Der Data Governance Act basiert auf vier Säulen. Sie bilden gemeinsam ein robustes Fundament für einen vertrauenswürdigen Datenaustausch in der EU. Die Säulen dienen dazu, die zentralen Geltungsbereiche des DGA zu strukturieren. Es handelt sich bei den Säulen um die konkreten Anwendungsfelder und Mechanismen, die der DGA schafft, um seine Ziele zu erreichen.
Säule 1: Wiederverwendung geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen
Diese Säule erleichtert es öffentlichen Stellen, sensible Daten weiterzuverwenden: also etwa personenbezogene Daten oder statistisch vertrauliche Informationen. Der DGA schafft hierbei keine neuen Verpflichtungen für die Datenfreigabe, sondern erlaubt die Weiterverwendung unter bestimmten Rahmenbedingungen.
So müssen die Öffentlichen Stellen sicherstellen, dass die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt. Das geschieht durch Techniken der Anonymisierung, Pseudonymisierung oder durch den Zugang in sicheren Verarbeitungsumgebungen. Die Gebühren für die Weiterverwendung müssen auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt sein; und die Wiederverwendung muss für nichtkommerzielle Zwecke sein oder KMU und Start-ups fördern.
Säule 2: Datenvermittlungsdienste
Datenvermittlungsdienste sind Unternehmen oder Organisationen, die Geschäftsbeziehungen zwischen Dateninhabern und Datennutzern herstellen, um das Teilen von Daten zu ermöglichen. Es ist entscheidend, dass diese Vermittler die ausgetauschten Daten nicht für eigene Zwecke nutzen. Damit möchte die EU sicherstellen, dass sie als unabhängige und neutrale Dritte agieren und Interessenkonflikte vermeiden.
Anbieter solcher Dienste müssen sich bei nationalen Behörden registrieren und strenge Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Diskriminierungsfreiheit erfüllen. Dieser Service kostet üblicherweise eine Gebühr. Häufig sind für die eingesetzten Plattformen auch Abonnements notwendig.
Säule 3: Datenaltruismus
Der Datenaltruismus ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen, ihre Daten für Zwecke von allgemeinem Interesse zur Verfügung zu stellen – freiwillig und ohne direkte finanzielle Gegenleistung. Um das Vertrauen in solche Initiativen zu fördern, schafft der DGA einen Mechanismus zur Registrierung anerkannter datenaltruistischer Organisationen.
Diese Organisationen müssen gemeinnützig sein und spezielle Transparenz- und Datenschutzanforderungen erfüllen. Ein europäisches Einwilligungsformular soll das Sammeln von Daten für altruistische Zwecke standardisieren und vereinfachen.
Säule 4: Europäischer Dateninnovationsrat
Der Europäische Dateninnovationsrat (EDIB) ist ein Expertengremium, das die Europäische Kommission berät. Der EDIB trägt dazu bei, den Datenaustausch in Europa zu verbessern, indem er praxiserprobte Abläufe und Empfehlungen für den Umgang mit Daten fördert. Gleichzeitig legt er verbindliche Standards fest, die eine reibungslose Zusammenarbeit beim Datenaustausch über Branchengrenzen hinweg ermöglichen.
Zudem entwickelt er Leitlinien für gemeinsame europäische Datenräume – also für digitale Ökosysteme, in denen Daten sicher und einfach ausgetauscht und genutzt werden können. Der Rat besteht aus Vertreter:innen nationaler Behörden, Datenschutzgremien und Expert:innen.