Security

E-Mail-Datenschutz

Geschäftliche Kommunikation sicher gestalten

E-Mails sind in Unternehmen ein häufiger Grund für Datenschutzverletzungen. Jede E-Mail kann eine Datenschutzfalle sein. Unverschlüsselte Inhalte, Fehlversand und Phishing – die Risiken sind real. Viele Beschäftigte in Unternehmen unterschätzen dennoch, wie leicht sie mit einer E-Mail gegen die DSGVO verstoßen können und welche Auswirkungen das haben kann. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre E-Mail-Kommunikation sicher und rechtskonform gestalten.

Inhaltsverzeichnis

Datenschutz in E-Mails: Das Wichtigste in Kürze

  • E-Mails gehören zu den wichtigsten Kommunikationskanälen in Unternehmen – und gleichzeitig zu den häufigsten Ursachen für Datenschutzvorfälle.
  • Ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen lassen sich E-Mails beim Versand mitlesen, manipulieren oder sogar umleiten.
  • Entsprechend der DSGVO müssen Sie bei E-Mails bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umsetzen. Dazu zählen die Transportverschlüsselung (TLS) und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z.B. S/MIME, PGP).
  • In der E-Mail-Kommunikation sind insbesondere die personenbezogenen Daten geschützt. Der Schutz bezieht sich auf E-Mail-Adressen, Inhalte und Dateianhänge.
  • Unternehmen müssen die rechtlichen Vorschriften strikt einhalten, wenn sie E-Mails aufbewahren und löschen.
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E-Mail-Datenschutz: Das schreibt die DSGVO vor

Unternehmen müssen E-Mail-Kommunikation als datenschutzrelevanten Prozess begreifen – nicht als Routineangelegenheit. Das beginnt bei der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und setzt sich in der technischen Absicherung und organisatorischen Steuerung fort.
Technische Verfahren wie Transportverschlüsselung und Inhaltsverschlüsselung sind wichtige Bausteine, um die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen und den E-Mail-Verkehr sicher zu gestalten.
Datenschutz im E-Mail-Verkehr umfasst:
  • E-Mail-Adressen
  • Inhalte von E-Mails
  • Anhänge
Die allgemeinen Datenschutzpflichten von Unternehmen hinsichtlich ihres E-Mail-Verkehrs sind laut DSGVO im Einzelnen:
  • Vertraulichkeit: Inhalte und Anhänge dürfen nicht für Unbefugte zugänglich sein. Technisch ist mindestens das Verschlüsselungsprotokoll TLS (Transport Layer Security) für die Datenübertragung zwischen Mail-Servern erforderlich. Echte Vertraulichkeit bietet aber nur eine Inhaltsverschlüsselung per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE).
  • Integrität: Empfänger:innen von E-Mails sollten darauf vertrauen können, dass die Absenderadresse korrekt ist und zu der Person gehört, die in der Nachricht als Absender:in steht. E-Mail-Adressen müssen daher vor Manipulation geschützt sein. Hierfür gibt es bestimmte Authentifizierungsstandards wie SPF (Sender Policy Framework), DKIM (DomainKeys Identified Mail) und DMARC (Domain-based Message Authentication, Reporting & Conformance).
  • Verfügbarkeit: Ansprechpersonen und Datenschutzbeauftragte müssen über die angegebenen E-Mail-Adressen tatsächlich verfügbar sein.
  • Zugriffsregelung: E-Mails lassen sich zwar einfach verbreiten und weiterleiten, dennoch ist der Zugriff nicht für alle gedacht. Unternehmen sollten klare Regeln aufzustellen, wer geschäftliche Postfächer lesen darf. Das gilt besonders für geteilte Postfächer. Zu einem Rollen- und Berechtigungskonzept gehört es auch, Stellvertreterrechte zu dokumentieren.
  • Archivierung & Aufbewahrung: Für E-Mails gelten gesetzliche Aufbewahrungspflichten z.B. aus dem Handels- und Steuerrecht. Unternehmen müssen diese im Einzelfall mit Datenschutzvorgaben (z.B. Zweckbindung, Löschung) in Einklang bringen.
  • Protokollierung & Nachvollziehbarkeit: Zugriffe und Sicherheitsereignisse im E-Mail-Verkehr müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Viele Anbieter von E-Mail-Systemen erleichtern Nutzer:innen den Alltag, indem sie zahlreiche Sicherheitsfunktionen ab Werk integrieren. Dazu gehören Microsoft 365 Business, Exchange Online, Google Workspace und Mail von Apple.
Allerdings sind diese keine „Selbstläufer“. Ohne eine saubere Konfiguration können Sicherheitslücken entstehen. Nutzen Sie deshalb einen TLS-Mindeststandard (Version 2.4), sichere Verschlüsselungs-Suites, Anti-Spoofing, Malware-Filter und beachten Sie Data-Loss-Prevention-Regeln.

Gehören E-Mail-Adressen zu den personenbezogenen Daten?

Unternehmen sollten berücksichtigen, dass E-Mail-Adressen gemäß DSGVO zu den geschützten personenbezogenen Daten gehören. Der Datenschutz bezieht sich also nicht nur auf die Inhalte und Anhänge von E-Mails, sondern auch auf die Adresse selbst, wenn sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person bezieht (Art. 4 der DSGVO).
Beispiele für personenbezogene E-Mail-Adressen sind:
  • max.mustermann@example.de
  • m.mustermann@firma.de
  • vertrieb.lieschen.mueller@unternehmen.de
Über solche Adressen kann eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden. Daher gelten die Anforderungen der DSGVO für ihre Verarbeitung.
Nicht immer personenbezogen sind dagegen Funktions- oder Sammeladressen, beispielsweise:
  • info@firma.de
  • kontakt@unternehmen.de
  • support@anbieter.de
Diese Adressen beziehen sich in der Regel auf eine Organisation und nicht auf eine bestimmte natürliche Person. Allerdings kann auch hier ein Personenbezug entstehen, wenn eindeutig eine einzelne Person dahintersteht.
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Personenbezogene Daten per E-Mail versenden: Das gilt laut DSGVO

Die DSGVO versteht unter personenbezogenen Daten sämtliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. In E-Mails können sich solche Daten an vielen Stellen befinden: im Inhalt, in Anhängen, in Metadaten (Header, IP-Adresse, Zeitstempel) und im Verteiler (CC/BCC).
Für die Einhaltung des Datenschutzes bei E-Mails ist vor allem Artikel 6 der DSGVO zur „Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“ relevant. Er verlangt unter anderem:
  • Einwilligung: Die DSGVO schreibt in Art. 6, Abs. 1 lit. b vor, dass eine betroffene Person ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung für bestimmte Zwecke gegeben haben muss. Für die Kommunikation per E-Mail heißt das z.B.: Unternehmen dürfen E-Mail-Adressen von Kund:innen ohne deren Zustimmung nicht einfach für Werbe-E-Mails nutzen.
  • Berechtigtes Interesse: Einerseits räumt die DSGVO Unternehmen das Recht ein, bei einem berechtigten Interesse personenbezogene Daten für ihre Zwecke nutzen zu dürfen. Andererseits schränkt sie dieses Recht in Art. 6, Abs. 1 lit. f insoweit ein, als dass die Interessen und Grundrechte Betroffener, insbesondere von Kindern, im Zweifelsfall vorgehen.
Was bedeutet „berechtigtes Interesse”?

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn ein Unternehmen Daten verarbeiten möchte, weil es für seine sachlichen oder rechtlichen Ziele erforderlich ist. Das gilt allerdings nur, wenn dabei die Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen.

Beispiel: Ein Online-Shop darf Kund:innen nach einem Kauf eine E-Mail mit Bitte um Bewertung schicken. Das dient dem berechtigten Interesse des Shops an Qualitätsverbesserung – solange Kund:innen vorher informiert wurden und der Zusendung einer solchen E-Mail nicht widersprochen haben.

Weitere wesentliche Prinzipien der DSGVO sind:
  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Die betroffene Person muss wissen, wofür ihre Daten (etwa E-Mail-Adresse) verwendet werden.
  • Zweckbindung: Die E-Mail-Kommunikation darf nur für klar definierte, legitime Zwecke erfolgen.
  • Datenminimierung: Unternehmen dürfen stets nur notwendige personenbezogene Daten für ihre E-Mail-Kommunikation nutzen. Große Verteiler sind zu vermeiden.
  • Richtigkeit: Betriebe müssen die Korrektheit von Daten und somit auch ihre Aktualität sicherstellen.
  • Speicherbegrenzung: Für die Aufbewahrung von E-Mails gelten gesetzliche Fristen. Darüber hinaus besteht normalerweise nicht das Recht, die darin enthaltenen Informationen weiter aufzubewahren. Betroffene Personen wie Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Beschäftigte und Bewerber:innen können das „Recht auf Vergessenwerden“ im Zweifelsfall einfordern.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Die DSGVO verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), die die Integrität und Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten in E-Mails sicherstellen.
Wichtig: Nutzen Sie als Unternehmen externe E-Mail-Dienste (z.B. einen Cloud-Dienst) für Ihre Auftragsverarbeitung, ist eine AV-Vereinbarung mit dem Anbieter erforderlich – also ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Darin sind z.B. Dauer der Datenverarbeitung und Mitwirkungspflichten bei der Datensicherheit geregelt. Es empfiehlt sich hierbei, die Standorte der Datenverarbeitung sowie mögliche Unterauftragsverarbeiter zu prüfen.
Wichtig ist es auch, für den Fall des Falles Regeln für die Datenrückgabe/-löschung mit externen Anbietern vertraglich zu regeln.

E-Mail-Verschlüsselung nach DSGVO

Technische Sicherheitsmaßnahmen sind Teil der Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung – und damit für Unternehmen Pflicht. Die wichtigsten Bausteine hinsichtlich des E-Mail-Verkehrs sind:

Transportverschlüsselung (TLS)

Das Verschlüsselungsprotokoll Transport Layer Security (TLS) schützt die Übertragung zwischen Mailservern sowie zwischen Client und Server. Während des Transports sind die Daten verschlüsselt, was eine Mindestmaßnahme darstellt, aber allein noch keine DSGVO-Konformität herstellt.
Ein Problem hierbei: Auf dem Server und im Postfach liegen E-Mails unverschlüsselt vor, sofern keine zusätzliche Maßnahme ergriffen wird. Außerdem erfolgt der Versand meistens über mehrere Server und Punkte. An diesen Verbindungspunkten liegen die Daten ebenfalls unverschlüsselt vor.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt daher, bei der Verwendung von TLS die neueren Versionen zu erzwingen, z.B. TLS 2.4, und moderne Verschlüsselungs-Suites zu verwenden. Dennoch bleibt TLS anfällig, z.B. für Man-in-the-Middle-Angriffe.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Inhaltsverschlüsselung)

Echte Vertraulichkeit und Schutz für personenbezogene Daten in E-Mails ermöglicht nur die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE). Sie wird auch als Inhaltsverschlüsselung bezeichnet und bietet prinzipiell den stärksten Schutz von Inhalten einer E-Mail. Sender und Empfänger nutzen dabei stets ein Schlüsselpaar. Es besteht aus einem privaten, geheimen Schlüssel und aus einem öffentlichen Schlüssel (asymmetrisches Verfahren).
Diese Technologie ermöglicht es, E-Mails verschlüsselt zu versenden und auf der Empfangsseite zu entschlüsseln. Der Versand erfolgt als „Geheimtext“.
Die gängigen E2E-Verschlüsselungsverfahren sind:
  • S/MIME: Das Protokoll Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions ist zertifikatsbasiert. Es nutzt für E-Mails beglaubigte Zertifikate für Endnutzer:innen bzw. Adressat:innen, die die Root Certificate Authority (Root CA) ausstellt. Diese Behörde dient dabei als Vertrauensanker.
  • OpenPGP/PGP: Bei dem Standard (Open) Pretty Good Privacy werden Schlüsselpaare dezentral verwaltet. Diese Technologie ist besonders beliebt bei technisch versierten Teams.
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DSGVO-konforme E-Mail im Unternehmen: Richtlinien, Awareness, Incident Response und mehr

Technologie wirkt nur im Zusammenhang mit strukturierten Abläufen, einer hohen Awareness und einem angemessenen Verhalten von Mitarbeitenden. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für einen gut umsetzbaren organisatorischen Rahmen, um DSGVO-konforme E-Mails in Ihrem Unternehmen zum Standard zu machen.

Richtlinien für den DSGVO-konformen E-Mail-Versand

  • Versand sensibler Inhalte: Grundsätzlich sollten Sie nur verschlüsselte E-Mails versenden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie die Informationen über ein Portal bereitstellen, z.B. über einen Download-Link mit Zugriffskontrolle.
  • Angaben von Empfängeradressen: Aus Datenschutzgründen ist es meist besser, beim Versand von E-Mails an größere Verteiler die einzelnen Empfangsadressen unter BCC (Blind Carbon Copy) einzugeben. Dann können andere diese Adressen nicht sehen. Außerdem ist die Funktion Autovervollständigen von E-Mail-Adressen möglichst kritisch zu hinterfragen.
  • Anhänge: Metadaten wie die Office-Dokumenteigenschaften können ebenfalls personenbezogene Daten enthalten. Sie benötigen beim Versand möglicherweise eine Schutzklassifizierung und entsprechende Schutzmechanismen.
  • Antworten & Weiterleitungen: Viele Personen leiten E-Mails heute einfach weiter, ohne die Inhalte vorher auf personenbezogene Daten zu prüfen. Eine allzu leicht abgeschickte „Antwort an alle“ kann riskant sein. Ihre Beschäftigten sollten hier wachsam sein, denn auch intern im Unternehmen unterliegen personenbezogene Informationen dem Datenschutz.

Awareness & Training

  • Phishing-Erkennung: Vermitteln Sie im Unternehmen, wie man die Richtigkeit von Domains in E-Mails erkennt, Linkziele vor dem Anklicken prüft und wie man trotz Zeitdruck misstrauisch bleibt (Zero-Trust-Prinzip).
  • Sichere Sprache: Nutzen Sie personenbezogene Daten im Betreff und in der E-Mail sparsam und verschlüsseln Sie Anhänge.
  • Szenario-Übungen: Simulieren Sie in Teams, wie Sie mit einem Fehlversand umgehen, trainieren Sie Meldewege und verankern Sie bei wichtigen E-Mails das Vieraugenprinzip.

Incident Response

  • Meldeweg: Unternehmen müssen für Sicherheitsvorfälle beim E-Mail-Versand einen klaren internen Meldeweg definieren, z.B. über eine Security- oder Privacy-Mailbox oder ein Ticketsystem. Die Hemmschwelle für Ihre Beschäftigten sollte möglichst niedrig sein.
  • Erstmaßnahmen: Nach einem Vorfall sollten Sie sofort alle Empfänger:innen kontaktieren, die Löschung der fälschlicherweise versendeten E-Mail anfordern, Verteiler bereinigen und Postfach- sowie Versand-Logs sichern.
  • Bewertung: Anschließend erfolgt eine Risikoanalyse, die Art, Umfang, Sensibilität der Daten, bestehende Schutzmaßnahmen und mögliche Folgen berücksichtigt. Auf Basis dieser Analyse wird entschieden, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und eine Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO) erforderlich sind.
  • Dokumentation: Sie müssen jeden Vorfall vollständig dokumentieren – inklusive Vorfallakte, Lessons Learned und Anpassungen der Prozesse.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie in unserem separaten Artikel zu Incident Response.

Data Protection by Design & Default

  • Standardmäßig sichere Voreinstellungen: Es empfiehlt sich, von Beginn an sichere Standards zu implementieren, z.B. die erzwungene TLS-Verschlüsselung und verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Privacy by Default: Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind heute in Anwendungen Pflicht. Es lohnt sich dennoch, zu überprüfen, ob diese auch umgesetzt sind.

Unser Fazit: Datenschutz bei E-Mails ist für Unternehmen unverzichtbar

Die E-Mail ist nach wie vor einer der wichtigsten Kommunikationskanäle im Geschäftsalltag. Sie ist schnell, effizient und universell einsetzbar. Gleichzeitig birgt sie allerdings erhebliche Datenschutzrisiken. Die DSGVO verlangt zwar keine absolute Sicherheit, aber angemessene Schutzmaßnahmen, die sich am Risiko für die betroffenen Personen orientieren.
Als Unternehmen sollten Sie deshalb auf ein ganzheitliches Sicherheitskonzept setzen: moderne Verschlüsselungstechnologien wie TLS, S/MIME oder PGP, klare Prozesse zur Adressprüfung, Datenklassifizierung und Vorfallbehandlung sowie regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Phishing und den sicheren Umgang mit E-Mails.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Kommunikation auf diese Weise proaktiv absichern, reduzieren Sie das Risiko von Datenschutzverletzungen und Bußgeldern deutlich. Außerdem schützen Sie Ihre Kund:innen sowie Ihre Beschäftigten und stärken somit nachhaltig das Vertrauen in Ihre Organisation.
Verwenden Sie etwa Microsoft 365 Business inklusive Outlook über einen Exchange-Server in Ihrer unternehmensweiten E-Mail-Kommunikation, profitieren Sie sowohl von TLS-Schutz als auch von Premium-Cybersicherheit durch den Microsoft Defender. Vodafone berät Sie gerne dazu.
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Datenschutz bei E-Mails: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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