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Anleitungen 26.03.2010 ZIP
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Betriebssystem

Nutzungsbedingungen für Download von Software und Software-Updates

Berechtigung zum Download
Zum Download von Software sind ausschließlich Kunden der Vodafone GmbH (nachfolgend Vodafone) berechtigt, die einen Vertrag über die Nutzung von Dienstleistungen und -produkten von Vodafone geschlossen haben.

Zur Bestätigung der vorstehenden Voraussetzungen sind vor dem Download die nachfolgenden Bedingungen anzuerkennen.

Nutzungslizenz
Im Zusammenhang mit dem Download räumt Ihnen Vodafone eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software im Zusammenhang mit dem Gebrauch der jeweiligen Dienstleistung und/oder des jeweiligen Produkts von Vodafone ein. Es ist nicht gestattet, die Software zu kopieren, zu verändern, anhand des Originals nachzuahmen oder zu dekompilieren (außer im gesetzlich zulässigen Umfang). Sie dürfen die Software nicht übertragen, abtreten, im Rahmen einer Unterlizenz weitergeben oder auf eine andere Art und Weise verteilen. Außerdem ist es Ihnen untersagt, es einer dritten Partei zu ermöglichen die Software zu nutzen, es sei denn, Sie überlassen im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung die jeweilige Dienstleistung und/oder das jeweilige Produkt von Vodafone einer dritten Partei zur vorübergehenden Nutzung.

Geistige Eigentumsrechte
Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone bzw. deren Lizenzgeber.

Sonstige Verpflichtungen des Nutzers
Sie verpflichten sich, vor dem Download umsichtige und angemessene Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Daten und zum Schutz vor Datenverlust durchzuführen.

Haftungsbeschränkung
Die Vodafone GmbH haftet bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten - sofern Vodafone die Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, nur für die Wiederbeschaffung von Daten; für schuldhaft - weder vorsätzlich noch grob fahrlässig - verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung.

Die Vodafone GmbH haftet im übrigen auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Vodafone , ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter - weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal Euro 5.000,00. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für von Vodafone , ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sonstiges
Sofern vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, bleiben sämtliche Bestimmungen der Lizenzvereinbarung zur Nutzung der ursprünglichen Software auch für etwaige Update-Version unverändert anwendbar.