Vertragsübernahme
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Wie kann ich eine Vertragsübernahme beauftragen?
Bitte reichen Sie uns dazu das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsübernahme-Formular ein. Für eine schnelle Bearbeitung beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular und reichen die notwendigen Unterlagen mit ein.
Wie kann ich eine Vertragsübernahme beauftragen? -
Ich übernehme einen Vertrag mit Sonderkonditionen. Werden die Konditionen übernommen?
Erfüllen Sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen, ist es möglich, die Konditionen zu übernehmen:
- wenn Sie bereits Bestandskunde mit denselben Konditionen sind und Ihre Kundennummer auf dem Formular angegeben haben
- wenn Sie die entsprechenden Legitimations-Nachweise für die Sonderkonditionen mit der Vertragsübernahme einreichen
Treffen beide Punkte nicht zu, stellen wir den Vertrag in einen adäquaten Privatkunden-Tarif um.
Ich übernehme einen Vertrag mit Sonderkonditionen. Werden die Konditionen übernommen? -
Kann ich bei der Beauftragung einer Vertragsübernahme auch neue Hardware bestellen?
Nein, Sie können erst nach erfolgreicher Vertragsübernahme eine Hardware dazubuchen, sofern Sie berechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Vertragsübernahme alle Rechte und Pflichten vom bisherigen Vertragspartner übernehmen. Sie übernehmen vom bisherigen Vertragspartner auch die Restlaufzeit – und damit die Frist, ab der Sie neue Hardware bestellen können.
Kann ich bei der Beauftragung einer Vertragsübernahme auch neue Hardware bestellen? -
Kann ich die Vertragsübernahme zu einem Wunsch-Termin durchführen?
Ja, auf dem Formular können Sie Ihren Wunsch-Termin angeben. Dieser kann maximal drei Monate in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie, dass wir einen Termin-Wunsch nicht garantieren können, diesen aber wenn möglich gern umsetzen. Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch, dass der Vertrag zu einem bestimmten Termin übertragen wird.
Kann ich die Vertragsübernahme zu einem Wunsch-Termin durchführen? -
Kann ich gleichzeitig mit der Vertragsübernahme einen Tarifwechsel beauftragen?
Einen Tarifwechsel können Sie nach Abschluss der Vertragsübernahme bei uns beauftragen – ganz einfach per Tarifwechsel-Formular.
Kann ich gleichzeitig mit der Vertragsübernahme einen Tarifwechsel beauftragen? -
Kostet die Vertragsübernahme Geld?
Nein, sie ist für Sie kostenlos.
Kostet die Vertragsübernahme Geld? -
Bleibt eine bereits ausgesprochene Kündigung des bisherigen Vertragspartners nach einer Übernahme wirksam?
Nein. Nach der Vertragsübernahme kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Das Kündigungsdatum wird dann neu berechnet.
Bleibt eine bereits ausgesprochene Kündigung des bisherigen Vertragspartners nach einer Übernahme wirksam? -
Wer darf unterschreiben?
Zur Unterschrift berechtigt ist der Vertragspartner. Für Firmenkunden wird im Handelsregister-Eintrag definiert, wer Rechtsgeschäfte tätigen darf. Teilweise sind mehrere Unterschriften notwendig (Prokura, BGB §181 und andere Fälle).
Wer darf unterschreiben? -
Kann als neuer und bisheriger Vertragspartner dieselbe Person unterschreiben?
Der §181 BGB sagt: "Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht."
Das bedeutet, dass entweder die aktuellen Handelsregister-Auszüge beider Parteien einzureichen sind, wenn dort eine entsprechende Regelung enthalten ist, oder eine Vollmacht für beide Vertragspartner, die den Unterzeichnenden von den Beschränkungen des §181 BGB entbindet.
Falls beides nicht zutrifft, brauchen wir eine weitere Unterschrift eines Unterzeichnungs-Berechtigten.
Kann als neuer und bisheriger Vertragspartner dieselbe Person unterschreiben?