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Digitalisierung

Das gehört in eine professionelle E-Mail-Signatur

Für die Signatur einer geschäftlichen E-Mail gibt es klare Regeln und Pflichtangaben. Eine professionelle E-Mail-Signatur ist heute aber auch ein Marketing-Instrument, beispielsweise durch integrierte Hyperlinks oder einen Call-to-Action (Appell). Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre perfekte E-Mail-Signatur gestalten.

Angebote von Lieferanten, Branchen-Newsletter, Links zu Online-Konferenzen oder die E-Mail für das Onboarding neuer Mitarbeiter:innen: Ein Großteil der geschäftlichen Kommunikation findet elektronisch statt. Dabei ist die einst bereits totgesagte E-Mail aus dem beruflichen Alltag nicht wegzudenken. Laut einer Forbes-Statistik nutzten im Jahr 2024 weltweit insgesamt 81 % der Unternehmen E-Mails für ihr Marketing, davon 64 % kleine und mittlere Unternehmen.

Die E-Mail-Signatur legitimiert eine E-Mail rechtlich – und sie hilft Spam-Filtern, ihre Vertrauenswürdigkeit einzuordnen. Es lohnt sich also, ein wenig Mühe in die E-Mail-Signatur zu investieren. Auch weil der technologische Fortschritt den Weg für ein immer effizienteres E-Mail-Marketing ebnet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine E-Mail-Signatur?

Eine E-Mail-Signatur ist ein kurzer Infoblock, der in der Regel unter dem Text steht und sich vom Hauptteil der E-Mail abhebt. Die Signatur gibt in den E-Mails von Gewerbetreibenden Auskunft über die Kontaktdaten der Firma, über Marke, Dienstleistungen und zur Rechtsform. Oft handelt es sich um eine Kurzform des Impressums.
In unseren schnelllebigen Zeiten, in denen es im Berufsleben manchmal auf jede Minute ankommt, muss eine E-Mail-Signatur schnell lesbar und selbsterklärend sein. Oft macht ein passendes Branding der Signatur – beispielsweise durch ein Logo – eine E-Mail erkennbarer und lässt sie aus dem Meer elektronischer Post hervorstechen. Eine seriöse E-Mail-Signatur mit integrierten Hyperlinks z.B. zur Firmenwebseite kann außerdem die Besucherzahlen steigern und den Absatz ankurbeln.
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Darum ist eine professionelle E-Mail-Signatur wichtig

Seit dem 1.1.2007 besteht bei geschäftlichen E-Mails die Pflicht zur Signatur – so das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG). Damit gelten für E-Mails die gleichen Pflichtangaben wie für Geschäftsbriefe.
Eine qualifizierte Signatur verleiht einer E-Mail also ihre Legitimität.
Die genauen Angabepflichten für E-Mail-Signaturen ergeben sich außerdem aus § 2 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Was genau Ihre E-Mail-Signatur enthalten sollte, lesen Sie im nächsten Kapitel.
Eine übersichtlich und ansprechend gestaltete E-Mail-Signatur sorgt außerdem dafür, dass bei dem:der Empfänger:in ein positiver Eindruck entsteht. Sie kann die Kontaktaufnahme mit der richtigen Person im Unternehmen vereinfachen und die Kundenbindung stärken. Grundsätzlich werden E-Mails, trotz möglicher Risiken im Cyberraum, als vertrauenswürdiges Instrument der Unternehmenskommunikation wahrgenommen.
Das ist wichtig, denn im Geschäftsleben spielen E-Mails eine entscheidende Rolle. Laut einer Bitkom-Studie wurden E-Mails nicht – wie zunächst erwartet – durch Kollaborations-Tools verdrängt, im Gegenteil: Von knapp 500 befragten berufstätigen Internetnutzer:innen in Deutschland im Jahr 2023 erhielt der Umfrage zufolge rund ein Viertel (24 %) zwischen 25 und 49 E-Mails pro Tag. Bei 13 % der Befragten landeten sogar täglich 50 bis 74 E-Mails im Posteingang.
Die E-Mail ist insbesondere bei der externen Kommunikation nach wie vor der Standard. Personalisiertes E-Mail-Marketing ist auf dem Vormarsch. Künstliche Intelligenz bietet hier mittlerweile auch Unterstützung, z.B. beim automatischen Versand. Zugleich sorgen Protokolle wie SPF, DKIM und DMARC für die Authentifizierung von E-Mail-Absenderadressen – und tragen so dazu bei, das Risiko von Phishing und Spoofing durch Mails zu verringern.
Über Hyperlinks in der E-Mail-Signatur – z.B. zur Website oder Social-Media-Auftritten von Unternehmen – können Sie zusätzliche Chancen nutzen, etwa um Ihren Web-Traffic zu erhöhen.
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So sollte eine professionelle E-Mail-Signatur aufgebaut sein

Zunächst muss eine E-Mail-Signatur kurz und bündig verfasst und übersichtlich gestaltet sein. Die Signatur darf den:die Empfänger:in der E-Mail nicht überfordern. Dabei helfen beispielsweise Absätze oder senkrechte Striche zwischen den einzelnen Abschnitten.
Während es für Privatpersonen keine Anforderungen an eine rechtskonforme E-Mail-Signatur gibt, sind die gesetzlichen Pflichtangaben für die geschäftliche Kommunikation sehr klar definiert. Je nach Rechtsform sind die Vorgaben für Firmen, Kaufleute, Solo-Selbständige oder Freiberufler:innen unterschiedlich.

Allgemeine Pflichtangaben für eine geschäftliche E-Mail-Signatur

Zu einer rechtssicheren Signatur für gewerbliche E-Mails gehören folgende Pflichtangaben:
  • Vollständiger Name des Unternehmens, so wie im Handelsregister angegeben
  • Rechtsformzusatz (sofern vorhanden, nicht z.B. bei Freiberufler:innen)
  • Sitz bzw. Ort der Handelsniederlassung
  • Zuständiges Registergericht
  • Handelsregisternummer (sofern vorhanden)
Zusätzliche Pflichtangaben für Gesellschaften:
  • Vor- und Nachnamen aller Geschäftsführer:innen
  • Vor- und Nachnamen von Aufsichtsratsvorsitzenden (sofern vorhanden)
Zusätzliche Pflichtangaben für AGs und Genossenschaften:
  • Vorstandsmitglieder
  • Aufsichtsratsvorsitzende:r
Zusätzliche Pflichtangaben für Einzelunternehmer:innen:
  • Vorname und Nachname
  • Ladungsfähige Anschrift (d.h. kein Postfach)

Was darf eine geschäftliche E-Mail-Signatur noch enthalten?

Zusätzliche Informationen können bei Empfänger:innen auf einen Blick für mehr Klarheit sorgen.
Mitarbeitende in Unternehmen können in die Signatur ihrer E-Mails z.B. diese Ergänzungen einfügen:
  • Vorname und Name
  • Stellung/Position
  • Individuelle Kontaktdaten im Unternehmen
Generell können für alle Teilnehmenden der geschäftlichen E-Mail-Kommunikation außerdem folgende Informationen hilfreich sein:
  • Geschäftliche Rufnummer (gesetzlich ist diese Angabe nicht Pflicht)
  • Link zur Firmenwebsite
  • Links zu beruflichen Social-Media-Profilen der Ansprechperson (ggf. mit Icon)
  • Logo
  • Banner
  • Claim oder Slogan (eine Markenbotschaft in Form eines kurzen Spruchs oder Satzes)
  • Call-to-Action (CTA), also ein Handlungsappell wie „Besuchen Sie unsere Website“
  • Professionelles Porträtfoto
  • Bevorzugte Pronomen, z.B. sie/ihr
  • Grußformel wie: „Mit freundlichen Grüßen“, „Mit besten Grüßen“, „Freundliche Grüße“, „Schönen Gruß“, „Mit verbindlichen Grüßen“
Was gehört nicht in die Signatur einer geschäftlichen E-Mail?
Diese Angaben gehören nicht in die Signatur von gewerblichen E-Mails:
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-ID
  • Bankverbindung
  • Hyperlinks zu privaten Social-Media-Accounts
In der Regel ist es außerdem untersagt, Werbebanner in die Signatur einzubinden. Werbung in einer E-Mail würde voraussetzen, dass der:die Empfänger:in dem Erhalt vorher zugestimmt hat. Rechtlich zulässig sind Werbebanner in einer E-Mail-Signatur demnach nur, wenn die Adressat:innen dem werbenden Unternehmen vorher ausdrücklich eine Erlaubnis hierfür erteilt haben.

Tipps für die perfekte geschäftliche E-Mail-Signatur

Allgemein gilt: Begrenzen Sie den Umfang Ihrer E-Mail-Signatur auf das wirklich Nötige. Wenn Sie mit CTAs arbeiten, nutzen Sie nicht zu viele.
Es empfiehlt sich außerdem, alle E-Mail-Signaturen im Unternehmen einheitlich zu halten. Geben Sie Ihren Mitarbeitenden beispielsweise feste Regeln hierfür an die Hand oder lassen Sie Ihre IT-Abteilung Vorlagen erstellen.
Das kann hilfreich sein und viel Zeit sparen, wenn sich beispielsweise Rollen von Mitarbeitenden im Unternehmen öfter ändern, im Unternehmen Fluktuation herrscht, Ihr Unternehmen expandiert oder sich verkleinern möchte. Mithilfe von Vorlagen lassen sich E-Mail-Signaturen viel schneller umsetzen oder ändern.
Mit dem Editor eines E-Mail-Programms wie Outlook oder Apple Mail können Sie Details wie die Schriftfarbe, Schriftart, Schriftgröße und das Layout Ihrer E-Mail-Signatur individuell gestalten. So macht sie optisch einen guten Eindruck. Bei uns im V-Hub lesen Sie, wie Sie eine Signatur in Outlook erstellen.
Alternativ können Sie für die Gestaltung der Signatur einen Generator verwenden, z.B. von Adobe, HubSpot, Designhill, HoneyBook oder WiseStamp. Diese Tools sind in der Basisversion häufig kostenlos. Achten Sie dabei auf das Kleingedruckte: Möglicherweise müssen Sie auf die Pro-Version wechseln, um eine einmal angelegte Signatur wieder zu entfernen.
Übrigens: In E-Mail-Apps auf Mobilgeräten sind die Gestaltungsmöglichkeiten für E-Mail-Signaturen in der Regel nicht sehr umfangreich. Es ist also am einfachsten, die Signatur in der Desktop-App anzulegen und zu bearbeiten. Wichtig: Formatierungen einer E-Mail-Signatur sehen nicht auf jedem Gerät gleich aus. Testen Sie vor dem ersten Versand, ob eine neue Signatur mobilfreundlich angelegt ist und auf Ihrem Desktop-Computer genauso gut aussieht wie auf einem Notebook, Tablet oder Smartphone.

Wer ist verpflichtet, eine E-Mail-Signatur zu verwenden?

Alle Gewerbetreibenden sind gesetzlich verpflichtet, eine vollständige E-Mail-Signatur in Mailings einzubinden. Diese Pflicht gilt für:
  • Im Handelsregister eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Alle Handelsgesellschaften wie GmbH, UG, GbR, OHG, KG und AG
  • Genossenschaften (Gen)
  • Kleingewerbetreibende (z.B. Restaurantbetreiber:innen und Pflegedienste mit objektbezogenem „Werbenamen“, jedoch ohne Eintragung im Handelsregister)
  • Freiberufler:innen (z.B. Architekt:innen, Ärzt:innen, Steuerberater:innen, Physiotherapeut:innen)
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Das Wichtigste zu E-Mail-Signaturen in Kürze

  • Eine E-Mail-Signatur liefert dem:der Empfänger:in genauere Informationen über den:die Absender:in einer E-Mail.
  • Gewerbetreibende sind gesetzlich verpflichtet, für ihre geschäftliche elektronische Kommunikation eine E-Mail-Signatur zu nutzen.
  • Für geschäftliche E-Mail-Signaturen gibt der Gesetzgeber Pflichtangaben vor, die sich je nach Rechtsform unterscheiden.
  • Gute E-Mail-Signaturen haben das Potenzial, die Aufmerksamkeit der Empfänger:innen deutlich zu erhöhen, und können das Marketing eines Unternehmens unterstützen. Beliebte Methoden sind integrierte Hyperlinks zur Firmenwebsite oder zu Social-Media-Auftritten.
  • Werbebanner in einer E-Mail-Signatur sind in der Regel nicht erlaubt – es sei denn, die Empfänger:innen haben dem ausdrücklich zugestimmt.
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