Eine Frau mit Schürze steht in einem Pflanzengeschäft an einem Laptop und tippt.
Digitalisierung

kleinanzeigen gewerblich nutzen: Darauf sollten Sie achten

Was viele nicht wissen: Der Online-Marktplatz kleinanzeigen steht auch nach der Loslösung von der Marke eBay gewerblichen Anbieter:innen offen.

Sie betreiben ein lokales Gewerbe und wünschen sich eine bessere Wahrnehmung vor Ort? Wenn Sie diese Regeln beachten, können Sie die Plattform kleinanzeigen für Ihre Zwecke nutzen und erreichen damit neue Käufergruppen.

Inhaltsverzeichnis

Ab wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit bei kleinanzeigen vor?

Kleinanzeigen steht gleichermaßen für private wie für gewerbliche Anbieter offen. Für die praktische Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufer:innen sind zwei Dinge maßgeblich: Zum einen hat kleinanzeigen Kriterien definiert, ab wann Sie dort als gewerbliche:r Verkäufer:in gelten. Wichtig: Selbst wer bislang einen privaten Account nutzt, kann von kleinanzeigen als gewerblich eingestuft werden – mit allen damit verbundenen Pflichten und Besonderheiten. 
Welche Kriterien kleinanzeigen im Einzelnen anwendet, listet der Plattformanbieter in seinen Hilfeseiten auf. Im Einzelnen sind dies: 
  • Das wiederholte Einstellen von Dienstleistungsangeboten 
  • Der An- und Verkauf von Artikeln um Gewinn zu erzielen 
  • Das Anbieten großer Artikelmengen (mehr als 50) 
  • Der hauptsächliche Verkauf von Neuwaren  
  • Das Schalten von Stellenanzeigen  
Unabhängig von der Einstufung durch das Portal kleinanzeigen können Gerichte und Finanzämter zu einem anderen Ergebnis kommen und Verkäufer:innen als gewerblich einstufen, obwohl sie imPortal als Privatverkäufer:innen geführt werden.  
Als Hinweise auf eine gewerbliche Tätigkeit gelten für Behörden (Stand: Dezember 2023) beispielsweise 15 bis 25 Verkäufe pro Monat (Urteil Landgericht Dessau-Rosslau, Aktenzeichen 3 O 36/16), 140 verkaufte Pelzmäntel in zwei Jahren (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. August 2015, XI R 43/13) oder 3.000 Gegenstände aus Haushaltsauflösungen in fünf Jahren (ebenfalls Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Mai 2022, V R 19/20).  
Außerdem lohnt der Blick ins Umsatzsteuerrecht, wo die Kleinunternehmerregelung aktuell bei einem Jahresumsatz von mehr als 22.000 Euro eine wichtige Grenze zieht.Wer mit seinen Umsätzen darüber liegt, gilt üblicherweise als gewerbliche:r Händler:in. 

Gibt es eine nebenberufliche Gewerbetätigkeit? 

Das Gesetz unterscheidet beim Online-Verkauf zwar zwischen privat und gewerblich, aber nicht zwischen haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit – auch wenn diese viele Menschen denken. Selbst wenn Sie in Vollzeit in einem anderen Beruf arbeiten und nur nach Feierabend Waren online verkaufen, sind sie juristisch ein:e Gewerbetreibende:r mit allen diesbezüglichen Rechten und Pflichten, sobald sie die oben genannten Bagatellgrenzen überschreiten. Gewerbliche Verkäufer:innen müssen in Deutschland unter anderem: 
  • ein Gewerbe anmelden 
  • den eigenen Onlineshop mit einem Impressum versehen 
  • ein 14-tägiges Rückgaberecht für alle Onlinekäufe einräumen 
  • auf dem Postweg das Versandrisiko bis zum Empfänger tragen 
  • zwei Jahre Gewährleistung auf Neuware und (nach entsprechendem Hinweis in der Produktbeschreibung) ein Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtware geben 
Gewährleistungsansprüche ablehnen können Sie lediglich bei altersbedingten Mängeln und für bestimmte Verschleißteile. Im Übrigen gelten bei kleinanzeigen wie auch bei eBay, Amazon und anderen Handelsplattformen für Sie als Händler:in mit Sitz in der Europäischen Union die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das ist beispielsweise dann relevant, wenn Sie Verkaufs- und Kundendaten auch außerhalb von kleinanzeigen elektronisch verarbeiten, etwa in Ihrem Warenwirtschaftssystem. 
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Diese Kosten kommen auf gewerbliche Händler zu

Für private wie auch gewerbliche Händler:innen gilt: Sie können bei kleinanzeigen bis zu 50 Anzeigen innerhalb von 30 Tagen kostenlos schalten. Möchten Sie mehr Anzeigen veröffentlichen, verlangt kleinanzeigen Gebühren. Eine Ausnahme bilden die Kategorien „Immobilien” und „Autos”: Hier ist schon die dritte Anzeige kostenpflichtig. 
Im Gegensatz zu anderen Handelsplattformen ist grundsätzlich keine Verkaufsprovision an kleinanzeigen zu zahlen. Gerade bei hochpreisigen Artikeln kann dies erhebliche Einsparungen gegenüber anderen Verkaufsprozessen bedeuten. 

Besondere Promotion hinzubuchen 

Die kleinanzeigen-Plattform bietet Ihnen die Möglichkeit, einzelne Angebote besonders hervorzuheben. Das ist kostenpflichtig, kann aber lohnenswert sein, weil höhere Sichtbarkeit oft auch zu einem schnelleren Verkauf und höheren Verkaufspreisen führt.  
Ihre Anzeige erscheint dann zunächst an vorderster Stelle der Suchergebnisse für die betreffende Region und Kategorie. Mit der Zeit rutscht sie allerdings immer weiter nach hinten – was die Sichtbarkeit senkt. Entsprechend weniger potenzielle Käufer:innen stoßen dann auf Ihr Angebot.  
Mit verschiedenen Promotion-Angeboten können Sie Ihre Artikel einmalig oder immer wieder aufs Neue nach vorne schieben und diese so gegenüber den Produkten der Konkurrenz hervorheben. Die Preise hierfür entnehmen Sie dem entsprechenden Angebot, das Ihnen sowohl beim Schalten der Anzeige als auch dann noch einmal unterbreitet wird, wenn Ihr Artikel mehr als 30 Tage ohne Käufer:innen online war. 
Zwei junge Frauen stehen an einem Tresen. Eine von ihnen packt Kleidungsstücke in Versandkisten. Im Hintergrund weitere Kleidungsstücke auf Kleiderstangen
Wer kleinanzeigen gewerblich nutzt, profitiert von zahlreichen Verkaufs-Tools.

Mit kleinanzeigen PRO verkaufen Sie noch effizienter 

Vor allem gewerbliche Immobilienhändler:innen profitieren von kleinanzeigen PRO. Sie können bis zu 400 Angebote gleichzeitig veröffentlichen und bestimmte Sichtbarkeitspakete hinzukaufen, bei denen Sie gegenüber den Einzelpreisen einiges an Kosten sparen. Dafür wird allerdings ein monatlicher sowie gegebenenfalls zusätzlicher Einmalbetrag fällig. PRO-Kund:innen erhalten außerdem auf Wunsch eine eigene Händler-URL in der Form „https://www.kleinanzeigen.de/pro/IHRNAME. Ein weiterer interessanter Vorteil dieser Kontoart: Ihre Anzeigen laufen nicht nach 60 Tagen automatisch aus, sondern bleiben online, bis Sie diese deaktivieren oder löschen. 
Das Foto zeigt eine Frau mit Smartphone

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Ein geschäftliches Konto bei kleinanzeigen anmelden – so geht’s!

Das bestehende Konto prüfen

Sofern Sie bereits ein Nutzerkonto haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob kleinanzeigen Ihr bestehendes Konto bereits als gewerblich einstuft oder dieses als solches nutzbar ist.  
Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten ein und rufen Sie den Bereich „Meins“ auf. Steht dort unter Ihrem Namen „Privatnutzer“ oder unter „Einstellungen | Rechnungsdaten“ der Eintrag „Privat“, so handelt es sich um ein Konto für Privatnutzer:innen.  
Ein solches Privatkonto kann nicht in ein gewerbliches Konto umgewandelt werden und kleinanzeigen gestattet damit keinen kommerziellen Handel mit Produkten. Außerdem fehlen dem Privatkonto einige Funktionen, die Gewerbetreibenden vorbehalten sind.  

Ein neues gewerbliches Konto anlegen

Registrieren Sie sich zunächst bei kleinanzeigen und geben Sie in Ihren Einstellungen an, dass Sie gewerblich handeln wollen. Füllen Sie möglichst, noch bevor Sie erste Artikel einstellen, die wichtigen Unternehmensdaten aus. Dazu gehören unter anderem: 
  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID)
  • Ihr Firmensitz mit ladungsfähiger Anschrift und einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse
  • falls zutreffend: Ihre Handelsregisternummer
Wichtig: Trennen Sie etwaige private Verkaufsaktivitäten sehr klar von gewerblichen Verkäufen. Falls Sie nämlich private Dachboden-Funde oder Flohmarktwaren ebenfalls über Ihr Gewerbekonto anbieten, müssen Sie Gewährleistung für diese Privatverkäufe bieten. Außerdem haften Sie dann für Waren, die auf dem Versandweg verloren gehen.

Artikel einstellen und verkaufen

Unsere Empfehlung lautet: Probieren Sie kleinanzeigen zunächst als zusätzlichen Vertriebskanal mit verschiedenen Produkten aus Ihrem Sortiment aus. Nicht alles lässt sich gut auf dem Online-Marktplatz verkaufen. Gut funktioniert die Plattform in diesen Bereichen: 
  • Angebote mit regionalem Bezug, wie gravierte oder gedruckte Schilder, Historisches, Wanderkarten oder alte Fotos aus der Region 
  • Große und schwere Produkte, bei denen ein Versand schwierig, eine Abholung aber relativ problemlos möglich ist 
  • Eintrittskarten und Tickets für regionale Veranstaltungen 
  • Dienstleistungsangebote in der Nachbarschaft 
  • Immobilienkäufe und -vermietungen 
  • Verkauf von Fahrzeugen jeglicher Art 
Achten Sie in jedem Fall darauf, den gesetzlichen Anforderungen an gewerbliche Händler:innen Rechnung zu tragen, wenn Sie auf kleinanzeigen handeln. Näheres dazu erfahren Sie weiter unten und auf der Plattform selbst. 
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Tipps zum Handel auf kleinanzeigen für gewerbliche Nutzer:innen

Der ursprüngliche Zweck von kleinanzeigen ist es, einen privaten Flohmarkt auf elektronischer Basis anzubieten. Daher unterscheiden mögliche Käufer:innen kaum zwischen der Frage, ob sie es mit privaten oder gewerblichen Verkäufer:innen zu tun haben. 
Viele Kaufangebote, die Sie erhalten, erfolgen spontan beim „Stöbern“ durch das Angebot, weshalb Sie auf eingehende Anfragen – möglichst auch abends und am Wochenende – zügig reagieren sollten.
Ähnlich flexibel sollten Sie beim Thema Preisgestaltung sein: Die meisten Käufer:innen sind es gewohnt, den endgültigen Preis auf diesem Portal zu verhandeln. Kalkulieren Sie Ihr Angebot also so, dass eventuelle Nachlässe für Sie verschmerzbar sind. Sie können Ihre Produkte zwar mit einem „Festpreis“ anbieten, sollten dann aber mit weniger Interesse rechnen.
Achtung: Suchen Sie stattdessen Tipps, wie Sie auf eBay gewerblich verkaufen, empfehlen wir Ihnen unseren diesbezüglichen Artikel zur eBay-Auktionsplattform.
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Abmahnungen beim Handel auf kleinanzeigen

Mittlerweile gibt es viele Anwaltskanzleien, die sich auf das Abmahnen von Gewerbetreibenden spezialisiert haben. Auch Wettbewerber:innen nutzen dieses Instrument manchmal. Einer der Hauptgründe für Abmahnungen ist ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum. Viele Händler:innen lassen ihr Impressum deshalb vor Verkaufsstart anwaltlich prüfen oder treten einem Interessenverband bei, der diese Dienstleistung anbietet. 
Weitere mögliche Abmahngründe sind vor allem: 
  • Fehlende Widerrufsbelehrung 
  • Keine Angabe zu Versandkosten und Rücksendekosten, obwohl Versand angeboten wird 
  • Fehlende Inhaltsangaben bei Lebensmitteln oder Kosmetika  
  • Verwendung von geschütztem Bildmaterial 
  • Irreführende Produktdarstellungen (zum Beispiel Fotos von mehreren gleichartigen Produkten oder Produkten mit Zubehör, obwohl nur das einzelne Produkt angeboten wird) 
Auch hier gilt: Sollten Sie sich unsicher sein, holen Sie sich besonders am Anfang juristische Hilfe, um teure Abmahnungen zu vermeiden. An anderer Stelle hier im V-Hub haben wir für Sie wertvolle Informationen zum Thema Wettbewerbsrecht zusammengetragen.
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Das Wichtigste in Kürze: Gewerblicher Verkauf bei kleinanzeigen

  • Mit einem Verkäuferkonto auf der Plattform kleinanzeigen können Sie für Ihre lokales Gewerbe neue Kundengruppen erreichen. 
  • Beim Verkauf sollten Sie unbedingt auf die Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Verkauf achten. 
  • Auch als Gewerbetreibende:r können Sie viele Funktionen gratis nutzen. Je nach Rubrik dürfen Sie bis zu 50 Anzeigen innerhalb von 30 Tagen kostenlos schalten. Für Promotionsaktionen oder ein PRO-Konto fallen allerdings Kosten an. 
  • AchtenSie darauf, dass Sie auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten für Kundenanfragen regelmäßig erreichbar sind. 
  • Als Gewerbetreibende:r sollten Sie auf Ihr Impressum und einige andere Dinge achten, damit Sie nicht abgemahnt werden. 
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