Der 2018 erlassene US CLOUD Act (CLOUD = Clarifying Lawful Overseas Use of Data) verpflichtet US-amerikanische IT-Unternehmen und Cloud-Anbieter, Daten ihrer Nutzer:innen auf Anfrage an US-Behörden herauszugeben. Dies gilt auch für Server von US-Firmen und deren Töchterunternehmen, die im Ausland betrieben werden – auch auf dem Gebiet der EU, wo eigentlich europäische Datenschutzbestimmungen gelten, die dem teilweise entgegenstehen.
Sobald Sie Cloud-Dienste nutzen, schließen Sie mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Er regelt detailliert, wie der Anbieter Ihre Daten verarbeitet und schützt.
Ein solcher Vertrag …
nennt Zweck, Art und Umfang der Daten.
legt technische und organisatorische Maßnahmen fest.
regelt Kontrollrechte und Meldepflichten.
Sie sollten diesen Vertrag sorgfältig prüfen und im Hinblick auf aktuelle Anforderungen in Ihrem Business stets aktuell halten. Hierbei kommt auch die Datenschutz-Grundverordnung ins Spiel – etwa, wenn es um den Standort Ihres Daten-Hostings geht.
Achtung: Der Serverstandort spielt eine entscheidende Rolle. Server innerhalb der EU erleichtern die DSGVO-Konformität erheblich. Bei Servern in Drittländern sollten Sie vorsichtig sein und zunächst andere Anbieter in Betracht ziehen.
Wenn Sie die Auftragsverarbeitung bewusst steuern und Cloud-Anbieter mit Servern in der EU wählen, schaffen Sie eine solide Grundlage für Cloud-Datenschutz. Sie kombinieren rechtliche Sicherheit mit technischer Flexibilität.