Als Netzbetreiber entscheidet Vodafone, wo eine Mobilfunk-Basisstation für eine zuverlässige Netzversorgung gebaut wird. Wir haben aber 2001 gemeinsam mit den anderen Mobilfunknetz-Betreibern einen Vertrag mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen, in dem wir uns dazu verpflichten, jede Kommune umfassend über die Netzplanung und den Bau neuer Basisstationen zu informieren. Vertragsbestandteil ist darüber hinaus die Zusage, etwaigen kommunalen Wünschen bei der Standortwahl Rechnung zu tragen, sofern dem insbesondere funktechnische Gründe nicht entgegenstehen.
Mobilfunk-Basisstationen müssen da stehen, wo Menschen telefonieren wollen. Die optimale Versorgung aller unserer Nutzer verlangt eine flächendeckende Versorgung durch das Mobilfunknetz - diese Verpflichtung ist Teil der Lizenz. Jedoch ist die Anzahl der Gespräche, die gleichzeitig von einer Sende- und Empfangsanlage behandelt werden kann, begrenzt. Um das wachsende Gesprächsaufkommen in einem Gebiet abdecken zu können, muss die Kapazität unseres Netzes kontinuierlich erhöht werden. Das geschieht durch den Bau weiterer Sendeanlagen. Jede geplante Mobilfunk-Antenne trägt folglich zur Verbesserung der Netz-Infrastruktur bei.
Zunächst identifizieren unsere Funknetzplaner anhand des Gesamtnetzkonzeptes den idealen Standort für die neue Basisstation. Hier werden alle wichtigen funktechnischen Eignungen, z.B. die Standorthöhe, die Verträglichkeit mit bereits vorhandenen Funksystemen, die Anbindung der benachbarten Netzzellen oder die Verfügbarkeit des Standortes, überprüft. Entsprechend der Vereinbarung, die zwischen den Mobilfunk-Betreibern und den kommunalen Spitzenverbänden getroffen wurde, teilen wir diese Planung den kommunalen Behörden mit. Sollte die Kommune eine andere Vorstellung zum ausgewählten Standort haben, kann sie alternative Standortvorschläge unterbreiten. Die Standortvorschläge der Kommune werden genauestens geprüft und bei Eignung umgesetzt.
Sobald ein geeigneter Standort gefunden wurde, schließen wir einen Mietvertrag mit dem Eigentümer ab, klären eventuelle Fragen hinsichtlich Baugenehmigung oder Denkmal- und Naturschutz, und beginnen mit dem Aufbau der Basisstation. Vor Inbetriebnahme dieser neuen Basisstation müssen wir die BNetzA von dieser Anlage in Kenntnis setzen. Mit einer individuellen Standort-Bescheinigung bescheinigt die BNetzA wiederum die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Des weiteren muss jede neue Sendeanlage zwei Wochen vor Inbetriebnahme auch bei der Kommune, und möglichst zeitnah bei der lokal zuständigen Verwaltungsbehörde (z. B. der BNetzA) angemeldet werden.
Übrigens: Regelmäßig durchgeführte Messaktionen von der BNetzA zeigen, dass die Feldstärken dieser Sendeanlagen die gesetzlichen Grenzwerte oft um das 100- bis 1.000-fache unterschreiten. Genaue Informationen über die Ergebnisse der Messkampagnen sowie über die Standorte von Mobilfunk-Sendeanlagen finden Sie im Internet-Angebot der BNetzA.