Vodafone – für Dich barrierefrei

Unsere Produkte und Services sind für alle da

Erklärung zur Barrierefreiheit der Vodafone-Unternehmen1Details zur Fußnote

Wir arbeiten beständig daran, unsere an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichteten Produkte und Dienste, insbesondere unsere Kommunikation, barrierefrei zu gestalten. Nicht alle unsere Ziele haben wir dabei bereits erreichen können, was vor allem am Umfang der Herausforderung liegt. Es gibt aber auch einzelne Fälle, wo wir wegen entgegenstehender rechtlicher Anforderungen oder wegen der Unangemessenheit des Aufwandes darauf verzichten müssen, Barrierefreiheit herzustellen. Welche Ziele wir insgesamt verfolgen, welche Lösungen wir bereits bieten und was noch zu tun bleibt, ist im Folgenden näher beschrieben.

Webseiten, Apps & Dokumente

Für unsere Webseiten2Details zur Fußnote, Apps und Dokumente setzen wir die gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dem noch zu erlassenden harmonisierten Standard EN 301 549 um. Außerdem streben wir danach, wo immer möglich auch zusätzliche Anforderungen aufzugreifen und umzusetzen. Auf diesem Weg haben wir bereits viel erreicht und einen großen Teil unserer Webseiten und Dokumente erfolgreich an die weltweit anerkannten Standards angepasst. Es gibt noch immer viel zu tun; nicht alle Ziele sind vollständig erreicht:

Wahrnehmbarkeit

Wir konnten noch nicht alle Aspekte der Wahrnehmbarkeit anpassen. So sind etwa Alternativtexte nicht in allen Fällen vollständig vorhanden. Auch Tabellen, Seitenüberschriften und -strukturen sind nicht immer korrekt, weswegen nicht in allen Fällen eine richtige Beschreibung gegeben wird. In seltenen Fällen verfügen Elemente nicht über genügend Kontrast. Ein Zoom auf 200 % funktioniert nicht bei allen Darstellungen.

Bedienbarkeit

Einige Bedienbarkeitsaspekte sind noch nicht vollständig aktualisiert. Hierzu gehören insbesondere die durchgängige Navigation per Tastatur und die Mindestgröße von anklickbaren Elementen. Das Überspringen von Bereichen können wir noch nicht in allen Dokumenten gewährleisten.

Verständlichkeit

Verschiedene Elemente der Verständlichkeit, insbesondere sprachenbezogene Kriterien, konnten wir noch nicht vollständig an die Anforderungen anpassen.

Kompatibilität

Name, Rolle und Wert von Elementen sind nicht vollständig verfügbar.

Benutzerpräferenzen

Benutzerdefinierte Einstellungen können nicht immer vollständig erfolgen.

Maschinelle Lesbarkeit

Rechnungen für Mobilfunkleistungen können von manchen Tools nicht korrekt vorgelesen werden; es kommt zu einer falschen Lesereihenfolge. Eine Ablösung der entsprechenden Software durch eine neue, welche auch diese Probleme behebt, ist für Mitte 2026 geplant.

Ausnahmen

Einige Webseiten oder Apps3Details zur Fußnote werden von uns nicht mehr weiterentwickelt und demnächst abgeschaltet. Der Aufwand für die Herstellung der Barrierefreiheit steht, besonders mit Blick auf die nur noch sehr geringe Nutzerzahl und die nahende Abschaltung, außer Verhältnis zum erzielbaren Nutzermehrwert. Daher werden wir diese Webseiten bzw. Apps nicht barrierefrei machen.

Dokumente, für die gesetzliche vorgegebene Formulare existieren (z.B. Vertragszusammenfassung, Produktinformationsblatt), passen wir so weit an die Barrierefreiheitsanforderungen an, als die gesetzlichen Vorgaben dadurch nicht verletzt werden.

Kundenservice

Unseren Kundenservice kannst Du jederzeit über mehrere Kanäle kontaktieren, welche unterschiedliche aber in Summe alle sensorischen Kanäle bedienen. Allerdings gibt es spezielle Angebote, die noch nicht über alle diese Kanäle wahrnehmbar sind. Es kann auch noch dazu kommen, dass Kontakte, die auf einem Kanal beginnen, auf einen anderen Kanal wechseln müssen; hierbei ist es jedoch möglich, dass ein barrierefreier Kontakt insbesondere aus Kapazitätsgründen Probleme bereitet.

Authentifizierungsmechanismen haben wir so weit wie es uns möglich war barrierefrei gemacht. Letzte Hürden können wir aber nicht beseitigen, da Veränderungen der grundlegenden Mechanismen gesetzliche und behördliche Vorgaben verletzen würden.

Telekommunikationsdienste, Text in Echtzeit, Gesamtgesprächsdienste

Gemäß § 14 der Verordnung zum BFSG sind wir verpflichtet, für nach dem 28. Juni 2025 geschlossene Verträge über Sprachkommunikationsdienste (spätestens jedoch ab dem 27. Juni 2030) Text in Echtzeit zu ermöglichen. Die nötigen Voraussetzungen haben wir in unserem Netz geschaffen. Die Aktivierung dieser Funktion im Einzelfall ist abhängig von dem verwendeten Endgerät (Mobiltelefon etc.); bitte informiere dich darüber beim jeweiligen Hersteller.

Wichtig: Text in Echtzeit steht aus technischen Gründen nicht in 2G-Netzen zur Verfügung. Außerdem müssen beide Endgeräte in der Lage sein, die Funktion selbst standardkonform zu nutzen. Wenn eines der Endgeräte eine Textkommunikation nicht anbietet, kann sie auch nicht aktiviert werden.

Wichtig: Anfragen zur Aktivierung der Text-in-Echtzeit-Funktion können von der Mehrheit der Endgeräte im Festnetz nicht standardkonform verarbeitet werden. Das führt dazu, dass Anrufe von Anschlüssen mit Text-in-Echtzeit-Funktionalität entweder gar nicht stattfinden oder abbrechen. Daher haben wir entschieden, Text in Echtzeit im Festnetz zunächst nicht zu ermöglichen; entsprechende Dienstanfragen werden von unserem Netz als nicht verfügbar beantwortet. Anrufe im Mobilfunknetz sind nicht betroffen. Die Einschränkung betrifft insbesondere Notrufe, da Notrufabfragestellen Text in Echtzeit voraussichtlich spätestens ab dem 28. Juni 2027 unterstützen werden. Wir arbeiten an einer Lösung, welche Endgeräte mit korrekter Verarbeitung von Anfragen zur Text-in-Echtzeit-Funktion erkennt, um zumindest für diese Anschlüsse Text in Echtzeit zuzulassen. Aufgrund der erst kurzfristig zu Tage getretenen und komplexen Problematik, die außerhalb unseres Netzes und damit außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegt, ist diese Lösung aber nicht vor Ende 2027 zu erwarten.

Da wir keine eigenen Videodienste anbieten, bieten wir auch selbst keinen Gesamtgesprächsdienst an. Jedoch steht Betroffenen das von der Bundesnetzagentur beauftragte Angebot der Tess GmbH nach § 51 Abs. 4 TKG zur Verfügung.

Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten

Während der Erstinstallation haben SetTop-Boxen der neuesten Generation aufgrund eines Softwarefehlers nicht die Möglichkeit, Inhalte vorzulesen. Eine neue Softwareversion befindet sich in der Entwicklung und soll in Kürze zur Verfügung stehen. Kunden mit Sehbeeinträchtigungen können auf ein CI+-Modul ausweichen, um gleichartige Funktionen eines SmartTV zu nutzen. Außerdem können betroffene Kunden Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen, welcher sich bemühen wird, ein Gerät mit barrierefreier Software zur Verfügung zu stellen.

Produkte

Produkte, welche wir vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung unserer Dienste eingesetzt haben, sind in der Regel nicht vollständig barrierefrei, dürfen aber noch bis zum 27. Juni 2030 zum Einsatz kommen. Kunden, die ein barrierefreies Gerät benötigen, können sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden, welcher sich bemühen wird, ein barrierefreies Gerät zur Verfügung zu stellen.

Einzelheiten zur Barrierefreiheit der von uns eingesetzten oder vertriebenen barrierefreien Produkte findest Du auf der Verpackung, in der beigelegten Produktbeschreibung. Alternativ findest Du auf unserer Webseite bei den jeweiligen Produkten unter der Rubrik "Barrierefreiheit" weitere Informationen.

Sonstiges, Durchsetzung

Barrieren können jederzeit [hier] gemeldet werden.

Du könntest auch bei der für uns nach Abschnitt 6 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständigen Aufsichtsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)

  • Carl-Miller-Str. 6

  • 39112 Magdeburg

  • Telefon: +49 391 567 6970

  • E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

angezeigt werden. Wir sind schon heute mit der Behörde in Kontakt und bemühen uns, alle noch bestehenden Barrieren so schnell wie möglich zu beseitigen.

Stand 19.06.2026

Rechtliche Hinweise und Fußnoten

Vodafone-Unternehmen

Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf; Vodafone Deutschland GmbH, Betastr. 6-8, 85774 Unterföhring; Vodafone West GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf

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