Wenn Sie gerade auf der Suche nach einer Lösung für DSGVO-konforme Videokonferenzen sind, hilft Ihnen diese Checkliste, sich auf wichtige Kriterien zu fokussieren. Haben Sie bereits eine entsprechende Software, können Sie anhand dieser Liste zentrale Datenschutzaspekte kontrollieren.
Serverstandort: Suchen Sie nach expliziten Angaben zum Serverstandort – entweder in den Datenschutzrichtlinien oder auf der Website des Anbieters. Wichtig ist, dass Sie klare Angaben dazu finden und Informationen zu Datenschutzgarantien erhalten.
Transparente Datenverarbeitung: Lesen Sie die Datenschutzrichtlinien sorgfältig durch. Vermeiden Sie Anbieter, deren Richtlinien vage oder schwer verständlich oder nur in Englisch abrufbar sind. Hier sollte klar formuliert sein, welche Daten (beispielsweise Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Geräteinformationen) zu welchem Zweck (beispielsweise Durchführung der Konferenz, Fehlerbehebung) verarbeitet und wie lange gespeichert werden (beispielsweise Metadaten für 7 Tage, Konferenzaufzeichnungen nur nach expliziter Zustimmung und für den vereinbarten Zeitraum).
Prinzip der Datenminimierung: Prüfen Sie, welche Berechtigungen die App oder die Software benötigt und welche Informationen sie bei der Nutzung abfragt. Seien Sie kritisch, wenn unnötig viele Daten abgefragt werden. Für die Teilnahme an einer Videokonferenz sind üblicherweise nur Name und E-Mail-Adresse notwendig.
Verschlüsselung: Suchen Sie konkret nach dem Begriff „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ (End-to-End) und prüfen, ob dies standardmäßig für alle Kommunikationsformen (Audio, Video, Chat) gilt. Viele Anbieter werben aktiv damit, dass die Schlüssel zur Entschlüsselung ausschließlich auf den Geräten der Teilnehmenden liegen und sie selbst keinen Zugriff auf Inhalte haben.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Achten Sie auf Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen – also etwa zu Zugriffskontrollen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung, Datensicherungskonzepten, zur Protokollierung von Zugriffen und zu Datenschutzschulungen der Mitarbeitenden.
Datenschutzrichtlinien: Die Datenschutzrichtlinien sollten leicht verständlich sein und auf die Vorgaben der DSGVO eingehen. Zentrale Angaben sind klare Informationen zu Ihren Rechten als Nutzer:in (beispielsweise Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch), wie Sie diese Rechte ausüben können und an wen Sie sich bei Fragen zum Datenschutz wenden können.
Deaktivierung von Kamera und Mikrofon: Die Benutzeroberfläche der Software sollte über gut sichtbare und leicht bedienbare Schaltflächen verfügen, um Kamera und Mikrofon mit einem einzigen Klick zu deaktivieren.
Aufzeichnungen: Prüfen Sie, wie die Software mit Aufzeichnungen umgeht und ob die Teilnehmenden informiert und in den Prozess eingebunden werden. So sollte vor Beginn einer Aufzeichnung der Konferenz bei allen Teilnehmenden eine entsprechende Warnung erscheinen – erst nach expliziter Zustimmung sollte die Aufnahme starten.
Zertifizierung: Gütesiegel oder Zertifizierungen (beispielsweise ISO 27001) sind zwar keine Garantie dafür, dass Unternehmen oder Produkt DSGVO-konform sind. Sie geben aber einen Hinweis darauf, dass es ein Engagement zu diesem Thema gibt.