E-Rechnung

Seit 1. Januar 2025 ist jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen des Rechnungsstellers empfangen zu können. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Wachstumschancengesetz.

e-Rechnung für Unternehmen

Was ist eine E-Rechnung?

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ermöglicht eine automatische, elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Sie wird nach der EU-Norm strukturiert ausgestellt, elektronisch übermittelt und empfangen. Das Format ZUGFeRD ist als PDF mit integrierter XML-Datei maschinell so wie für Menschen lesbar.

Ein Überblick zur gesetzlichen Verpflichtung

Gesetzliche Pflicht & Übergangsfristen

Unternehmen müssen seit 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Bis 31.12.2026 gilt eine Übergangsphase, in der PDFs und Papier-Rechnungen noch zulässig sind. Ab 1. Januar 2027 sind nur strukturierte E‑Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) steuerlich gültig.

Vorteile der E‑Rechnung

E‑Rechnungen ermöglichen eine vollständig digitale und automatisierte Verarbeitung, reduzieren manuelle Fehler, beschleunigen Prozesse und unterstützen gesetzeskonformes Arbeiten.

Strukturierte elektronische Formate

Eine E‑Rechnung muss in einem maschinenlesbaren, strukturierten Format gemäß EN 16931 bereitgestellt werden. Gültige Formate sind z. B. XRechnung und ZUGFeRD. PDFs gelten nicht als E‑Rechnung.

Anforderung an Unternehmen

Hintergrund ist das Ziel, Betrugsrisiken zu reduzieren, Steuertransparenz zu erhöhen und gleichzeitig die Effizienz im B2B‑Rechnungsverkehr zu steigern.

Zustellwege der E‑Rechnung

Die Zustellung darf ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen – z. B. per E‑Mail oder über Portale wie das Rechnungs‑Center. Papier ist ab 2027 nicht mehr gültig.

Rechnungs-Center Screenshot

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Fragen und Antworten zur E-Rechnung