Unternehmen sollten berücksichtigen, dass E-Mail-Adressen gemäß DSGVO zu den geschützten personenbezogenen Daten gehören. Der Datenschutz bezieht sich also nicht nur auf die Inhalte und Anhänge von E-Mails, sondern auch auf die Adresse selbst, wenn sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person bezieht (Art. 4 der DSGVO).
Beispiele für personenbezogene E-Mail-Adressen sind:
Über solche Adressen kann eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden. Daher gelten die Anforderungen der DSGVO für ihre Verarbeitung.
Nicht immer personenbezogen sind dagegen Funktions- oder Sammeladressen, beispielsweise:
info@firma.de
kontakt@unternehmen.de
support@anbieter.de
Diese Adressen beziehen sich in der Regel auf eine Organisation und nicht auf eine bestimmte natürliche Person. Allerdings kann auch hier ein Personenbezug entstehen, wenn eindeutig eine einzelne Person dahintersteht.