meridiam Glasfaser GmbH & Co. KG beabsichtigt in Kooperation mit der Vodafone GmbH, in bestimmten Gebieten des Landkreises Celle ein zukunftsfähiges Glasfasernetz zu errichten, über das leistungsfähige Breitbanddienste für Internet, Telefonie und TV angeboten werden. Mit dem Netzbetrieb beauftragt die Firma Meridiam Glasfaser GmbH & Co. KG die Vodafone GmbH.

1. Der Eigentümer ist damit einverstanden und gestattet Meridiam Glasfaser GmbH & Co. KG (Steinweg 34; 56410 Montabaur), (nachfolgend "Vertragspartner") auf dem vorgenannten Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anzubringen, einzubauen, zu verlegen, zu errichten, zu prüfen und Instand zu halten, die erforderlich sind, um einen Anschluss an das Glasfasernetz des Vertragspartners herzustellen. Der Glasfaser-Hausanschluss besteht insbesondere aus Glasfaserleerrohr, Glasfaserkabel, Hauseinführung und der Hausanschlusseinrichtung. Der Glasfaser-Hausanschluss ist Eigentum des Vertragspartners und i. S. d. § 95 Abs. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck auf dem Grundstück errichtet.

Die Gestattung umfasst alle Maßnahmen, die für die Herstellung und den Betrieb sachdienlich oder erforderlich sind und auch ggf. in Zukunft werden. Der Eigentümer gestattet dem Vertragspartner oder von diesem beauftragten Dritten, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude in Absprache mit dem Eigentümer zu betreten und zu befahren, sowie während der Arbeiten die benötigten Materialien und Geräte auf dem Grundstück zu lagern. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch die Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Die Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses und die Festlegung des Leitungsweges erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer. Das bauausführende Unternehmen verpflichtet sich, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder Gebäude durch Arbeiten auf Grundlage dieser Vereinbarung beschädigt worden ist/sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das bauausführende Unternehmen dazu im Rahmen des Vertrags rechtlich zu verpflichten.

Der Vertragspartner wird die von ihm errichteten Vorrichtungen auf Antrag des Eigentümers umlegen oder entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Umlegung oder Entfernung trägt der Eigentümer.

2. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber Vodafone GmbH und mit diesem verbundene Unternehmen bzw. von ihm Beauftragte im Gebäude diejenigen Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um die von der Vodafone GmbH angebotenen Dienste bereitzustellen. Der Eigentümer stellt den erforderlichen Stromanschluss für den notwendigen Glasfasernetz-Anschluss zur Verfügung.

3. Im Rahmen des Erstausbaus des Glasfasernetzes im jeweiligen Straßenzug ist der Glasfaseranschluss kostenfrei. Für den Anschluss an das Glasfasernetz des Vertragspartners und die Installation des Glasfaser-Hausanschlusses zu den vorgenannten Bedingungen muss dieser Grundstücksnutzungsvertrag dem Vertragspartner bis zum 30.04.2024 (nachfolgend "Stichtag") rechtsverbindlich unterzeichnet zugehen und für jedes Grundstück/Gebäude gleichzeitig mit dem Grundstücksnutzungsvertrag auch mindestens ein Auftrag über ein Internet- und Telefonprodukt bzw. ein Kombiprodukt bestehend aus einem Glasfaser-Internet-Anschluss (Telefon/TV optional) mit der Vodafone GmbH abgeschlossen werden.

Falls die Unterlagen nach dem Stichtag beim Vertragspartner eingehen und die Realisierung des Anschlusses noch während der Erstausbauphase im jeweiligen Straßenabschnitt erfolgt, können höhere Kosten für den Anschluss entstehen.

Falls die Unterlagen nach dem Stichtag beim Vertragspartner eingehen und die Realisierung des Anschlusses nicht mehr während des Erstausbaus des jeweiligen Straßenabschnitts erfolgt, ist eine Realisierung im Rahmen dieses Ausbauprojektes nicht mehr möglich.

4. Für den Fall, dass der Vertragspartner das Glasfasernetz ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, willigt der Eigentümer in den Eintritt dieses Dritten als Nutzungsberechtigter mit allen Rechten und Pflichten bereits jetzt unwiderruflich ein. Der Eigentümer verpflichtet sich, für den Fall, dass er das Grundstück ganz oder teilweise veräußert, den Vertragspartner zu benachrichtigen und dem Erwerber den Eintritt in diesen Grundstücksnutzungsvertrag aufzuerlegen.

5. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags erwirbt der Eigentümer keinen Anspruch auf Errichtung des Glasfasernetzes. Die Errichtung unterliegt einer konkreten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Vertragspartners.

6. Datenschutzhinweise

(1) Verantwortlicher, Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Der Vertragspartner ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und erhebt Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten wie ggf. E-Mail oder Telefonnummer, Kontoverbindungsdaten, Vertragsdaten, wie z.B. Kundennummer, Grundstücksdaten und vergleichbare Daten) zur Erfüllung des geschlossenen Vertrags. Der Vertragspartner wird Ihre personenbezogenen Daten an die Vodafone GmbH sowie weitere Dritte weitergeben, soweit dies im Rahmen der Planung, der Errichtung und des Betriebs des Glasfasernetzes erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Vodafone GmbH wird die Information darüber, dass für Ihr Grundstück eine Gestattung vorliegt insbesondere für die Verfügbarkeitsprüfung auf der Webseite www.vodafone.de verwenden.

(2) Speicherdauer und Datenlöschung
Nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung (Beendigung des Vertrages) werden Ihre personenbezogenen Daten für steuerrechtliche Zwecke 10 Jahre gespeichert. Spätestens nach Ablauf dieser Frist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

(3) Datenschutzrechte allgemein sowie Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
Datenschutzrechte allgemein sowie Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde Im Rahmen der Vorgaben nach den Art. 15 ff. der DSGVO stehen Ihnen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit gegen den Vertragspartner zu. Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht gegenüber einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

7. Der Vertragspartner nimmt diesen Vertrag spätestens durch Aufnahme der Bauarbeiten zur Herstellung des Anschlusses auf dem Grundstück des Eigentümers an.
Der Unterzeichnende erklärt, auch im Namen aller ggf. weiteren Eigentümer zu handeln.