Security

Datenpanne: Was tun? Hilfreiche Tipps im Fall der Fälle

Datenpannen sind eine der größten Gefahren für Unternehmen. Jedes entdeckte Datenleck verursacht im Durchschnitt 5 Millionen Euro Schaden. Im schlimmsten Fall gefährdet es das gesamte Unternehmen. Wissen Sie und Ihre Mitarbeitenden, was Sie im Fall einer Datenpanne alles tun müssen?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Thema Datenpanne in Kürze

  • Datenpannen verursachen in vielen Wirtschaftsbereichen große Schäden. Pro Vorfall entstehen im Durchschnitt rund fünf Millionen Euro Schaden, was besonders für kleine und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein kann. 
  • Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt eine Datenpanne vor, wenn die Sicherheit von personenbezogenen Daten verletzt wurde; egal ob Ihr Unternehmen diese übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet hat. 
  • Beispiele für Datenpannen sind die unverschlüsselte Übermittlung der Daten von Kund:innen über das Internet, die Veröffentlichung personenbezogener Daten sowie der Verlust von Speichermedien mit entsprechendem Inhalt. 
  • Datenpannen im Sinne der DSGVO sind grundsätzlich meldepflichtig. Zuständig ist die Datenschutzbehörde des Bundeslands, in dem das betroffene Unternehmen ansässig ist. 
  • Unternehmen müssen eine Datenpanne innerhalb von 72 Stunden nach der Entdeckung melden. Die Meldung ist online möglich und kann jederzeit ergänzt werden. 
  • Datenpannen können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen für Unternehmen nach sich ziehen. Diese reichen von Bußgeldern über die Haftung gegenüber geschädigten Personen bis hin zur Gefährdung des gesamten Unternehmens, weil Kund:innen das Vertrauen in die Firma verlieren. 
  • Bei der Entdeckung einer Datenpanne sollten Sie externe Datenschutzexpert:innen hinzuziehen. Sie helfen Ihnen beim richtigen Umgang mit dem Vorfall, der Schadensanalyse sowie bei der Prävention, um die Wahrscheinlichkeit künftiger Datenpannen zu reduzieren. 
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Was ist eine Datenpanne? Definition, Beispiele & Abgrenzung

Der Begriff „Datenpanne“ bezeichnet ein Ereignis, bei dem Dritte unberechtigt Zugriff auf vertrauliche Daten erhalten. Eine Datenpanne liegt aber auch dann vor, wenn Daten für andere zugänglich sind, diese Personen jedoch (noch) nicht in den Besitz der Daten gelangt sind. Andere Bezeichnungen für eine Datenpanne sind Datenleck oder Datenschutzverletzung.  
Eine Datenpanne kann aktiv herbeigeführt werden: etwa durch einen Datendiebstahl oder wenn Mitarbeiter:innen beispielsweise Opfer von Spear Phishing werden und Daten wie Unternehmenspasswörter herausgeben.
Besonders häufig im Fadenkreuz von Kriminellen: der Gesundheitssektor. Aber auch das Finanzwesen, Technologiefirmen, Dienstleister und die Industrie sind gefährdet. Doch nicht immer stecken Kriminelle hinter einem Datenverlust. Häufig sind es die eigenen Mitarbeitenden, die mit sensiblen Personendaten fahrlässig umgehen, sie unbewusst an Dritte weitergeben oder in anderer Form gegen den Datenschutz verstoßen.
So kann eine Datenpanne leicht durch Unterlassung oder durch Fahrlässigkeit entstehen: Etwa wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden persönliche Daten unverschlüsselt per E-Mail in ein unsicheres DSGVO-Drittland (Art. 44–50 DSGVO) versenden.
Alle Formen von Datenpannen können im Einzelfall meldepflichtig und mit einer erheblichen Geldbuße belegt sein. Verstöße gegen den Datenschutz sind kein Kavaliersdelikt. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Gesetzgeber bestehende Regelungen noch einmal deutlich verschärft.
Allein 2024 verhängten die europäischen Datenschutzbehörden Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 1,2 Milliarden Euro gegen Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Meldepflicht auch ohne Datenverlust

Meldepflichtig im Sinne der DSGVO ist bereits die grundsätzliche Verletzung des Schutzes persönlicher Daten – unabhängig von der Frage, ob Dritte tatsächlich in den Besitz dieser Daten gelangt sind (Art. 33 DSGVO).
Das Datenschutzrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen schützenswerten personenbezogenen Daten und allen anderen Datenarten. Auch nicht personenbezogene Daten können einen gesetzlichen Schutzstatus genießen, beispielsweise durch das Patent-, Marken- oder Urheberrecht. Sie sind aber nicht Gegenstand der DSGVO, die sich allein mit der Sicherheit persönlicher Daten von lebenden, natürlichen Personen befasst.
Der Gesetzgeber sieht Unternehmen ebenso wie Privatpersonen und Behörden in der besonderen Pflicht, diese persönlichen Daten jederzeit ausreichend zu schützen. So heißt es in Artikel 5 der DSGVO ausdrücklich: „Personenbezogene Daten müssen […] in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet …“.  Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, müssen sich daher fortlaufend über die aktuellen technischen Standards für den Datenschutz informieren. Außerdem müssen sie ihre Daten mittels anerkannt sicherer Verfahren schützen sowie persönliche Informationen gegebenenfalls verschlüsseln. Das betrifft letztlich jedes Unternehmen, das Daten von Kund:innen erfasst oder Mitarbeiter:innen beschäftigt.

Datenschutzverstoß und Datenschutzverletzung

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der tatsächlichen Datenschutzverletzung, etwa dem Verlust persönlicher Daten, und dem weitergehenden Datenschutzverstoß, also dem Verstoß gegen die Inhalte der DSGVO. Ein solcher Datenschutzverstoß liegt bereits vor, wenn Unternehmen Daten nicht ausreichend verschlüsseln oder gegen Meldepflichten verstoßen.
Was viele nicht wissen: Auch der technische Verlust („Dataloss“) von Personendaten ist eine meldepflichtige Datenpanne im Sinne der DSGVO. Beispiele hierfür sind etwa die ungewollte Löschung einer Datenbank oder ein Systemausfall ohne Wiederherstellungsmöglichkeit beispielsweise mittels Cloud-Back-up.
Denn persönliche Daten sind ausdrücklich auch „vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung“ zu schützen – und zwar „durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ (Art. 5 DSGVO).
In der Praxis zieht ein solcher meldepflichtiger technischer Datenverlust in der Regel keine Bußgelder nach sich – sofern sicher ausgeschlossen werden kann, dass Daten in den Besitz Dritter gelangt sind. Im Wiederholungsfall können Behörden dies aber als Indiz für einen generell unprofessionellen Umgang mit Daten einordnen und bei zukünftigen Datenschutzverstößen entsprechend berücksichtigen.  

Unterschätzte Dunkelziffer

Datenpannen und Datendiebstähle sind viel häufiger, als viele annehmen. Fast jedes Unternehmen ist schon einmal von einer Datenpanne betroffen gewesen oder wird dies in absehbarer Zeit sein. Expert:innen schätzen, dass weltweit jährlich rund eine halbe Milliarde Menschen mit Datenschutzverstößen zu tun haben – viele ohne ihr Wissen.
Vor Inkrafttreten der DSGVO waren viele Datenpannen noch nicht meldepflichtig. Seitdem hat sich das Bewusstsein für und der Umgang mit Datenpannen verbessert. Zudem drohen inzwischen ernsthafte juristische und finanzielle Konsequenzen, wenn ein Unternehmen oder Organisationen die Bestimmungen der DSGVO und Maßnahmen zur Data Loss Prevention nicht ernst nehmen, also dem Schutz vor Verlust personenbezogener Daten.
Aber auch der Verlust nicht personenbezogener Daten kann für Unternehmen erhebliche Schäden mit sich bringen. Beispiele dafür sind Industriespionage und die Weitergabe von Informationen aus laufenden Geschäftsverhandlungen.

Beispiele für Datenpannen

Übliche Datenpannen sind unter anderem: 
  • Die unverschlüsselte Weiterleitung von Daten in E-Mails oder anderen Systemen, etwa im Customer-Relationship-Management (CRM) 
  • Die bewusste oder versehentliche Veröffentlichung personenbezogener Daten 
  • Der Datenverlust durch ein entwendetes oder verlorenes Speichermedium wie Speicherkarten, USB-Sticks, Festplatten 
  • Die missbräuchliche Verwendung von Zugriffsrechten 
  • Der unberechtigte Zugang zu Unternehmensdaten für Dritte 
  • Der Zugriff auf Daten durch Cyberkriminelle, etwa mittels Schadsoftware oder Phishing-Angriff 
  • Die nicht fachgerechte Löschung beziehungsweise Entsorgung von Speichermedien mit darauf gespeicherten persönlichen Daten

Meldepflicht & Fristen nach DSGVO: An wen, wann, wie?

Wenn es in Ihrem Unternehmen zu einer Datenpanne gekommen ist, bei der möglicherweise personenbezogene Daten in die Hände von Dritten gelangt sind, müssen Sie dies gemäß DSGVO melden. Die Verordnung schreibt eine möglichst zeitnahe Meldung vor. Spätestens nach 72 Stunden sollte diese der zuständigen Aufsichtsbehörde vorliegen. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird die Frist verlängert. 
Für die Meldung einer Datenpanne in Unternehmen und Organisationen haben die meisten Landesbehörden für Datenschutz entsprechende Online-Formulare eingerichtet. Dort müssen Sie neben dem Namen Ihres Unternehmens und den Namen von Ansprechpartner:innen in Ihrem Haus vor allem die Art und den Zeitpunkt der Datenpanne melden. Auch die Anzahl der Personen, die möglicherweise von der Datenschutzverletzung betroffen sind, sowie Gegenmaßnahmen, die Sie gegebenenfalls bereits ergriffen haben, führen Sie hier auf.
Beim Absenden des Formulars erhalten Sie in der Regel ein Aktenzeichen, unter dem Sie später ergänzende Angaben machen können. 
Wichtig zu wissen: Bei besonders gravierenden Datenschutzverstößen müssen Sie auch die betroffenen Personen über die Datenpanne informieren. Die DSGVO sieht dies beispielsweise in Fällen vor, in denen Cyberkriminelle Zugriff auf Namen, Passwörter oder andere wichtige Daten von Kund:innen erhalten haben. Dabei müssen Sie den Betroffenen die Kontaktdaten der zuständigen Person für Datenschutz in Ihrem Unternehmen nennen. Außerdem sollten Sie die möglichen Folgen des Cyber-Security-Vorfalls erläutern, etwa den möglichen Missbrauch von Kreditkartendaten oder E-Mail-Passwörtern. Zusätzlich ist den Betroffenen nahezulegen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen – etwa unverzüglich alle Passwörter zu ändern. 
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So gehen sie vor, wenn ein Schaden eingetreten ist

Im Schadensfall ist schnelles Handeln gefragt und auch gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahmen sollten Sie sofort ergreifen, sobald Sie in Ihrem Unternehmen eine Datenpanne festgestellt haben: 
  • Analyse: Welche Systeme sind genau betroffen? Sind durch die Datenpanne die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt worden? Welche Schäden sind den Betroffenen möglicherweise schon entstanden? Können Sie diese Fragen nicht genau beantworten, ziehen Sie am besten externe Datenschutzexpert:innen hinzu.
  • Gegenmaßnahmen: Unmittelbar folgend auf die Analyse sollten Sie dringend Schritte unternehmen, um das Datenleck zu schließen und mögliche Rechtsverletzungen zu beenden. Damit können unterschiedliche Maßnahmen einhergehen, die Ihre IT-Verantwortlichen koordinieren sollten – in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen, die von den Maßnahmen betroffen sind, sowie im Zweifelsfall mit Dienstleistern wie Ihrem Internet-Provider und Cloud-Hosting-Anbieter.
  • Meldepflicht überprüfen: Klären Sie mit externen Datenschutzbeauftragten, ob aufgrund der Datenpanne eine Meldepflicht vorliegt, weil etwa Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
  • Meldung: Falls dies der Fall ist, melden Sie die Panne innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Mehr zum Ablauf einer Meldung haben Sie bereits weiter oben erfahren.
  • Evaluation: Wenn die Sofortmaßnahmen abgeschlossen sind, sollten Sie die Vorkommnisse intern aufarbeiten. Beziehen Sie sämtliche internen Verantwortlichen und Betroffene sowie idealerweise auch externe Datenschutzexpert:innen in diesen Prozess ein. Analysieren Sie, aus welchem Grund es zu der Datenpanne kommen konnte.
  • Konsequenzen: Je nach Ausgang der Evaluation sollten Sie sicherstellen, dass sich derartige Vorfälle künftig nicht wiederholen. Die Gründe für die Datenpanne können vielfältig sein und entsprechend unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    • Mithilfe einer externen Beratung könnten Sie beispielsweise die Datensicherheit in Ihrem nternehmensnetzwerk verbessern, etwa durch Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) und ein Zero-Trust-Konzept.
    • Lagen der Datenpanne menschliche Fehler zugrunde, empfehlen sich Sicherheitsschulungen für Ihre Belegschaft.
    • Auch das Einbinden zusätzlicher Datenschutz- und Security-Expert:innen in Ihre täglichen Geschäftsprozesse kann nützlich sein – falls Sie festgestellt haben, dass es Ihrem Unternehmen daran mangelt. Diese simulieren beispielsweise im sogenannten Threat Modeling, welche Gefahren Ihrer IT-Architektur drohen.
    • Generell sind sämtliche dieser Maßnahmen empfehlenswert, um Datenpannen möglichst komplett zu verhindern.

Was tun, wenn Passwörter gestohlen wurden?

Ihre Systeme wurden gehackt und Passwörter Ihrer Kund:innen wurden gestohlen? Dann sollten Sie diese Schritte einleiten: 
  • Analyse: Ermitteln Sie den Umfang des Passwortdiebstahls. Sind alle Ihre Kund:innen betroffen oder nur ein Teil? Was können die Dieb:innen mit den Passwörtern anstellen? Gab es damit bereits verdächtige Zugriffe auf Ihre Systeme? 
  • Schadensbegrenzung: Deaktivieren Sie die betroffenen Passwörter und Zugänge. Richten Sie Ihre Systeme so ein, dass betroffene Kund:innen bei der nächsten Anmeldung zwingend ein neues Passwort vergeben müssen. Weisen Sie bei der Anmeldung außerdem auf die Datenpanne hin. Ändern Sie auch Ihre eigenen Passwörter und die Ihrer Mitarbeiter:innen für den Fall, dass diese Daten ebenfalls gestohlen wurden. 
  • Meldepflicht prüfen: Klären Sie auch in diesem Fall, ob aufgrund der Datenpanne eine Meldepflicht vorliegt, weil möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. 
  • Meldung: Liegt ein meldepflichtiger Verstoß vor, müssen Sie auch diesen innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes anzeigen. 
  • Information: Informieren Sie alle betroffenen Kund:innen. Cyberkriminelle probieren gestohlene Passwörter oft auch bei anderen Plattformen aus, da viele Nutzer:innen dieselben Benutzernamen und Passwörter mehrfach verwenden. Empfehlen Sie den betroffenen Kund:innen daher, die gestohlenen Passwörter generell nicht mehr zu nutzen und auch überall dort zu ändern, wo sie sie gegebenenfalls noch verwenden. 
  • Evaluation und Konsequenzen: Verfahren Sie wie im Fall „So gehen Sie vor, wenn ein Schaden eingetreten ist“ (siehe oben).
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DSGVO: Welche Konsequenzen drohen?

Datenpannen können für Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben. Die verpflichtende Meldung an die Datenschutzbehörden bedeutet bereits, dass ein Unternehmen oder eine Organisation DSGVO-relevante Versäumnisse einräumt. Und die haben automatisch juristische Auswirkungen. Welche das konkret sind, hängt vom Einzelfall ab, bei dem unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen. Mögliche Bußgelder können von folgenden Faktoren abhängen:
  • Handelt es sich um eine fahrlässige oder bewusste Datenschutzverletzung? 
  • Welchen Umfang hat die Datenpanne? 
  • Welche Folgen hat die Datenpanne für die Betroffenen? 
  • Wie schnell und wie umfassend hat der Verursacher, also das Unternehmen oder die Organisation, mit den Datenschutzbehörden kooperiert? 
Bußgelder für geringfügige Verstöße liegen meist im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich. Sie können aber auch deutlich höher ausfallen. Das kann für kleine und mittlere Unternehmen schnell existenzbedrohend werden. Die Folgen einer Datenpanne können aber auch für größere Firmen gravierend sein. 
Zum einen kommen mögliche Regressforderungen der Geschädigten auf die Verursacher von Datenpannen zu, da diese in der Regel vollumfänglich haften. In der DSGVO (Art. 82) heißt es hierzu: „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“ In manchen Fällen greift zwar die Betriebshaftpflichtversicherung Ihres Unternehmens – doch ist die Ursache der Datenpanne grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz, wird Ihre Versicherung die Zahlung in der Regel verweigern und Sie müssen die Kosten allein tragen.
Daneben spielen weiche Faktoren eine Rolle, die sich nur schwer beziffern lassen. Beispielsweise kann der Ruf Ihres Unternehmens oder Ihrer Marken Schaden nehmen. Ein Vertrauensverlust seitens Ihrer Kund:innen und Geschäftspartner:innen kann zu erheblichen Umsatzeinbußen und sogar zu einer langfristigen Schädigung des gesamten Unternehmens führen. 
Sollte es in Ihrem Unternehmen tatsächlich zu einer Datenpanne kommen, gehen Sie im Idealfall stets transparent damit um – gegenüber Behörden, Geschädigten und Kund:innen. Jeglicher Versuch, eine Datenpanne zu verschleiern, wird Ihnen langfristig mehr schaden als der offene Umgang damit. 
Sie möchten sich vorab besser gegen Datenpannen schützen und Ihre Risiken minimieren? In einem umfangreichen Ratgeber haben wir Ihnen gemeinsam mit der Expertin Sarah Elßer von Tech Well Told zusammengestellt, wie Sie die Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen signifikant erhöhen. 

Bekannte Datenpannen – Beispiele

Es gab bis heute zahlreiche bekannt gewordene Verstöße gegen Datensicherheit. Dazu gehören auch groß angelegte Datendiebstähle. Einige Fälle sind besonders spektakulär:

TikTok

2025 verhängte die Irish Data Protection Commission (DPC, auf Deutsch: Irische Datenschutzbehörde) ein Bußgeld über 530 Millionen Euro gegen den Social-Media-Anbieter TikTok. Grund war die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU nach China, wobei der Konzern kein dem DSGVO-Standard entsprechendes Datenschutzniveau garantieren konnte. Zudem wurden Kund:innen nicht ausreichend über die Weiterleitung ihrer persönlichen Daten nach China informiert.

H&M

Im Jahr 2020 wurde die Bekleidungsmarke H&M zu einer Strafe von 35,3 Millionen Euro verurteilt. Grund war ein schwerer Verstoß gegen die DSGVO im Umgang mit Daten von Beschäftigten. Dies war die bis dahin höchste Summe, die für Datenschutzverstöße in Zusammenhang mit Beschäftigtendaten verhängt worden war. Hintergrund: In einem Servicecenter hatten Führungskräfte Informationen über das Privatleben von Mitarbeitenden gesammelt. Der Datenschutzverstoß kam durch Zufall ans Tageslicht, als die Daten durch einen Konfigurationsfehler für einige Zeit unternehmensweit zu sehen waren.

Collection #1

Es ist der bisher größte bekannt gewordene Datensatz mit gestohlenen Nutzerdaten: Im Jahr 2019 fanden Security-Expert:innen im Darknet eine riesige Datenbank mit den E-Mail-Adressen und Passwörtern von über 750 Millionen Personen. Cyberkriminelle hatten die Daten aus mehr als 2.000 Datendiebstählen zusammengetragen und sie als „Collection #1“ (auf Englisch: „Sammlung Nummer 1“) zum Kauf angeboten.

Facebook

Der Social-Media-Dienst Facebook musste gleich mehrfach hohe Bußgelder wegen nachgewiesener Datenschutzverstöße zahlen. Zuletzt hatte die Konzernmutter Meta ein Rekordbußgeld von 1,2 Milliarden Euro zu entrichten, weil das Unternehmen Nutzerdaten europäischer Kund:innen in die USA weitergeleitet hatte. Damit summieren sich die insgesamt von Meta überwiesenen Bußgelder allein in der EU bereits auf mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Sony Playstation Network

Auch wenn er nicht zu den größten Datenpannen der Geschichte gehört, ist der sogenannte Playstation-Hack doch ein Fall mit großer Außenwirkung. Im Jahr 2011 drangen Cyberkriminelle in das Playstation Network von Sony ein und erbeuteten 77 Millionen unverschlüsselte Benutzerdatensätze sowie schwach verschlüsselte Kreditkartendaten. Das Unternehmen musste daraufhin sein Netzwerk temporär abschalten und hohe Geldbußen zahlen. Allein der Schaden durch das Abschalten des Netzwerks summierte sich nach Schätzungen auf über 170 Millionen US-Dollar – zusätzlich zu den verhängten Geldbußen und dem enormen Reputationsverlust.
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Was passiert, wenn man eine Datenpanne nicht meldet?

Bei Nichtmeldung einer Datenpanne droht Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 2 % ihres weltweiten Vorjahresumsatzes. Das Bußgeld richtet sich im Einzelfall nach der Schwere, der Art und der Dauer des Vorfalls sowie dem Grad an Fahrlässigkeit. Auch nachgewiesener Vorsatz kann eine Rolle spielen (DSGVO, Art. 83, Nr. 4). Entscheidend ist außerdem, ob es sich um die erste bekannt gewordene Datenpanne im Unternehmen handelt. Bei wiederholten Datenpannen fällt das Strafmaß in der Regel deutlich höher aus.
Unabhängig vom Bußgeld haftet das Unternehmen auch für alle materiellen und immateriellen Schäden, die Betroffenen entstanden sind. Auch hier können hohe Summen anfallen, wenn beispielsweise durch gestohlene Kontodaten ein konkreter Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall können die Strafen ebenfalls höher ausfallen, wenn durch das Nichtmelden Folgeschäden entstanden sind, die durch mehr Transparenz hätten verhindert werden können.

Fazit: Darauf sollten Sie achten

Datenpannen können viele Ursachen haben – nicht immer kommt die Gefahr von außen. Unternehmen sollten sich daher umfassend absichern. Eine sichere IT-Infrastruktur und gut ausgebildete Mitarbeitende, die mit Daten verantwortungsvoll umgehen, minimieren das Risiko eines Datenschutzvorfalls.
Unser Tipp: Mit einer Lösung für mobile Gerätesicherheit wie Lookout sichern Sie sich und Ihre Mitarbeitenden auch gegen viele mögliche Datenpannen auf mobilen Geräten ab. Weitere Tipps zum Datenschutz finden Sie auch in unserem White Paper zu Cyber Security.

Datenpanne: Was tun? Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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