Ein ESG-Bericht dokumentiert die wesentlichen Informationen und Kennzahlen eines Unternehmens zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dazu gehören Strategien, Ziele, Maßnahmen und erzielte Fortschritte in den Bereichen. Den Berichtsrahmen bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), also die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Welche Informationen in den Bericht einfließen, bestimmt die doppelte Wesentlichkeit. Das bedeutet, Unternehmen betrachten Nachhaltigkeitsaspekte immer aus zwei Perspektiven:
Sobald ein Nachhaltigkeitsaspekt für eine dieser beiden Perspektiven relevant ist, muss er in das ESG-Reporting einfließen.
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 vereinfachte ESRS verabschiedet; ihr formelles Inkrafttreten steht noch aus.
Typische Beispiele für ESG-Kennzahlen sind:
Energieverbrauch und Energiemix, direkte und indirekte Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Abfallmenge und Recyclingquote
Arbeitsunfälle, Arbeitsschutz, Geschlechterverteilung, Verdienstunterschiede, Weiterbildung sowie bestätigte Diskriminierungs- oder Menschenrechtsvorfälle
Maßnahmen gegen Korruption, entsprechende Verurteilungen und Geldbußen, Schutz von Hinweisgeber:innen sowie Zahlungspraktiken gegenüber Lieferanten
Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre ESG-Berichterstattung extern prüfen lassen. Vorgesehen ist zunächst eine Prüfung mit „begrenzter Sicherheit“. Dabei untersucht eine unabhängige Prüfstelle den Bericht auf Plausibilität und wesentliche Fehler. Diese Prüfung ist für alle Unternehmen Pflicht, die auch zum ESG-Reporting verpflichtet sind. Die Prüfstellen arbeiten in der Regel mit Wirtschaftsprüfer:innen zusammen, die für die Nachhaltigkeitsprüfung zertifiziert sind.
Zusätzlich soll es eine deutlich umfassendere Prüfung mit „hinreichender Sicherheit“ geben. Sie ist sehr viel tiefgehender und analysiert beispielsweise auch, ob beschlossene Maßnahmen wirksam sind und ob IT-Prozesse und Kontrollsysteme korrekt funktionieren. Diese umfassende Prüfung ist derzeit aber noch nicht Pflicht (Stand: August 2026).