Eine junge Frau sitzt an einem Schreibtisch vor einem Bildschirm, auf dem ein virtuelles Meeting mit drei Frauen und drei Männern stattfindet.
Digitalisierung

Was ist Telearbeit: Formen, Unterschiede und gesetzliche Hürden – einfach erklärt

Immer mehr Firmen ermöglichen es ihren Mitarbeitenden, außerhalb des Unternehmensbüros zu arbeiten. Und das nicht ohne Grund: Studien zeigen, dass sich Arbeitnehmer:innen weniger Präsenzarbeit wünschen. Telearbeit ist eines der Modelle, bei denen Beschäftigte ihre berufliche Tätigkeit standortunabhängig ausüben können.

Erfahren Sie hier mehr über Telearbeit, welche gesetzlichen Vorgaben Sie bei der Einführung in Ihrem Unternehmen beachten müssen und welche Vor- beziehungsweise Nachteile Telearbeit hat.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Telearbeit? Definition und Bedeutung

Telearbeit bezeichnet die regelmäßige Ausübung beruflicher Tätigkeiten an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich von Arbeitnehmer:innen. Die Bearbeitung täglich anfallender Aufgaben sowie die Teilnahme an Meetings finden nicht im Unternehmen statt, sondern von zu Hause aus – digitale Kommunikationsmedien wie Laptops, Tablets und Smartphones machen es möglich.
Es ist jedoch falsch, sämtliche Arbeitsformen, bei denen Beschäftigte zumindest einen Teil ihrer Arbeit außerhalb der Betriebsstätte verrichten, pauschal unter dem Begriff Telearbeit zusammenzufassen. Im Gegensatz zum mobilen Arbeiten ist Telearbeit gesetzlich streng geregelt.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert genau, ab wann ein Telearbeitsplatz als solcher gilt: Unternehmen und Mitarbeitende müssen Bedingungen wie Verteilung und Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Dienstvereinbarung fixieren. Als Arbeitgeber:in sind Sie zudem grundsätzlich verpflichtet, die benötigte Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes zu stellen – einschließlich Technik und Mobiliar.
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Unterschied zwischen Telearbeit und Homeoffice

Beiden Arbeitsformen ist gemeinsam, dass Beschäftigte nicht am Unternehmensstandort arbeiten. Und ebenso wie bei der Telearbeit kommunizieren Arbeitnehmer:innen im Homeoffice dank moderner Informationstechnik mit ihrem Betrieb. Im Unterschied zur Telearbeit sind Homeoffice, Remote Work und mobiles Arbeiten jedoch nicht an feste Arbeitszeiten oder feste Arbeitsplätze gebunden: Mithilfe mobiler Endgeräte erbringen Beschäftigte ihre Arbeitsleistung an beliebigen Orten – das kann die Arbeit zu Hause einschließen, muss es aber nicht.
Ein weiterer Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeit: Die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsplatz im Homeoffice sind weniger streng. Zwar gelten für Telearbeit und Homeoffice das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gleichermaßen. Doch nur für die Telearbeit hält die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) präzise fest, unter welchen Bedingungen Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten dürfen: So muss beispielsweise der häusliche Arbeitsplatz aus Gründen des Gesundheitsschutzes den ergonomischen Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes genügen.
Heimarbeit

Sowohl die Telearbeit als auch das Arbeiten im Homeoffice sind nicht mit dem Begriff Heimarbeit gleichzusetzen: Der Begriff Heimarbeit bezeichnet die erwerbsmäßige Arbeit in der eigenen Wohnung – im Auftrag von Gewerbetreibenden, denen die Verwertung der Arbeitsergebnisse im Anschluss überlassen wird (§ 2 Absatz 1 Heimarbeitsgesetz [HAG]).

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Formen der Telearbeit: Teleheimarbeit, alternierende Telearbeit und mobile Telearbeit

Die Telearbeit umfasst also sämtliche beruflichen Tätigkeiten, die Beschäftigte an einem festgelegten Ort außerhalb des Unternehmensbüros ausführen. Wichtig dabei: Der Telearbeitsplatz gilt erst dann als eingerichtet, wenn Sie als Arbeitgeber:in Mobiliar und Arbeitsmittel bereitgestellt sowie die entsprechenden Kommunikationseinrichtungen im Privatbereich des:der Arbeitnehmenden installiert haben.
Je nach Art der ausgeübten Tätigkeiten steht es Unternehmen frei, ihren Mitarbeitenden unterschiedliche Formen der Telearbeit anzubieten. Diese drei Arten der Telearbeit gibt es:
  • Teleheimarbeit Hier erledigen Arbeitnehmer:innen ihre Aufgaben ausschließlich an ihrem Telearbeitsplatz im eigenen Zuhause – in der Regel in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt oder als Freelancer:innen. Der betriebliche Arbeitsplatz entfällt.
  • Alternierende Telearbeit Bei dieser Variante der Telearbeit bleibt der Arbeitsplatz im Unternehmen erhalten. In Absprache mit dem:der Vorgesetzten arbeiten Beschäftigte abwechselnd am Unternehmensstandort und im Heimbüro.
  • Mobile Telearbeit Beschäftigte im Außendienst, etwa Vertriebsmitarbeiter:innen, nutzen diese Form der Telearbeit bevorzugt, um über mobile Endgeräte wie Smartphone, Tablet oder Laptop von ihrem jeweiligen Einsatzort aus zu arbeiten.*
*Streng genommen entspricht der Begriff mobile Telearbeit nicht der per Gesetzestext (§ 2 Absatz 7 ArbStättV) festgelegten Definition, nach der Telearbeit immer an einem festgelegten Ort stattfinden muss. Etliche Begriffe in diesem Bereich sind noch nicht konkret definiert und werden daher sehr unterschiedlich verwendet.
Immer häufiger findet Telearbeit auch in eigens vom Unternehmen angemieteten Co-Working-Spaces oder Satellitenbüros statt – sogenannte Televillages.
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Telearbeit: Gesetz, Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutz

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen bildet die 2016 novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Basis für die Telearbeit ist laut § 2 Absatz 7 ArbStättV eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unternehmen und Beschäftigten über einen (Bildschirm-)Arbeitsplatz im Privatbereich. Diese regelt Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen sowie die Arbeitsplatzgestaltung.
Für die Telearbeit gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte und Bildschirme (Anhang ArbStättV Punkt 6). Dazu zählen unter anderem:
  • Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen ist vorzusehen.
  • Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben.
  • Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein.
  • Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein.
Telearbeit unterliegt zudem sämtlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). So darf beispielsweise die werktägliche Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Gemäß § 3 ArbStättV müssen Unternehmen auch für den Telearbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Telearbeit?

In Deutschland haben Arbeitnehmer:innen keinen gesetzlichen Anspruch auf Telearbeit – sie können also nicht auf dieser bestehen, sondern sie lediglich beantragen. Umgekehrt dürfen Unternehmen auch keine Telearbeit anordnen, ohne vorher die Zustimmung ihrer Beschäftigten einzuholen. Die Telearbeit bedarf somit eines klaren Einvernehmens zwischen beiden Parteien.

Was müssen Unternehmen bei der Telearbeit beachten?

Sie möchten Telearbeit für Ihre Beschäftigten anbieten? Dann gilt es, über die gesetzlichen Grundlagen hinaus auch Folgendes zu beachten:
Datenschutz: Unternehmen sowie Arbeitnehmer:innen müssen jederzeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Artikel 32 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Sensible Daten dürfen auch am häuslichen Arbeitsplatz nicht frei zugänglich sein. Arbeitgeber müssen hier geeignete Schutzvorkehrungen treffen.
Kommunikation: Unternehmen, die sicherstellen möchten, dass ihre Telearbeiter:innen über alles Wichtige informiert sind, setzen auf digitale Tools. Sie gewährleisten eine reibungslose Kommunikation im Team – auch wenn die Kolleg:innen ihrer Arbeit an unterschiedlichen Orten nachgehen.
Betriebsrat Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Einführung von Telearbeit in Unternehmen mitbestimmungspflichtig. Hinsichtlich der technischen sowie organisatorischen Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebungen hat der Betriebsrat zudem umfassende Unterrichtungs- sowie Beratungsrechte.

Vorteile und Nachteile der Telearbeit

Der größte Vorteil von Telearbeit aus Arbeitgebersicht? Unternehmen schaffen attraktivere Arbeitsbedingungen – und stärken so die Mitarbeiterbindung. In Zeiten des Fachkräftemangels ein erheblicher Vorteil: In der Studie „Working from Home around the World“ (ifo Institut, 2022) gaben 26 Prozent der Befragten an, eine neue Arbeitsstelle suchen zu wollen, sollte ihr Unternehmen künftig ausschließlich Präsenzarbeit anbieten.
In der Regel können Telearbeiter:innen Berufs- und Privatleben besser vereinbaren. Auch zeitaufwendiges Pendeln fällt oftmals weg. Der Stresspegel sinkt – das wirkt sich positiv auf die Gesundheit und in der Folge auch auf die Krankheitsquote im Betrieb aus.
Darüber hinaus arbeiten zufriedene Mitarbeiter:innen motivierter. Die Produktivität steigt und somit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Telearbeit spart zudem Kosten ein, beispielsweise für Büroflächen.
Nachteilig könnte sich Telearbeit auf den Teamgeist auswirken. Wenn Beschäftigte ausschließlich den heimischen Arbeitsplatz nutzen, erschwert dies den persönlichen Austausch zwischen Kolleg:innen und Vorgesetzten. Und nicht jede Aufgabe lässt sich fern des Unternehmensstandorts ausüben: Telearbeit ist überwiegend für Bürotätigkeiten mit hohem Digitalisierungsgrad geeignet.
Aspekte wie Datenschutz, Sicherheit und Technologie können ebenfalls eine Herausforderung darstellen. Als Arbeitgeber:in müssen Sie eine geeignete IT-Infrastruktur zur Verfügung stellen, was kostenintensiv sein kann.
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Das Wichtigste zu Telearbeit in Kürze

  • Der Begriff Telearbeit bezeichnet die regelmäßige Ausübung beruflicher Tätigkeiten an einem festen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich von Beschäftigten.
  • Telearbeit ist gesetzlich geregelt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert, ab wann ein Telearbeitsplatz als solcher gilt.
  • Arbeitgeber und Belegschaft müssen die Rahmenbedingungen der Telearbeit im Arbeitsvertrag beziehungsweise im Rahmen einer Dienstvereinbarung fixieren.
  • Das Unternehmen muss den Telearbeitsplatz einrichten – einschließlich Technik und Mobiliar.
  • Im Unterschied zur Telearbeit sind Homeoffice, Remote Work und mobiles Arbeiten nicht an feste Arbeitszeiten oder feste Arbeitsplätze gebunden.
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