Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Allianz für Cyber-Sicherheit sind bewusst niedrigschwellig gestaltet. Ziel ist es, möglichst vielen Organisationen den Zugang zu aktueller Expertise und einem starken Netzwerk zu ermöglichen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und jederzeit kündbar.
Teilnehmen können Unternehmen jeder Größe – vom kleinen Mittelständler bis zum internationalen Konzern –, ebenso Behörden, Verbände, Forschungseinrichtungen sowie IT-Dienstleister und Hersteller.
Die Registrierung erfolgt unkompliziert online über die Website des BSI und ist ebenfalls kostenfrei. Dabei wird unterschieden zwischen einem Engagement als Teilnehmer (alle), Multiplikator (z.B. Verbände oder Kammern) und als Partner (Unternehmen mit spezieller Sicherheits-Expertise).
Der erste Schritt ist in jedem Fall die Anmeldung als Teilnehmer bei der Allianz für Cybersicherheit. Diese erfolgt digital und portalbasiert unter: www.allianz-fuer-cybersicherheit.de Anmeldung als Teilnehmer
Jede Organisation mit Sitz in Deutschland, ganz gleich ob Unternehmen, Verband oder Behörde, kann sich als „Teilnehmer“ bei der Allianz für Cyber-Sicherheit anmelden.
Hierfür ist lediglich die Angabe einer Ansprechperson und die Unterzeichnung einer „Vereinbarung zur Behandlung vertraulicher Informationen“ nötig.
Mit der Teilnahme erhalten Organisationen sofortigen Zugang zu exklusiven Ressourcen, Warnmeldungen und dem Netzwerk und somit zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch – ein wichtiger Schritt, um die Cyberresilienz zu stärken.
Teilnehmer können sich selbst aktiv an der Arbeit der Allianz beteiligen, indem Sie beispielsweise Cyber-Angriffe melden und so zu einem klaren Bild der Lage beitragen. Nach außen können Sie außerdem durch ein Teilnehmer-Logo signalisieren, dass sie aktiv die Cyber-Sicherheit stärken.
Anmeldung als Partner
Unternehmen mit besonderen Kompetenzen in der Cyber-Sicherheit können sich zusätzlich als „Partner“ engagieren. Dies bedeutet, dass sie ihr Fachwissen an andere Teilnehmende weitergeben.
Nach der Anmeldung als Teilnehmer können sich Interessierte bezüglich einer solchen Mitwirkung an die Geschäftsstelle der Allianz wenden. Diese entscheidet darüber, ob der Partner-Status erteilt werden kann.
Die Partnerschaft gilt ab dem ersten Partnerbeitrag – beispielsweise einer fachlich-inhaltlichen Mitwirkung, Publikation, Veranstaltung für ACS-Teilnehmer oder Bereitstellung von Tools.
Partner sind dazu berechtigt, das Partner-Logo der Allianz zu nutzen. Als Gegenleistung veröffentlicht die Allianz die Expertise ihrer Partner reichweitenstark.
Anmeldung als Multiplikator
Institutionen wie Verbände, Kammern, Vereine, Initiativen oder Netzwerke können als „Multiplikatoren“ mitwirken, indem sie sich am öffentlichen Diskurs rund um die Cyberresilienz Deutschlands beteiligen.
Auch für sie verläuft der erste Schritt über die Anmeldung als Teilnehmer. Nächster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle der ACS, die die Eignung prüft.
Der Multiplikatorstatus beginnt mit der ersten Aktivität – beispielsweise Social-Media-Beiträgen, Informationsangeboten oder Veranstaltungen für eigene Mitglieder sowie der Teilnahme am Erfahrungsaustausch.
Multiplikatoren dürfen spezielle ACS-Logos verwenden, mit denen sie nach außen ihr Engagement für die Verbesserung der Cybersicherheitslage in Deutschland sichtbar machen.