Glasfaser für den Landkreis Celle
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Hinweis zum Gebäude:

Bitte gib uns Infos zu Deinem Gebäude. So stellen wir sicher, dass für jede Wohn- und Geschäftseinheit ausreichend Glasfasern installiert werden.

Einverständniserklärung

Du hast noch Fragen zum Grundstücksnutzungsvertrag oder brauchst Hilfe?

Du erreichst den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald Dienstags 13 – 16 Uhr und Donnerstags 9 – 12 Uhr
unter +49 761 2160 6979
Weitere Infos findest du auf der Homepage des Zweckverbands: zvbbh.de 
Klicke hier für aktuelle Meldungen zu Servicezeiten für den telefonischen Kontakt.

Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald

Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns, Zweckverband Breitband Breisgau Hochschwarzwald (Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau), Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das kommunale Glasfasernetz.

Der Zweckverband Breitband Breisgau Hochschwarzwald ist ein Zusammenschluss von 40 Städten und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie dem Landkreis selbst und beabsichtigt, in durch seinen Mitgliedern beschlossenen Bereichen ein zukunftsfähiges Glasfasernetz zu errichten, über das leistungsfähige Breitbanddienste für Internet, Telefonie und TV angeboten werden. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald beauftragt die Vodafone GmbH mit der Einholung der Grundstücksnutzungsverträge, sowie mit dem späteren Netzbetrieb. Das Netz steht weiteren Anbietern über open access offen.

1.  Der Eigentümer ist damit einverstanden und gestattet dem Zweckverband Breitband Breisgau Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau (nachfolgend "Vertragspartner") unentgeltlich auf dem vorgenannten Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anzubringen, einzubauen, zu verlegen, zu errichten, zu prüfen und Instand zu halten, die erforderlich sind, um einen Anschluss an das Glasfasernetz des Vertragspartners herzustellen. Der Glasfaser-Hausanschluss besteht insbesondere aus Glasfaserleerrohr, Glasfaserkabel, Hauseinführung und der Hausanschlusseinrichtung als Hausübergabepunkt direkt neben der Hauseinführung. Der Glasfaser-Hausanschluss ist Eigentum des Vertragspartners und i. S. d. § 95 Abs. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck auf dem Grundstück errichtet.

Die Gestattung umfasst alle Maßnahmen auf Privatgrund bis einschließlich Übergabestelle im Gebäude (Hausübergabepunkt), die für die Herstellung und den Betrieb sachdienlich oder erforderlich sind und auch ggf. in Zukunft werden. Der Eigentümer gestattet dem Vertragspartner oder von diesem beauftragten Dritten, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude in Absprache mit dem Eigentümer zu betreten und zu befahren, sowie während der Arbeiten die benötigten Materialien und Geräte auf dem Grundstück zu lagern. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch die Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Die Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses und die Festlegung des Leitungsweges erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer. Das bauausführende Unternehmen verpflichtet sich, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder Gebäude durch Arbeiten auf Grundlage dieser Vereinbarung beschädigt worden ist/sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das bauausführende Unternehmen dazu im Rahmen des Vertrags rechtlich zu verpflichten.

Der Vertragspartner wird die von ihm errichteten Vorrichtungen auf Antrag des Eigentümers umlegen oder entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Umlegung oder Entfernung trägt der Eigentümer. 

2.  Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald bzw. von ihm beauftragte Unternehmen oder im Zusammenhang mit dem kommunalen Glasfasernetz der Netzbetreiber Vodafone GmbH und mit diesem verbundene Unternehmen bzw. von ihm Beauftragte im Gebäude diejenigen Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um die von der Vodafone GmbH angebotenen Dienste bereitzustellen. Der Eigentümer stellt den erforderlichen Stromanschluss für den notwendigen Glasfasernetz-Anschluss zur Verfügung.  

3.  Im Rahmen des Erstausbaus des Glasfasernetzes im jeweiligen Straßenzug wird der Glasfaseranschluss für zulässige Adressen kostenfrei bis zur Gebäudeeinführung realisiert. Über die Zulässigkeit entscheidet alleinig der Vertragspartner; ein Rechtsanspruch auf die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses besteht nicht. Grundlage für den Glasfaseranschluss ist die kürzeste Entfernung zwischen Glasfasernetz und zu versorgendem Gebäude. Für den Anschluss an das Glasfasernetz des Vertragspartners und die Installation des Glasfaser-Hausanschlusses zu den vorgenannten Bedingungen muss dieser Grundstücksnutzungsvertrag der Vodafone GmbH bis spätestens zum 31.07.2022 (nachfolgend "Stichtag") rechtsverbindlich unterzeichnet zugehen (Zugang bei der Vodafone GmbH unter der unten angegebenen postalischen, E-Mail oder Fax- Adresse). Sollte ein anderer Anschlusspunkt gewünscht werden, erfolgt hierfür ein individuelles kostenpflichtiges Angebot seitens des Zweckverbands Breitband Breisgau Hochschwarzwald.

Falls die Unterlagen nach dem Stichtag bei der Vodafone GmbH eingehen und die Realisierung des Anschlusses noch während der Erstausbauphase im jeweiligen Straßenabschnitt erfolgt, können Kosten für den Anschluss entstehen. 

Falls die Unterlagen nach dem Stichtag bei der Vodafone GmbH eingehen und die Realisierung des Anschlusses nicht mehr während des Erstausbaus des jeweiligen Straßenabschnitts erfolgt, werden die entstehenden Ausbaukosten vollständig in Rechnung gestellt. 

4.  Für den Fall, dass der Vertragspartner das Glasfasernetz ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, willigt der Eigentümer in den Eintritt dieses Dritten als Nutzungsberechtigter mit allen Rechten und Pflichten bereits jetzt unwiderruflich ein. Der Eigentümer verpflichtet sich, für den Fall, dass er das Grundstück ganz oder teilweise veräußert, den Vertragspartner zu benachrichtigen und dem Erwerber den Eintritt in diesen Grundstücksnutzungsvertrag aufzuerlegen.

5.  Mit Unterzeichnung dieses Vertrags erwirbt der Eigentümer keinen Anspruch auf Errichtung des Glasfasernetzes. 

6.  Datenschutzhinweise
(1) Verantwortlicher, Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 
Der Vertragspartner ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und erhebt Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten wie ggf. E-Mail oder Telefonnummer, Kontoverbindungsdaten, Vertragsdaten, wie z.B. Kundennummer, Grundstücksdaten und vergleichbare Daten) zur Erfüllung des geschlossenen Vertrags. Der Vertragspartner wird Ihre personenbezogenen Daten an die Vodafone GmbH sowie weitere Dritte weitergeben, soweit dies im Rahmen der Planung, der Errichtung und des Betriebs des Glasfasernetzes erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Vodafone GmbH wird die Information darüber, dass für Ihr Grundstück eine Gestattung vorliegt insbesondere für die Verfügbarkeitsprüfung auf der Webseite www.vodafone.de verwenden.
(2) Speicherdauer und Datenlöschung 
Nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung (Beendigung des Vertrages) werden Ihre personenbezogenen Daten für steuerrechtliche Zwecke 10 Jahre gespeichert. Spätestens nach Ablauf dieser Frist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. 
(3) Datenschutzrechte allgemein sowie Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde 
Im Rahmen der Vorgaben nach den Art. 15 ff. der DSGVO stehen Ihnen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit gegen den Vertragspartner zu. Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht gegenüber einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

7.  Der Vertragspartner nimmt diesen Vertrag spätestens durch Aufnahme der Bauarbeiten zur Herstellung des Anschlusses auf dem Grundstück des Eigentümers an.


Der Unterzeichnende erklärt, auch im Namen aller ggf. weiteren Eigentümer zu handeln.