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WhatsApp und Facebook: Das Messenger-Monopol

Kennen Sie – von altersbedingten Ausnahmen abgesehen – Personen in Ihrem Umfeld, die weder WhatsApp noch Facebook nutzen? WhatsApp ist nach wie vor der meistverwendete Messenger-Dienst in Deutschland. Der Smartphone-Messenger, der seit 2014 zu Facebook gehört, erfreut sich trotz etwas gesunkener Zahlen ebenfalls weiterhin großer Beliebtheit. Dabei kann die Nutzung der beiden Apps für unternehmerische Zwecke durchaus zu Problemen führen.

Einer statista-Untersuchung von 2023 zufolge nutzen 86 Prozent der deutschen Konsument:innen WhatsApp, gefolgt vom Facebook Messenger mit 34 Prozent. Deutlich dahinter kommen andere Messenger wie FaceTime (20 Prozent), Telegram (16 Prozent) und Skype (14 Prozent). Die Zahlen verdeutlichen eindrucksvoll das Monopol, mit dem der US-amerikanische Social-Network-Anbieter Meta Platforms den Markt sowohl für soziale Netzwerke als auch für Messaging-Dienste beherrscht.

Es existiert sogar eine Business-Version von WhatsApp, mit der Unternehmen mit ihren Kund:innen in Kontakt treten können. Doch ist diese überhaupt DSGVO-konform? Welche Alternativen gibt es, die sinnvoll nutzbar sind, ohne den Anschluss zu verlieren? Wir erklären Ihnen die Problematik des Messenger-Monopols von Meta und geben Ihnen Tipps für Alternativen.

Inhaltsverzeichnis

WhatsApp und Facebook: Das soziale Online-Leben aus einer Hand

Strategisch gesehen war die Entscheidung von Meta Platforms, WhatsApp im Jahr 2014 für immerhin 19 Milliarden US-Dollar zu übernehmen, sicherlich richtig. Immerhin erfreute sich der hauseigene Facebook Messenger bis dahin keiner sonderlich großen Beliebtheit – WhatsApp war einfach immer einen bis mehrere Schritte voraus. Hinzu kommt, dass bei WhatsApp von Anfang an die Verknüpfung mit der Telefonnummer (MSISDN) der Nutzer:innen zu den Bedingungen für die Nutzung gehörte – deren Identität ließ sich also problemlos bestätigen.
Während Facebook zwischenzeitlich mit Fake-Profilen, einer gewöhnungsbedürftigen Messenger-App und anderen Problemen zu kämpfen hatte, füllte WhatsApp zum richtigen Zeitpunkt die Marktlücke zwischen telefonischer Erreichbarkeit und einfacher Messenger-Kommunikation. Durch die Übernahme des kalifornischen Messaging-Pioniers erhielt Facebook also quasi über Nacht einen sehr guten Messenger sowie Milliarden von Handynummern.
Doch hinsichtlich der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es bei beiden Messengern erhebliche Bedenken: Die Weiterverarbeitung von Daten und Handynummern, die mangelnde Verschlüsselung sowie die Speicherung der Daten auf außereuropäischen Servern sorgen dafür, dass WhatsApp und den Facebook Messenger für die Marketingzwecke von Unternehmen weitgehend ungeeignet sind. Setzen Sie die Apps dennoch geschäftlich ein, etwa um mit Kund:innen in Kontakt zu treten, kann dies schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die Alternativen: Telegram, Threema, Signal und Viber gelten als DSGVO-konform und sicher

Dabei gibt es – bezogen auf deren Funktionalität – durchaus ernstzunehmende Alternativen zu WhatsApp und Co.: Der Videocall-Pionier Skype punktet mit einer professionellen Umsetzung ebendieser Funktion, ist aber wie WhatsApp auch nicht wirklich DSGVO-konform. Telegram und Threema wiederum versprechen deutlich mehr Sicherheit sowohl bei der Datenübertragung als auch der Speicherung und der Auswertung von Nutzerdaten.
Fast alle genannten Messenger-Alternativen verfügen über im Grunde dieselben Funktionen wie WhatsApp. Teilweise bieten sie sogar deutlich mehr. Sämtliche genannten Dienste verfügen inzwischen über eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der Ihre Nachrichten nicht im Klartext verschickt werden – eine der Grundvoraussetzungen für die sichere Übermittlung gemäß geltenden Gesetzen.
Folgende Messenger gelten nach aktuellem Stand als DSGVO-konform:
  • Telegram: Sofern Sie ausschließlich dessen „geheime” Chats nutzen, die Synchronisierung des Telefonbuchs mit der Cloud abschalten und mit Inhabern der Telefonnummern deren Speicherung auf Ihrem Gerät absprechen, gilt Telegram als DSGVO-konform.
  • Threema: Da es keinen zentralen Cloud-Server gibt, der Ihre Nachrichten speichert und sich die Schweizer Entwickler besonders strengen Anforderungen bezüglich der Datensicherheit unterwerfen, gilt der kostenpflichtige Threema-Messenger als eine der sichersten Messenger-Alternativen.
  • Signal: Auch hier findet keine Cloud-Synchronisation der Chat-Inhalte statt. Außerdem ist Signal ein Messenger, bei dem der Quellcode offenliegt (also für Jedermann einsehbar ist), was für zusätzliches Vertrauen sorgt.
  • Viber: Auch die japanische Messenger-Entwicklung Viber punktet mit nicht stattfindender Cloud-Synchronisierung und gilt daher als DSGVO-konform.
  • Teamwire: Dieser Dienst, der auch von Behörden genutzt wird, nutzt ausschließlich deutsche Server, anonymisiert die übermittelten Nutzerdaten und gilt ebenfalls als DSGVO-konform.
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Wer WhatsApp nicht verwendet, bekommt das Wesentliche nicht mit – oder doch?

Warum also nutzen dennoch so viele Menschen WhatsApp? Der Grund ist vermutlich ebenso banal wie einleuchtend: Wer WhatsApp nicht verwendet, schließt sich selbst automatisch von einem Großteil des eigenen Freundes- und Bekanntenkreises aus. Hinzu kommt, dass WhatsApp-Verweigerer nicht in die dort so beliebten Gruppenchats eingeladen werden können – mit teils erheblichen Folgen für das soziale Miteinander. 
Mit anderen Worten: Wer WhatsApp nicht verwendet, existiert im sozialen (Online-)Miteinander nur mit Beschränkungen. Das hat auch Folgen für das Privatleben: Man verpasst so manche lustige Gruppennachricht und -diskussion und vielleicht sogar die Einladung zur nächsten Feier.
Gleiches gilt in Firmen und an Schulen: „Alle” nutzen WhatsApp, da kann man sich wohl kaum verweigern. Und so scheinen die mögliche Datenweitergabe an Meta, die mögliche Nutzung der hochgeladenen Medien zu kommerziellen Zwecken und fragliche DSGVO-Konformität in der Consumer-Variante von WhatsApp für die meisten Anwender:innen das kleinere Übel zu sein.
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WhatsApp Business: Unter bestimmten Bedingungen DSGVO-konform nutzbar

Doch was bedeutet das für Unternehmen? Immerhin gibt es von WhatsApp seit 2018 eine Variante für Geschäftskund:innen namens WhatsApp Business. Doch ist es nach EU-Recht überhaupt „erlaubt”, ein Business-Konto bei WhatsApp anzulegen und hierüber mit Kund:innen zu kommunizieren? Die Antwort lautet: Jein. Es kommt wie so oft darauf an, was Sie mit diesem Konto tun.
Die direkte Kommunikation mit Kund:innen dürfte weitgehend unproblematisch sein, sofern Sie in Ihrer Unternehmensbeschreibung beispielsweise ein rechtskonformes Impressum vorhalten. Schwierig wird es hingegen, wenn Sie auf demselben Gerät sowohl ein privates als auch ein geschäftliches WhatsApp-Konto eingerichtet haben: Die Verknüpfung Ihrer Kundendaten zwischen beiden Messenger-Varianten und der Upload auf US-amerikanische Server dürften kaum auszuschließen sein.
Wie gehen Sie also vor, um WhatsApp Business DSGVO-konform zu nutzen?
  • Besorgen Sie sich ein separates Smartphone mit separater Nummer für dienstliche Zwecke und nutzen Sie nur dieses für WhatsApp Business.
  • Speichern Sie ausschließlich Kundenkontakte in diesem Gerät, keine privaten.
  • Notieren Sie in den Kundenkontakten keinerlei zusätzliche Informationen wie Mailadressen oder gar Umsatzzahlen.
  • Schützen Sie das Telefon mit Hilfe geeigneter Mechanismen vor unbefugter Benutzung.
  • Richten Sie die Möglichkeit der Fernlöschung für den Fall der Fälle ein.
  • Erstellen Sie keine WhatsApp-Gruppen und Videokonferenzen ohne die ausdrückliche Einwilligung einzelner Kund:innen: Diese können sonst untereinander gegebenenfalls deren Handynummern sehen.
  • Betreiben Sie WhatsApp Business nach Möglichkeit in der API-Version und auf eigenen Servern.
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Das Monopol: So bleiben Sie auch ohne WhatsApp und Facebook mit Ihren Kunden in Kontakt

Ganz klar: Wer als modernes Unternehmen auftreten will, bietet seinen Kund:innen eine Kontaktmöglichkeit via WhatsApp an und verfügt auch über eine Facebook-Seite. Doch welchen Unterschied das Vorhandensein dieser Kontaktmöglichkeiten in der Praxis macht, ist kaum durch Zahlen belegt. 
Viel wichtiger als WhatsApp und der Facebook Messenger als Kontaktmöglichkeit sind weiterhin eine logisch aufgebaute und gut bedienbare Website, die auch mobil funktioniert, sowie das Vorhandensein diverser Kontaktmöglichkeiten – einschließlich einer Handy- und Festnetzrufnummer für den telefonischen Kontakt sowie einer E-Mail-Adresse. Davon abgesehen spricht wenig dagegen, Ihren Kund:innen anstelle von WhatsApp die Kommunikation über Threema oder Signal anzubieten – falls Ihre Kund:innen diese Apps denn nutzen (wollen). 
Für die unternehmensinterne Kommunikation wiederum sollten Sie auf etablierte Dienstleister wie beispielsweise Teamwire, Slack oder Microsoft Teams setzen. Diese Collaboration-Systeme sind speziell für den unternehmerischen Einsatz optimiert und werden, wie im Falle von Teamwire, sogar von Behörden genutzt.
Unser Tipp: Wenn Sie skeptisch sind, was die Datenweitergabe und den Umgang mit diesen seitens Meta Platforms angeht, riskieren Sie ruhig einmal eine Lücke im medienübergreifenden Omnichannel-Marketing. Begründen Sie diese Lücke damit, dass Sie den Datenschutz sehr ernst nehmen – Ihre Kund:innen werden es Ihnen danken, selbst wenn diese privat WhatsApp nutzen.
Und wenn Sie sich fragen, wie Sie denn nun mit Ihren Kund:innen in Kontakt bleiben sollen – rufen Sie diese doch (mit deren Einwilligung) gelegentlich mal an oder vertrauen Sie – je nach Zielgruppe – auf die gute alte E-Mail.
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WhatsApp und Facebook: Das Wichtigste in Kürze

  • WhatsApp und der Facebook Messenger waren auch 2023 die meistgenutzten Messenger-Apps in Deutschland. Auf den weiteren Plätzen folgten FaceTime, Telegram und Skype.
  • Die Nutzung von WhatsApp geschieht im privaten Bereich vielfach auf sozialen Druck hin, etwa um dazuzugehören.
  • Alternativen zu den nicht DSGVO-konformen Marktführern sind Telegram, Threema, Signal, Viber und Teamwire.
  • WhatsApp Business gibt es seit 2018 auch als Angebot für Unternehmen. Unter bestimmten Bedingungen können Sie die App für den Kontakt zu Ihren Kund:innen nutzen, jedoch nur, wenn Sie diese auf einem separaten Smartphone getrennt von privaten Konten nutzen.
  • Verzichten Sie im Zweifelsfall auf den direkten Kundenkontakt per WhatsApp und Facebook Messenger – der Verweis auf den von Ihnen sehr ernst genommenen Datenschutz kann zu einer positiven Wahrnehmung Ihres Unternehmens führen.
  • Nutzen Sie stattdessen DSGVO-konforme Anbieter und greifen Sie auf klassisches Direktmarketing via Telefon und E-Mail zurück.
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