E-Rechnung
Seit 1. Januar 2025 ist jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen des Rechnungsstellers empfangen zu können. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Wachstumschancengesetz.

Was ist eine E-Rechnung?
Ein Überblick zur gesetzlichen Verpflichtung
Gesetzliche Pflicht & Übergangsfristen
Unternehmen müssen seit 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Bis 31.12.2026 gilt eine Übergangsphase, in der PDFs und Papier-Rechnungen noch zulässig sind. Ab 1. Januar 2027 sind nur strukturierte E‑Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) steuerlich gültig.
Vorteile der E‑Rechnung
E‑Rechnungen ermöglichen eine vollständig digitale und automatisierte Verarbeitung, reduzieren manuelle Fehler, beschleunigen Prozesse und unterstützen gesetzeskonformes Arbeiten.
Strukturierte elektronische Formate
Eine E‑Rechnung muss in einem maschinenlesbaren, strukturierten Format gemäß EN 16931 bereitgestellt werden. Gültige Formate sind z. B. XRechnung und ZUGFeRD. PDFs gelten nicht als E‑Rechnung.
Anforderung an Unternehmen
Hintergrund ist das Ziel, Betrugsrisiken zu reduzieren, Steuertransparenz zu erhöhen und gleichzeitig die Effizienz im B2B‑Rechnungsverkehr zu steigern.
Zustellwege der E‑Rechnung
Die Zustellung darf ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen – z. B. per E‑Mail oder über Portale wie das Rechnungs‑Center. Papier ist ab 2027 nicht mehr gültig.
Haben Sie Fragen? Ihr:e bekannte:r Service-Ansprechpartner:in oder die Hotline sind gern für Sie da.
