Digitalisierung

ESG-Reporting

Transparent und sicher dokumentieren

EU-Vorgaben sowie Anforderungen von Partnerunternehmen und Banken machen verlässliche Nachhaltigkeitsdaten für Unternehmen zunehmend wichtig. Das ESG-Reporting stellt diese Daten transparent dar. Im Folgenden lesen Sie alles Wichtige über Berichtspflicht, zentrale Inhalte und die praktische Umsetzung auf einer soliden Datengrundlage.

Inhaltsverzeichnis

ESG-Reporting: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ESG-Reporting legt die Anstrengungen und Auswirkungen eines Unternehmens rund um verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte offen. Es umfasst die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
  • Direkt betroffen sind künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz.
  • Den Rahmen für die Berichterstattung bilden die ESRS (European Sustainability Reporting Standards), die doppelte Wesentlichkeit und eine externe Prüfung.
  • Eine zentrale, nachvollziehbare Datengrundlage ist für zuverlässige ESG-Berichte entscheidend.
ine Hand zeigt mit einem Kugelschreiber auf ein stilisiertes ESG-Symbol. Um das ESG-Symbol sind weitere Symbole angeordnet.

ESG-Reporting mit dem ESG-Navigator

Erfassen, berechnen, analysieren und berichten: Mit dem ESG-Navigator haben Sie alle relevanten Kennzahlen für Nachhaltigkeitsberichte Ihres Unternehmens im Griff. Für ein erfolgreiches Sustainability-Management:

  • Berechnen Sie den CO2-Footprint Ihres Unternehmens.
  • Erfassen Sie Nachhaltigkeitsdaten entsprechend gesetzlicher Vorgaben.
  • Erstellen Sie Nachhaltigkeitsberichte für unterschiedliche Reportings.

Was ist ein ESG-Reporting? Definition und Bedeutung

Ein ESG-Reporting ist die strukturierte Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens. „ESG“ steht für „Environmental, Social, Governance“ – auf Deutsch: „Umwelt, Soziales, Unternehmensführung“. Ein ESG-Bericht legt Ziele, Maßnahmen und Erfolge eines Unternehmens in diesen Bereichen offen. Dadurch werden Nachhaltigkeitsleistungen für Geschäftsführung, Investor:innen, Banken, Kund:innen und Behörden nachvollziehbar und vergleichbar.
Die drei ESG-Säulen
  • Environmental: z.B. CO₂-Ausstoß, Energie- und Wasserverbrauch sowie Abfallaufkommen
  • Social: z.B. Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Diversität
  • Governance: z.B. ethische Unternehmensführung, transparente Entscheidungen und Korruptionsbekämpfung
Unternehmen können ihre ESG-Ziele unter anderem an den UN-Nachhaltigkeitszielen ausrichten. Das ESG-Reporting dokumentiert anschließend, welche Fortschritte sie dabei erzielen.

ESG-Reporting-Pflicht: Wer ist ab wann betroffen?

Seit dem 18. März 2026 gilt die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470. Sie schränkt die Anzahl der Unternehmen deutlich ein, die laut CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ein ESG-Reporting erstellen müssen.
Künftig müssen nur noch Unternehmen ein solches ESG-Reporting anfertigen, die beide der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Über 450 Mio. Euro Netto-Jahresumsatz
  • Über 1.000 Beschäftigte
Ursprünglich waren insgesamt drei sogenannte Wellen geplant, um die ESG-Reporting-Pflicht für verschieden große Unternehmen einzuführen. Welle 1 ist bereits vorbei. Welle 2 sollte 2025 starten, wurde aber verschoben. Und Welle 3 wurde gänzlich abgesagt.

Die Wellen der ESG-Reporting-Pflicht im Überblick

Welle 1
Ursprünglich: über 450 Mio. Euro Nettoumsatz oder über 1.000 Beschäftigte
Erstes Berichtsjahr war 2024. Für Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen (Welle 2) ist eine Befreiung für 2025 und 2026 vorgesehen.
Welle 2
Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz
Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2027; erster Bericht 2028
Ehemalige Welle 3
Börsennotierte KMU
Die ursprünglich vorgesehene Berichtspflicht entfällt.
Weitere KMU
Keine direkte Pflicht, aber mögliche Datenanfragen durch Partnerunternehmen, Lieferanten oder Banken
Freiwillige Berichterstattung nach dem VSME-Standard*
Betroffene Unternehmen
Frist und aktueller Stand
*VSME = Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs, zu Deutsch: freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen
Nach Einschätzung des Deutschen Bundestags dürfte die Zahl der unmittelbar ESG-verpflichteten Unternehmen in Deutschland von rund 17.000 auf etwa 2.500 sinken. Das entspricht einem Rückgang um ungefähr 85 %. Dennoch können Nachhaltigkeitsdaten auch für nicht berichtspflichtige KMU geschäftlich relevant bleiben.
Wichtig zu wissen: Auch KMU können indirekt zu einem ESG-Reporting verpflichtet sein, etwa über Partnerunternehmen, die die Nachhaltigkeit ihrer gesamten Lieferkette offenlegen müssen.
Rechtlicher Hinweis: Stand Mitte 2026

Die Umsetzung der geänderten CSRD in deutsches Recht ist noch nicht abgeschlossen. Bestehende deutsche Berichtspflichten können deshalb weiterhin relevant sein. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Unternehmen sollten ihre individuelle Berichtspflicht rechtlich prüfen lassen.

Anforderungen und Inhalte: Was gehört in einen ESG-Bericht?

Ein ESG-Bericht dokumentiert die wesentlichen Informationen und Kennzahlen eines Unternehmens zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dazu gehören Strategien, Ziele, Maßnahmen und erzielte Fortschritte in den Bereichen. Den Berichtsrahmen bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), also die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Welche Informationen in den Bericht einfließen, bestimmt die doppelte Wesentlichkeit. Das bedeutet, Unternehmen betrachten Nachhaltigkeitsaspekte immer aus zwei Perspektiven:
  • Welche (positiven oder negativen) Auswirkungen hat das Handeln eines Unternehmens auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsaspekte?
  • Welche Chancen und Risiken bergen bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte für den Geschäftserfolg eines Unternehmens?
Sobald ein Nachhaltigkeitsaspekt für eine dieser beiden Perspektiven relevant ist, muss er in das ESG-Reporting einfließen.
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 vereinfachte ESRS verabschiedet; ihr formelles Inkrafttreten steht noch aus.

Typische Beispiele für ESG-Kennzahlen sind:

Environmental
Energieverbrauch und Energiemix, direkte und indirekte Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Abfallmenge und Recyclingquote
Social
Arbeitsunfälle, Arbeitsschutz, Geschlechterverteilung, Verdienstunterschiede, Weiterbildung sowie bestätigte Diskriminierungs- oder Menschenrechtsvorfälle
Governance
Maßnahmen gegen Korruption, entsprechende Verurteilungen und Geldbußen, Schutz von Hinweisgeber:innen sowie Zahlungspraktiken gegenüber Lieferanten
Beispiele für Inhalte und Kennzahlen
Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre ESG-Berichterstattung extern prüfen lassen. Vorgesehen ist zunächst eine Prüfung mit „begrenzter Sicherheit“. Dabei untersucht eine unabhängige Prüfstelle den Bericht auf Plausibilität und wesentliche Fehler. Diese Prüfung ist für alle Unternehmen Pflicht, die auch zum ESG-Reporting verpflichtet sind. Die Prüfstellen arbeiten in der Regel mit Wirtschaftsprüfer:innen zusammen, die für die Nachhaltigkeitsprüfung zertifiziert sind.
Zusätzlich soll es eine deutlich umfassendere Prüfung mit „hinreichender Sicherheit“ geben. Sie ist sehr viel tiefgehender und analysiert beispielsweise auch, ob beschlossene Maßnahmen wirksam sind und ob IT-Prozesse und Kontrollsysteme korrekt funktionieren. Diese umfassende Prüfung ist derzeit aber noch nicht Pflicht (Stand: August 2026).
ine Hand zeigt mit einem Kugelschreiber auf ein stilisiertes ESG-Symbol. Um das ESG-Symbol sind weitere Symbole angeordnet.

ESG-Reporting mit dem ESG-Navigator

Erfassen, berechnen, analysieren und berichten: Mit dem ESG-Navigator haben Sie alle relevanten Kennzahlen für Nachhaltigkeitsberichte Ihres Unternehmens im Griff. Für ein erfolgreiches Sustainability-Management:

  • Berechnen Sie den CO2-Footprint Ihres Unternehmens.
  • Erfassen Sie Nachhaltigkeitsdaten entsprechend gesetzlicher Vorgaben.
  • Erstellen Sie Nachhaltigkeitsberichte für unterschiedliche Reportings.

ESG-Reporting umsetzen: Ablauf, Software und Unterstützung

Sie sollten das ESG-Reporting in Ihrem Unternehmen als wiederkehrenden Datenprozess aufbauen. Entscheidend ist dabei eine solide Datengrundlage: Jede Kennzahl muss sich zu ihrer Quelle, Berechnung und Freigabe zurückverfolgen lassen.
Für belastbare Umweltkennzahlen benötigen Sie möglichst genaue Verbrauchsdaten. IoT-Lösungen können beispielsweise Energie-, Wasser- oder Betriebsdaten mithilfe vernetzter Sensoren und Messgeräte automatisch erfassen.
Legen Sie anschließend Verantwortlichkeiten für die einzelnen Schritte des ESG-Reportings fest. Alle Beteiligten sollten genau wissen, wofür sie zuständig sind. Hierbei helfen auch regelmäßige Schulungen – vor allem, da sich die Anforderungen an einen ESG-Bericht immer noch ändern können.
Sind die Grundlagen geklärt, können Sie beispielsweise so vorgehen:
  1. Wesentlichkeit bestimmen: Ermitteln Sie mit einer Wesentlichkeitsanalyse, welche ESG-Themen für Ihr Unternehmen berichtsrelevant sind. (Siehe oben: doppelte Wesentlichkeit). Legen Sie in diesem Rahmen auch die Berichtsgrenzen fest.
  2. Datenquellen erfassen: Identifizieren Sie relevante Systeme und Datenquellen. Daten können etwa aus der Finanzbuchhaltung, Personalverwaltung, Warenwirtschaft, Gebäudetechnik oder Lieferkette stammen.
  3. Daten zentralisieren: Führen Sie die Informationen in einer ESG-Software oder Cloud-Datenplattform zusammen.
  4. Bericht erstellen: Berechnen Sie die Kennzahlen und ordnen Sie diese den geltenden ESRS-Anforderungen zu. Dokumentieren Sie Berechnungsmethoden, Schätzungen und mögliche Datenlücken.
  5. Angaben prüfen: Kontrollieren Sie Daten, Belege und Freigaben intern. Anschließend kann die vorgeschriebene externe Prüfung erfolgen.
Unternehmen mit begrenzten personellen Ressourcen können ein ESG-Reporting-Tool oder einen externen ESG-Reporting-Service einbinden. Beide können bei der Prozessgestaltung, Datensammlung und Berichtserstellung unterstützen. Die Verantwortung für Datenqualität, Freigaben und vollständige Angaben verbleibt jedoch bei Ihrem Unternehmen.

Unser Fazit: ESG-Reporting auf verlässliche Daten stützen

Ein ESG-Reporting macht die Anstrengungen und Auswirkungen von unternehmerischem Handeln in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung transparent. Direkt berichtspflichtig sind künftig vor allem sehr große Unternehmen. KMU können jedoch über Lieferketten, Partnerunternehmen oder Banken indirekt betroffen sein.
Entscheidend für die Umsetzung eines ESG-Berichts sind vollständige, konsistente und nachvollziehbare Daten. Spezielle ESG-Berichtstools wie der Vodafone ESG Navigator helfen dabei, Informationen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen zentral zusammenzuführen und auszuwerten. Solche Software-Lösungen können Ihnen auch helfen, aus dem ESG-Bericht konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen abzuleiten, um künftig noch nachhaltiger zu handeln.

ESG-Reporting: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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