Security

Datenschutz auf Webseiten: Die DSGVO beachten

Wer eine Webseite betreibt, muss auf den Datenschutz achten. Ob Blog oder Online-Shop – längst ist Datenschutz auf Webseiten nicht mehr nur eine rein rechtliche oder IT-Frage. Auch Vertrauen, Reputation und Conversions hängen davon ab. Erfahren Sie hier, was Sie beim Datenschutz auf Webseiten dringend beachten müssen und welche Trends die Zukunft prägen.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung von Datenschutz auf Webseiten

Für den Datenschutz auf Webseiten gelten vor allem die Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In Deutschland ist außerdem das seit dem 14. Mai 2024 geltende Telekommunikations-Datenschutzgesetz einzuhalten. Vollständig heißt es Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder – ganz zu schweigen von Gerichtskosten und einem möglichen Image-Schaden.
Die Umsetzung von Datenschutz auf Webseiten ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Es geht nicht nur um das Einfügen einer Datenschutzerklärung oder das Setzen eines Cookie-Banners – vielmehr müssen alle Prozesse, Tools und Datenflüsse überprüft und dokumentiert werden.
Von der Auswahl des Hosting-Anbieters über die Integration von Analyse- und Marketing-Tools bis hin zur Absicherung von Kontaktformularen: Jede Komponente kann datenschutzrechtliche Auswirkungen haben.
Webseiten erheben in der Regel automatisch bestimmte Daten, die als personenbezogen eingestuft werden. Dazu gehören:
  • IP-Adressen der Besucher:innen
  • Gerätedaten, z.B. das verwendete Betriebssystem
  • E-Mail-Adresse (z.B. bei der Bestellung von Newslettern)
  • Surfverhalten (z.B. Uhrzeit des Webseiten-Besuchs und Verweildauer, angeklickte Unterseiten)
Seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 sind personenbezogene Daten streng geschützt. Das gilt für natürliche ebenso wie für juristische Personen. Daher gilt es, bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu ergreifen. Das umfasst etwa die Verschlüsselung von Daten und den Schutz Ihrer Webseite vor unbefugten Zugriffen von außen.
In Deutschland müssen Webseiten zusätzlich den Regeln des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) entsprechen. Dieses hat im Frühjahr 2024 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) abgelöst.
Bei Missachtung der Datenschutzvorschriften können Seitenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt werden. Es folgt eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Verstöße gegen den Datenschutz auf Webseiten gelten rechtlich zugleich als Wettbewerbsverstoß. Das wiederum heißt, dass alle Mitbewerber berechtigt wären, eine Abmahnung zu versenden.
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Grundlagen des Datenschutzes

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert klare Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese sind zugleich eine praktische Leitlinie für den Aufbau und Betrieb einer datenschutzkonformen Webseite.

Wesentliche Prinzipien der DSGVO sind:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung (Dauer der Aufbewahrung)
  • Integrität & Vertraulichkeit (z.B. Verschlüsselung von Daten)
  • Rechenschaftspflicht (Nachweisfähigkeit)
Im Detail gliedern sich die Vorschriften nach rechtlichen Vorgaben sowie organisatorischen und technischen Maßnahmen:
Rechtsgrundlagen für die Erhebung personenbezogener Datensindgemäß der DSGVO für Webseiten:
  • Einwilligung: z.B. zu Marketing-Cookies und dem Versand von Newslettern
  • Vertragserfüllung: z.B. bei einer Shop-Bestellung
  • Steuerliche Verpflichtung: z.B. die Aufbewahrung von Informationen über Vertragsabschlüsse über die Webseite
  • Speicherung von Daten nur bei berechtigtem Interesse: Hier kommt es bisweilen zu einer Interessenabwägung zwischen Webseiten-Betreibern und den Menschen, die die Seite besuchen.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist ein zentrales Element für die Transparenz zum Umgang mit Daten auf einer Webseite. Sie muss leicht auffindbar sein (z.B. im Footer auf jeder Seite) und folgende Inhalte verständlich erklären:

Muss-Inhalte der Datenschutzerklärung auf einer Webseite (Checkliste):

  • Angaben dazu, welche Daten erhoben werden
  • Verantwortliche Person, Kontaktdaten, ggf. Datenschutzbeauftragte:r
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Kategorien und Umfang verarbeiteter Daten (z.B. IP-Adresse, Browser-Daten, Cookies, Analyse-Tools, Social Plug-ins, Kontaktformulardaten)
  • Umgang mit Daten in Bezug auf Dritte
  • Speicherdauer/Löschfristen
  • Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerrufsrecht)
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • Hinweise zu Cookies, Tracking und der Consent-Verwaltung (Zustimmung) sowie zu getroffenen Sicherheitsmaßnahmen (TOMs)
  • Sonstige Informationen, z.B. Versionierung, Datum

Cookies und Tracking

Cookies und Tracking-Technologien sind zentrale Elemente moderner Webseiten, bergen aber erhebliche datenschutzrechtliche Anforderungen. Cookies können First Party (vom Betreiber der Webseite gesetzt) oder Third Party (von externen Diensten wie Werbenetzwerken) sein.
Generell handelt es sich bei Cookies um kleine Textdateien, die eine Webseite auf dem Endgerät der Nutzer:innen speichert. Diese Textdateien enthalten Informationen, die bei späteren Besuchen wieder abgerufen werden können.
Manche Cookies sind technisch notwendig für die (vollumfängliche) Nutzung einer Webseite und aus Datenschutzgründen unproblematisch. Für Marketing- und Tracking-Cookies, wie sie bei Analytics, Werbeanzeigen oder Remarketing zum Einsatz kommen, ist allerdings eine vorherige Einwilligung der Nutzer:innen zwingend erforderlich.
Dies gilt insbesondere für Third-Party-Cookies, Pixel und Fingerprinting-Techniken, die zur Erstellung von Nutzerprofilen dienen. Ohne Zustimmung dürfen solche Technologien nicht aktiv werden. Außerdem gilt: Lehnt ein:e Besucher:in das Anlegen von Cookies ab, dürfen Sie ihm:ihr den Besuch der Seite nicht verweigern.

Eine Einwilligungspflicht für Cookies auf Webseiten besteht für:

  • Marketing-/Tracking-Cookies: z.B. Analytics, Ads, Remarketing
  • Third-Party-Cookies: z.B. Fingerprinting-Techniken

Einwilligungsfrei sind:

  • Notwendige Cookies: z.B. technisch erforderlich für das Betreiben einer Webseite, etwa für Log-in, Warenkorb, Sprachversion, Consent-Protokoll
  • Sicherheits-Cookies: z.B. zum Schutz vor Angriffen, Missbrauch und Betrug (sofern keine zusätzliche Profilbildung erfolgt)
Empfohlener externer Inhalt
Hier ist ein Video-Inhalt von YouTube. Er ergänzt die Informationen auf dieser Seite.
Sie können ihn mit einem Klick anzeigen und wieder ausblenden.
Ich bin einverstanden, dass externe Inhalte angezeigt werden. So können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr in unserer  Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung

Datenverarbeitung und Drittanbieter

Sobald Sie externe Dienste in die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Webseite einbinden, steigt die Komplexität der Datenschutz-Anforderungen erheblich.
Ob Analyse-Tools, Cloud-Dienste oder Zahlungsanbieter – jeder externe Service kann zusätzliche Risiken für die Datensicherheit und Compliance mit sich bringen. Deshalb ist es entscheidend, die Datenflüsse genau zu kennen und rechtliche sowie technische Maßnahmen umzusetzen, bevor Sie diese Dienste aktiv nutzen.

Typische Drittanbieter auf Webseiten sind:

  • Analyse- und Tracking-Dienste: z.B. Google Analytics, Matomo, Adobe Analytics – sie erfassen Nutzerdaten wie Klickpfade, Verweildauer und Herkunft und können das Nutzerverhalten auf der Webseite auswerten.
  • Tag-Management-Systeme: Tools wie der Google-Tag-Manager oder Tealium steuern das Laden von Tracking-Skripten und Marketing-Tags.
  • Content Delivery Networks (CDN) und Hosting: z.B. Cloudflare, Akamai, Amazon Web Services (AWS),Azure– sie sorgen für die schnellere Auslieferung von Inhalten wie Bildern, Videos oder Skripten (die Daten sind dabei auf externen Servern gespeichert).
  • Newsletter- und CRM-Tools: Manche Tools wie Newsletter dienen auf Webseiten vor allem der Lead-Generierung. Gemeint ist hiermit das Sammeln von Kontaktdaten der Webseiten-Besucher:innen, um Interessent:innen zu Kund:innen zu machen.
  • Weitere: Tools wie Mailchimp, Brevo (ehemals Sendinblue), HubSpot und Salesforce verarbeiten E-Mail-Adressen und andere personenbezogene Daten für Marketing und Kundenmanagement.
  • Zahlungs- und Shop-Systeme: Diese verarbeiten Zahlungsdaten und Bestellinformationen.
  • Chat- und Support-Widgets: Diese speichern Kommunikationsdaten und ggf. IP-Adressen.
  • Eingebettete Inhalte: Eingebettete Videos oder Podcasts sowie Google Fonts, Google Maps, YouTube oder Vimeo übermitteln IP-Adressen und Nutzungsdaten an die jeweiligen externen Anbieter.
Tipp: Unternehmen sollten kritische Inhalte und Assets wie Schriftarten ihrer Webseiten nach Möglichkeit selbst hosten.
Symbolische Cloud-Darstellung

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Sicherheitsmaßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen sichern Webseiten vor Manipulation und unerwünschtem Zugriff auf persönliche Daten.

Technische Maßnahmen

  • Sensible Daten verschlüsseln: Schutz vor unbefugtem Zugriff durch Verschlüsselung
  • Sichere Kommunikationskanäle nutzen: z.B. Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS) oder Virtual Private Network (VPN)
  • Zugriffskontrollen implementieren: nur autorisierten Personen Zugriff gewähren
  • Regelmäßige Back-ups: Datenverluste vermeiden durch Sicherheitskopien (Back-ups)
  • Schutz vor Cyberangriffen: aktuelle Antiviren- und Firewall-Systeme einsetzen
  • Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) verwenden: Zugangssicherheit durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) erhöhen
  • Token-basierte Identifizierung nutzen: Sitzungen und Transaktionen durch Sicherheits-Hardware absichern, z.B. Security-Token

Organisatorische Maßnahmen

  • Datenschutzbeauftragte:n angeben: z.B.damit Nutzer:innen sofort eine Antwort auf Rückfragen zu einem möglichen Datenschutzvorfall auf der Webseite erhalten
  • Berechtigungskonzept: ein rollenbasiertes Konzept für Berechtigungen zum Umgang mit Daten erstellen (Role‑Based Access Control, RBAC)
  • Mitarbeiterschulung: z.B. zu den Themen Phishing und Social Engineering
  • Incident Response Plan: Notfallplan erstellen, z.B. Meldeketten
Ein Mann mit Kapuze sitzt vor einer Tastatur, im Vordergrund grüne Viren- und Datensymbole

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Rechte der Nutzer:innen

Nutzer:innen von Webseiten haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Reihe von klar definierten Rechten, die ihre personenbezogenen Daten schützen. Hier sind die wichtigsten:
  • Auskunftsrecht: Nutzer:innen dürfen jederzeit erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten, zu welchem Zweck das geschieht, wie lange sie gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden oder wurden.
  • Recht auf Berichtigung: Wenn Daten falsch oder unvollständig sind, können Betroffene deren Korrektur verlangen.
  • Recht auf Löschung: Nutzer:innen können die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn der Zweck der Verarbeitung entfällt oder sie ihre Einwilligung widerrufen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen (z.B. bei strittiger Datenverarbeitung) können Betroffene verlangen, dass Sie ihre Daten vorübergehend nicht weiter nutzen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Nutzer:innen haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Anbieter übertragen zu lassen.
  • Widerspruchsrecht: Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere bei Direktmarketing oder Profiling (durch Datenanalysen ein Persönlichkeitsbild erstellen).
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung: Wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht (z.B. Newsletter, Marketing-Cookies), können Nutzer:innen diese jederzeit und ohne Nachteile widerrufen.
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Nutzer:innen können sich bei einer Datenschutzbehörde beschweren, wenn sie Verstöße vermuten.

Datenschutz bei E-Commerce-Webseiten

Online-Shops verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten – von Zahlungsinformationen bis hin zu Kundenprofilen (die beispielsweise für wiederholte Einkäufe wichtig sind). Diese Daten sind besonders sensibel, da sie nicht nur für die Abwicklung von Bestellungen, sondern auch für Marketing und Personalisierung genutzt werden können. Deshalb gelten hier besonders strenge Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Prozesse transparent, zweckgebunden und technisch abgesichert sind.
Von der Einholung klarer Einwilligungen zur Nutzung personenbezogener Daten bis zur Implementierung von Löschkonzepten – jeder Schritt muss dokumentiert und überprüfbar sein. Die folgenden Punkte zeigen die wichtigsten Besonderheiten und praktische Maßnahmen für einen datenschutzkonformen E-Commerce-Betrieb.

Besonderheiten im E-Commerce-Datenschutz:

  • Check-out-Daten (Name, Adresse, Zahlung): Beim Kaufabschluss werden besonders sensible Daten wie Name, Lieferadresse und Zahlungsinformationen verarbeitet. Diese dürfen Sie ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung nutzen (Zweckbindung). Und Sie müssen sie durch starke Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen schützen.
  • Payment-Provider: Externe Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna oder Stripe sind unverzichtbar, aber sie verarbeiten personenbezogene Daten. Deshalb müssen Unternehmen mit diesen Anbietern einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) abschließen. Sie müssen außerdem die Datenübertragung minimieren und moderne Sicherheitsverfahren wie Tokenisierung einsetzen, um Zahlungsdaten zu schützen.
  • Kundenkonto und Profiling: Viele Shops bieten Kundenkonten an, die zusätzliche Daten speichern, etwa Bestellhistorie oder Präferenzen. Für Marketingmaßnahmen oder personalisierte Angebote ist eine klare Einwilligung erforderlich. Ohne Zustimmung dürfen Sie keine Profile für Werbung erstellen.
  • Logistik und Versand: Damit Bestellungen zugestellt werden können, müssen Sie Daten an Logistikunternehmen weitergeben. Diese Empfänger sowie die Rechtsgrundlage für die Weitergabe müssen in der Datenschutzerklärung transparent genannt werden.
  • Bewertungen und Empfehlungen: Wenn Kund:innen Bewertungen abgeben oder Empfehlungen erhalten, können personenbezogene Daten sichtbar werden. Hier ist eine Pseudonymisierung sinnvoll, und für die Veröffentlichung von Bewertungen sollte eine Einwilligung eingeholt werden.
  • Retouren und Support: Im Kundenservice werden oft sensible Daten verarbeitet, etwa bei Rücksendungen oder Reklamationen. Zugriffsbeschränkungen für Support-Mitarbeiter:innen und ein klares Löschkonzept sind Pflicht, um Daten nicht länger als nötig aufzubewahren.

Überwachung und Audits

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Selbst wenn Sie eine Webseite zu Beginn DSGVO-konform eingerichtet haben, können neue Tools, Updates oder externe Dienste die Compliance gefährden. Deshalb sind regelmäßige interne Prüfungen im Unternehmen wichtig, um sicherzustellen, dass alle TOMs weiterhin greifen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Audits helfen nicht nur, Risiken frühzeitig zu erkennen, sondern auch, die Nachweisfähigkeit gegenüber Aufsichtsbehörden zu gewährleisten. Sie schaffen Transparenz und geben Unternehmen die Möglichkeit, Prozesse kontinuierlich zu optimieren. Die folgenden Punkte zeigen, welche Bereiche bei einer Datenschutz- und Sicherheitsprüfung besonders wichtig sind:
Regelmäßige Audits umfassen:
  • Privacy Audit: Überprüfung des Verarbeitungsverzeichnisses, der Datenschutzerklärung und der Einwilligungsprozesse
  • Technical Audit: Kontrolle von Security-Headern, Content Security Policy (CSP), TLS-Konfiguration, Durchführung von Vulnerability-Scans und Log-Analysen
  • Tool-Inventur: Sicherstellen, dass alle eingesetzten Tags und Tracker dokumentiert sind und erst nach Einwilligung aktiv werden
  • Drittlandtransfers & AVV: Prüfen, ob Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und Garantien für internationale Datenübertragungen aktuell sind
  • Schulung & Awareness: Regelmäßige Datenschutz-Updates und Trainings für alle Mitarbeitenden
  • Incident-Drills: Testläufe für Sicherheitsvorfälle und Überprüfung von Notfallplänen anhand von Playbooks

Häufige Fehler und Abmahnrisiken

Auch gut gemeinte Datenschutzmaßnahmen können scheitern, wenn sie nicht korrekt umgesetzt sind. Es gibt einige typische Fehler, die Unternehmen auf ihren Webseiten machen. Damit gefährden sie nicht nur ihre DSGVO-Compliance, sondern riskieren bei einem Datenschutzverstoß auch teure Abmahnungen oder Bußgelder.
Meist entstehen diese Probleme durch fehlende Transparenz, unzureichende technische Absicherung oder mangelnde Aktualisierung der Datenschutzdokumentation.
Um Abmahnrisiken zu vermeiden, sollten Webseite-Betreiber regelmäßig prüfen, ob ihre Consent-Mechanismen, Sicherheitsmaßnahmen und rechtlichen Vereinbarungen noch den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Die folgende Liste zeigt die häufigsten Stolperfallen:
  • Cookie-Banner ohne echte Wahl, z.B. voreingestellte Opt‑ins
  • Tracker starten vor Einwilligung, z.B. weil sie falsch konfiguriert sind
  • Fehlende oder veraltete Datenschutzerklärung
  • Keine Angabe von Verträgen mit Drittanbietern oder Drittlandtransfers
  • Fehlende Löschkonzepte und überlange Speicherung von Daten
  • Unsichere Formulare, z.B.kein TLS, fehlende Sicherheitsprüfungen
  • Keine leicht zugängliche Widerrufs-/Widerspruchsmöglichkeit
  • Fonts/Assets sind ungeprüft eingebunden
  • Admin-Zugriffe ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Impressum der Seite nicht mit einem Klick erreichbar
Geschäftsmann arbeitet am Notebook

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Zukunft des Datenschutzes

Datenschutz entwickelt sich ständig weiter – nicht nur durch neue Gesetze, sondern auch durch technologische Innovationen und veränderte Nutzererwartungen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass klassische Lösungen wie Cookie-Banner oder ein rein clientseitiges Tracking zunehmend an Bedeutung verlieren. Stattdessen rücken Ansätze in den Vordergrund, die mehr Kontrolle, Transparenz und Sicherheit bieten.
Neben technischen Entwicklungen wie Privacy Enhancing Technologies (PETs) und serverseitigem Tracking spielen auch regulatorische Anpassungen und Designprinzipien eine wichtige Rolle. Wenn Sie frühzeitig auf diese Trends reagieren, können Sie Ihre DSGVO-Konformität sicherstellen, die Nutzerakzeptanz Ihrer Webseite erhöhen und sich Wettbewerbsvorteile sichern.

Wichtige Zukunftstrends im Überblick

  • Serverseitiges Tracking & Consent-Aware Measurement: weniger Client-Cookies, mehr individuelle Kontrollmöglichkeiten
  • Privacy Enhancing Technologies (PETs): Differential Privacy, Federated Analytics, On-Device Processing
  • Künstliche Intelligenz: neue DPIA-Bedarfe (Data Protection Impact Assessment, also Datenschutzfolgeabschätzung), erklärbare Modelle, Datensparsamkeit
  • Regulatorische Entwicklungen: Feinschliff an ePrivacy/TDDDG-Praxis, internationale Angemessenheitsbeschlüsse, strengere Durchsetzung
  • Design als Compliance-Hebel: verständliche Interfaces, Vermeiden von Dark Patterns (manipulative Tricks wie auffällige Buttons mit der Aufschrift „Alles akzeptieren“, während andere Optionen schlecht erkennbar sind)

Datenschutz auf Webseiten: Das Wichtigste in Kürze

  • Webseitenbetreiber müssen auf den Datenschutz achten.
  • Die Vorgaben zum Datenschutz auf Webseiten liefern vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikations-Datenschutzgesetz (TDDDG).
  • Zu den Standards für den Schutz personenbezogener Daten auf Webseiten gehören eine aktuelle, verständliche Datenschutzerklärung und leicht zugängliche Cookie-Einstellungen.
  • Zu den wichtigen technischen Maßnahmen für den Datenschutz auf Webseiten gehören die Einwilligung von Seitenbesucher:innen zum Tracking und die Opt-in-Funktion für Cookies.
  • Weitere Sicherheitsfaktoren sind HTTPS und Zwei-Faktor-Authentifizierung für Administrator:innen.
  • Heute ist es außerdem wichtiger denn je, Drittanbieter auf Webseiten sauber zu managen und entstehende Datenflüsse dokumentieren zu können
  • Datenschutz auf Webseiten ist ein fortlaufender Prozess. Unternehmen sollten regelmäßige Audits durchführen und prüfen, ob (Sicherheits-)Technik, Inhalte und Verträge noch den aktuellen Standards entsprechen.
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