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Digitalisierung

Wettbewerbsrecht: 6 relevante Fakten für den Onlinehandel

Das Wettbewerbsrecht sorgt für eine Regulierung des Marktgeschehens und soll unerwünschtes Verhalten der Marktteilnehmer mit dem Ziel der Wettbewerbsverzerrung unterbinden. Welche gesetzlichen Regelungen bedeutsam sind, wann ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt und welche Folgen das für Onlinehändler haben kann, erklären wir Ihnen hier.

Inhaltsverzeichnis

Das verbirgt sich hinter unlauterem Wettbewerb

Als unlauterer Wettbewerb und somit als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wird das Verhalten von Unternehmen gegenüber Mitbewerbern, Verbraucher:innen und sonstigen Marktteilnehmern bezeichnet, das im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt. Private Aktivitäten hingegen werden vom UWG nicht erfasst. In der Praxis von Onlinehändlern betrifft dies vor allem die Bereiche Werbung und Verkauf. Das Wettbewerbsrecht hängt eng mit dem Kartellrecht zusammen, das sich aber vor allem mit Monopolisierung, Preisabsprachen, Marktaufteilungen und anderen wettbewerbshemmenden Kooperationen beschäftigt.
Folgende Verhaltensweisen können beispielsweise unlauter sein:
  • Verkaufsmethoden, die in hohem Maße aggressiv sind, also belästigend, nötigend oder unzulässig beeinflussend
  • Vergleichende Werbung, wenn diese beispielsweise Produkte oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft
  • Irreführende geschäftliche Handlungen, beispielsweise das Schalten von Online-Werbung oder Gewinnspielen, die unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthalten
  • Kunden zur Vertragsverletzung oder zum Vertragsbruch zu verleiten
  • Waren oder Dienstleistungen anzubieten, die von einem Mitbewerber nachgeahmt wurden, beispielsweise wenn die Kund:innen über die betriebliche Herkunft getäuscht werden
  • Das systematische Abwerben von Mitarbeiter:innen eines Konkurrenten
  • Unzumutbare Belästigung von Kund:innen durch Telefon- oder E-Mail-Werbung
Mehrere Personen mit Headsets sitzen an Telemarketing-Arbeitsplätzen
Wenn Unternehmen Callcenter beauftragen, Kunden werbliche Angebote ohne Zustimmung zu unterbreiten, kann das eine unzumutbare Belästigung laut UWG sein.

Das sollten Sie bei einem Wettbewerbsverstoß eines Konkurrenten tun

Sind Sie der Ansicht, dass sich ein Wettbewerber unlauter verhalten hat, können Sie oder Ihr Anwalt ihn abmahnen. Damit fordern Sie den Konkurrenten in erster Linie auf, das angeprangerte geschäftliche Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Abmahnung soll eine rechtliche Auseinandersetzung außergerichtlich beilegen. 
Reagiert der Wettbewerber nicht auf die Abmahnung, sollten Sie eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken. Schadenersatz ist im Wettbewerbsrecht grundsätzlich ebenfalls möglich, in der Praxis aber die Ausnahme. Ihre Rechtsanwaltskosten werden aber normalerweise erstattet, sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein.

Kartellrecht soll Angebotsmonopole verhindern

Auch das Kartellrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbs­rechts. Hier steht nicht der Schutz der einzelnen Marktteilnehmer im Fokus, sondern die Funktionalität des Marktsystems als Ganzes. Die rechtliche Grundlagen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgehalten.
Durch die Regelungen des GWB soll die Bildung von zu mächtigen Monopolen, insbesondere Angebotsmonopolen, verhindert werden. Denn erlangt ein Unternehmen eine Monopolstellung, ist es marktbeherrschend und kann die Preise nahezu frei festlegen, ohne dass es sich gegen relevante Wettbewerber behaupten müsste. In der Folge müssten Kund:innen diese ggf. völlig überhöhten Preise akzeptieren oder auf das entsprechende Produkt oder die Dienstleistung verzichten.
Haben Sie Grund zur Annahme, dass ein Wettbewerber gegen das GWB verstößt, können Sie beim Bundeskartellamt Anzeige erstatten. Auf der anderen Seite sind Sie verpflichtet, vor einem Zusammenschluss mit anderen Onlinehändlern eine Meldung beim Bundeskartellamt abzugeben und sich eine Genehmigung einzuholen.

Mögliche Folgen von Kartellverstößen

Wer Kartellverstöße begeht, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Hierzu zählen:
  • Die Nichtigkeit der Vereinbarungen, also das Abstellen des kartellrechtswidrigen Verhaltens 
  • Bußgelder
  • Vorteilsabschöpfung aus dem Gewinn aus des kartellrechtswidrigen Verhaltens
  • Strafrechtliche Sanktionen
  • Abmahnungen von Konkurrenten und Zahlung von Schadenersatz
Gerade die Bußgelder können empfindlich sein: Die verantwortliche Person muss mit Strafzahlungen bis zu einer Million Euro rechnen, die Unternehmen können zusätzlich mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden.

Überarbeitetes Wettbewerbsrecht definiert missbräuchliche Abmahnungen

Am 2. Dezember 2020 trat ein überarbeitetes Wettbewerbsrecht in Kraft. Damit sollen insbesondere missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden, die den Onlinehandel insbesondere von Verbänden und Vereinen vielfach erreichten. So müssen abmahnende Verbände künftig in einer offizielle Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände gelistet sein, um die Befugnis zur Abmahnung zu erhalten. Zudem wurden verschiedene Fälle missbräuchlicher Abmahnungen definiert.
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Regierung verabschiedet GWB-Digitalisierungsgesetz

Im Januar 2021 haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen verabschiedet, kurz das GWD-Digitalisierungsgesetz. Es soll dazu beitragen, die Wettbewerbspolitik besser auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters abzustimmen.
In erster Linie handelt es sich dabei um klare Vorgaben für große Digitalunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung wie Facebook, Google oder Amazon. So wird es künftig dem Bundeskartellamt möglich sein, auf digitalen Märkten ganz konkrete wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen von solchen Plattformunternehmen zu untersagen. Beispielsweise kann es Plattformbetreibern untersagt werden,
  • auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern, beispielsweise bei der Darstellung der Suchergebnisse, schlechter als eigene Angebote zu behandeln,
  • unangemessene Marktkonditionen aufzurufen, die Wirtschaft wie Verbraucher:innen schaden, sowie
  • Dritthändlern auf einem Marktplatz den Zugang zu Kunden- und Transaktionsdaten zu verwehren

Das Wichtigste zum Wettbewerbsrecht in Kürze

  • Das Wettbewerbsrecht soll unlauteren Wettbewerb und Monopolisierungen sowie in der Folge möglicherweise überzogene Preise für Endverbraucher:innen verhindern.
  • In der Praxis ist es oft so, dass Mitbewerber ein Unternehmen oder einen Unternehmensverbund anzeigen und so Gerichte auf unlauteren Wettbewerb aufmerksam machen.
  • Das Kartellrecht wiederum verhindert als Bestandteil des Wettbewerbsrechts, dass durch illegale Preisabsprachen einzelne Branchen oder ganze Märke dem Preisdiktat unterworfen werden.
  • Die Folgen von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht reichen von Unterlassungserklärungen bis hin zu Bußgeldern und strafrechtlichen Sanktionen.
  • Das GWD-Digitalisierungsgesetz sorgt dafür, dass auch innerhalb möglicher vorhandener Monopole der Einfluss auf die Gestaltung von Angeboten durch den Gesetzgeber möglich bleibt.
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