Eine junge Frau arbeitet im Homeoffice und sitzt auf einem ergonomischen Bürostuhl am Schreibtisch vor ihrem Desktop-PC. Sie trägt ein Headset.
Digitalisierung

Staatliche Fördermittel für Homeoffice-Arbeitsplätze

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möchten Homeoffice-Arbeit anbieten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern und Wachstumspotenziale zu erschließen. Doch die Einrichtung flexibler, datenschutzkonformer Heimarbeitsplätze stellt für KMU eine Herausforderung dar. Oft fehlen die notwendigen Arbeitsmittel oder eine geeignete IT-Infrastruktur. Bund und Länder haben dies erkannt und bieten attraktive Förderungen an.

Die Arbeitswelt ist im Wandel und die Digitalisierung bestimmt auch im Handwerk und in KMU immer mehr den Geschäftserfolg. Dazu gehören gut ausgestattete Homeoffice-Arbeitsplätze mit Notebooks, Smartphones, Lizenzen für VPN-Zugänge und cloudbasierte Dienste.

Mit dem Förderprogramm go-digital bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) eine umfassende Homeoffice-Förderung für KMU einschließlich des Handwerks. Darüber hinaus stehen mit dem Digitalbonus der Bundesländer und der BAFA-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitere Fördermittel für das Homeoffice zur Verfügung. Welche Mittel gibt es in welcher Höhe und wo müssen Sie sie beantragen? Dieser Leitfaden sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Inhaltsverzeichnis

Das können Sie mit dem Förderprogramm go-digital fördern lassen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Förderprogramm go-digital für Gewerbe- und Handwerksbetriebe ausgeweitet. Im Rahmen des Moduls „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ fördert der Staat nun explizit auch die Einführung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Die Förderung des Homeoffice reicht von der Analyse und Erstberatung bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Dazu gehören z. B. das Einrichten spezialisierter Software, entsprechende Schulungen, die Programmierung von Schnittstellen und die Einführung von Cloud-Computing.  
Die Fördermittel beziehen sich auf Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch spezialisierte externe Berater:innen, die mittelständische Unternehmen und das Handwerk beim Ausbau ihrer IT-Systeme sowie bei der Beantragung der Fördermittel begleiten.  Sie können die Leistungen der Homeoffice-Förderungin Ihrem Unternehmen mit Maßnahmen aus folgenden Fördermodulen kombinieren: 
  • „Digitalisierungsstrategie“ 
  • „IT-Sicherheit“ 
  • „Datenkompetenz“ 
  • „Digitale Markterschließung“ 
Aufgrund der zentralen Bedeutung der IT-Sicherheit sind in diesem Zusammenhang – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module – jedoch immer mindestens zwei Tagewerke einzuplanen. 
Grundgedanke des Programms ist es, die Fördermittel zur Unterstützung der Digitalisierung möglichst unbürokratisch bereitzustellen. 

Wie hoch ist die maximale Homeoffice-Förderung?

Sämtliche Beratungsdienstleistungen werden mit 50 Prozent der Kosten und bis zu einem Maximaltagessatz von 1.100 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) gefördert. Dieser Zuschuss gilt für höchstens 30 Beratertage. Somit beträgt die maximale Förderhöhe 16.500 Euro. Es ist möglich, die Summe vollständig in die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zu investieren.

Diese Voraussetzungen gelten für die Fördermittel

Das erweiterte Förderprogramm go-digital richtet sich an Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit:  
  • einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland 
  • höchstens 100 Mitarbeiter:innen 
  • einer Vorjahresbilanzsumme von bis zu maximal 20 Millionen Euro 
Darüber hinaus können sich Start-ups für die Unterstützung durchgo-digital bewerben, wenn sie bereits über einen signifikanten Geschäftsbetrieb und ausreichende Umsätze verfügen. 
Alle vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz autorisierten Beratungsunternehmen finden Sieonline, unterteiltnach Regionen, auf einer Beraterkarte des Programmsgo-digital. Dies soll sicherstellen, dass die Homeoffice-Förderung in Deutschland möglichst passgenau erfolgt. Neben ihrer fachlichen Expertise zeichnen sich die Berater:innen auch durch wirtschaftliche Stabilität aus. 
Die Beurteilung, ob ein Gewerbe- oder Handwerksbetrieb den Eigenanteil aufbringen kann, obliegt dem Beratungsunternehmen. Der Eigenanteil der begünstigten Unternehmen darf 20 Prozent ihres Vorjahresumsatzes nicht übersteigen. 
Förderungen von Beratungsleistungen stellen für ein Unternehmen eine Beihilfe dar, die nach der europäischen De-minimis-Regelung abgewickelt wird. Der gewährte Betrag für De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Wenn Sie zuvor schon De-minimis-Beihilfen erhalten haben, müssen Sie diese bei der Antragstellung für das Förderprogramm mit angeben. 
Eine Frau in roter Bluse sitzt an einem Mac und telefoniert via Headset

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So beantragen Sie die staatliche Förderung fürs Homeoffice

Wenn Sie sich für eine Homeoffice-Förderung im Rahmen des Förderprogramms go-digital interessieren, erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten: 
  • Beratung: Zunächst suchen Sie auf der go-digital-Beraterkarte des Bundeswirtschaftsministeriums eine:n Berater:in in Ihrer Nähe aus. Gemeinsam führen Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen und den Digitalisierungsgrad Ihres Unternehmens beschreiben. Ihr:e Ansprechpartner:in wägt anschließend ab, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und füllt mit Ihnen den Förderantrag aus. 
  • Förderung: Im zweiten Schritt reichen Sie gemeinsam den Förderantrag digital über das Portal easy-Online ein. Dabei entsteht ein Dokument mit dem Titel „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)“, welches Ihr:eBerater:inan den Projektträger EuroNorm sendet. Der Antrag wird dort kurz geprüft und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Diese befähigt Sie bereits zur Durchführung der Maßnahme. Der Ablauf ist somitrecht unbürokratisch. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Anträge zur Homeoffice-Förderung seit Juni 2021 nicht mehr bevorzugt behandelt werden.  

Für wen gibt es den Digitalbonus? 

Die Bundesländer bieten im Rahmen des Digitalbonus eigeneHomeoffice-Förderprogramme an, wobei sich die Rahmenbedingungen jeweils unterscheiden. In manchen Ländern läuft das zunächst auf die Pandemie zugeschnittene Förderprogramm im Jahr 2023 aus, kann aber ab 2024 neu aufgelegt werden.  
Das Land Thüringen hat beispielsweise bereits beschlossen, dass KMU den Digitalbonus auch über 2023 hinaus beantragen können – sogar ein zweites Mal. Neben der Beratung werden Investitionen in Soft- und Hardware mit bis zu 50 Prozent und maximal 15.000 Euro bezuschusst.
Anders ist es in Niedersachsen. Dort soll ab Frühjahr 2024 ein neues Förderprogramm an die Stelle des Digitalbonus treten. Mit dem bisherigen Digitalbonus Niedersachsen erhalten kleine und mittlere Unternehmeneinen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Investitionen in Hard- und Software sowie in die IT-Sicherheit. Dazu gehörtauch die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen mit Videokonferenz- oder Telemedizintechnik. Neben KMU aus den Bereichen Handwerk und Gewerbe erhalten auch Planungsbüros sowie eHealth- und Life-Science-Betriebe die Förderung.
In Bayern werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit maximal 10.000 Euro gefördert. Diese Standardfördersummekann bei Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.  
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Dies beinhaltet die BAFA-Förderung 

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)bietet mit seinem Programm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Unterstützung bei der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Die staatliche Förderung für das Homeoffice setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Die Zuschüsse richten sich an rechtlich selbstständige Unternehmen, die: 
  • der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen 
  • im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe angesiedelt sind 
  • ihren Sitz in Deutschland haben 
Der Fördersatz beläuft sich auf 50 Prozent und maximal 1.750 Euro oder auf 80 Prozent und maximal 2.800 Euro von Beratungskosten. 
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Das Wichtigste zur Homeoffice-Förderung in Kürze

  • Um wettbewerbsfähig zu bleiben und Auftragsspitzen auch angesichts des Fachkräftemangels zu bewältigen, sind mittelständische Unternehmen und sogar Handwerksbetriebe darauf angewiesen,Homeoffice anzubieten. Doch dafür mangelt es diesen Unternehmen häufig an Ressourcen und der passenden IT-Infrastruktur. 
  • Bund und Länder bieten den KMU hierfür mit dem Förderprogramm go-digital des Bundes, dem Digitalbonus der Länder und der BAFA-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Unterstützung an. 
  • Zum einen steht die Homeoffice-Förderung fürBeratungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Verfügung. Diese umfassen das Einrichten spezialisierter Software, Schulungen, das Programmieren von Schnittstellen und die Einführung von Cloud-Computing. Zum anderen werden auch Investitionen in Hardware bezuschusst.
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