E-Rechnung

Seit 1. Januar 2025 ist jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen des Rechnungsstellers empfangen zu können. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Wachstumschancengesetz.

e-Rechnung für Unternehmen
Eine E-Rechnung liegt dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen.
Für das Ausstellen einer elektronischen Rechnung gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 31. Dezember 2026. Bis dahin bleiben bestehende Rechnungsformate (PDF, EDIFACT, Papier etc.) parallel zum neuen E-Rechnungsformat gültig.
Wir als Vodafone GmbH stellen für unsere Business-Kunden bis zum 1. Januar 2027 auf die E-Rechnung um. Ab dann sind ausschließlich elektronische Rechnungen der o. g. EU-Norm zugelassen.
Haben Sie als unser Business-Kunde Fragen zum Übergang auf die E-Rechnung?
Melden Sie sich bitte im Herbst 2026 bei uns. Sie bekommen dann von uns alle Infos, die zur Umsetzung der E-Rechnung nötig sind.
Wussten Sie schon? Rechnungen, die dem neuen Format bereits entsprechen, sind die XRechnung und ZUGFeRD.

Fragen und Antworten zur E-Rechnung