Die Ausgestaltung einer passenden Regelung erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen. Unternehmen müssen ihre berechtigten Geschäftsinteressen mit den Persönlichkeitsrechten ihrer Mitarbeitenden in Einklang bringen.
Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, die Nutzung ihrer IT-Systeme zu überwachen und zu kontrollieren. Bei der privaten Nutzung von Diensthandys entstehen jedoch besondere Schutzpflichten gegenüber den privaten Daten der Mitarbeitenden. Diese Daten unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und dürfen nicht ohne Weiteres eingesehen oder verarbeitet werden.
Eine transparente Dienstvereinbarung schafft hier Klarheit. Diese sollte folgende Punkte regeln:
Umfang der erlaubten privaten Nutzung
Technische Trennungsmaßnahmen zwischen privaten und geschäftlichen Daten
Zugriffs- und Kontrollrechte des Arbeitgebers
Verfahren bei Geräteverlust oder Diebstahl
Löschungsverfahren beim Ausscheiden von Mitarbeitenden
Die notwendige Compliance erfordert außerdem eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn durch die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen entstehen kann.