IoT

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Wie vernetzte Systeme die Versorgung verbessern

Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen angekommen – mit vielen Veränderungen für Patient:innen, Ärzt:innen und Institutionen. Von der elektronischen Patientenakte (ePA) über das E-Rezept bis zur KI-gestützten Diagnostik: Die digitale Medizin verspricht mehr Transparenz, eine verbesserte Versorgung, mehr Prävention und weniger Bürokratie. Doch wo liegen die Chancen, wo die Risiken? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum aktuellen Stand, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Technologien für die Medizin von morgen.

Seit April 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Darin werden die persönlichen Gesundheitsdaten digital gespeichert – sofern kein Widersprich erfolgt. Auch privat Versicherte haben Anspruch auf eine ePA. Zu den Kernelementen der digitalen Medizin gehört auch die Umstellung auf das E-Rezept, das komplett ohne Papier auskommt.

Für digitale Sicherheit im Gesundheitssystem sorgt dabei die Telematikinfrastruktur (TI), an die fast alle Arztpraxen und Krankenhäuser angebunden sind. Welche technischen Voraussetzungen sind dafür nötig, worauf ist dabei zu achten? Und welche Fördermöglichkeiten gibt es für die passende IT-Infrastruktur in der Arztpraxis, Physiotherapiepraxis, Apotheke oder Pflegeeinrichtung?

Inhaltsverzeichnis

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Definition & aktueller Stand

Unter „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ versteht man die Integration moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in medizinische Prozesse und Strukturen. Die Veränderungen verfolgen im deutschen Gesundheitssystem konkrete Ziele: nämlich die medizinische Versorgung effizienter, transparenter und patientenorientierter zu gestalten. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die stetig steigenden Gesundheitskosten einzudämmen, damit das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung finanzierbar bleibt.
Parallel soll die Digitalisierung in der Medizin einen Bürokratieabbau ermöglichen, der Ärzt:innen und Krankenhauspersonal entlasten soll. Außerdem könnte weniger Bürokratiekünftig dazu beitragen, den Nachwuchskräftemangel besser auszugleichen.
Zu den zentralen Innovationen zählen die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, die Telemedizin (zum Beispiel Videosprechstunden), Gesundheits-Apps und eine durch künstliche Intelligenz (KI) gestützte Diagnostik.
Die ePA ermöglicht einen schnellen Überblick über benötigte Medikamente und die Krankengeschichte von Patient:innen – für Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken sowie weitere Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und Ergotherapeuten. Dies soll eine schnellere und bessere Versorgung ermöglichen.
Sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – wie physiotherapeutische Übungen über eine App – können Ärzt:innen mittlerweile verschreiben. Krankenkassen erstatten die Kosten.
Für Digitalisierungsmaßnahmen stehen verschiedene Fördermittel und Programme zur Verfügung, von denen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen profitieren können.
Dabei ist moderne 5G-Netzwerktechnologie ein Motor der Digitalisierung im Gesundheitswesen; denn die Basis hierfür sind Vernetzung und schnelle Datenübertragung.hierfür sind Vernetzung und schnelle Datenübertragung.
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Chancen und Risiken digitaler Technologien in Medizin und Pflege

Neben den vielen Vorteilen bringt die Digitalisierung von Medizin und Pflege natürlich auch Herausforderungen mit sich. Dies sind die wichtigsten Chancen und Risiken im Überblick:

Chancen

  • Effizienz steigern: Digitale Prozesse wie automatisierte Terminverwaltung und elektronische Datenübertragung sparen Zeit und Ressourcen – sowohl für das medizinische Personal als auch für Patient:innen.
  • Diagnostik verbessern: Durch den Einsatz von KI und Big Data lassen sich Krankheiten schneller und präziser erkennen: etwa bei Bildanalysen oder indem Muster in Krankheitsverläufen und Gesundheitsdaten erkannt werden.
  • Medizin personalisieren: Digitale Tools erlauben maßgeschneiderte Therapien, die genau auf individuelle Daten wie Krankheitsverlauf, Genetik oder Lebensstil zugeschnitten sind.
  • Zugang erweitern: Telemedizin und digitale Anwendungen können die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen und für Personen mit eingeschränkter Mobilität verbessern.
  • Prävention: Apps und Wearables, also am Körper tragbare Geräte wie medizinische Armbänder, fördern gesundheitsbewusstes Verhalten. Außerdem erfassen sie kontinuierlich Daten und ermöglichen so zum Beispiel bei Notfällen eine schnelle Hilfe.

Risiken

  • Datenschutz: Gesundheitsdaten gelten als besonders sensibel. Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen könnten zu Datenlecks oder Missbrauch führen.
  • Technologische Abhängigkeit: Ein Ausfall digitaler Systeme kann die Versorgung beeinträchtigen – etwa bei Störungen in der Telematikinfrastruktur.
  • Kosten: Anschaffung und Wartung digitaler Systeme sind teuer, besonders für kleinere Praxen oder Einrichtungen mit begrenzten Ressourcen. Es stehen allerdings Fördermittel bereit.
  • Ungleichheit: Nicht alle Patient:innen haben Zugang zu digitalen Angeboten oder verfügen über die nötige digitale Kompetenz – das kann zu Versorgungslücken führen.
  • Standardisierungsprobleme: Unterschiedliche Systeme und Schnittstellen können die reibungslose Kommunikation und Datenübertragung zwischen Einrichtungen erschweren.
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Beispiele: E‑Patientenakte, E‑Rezept & Telemedizin

Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden in Deutschland bereits zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Dies sind die Wichtigsten:

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ermöglicht die zentrale Speicherung von allen medizinischen Daten wie Befunden, Diagnosen und Medikationslisten an einem Ort. Das verbessert die Kommunikation zwischen Ärzt:innen und trägt dazu bei, Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Ein Beispiel: Eine Patientin besucht nach einem Unfall regelmäßig mehrere Fachärzt:innen, etwa Orthopäd:innen, Neurolog:innen, Zahnärzt:innen, Radiolog:innen und Reha-Einrichtungen. Dank der ePA können alle Beteiligten die aktuellen Befunde, Medikationspläne und Laborwerte einsehen – ohne dass die Patientin jedes Mal Unterlagen mitbringen oder den Stand lange erläutern muss. Das verbessert die Koordination der Behandlung und spart Zeit. Auch Notfalldaten wie Allergien oder Vorerkrankungen sind schnell verfügbar, was im Ernstfall Leben retten kann.

E‑Rezept

Das sogenannte E-Rezept ist papierlos und funktioniert ganz einfach: Wenn ein:e Patient:in in der Arztpraxis oder ärztlichen Videosprechstunde ein E-Rezept erhält, befindet es sich automatisch auf der persönlichen Gesundheitskarte des:der Patient:in. Alternativ ist der elektronische Versand möglich, zum Beispiel auf das Smartphone.
Damit geht die Person in die Apotheke, zeigt den QR-Code vom Smartphone vor oder die Information wird von der Gesundheitskarte ausgelesen. Der:die Apothekenmitarbeiter:in kann das Medikament sofort aushändigen. Das spart viel Zeit und Papier, reduziert Fehler durch unleserliche Handschriften und erleichtert die Medikamentenversorgung. Dies gilt besonders für chronisch Kranke, die sich Medikamente so auch nach Hause liefern lassen können.
Mit dem E-Rezept auf Ihrem Smartphone können Sie ein Medikament in der Apotheke kaufen.

Telematikinfrastruktur (TI)

Technische Grundlage des digitalen Gesundheitswesens in Deutschland ist die Telematikinfrastruktur (TI). Sie verfügt über mehrere Komponenten, die miteinander vernetzt sind. So ermöglicht sie den geschützten Datenaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen.
Der Zugang zur TI verläuft über einen Konnektor, der eine sichere Verbindung zum VPN-Netzwerk herstellt. Nur autorisierte Nutzer:innen können an dem Verfahren teilnehmen und dann mittels des Kommunikationsstandards „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) Dokumente wie Arztbriefe oder Befunde in verschlüsselten E-Mails versenden.
  • Ärzt:innen benötigen für eine Authentifizierung ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
  • Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere medizinische Institutionen müssen sich durch eine Institutionskarte (SMC-B) ausweisen.
  • Gesetzlich Versicherte authentifizieren sich über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sobald sie ihre Karte nutzen, erfolgt eine Aktualisierung ihrer Versichertendaten über das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).
  • Auch privat Versicherte können auf Wunsch eine elektronische Patientenakte erhalten; bei ihnen verläuft die Authentifizierung in der Regel über eine App.
Um den hohen Schutzbedarf medizinischer Daten zu gewährleisten, zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) alle Komponenten der TI . Die Entwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit dem:der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
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Telemedizin

Unter dem Begriff Telemedizin versteht man medizinische Leistungen, die über digitale Kommunikationsmittel erbracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Videosprechstunden oder Telemonitoring. Mithilfe der Telemedizin lässt sich beispielsweise die Versorgung in ländlichen Regionen verbessern.
Unter Umständen verkürzen sich dadurch auch Wartezeiten, was für Kranke sehr hilfreich sein kann. Ärzt:innen sehen dabei die Patient:innen per Videokonferenz, besprechen Symptome und passen gegebenenfalls die Medikation an. Auch Überweisungen sind möglich.

mHealth, Gesundheits-Apps und DiGA

Mobile Geräte wie Smartphones, Tablets oder Wearables haben sich schon jetzt im Gesundheitssystem bewährt. Man ordnet sie ein unter dem Begriff mHealth, was für „mobile Gesundheit“ steht. Passend dazu entstehen immer mehr Applikationen (Apps) im Bereich Gesundheit – für unterschiedlichste Use Cases.
Ein Beispiel: Ein junger Mann mit Bluthochdruck nutzt eine zertifizierte Gesundheits-App, die ihm hilft, seine Werte zu dokumentieren. Die App erinnert ihn automatisch an die Einnahme seiner Medikamente zu einem bestimmten Zeitpunkt. Außerdem bietet sie möglicherweise Tipps, wie er seinen Lebensstil anpassen kann.
Wenn eine solche App als „Digitale Gesundheitsanwendung“ („DiGA“) zugelassen wurde, können Äzrt:innen sie mittlerweile auch per Rezept verschreiben. Die gesammelten Daten einer solchen „App per Rezept“ lassen sich auch direkt in die ePA übertragen, damit behandelnde Ärzt:innen beim nächsten Termin einen Überblick über den Verlauf haben.

Künstliche Intelligenz & Big Data in der Diagnostik

KI-gestützte Systeme und Big-Data-Technologien kommen heute in nahezu allen diagnostischen Feldern der Medizin zum Einsatz. Dabei analysiert künstliche Intelligenz automatisch sehr große Datensammlungen und kann so deutlich schnellere und präzisere Diagnosen bereitstellen, als es sonst der Fall wäre. Anders als menschlichen Behandler:innen hat künstliche Intelligenz auch auf sämtliche Sonderfälle von auftretenden Symptomen oder Krankheitsverläufen sofortigen Zugriff, ohne lange Fachbücher zum Thema durchsuchen zu müssen.
Ein Beispiel: In einer Hautklinik unterstützt ein KI-gestütztes System die Analyse von Hautveränderungen bei Patient:innen. Wenn zum Beispiel ein:e Patient:in ein auffälliges Muttermal zeigt, kann die KI das Bild binnen Sekunden mit tausenden gespeicherten Fällen vergleichen und eine Risikoeinschätzung abgeben. Ärzt:innen nutzen solche Information als zusätzliche Entscheidungsgrundlage und können zum Beispiel ad hoc eine Gewebeentnahme (Biopsie) veranlassen.
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Gesetze & Regulierungen der Digitalisierung

Im Dezember 2015 trat das E-Health-Gesetz in Kraft, mit dem erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens (Electronic Health) geschaffen wurden. Dazu gehörte insbesondere der Aufbau der Telematikinfrastruktur.
Ab Dezember 2018 ermöglichte das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), dass Ärzt:innen Leistungen wie Konsultation, Diagnose, Monitoring anbieten können – trotz räumlicher Trennungzu den Patient:innen.
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz traten ab Oktober 2020 dann die Rahmenbedingungen in Kraft, die sensible Daten bei digitalen Angeboten wie E-Rezept oder elektronische Patientenakte bestmöglich schützen sollen. Patient:innen wurden sämtliche Rechte über ihre Daten übertragen; sie allein entscheiden, was mit ihren Daten geschehen darf und ob Daten in die ePA aufgenommen werden dürfen oder nicht. Patient:innen können dies über eine App auch im Einzelfall selbst steuern.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz von 2020 wurden Krankenhäusern umfangreiche Mittel für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, wobei die Länder bis zu 30 Prozent der Kosten übernehmen. Dabei sollen die Maßnahmen auch der Notfallbehandlung zugutekommen.
Die Tragweite der Maßnahmen reicht auch über die nationalen Grenzen hinaus. So dürfen gemäß der aktuellen Rechtsprechung Ärzt:innen im europäischen Ausland Einsicht in eine ePA nehmen, etwa um Notfallpatient:innen schneller und besser versorgen zu können.
Im März 2024 stellte das Bundesministerium für Gesundheit mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) die wesentlichen Weichen für die elektronische Patientenakte. Damit werden Patientendaten im gesamten europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) verfügbar.
Ergänzend wurde im selben Monat mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle geschaffen, die es ermöglicht, Gesundheitsdaten im Sinne des Gemeinwohls für die Forschung zu nutzen.
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Digitalisierung in der Medizin: Innovationen & Zukunft

Die Zukunft der Medizin ist digital, vernetzt und zunehmend personalisiert. Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) revolutionieren die Diagnostik, indem sie Muster in Bild- und Labordaten erkennen und individuelle Therapieempfehlungen ermöglichen.
Robotik erlaubt präzisere chirurgische Eingriffe mit geringeren Risiken und kürzeren Genesungszeiten.
Wearables und Sensoren erfassen Gesundheitsdaten in Echtzeit und fördern präventive Maßnahmen, während 3D-Druck künftig sogar die Herstellung von Implantaten und Organen ermöglichen könnte.
Durch die intelligente Vernetzung medizinischer Einrichtungen und die Nutzung von Big Data entstehen neue Möglichkeiten für Forschung, Versorgung und Gesundheitsmanagement. Das Ziel: Behandelnde sollen Krankheiten früher erkennen, gezielter behandeln und die Lebensqualität nachhaltig verbessern können.
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Das Wichtigste zur Digitalisierung der Medizin in Kürze

  • Die digitale Transformation im Gesundheitswesen hat für Patient:innen, Ärzt:innen, Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken viele Veränderungen mit sich gebracht. Diese reichen von der elektronischen Patientenakte (ePA) bis hin zur Telemedizin, wie beispielsweise Videosprechstunden.
  • Zu den Vorteilen der Digitalisierung im Gesundheitswesen zählen eine bessere und schnellere Patientenversorgung, individualisierte Medizin und geringere Kosten. Darüber hinaus soll Digitalisierung das Personal im Gesundheitsbetrieb entlasten und die Bürokratie vereinfachen.
  • Neben der ePA sind weitere wichtige Komponenten: E-Rezept, Gesundheits-Apps und digitale Anwendungen für Prävention und Therapie (DiGA), künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung der Diagnostik sowie die Telematikinfrastruktur (TI) für die sichere digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen fördern und regeln die Digitalisierung der Medizin.
  • Für die Zukunft sind weitere technologische Entwicklungen im Bereich Automatisierung, personalisierte Therapien, KI-gestützte Pflege und Präventivmedizin zu erwarten.
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