Vertragsübernahme
Allgemeine Fragen zur Festnetz- oder Mobilfunk-Vertragsübernahme
Festnetz-Vertragsübernahme
Bitte reichen Sie uns dazu das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsübernahme-Formular ein. Für eine schnelle Bearbeitung beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular und reichen die notwendigen Unterlagen mit ein.
Erfüllen Sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen, ist es möglich, die Konditionen zu übernehmen:
- wenn Sie bereits Bestandskunde mit denselben Konditionen sind und Ihre Kundennummer auf dem Formular angegeben haben
- wenn Sie die entsprechenden Legitimations-Nachweise für die Sonderkonditionen mit der Vertragsübernahme einreichen
Treffen beide Punkte nicht zu, stellen wir den Vertrag in einen adäquaten Privatkunden-Tarif um.
Nein, Sie können erst nach erfolgreicher Vertragsübernahme eine Hardware dazubuchen, sofern Sie berechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Vertragsübernahme alle Rechte und Pflichten vom bisherigen Vertragspartner übernehmen. Sie übernehmen vom bisherigen Vertragspartner auch die Restlaufzeit – und damit die Frist, ab der Sie neue Hardware bestellen können.
Ja, auf dem Formular können Sie Ihren Wunsch-Termin angeben. Dieser kann maximal drei Monate in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie, dass wir einen Termin-Wunsch nicht garantieren können, diesen aber wenn möglich gern umsetzen. Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch, dass der Vertrag zu einem bestimmten Termin übertragen wird.
Nein, sie ist für Sie kostenlos.
Nein. Nach der Vertragsübernahme kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Das Kündigungsdatum wird dann neu berechnet.
Zur Unterschrift berechtigt ist der Vertragspartner. Für Firmenkunden wird im Handelsregister-Eintrag definiert, wer Rechtsgeschäfte tätigen darf. Teilweise sind mehrere Unterschriften notwendig (Prokura, BGB §181 und andere Fälle).
Der §181 BGB sagt: "Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht."
Das bedeutet, dass entweder die aktuellen Handelsregister-Auszüge beider Parteien einzureichen sind, wenn dort eine entsprechende Regelung enthalten ist, oder eine Vollmacht für beide Vertragspartner, die den Unterzeichnenden von den Beschränkungen des §181 BGB entbindet.
Falls beides nicht zutrifft, brauchen wir eine weitere Unterschrift eines Unterzeichnungsberechtigten.
Mobilfunk-Vertragsübernahme
Bitte reichen Sie uns dazu das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsübernahme-Formular ein. Für eine schnelle Bearbeitung beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular und reichen die notwendigen Unterlagen mit ein.
Sie sind Mobilfunk-Kunde und möchten in einen Privatkundentarif wechseln? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter 0800 172 12 34.
Erfüllen Sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen, ist es möglich, die Konditionen zu übernehmen:
- wenn Sie bereits Bestandskunde mit denselben Konditionen sind und Ihre Kundennummer auf dem Formular angegeben haben
- wenn Sie die entsprechenden Legitimations-Nachweise für die Sonderkonditionen mit der Vertragsübernahme einreichen
Treffen beide Punkte nicht zu, stellen wir den Vertrag in einen adäquaten Privatkunden-Tarif um.
Nein, Sie können erst nach erfolgreicher Vertragsübernahme eine Hardware dazubuchen, sofern Sie berechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Vertragsübernahme alle Rechte und Pflichten vom bisherigen Vertragspartner übernehmen. Sie übernehmen vom bisherigen Vertragspartner auch die Restlaufzeit – und damit die Frist, ab der Sie neue Hardware bestellen können.
Ja, auf dem Business-Kunden-Formular können Sie einen Wunsch-Termin angeben. Der Wunsch-Termin kann maximal drei Monate in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie, dass wir einen Termin-Wunsch nach Möglichkeit umsetzen, diesen jedoch nicht garantieren können. Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch, dass der Vertrag zu einem bestimmten Termin übertragen wird.
Ja, sofern die Laufzeit des bisherigen Vertrags erfüllt ist.
Ist der neue Vertragspartner Business-Kunde, dann ist die Vertragsübernahme kostenlos.
Nein. Nach der Vertragsübernahme kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Das Kündigungsdatum wird dann neu berechnet.
Zur Unterschrift berechtigt ist der Vertragspartner. Für Firmenkunden wird im Handelsregister-Eintrag definiert, wer Rechtsgeschäfte tätigen darf. Teilweise sind mehrere Unterschriften notwendig (Prokura, BGB §181 und andere Fälle).
Der §181 BGB sagt: "Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht."
Das bedeutet, dass entweder die aktuellen Handelsregister-Auszüge beider Parteien einzureichen sind, wenn dort eine entsprechende Regelung enthalten ist, oder eine Vollmacht für beide Vertragspartner, die den Unterzeichnenden von den Beschränkungen des §181 BGB entbindet.
Falls beides nicht zutrifft, brauchen wir eine weitere Unterschrift eines Unterzeichnungsberechtigten.