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Verstoß gegen Datenschutz entdeckt? So reagieren Sie richtig

Ein Datenschutzverstoß kann teuer werden – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Einzelpersonen. Erfahren Sie hier, wie Sie sich im Ernstfall rechtssicher verhalten und sich vor Vorfällen schützen können.

Wer die Datenschutzregeln ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes; im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Kommt es zu einem Vorfall, ist schnelles und rechtssicheres Handeln entscheidend. Unternehmen müssen Verstöße in der Regel innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO). Doch nicht jeder Verstoß ist automatisch strafrechtlich relevant.

Inhaltsverzeichnis

Verstoß gegen den Datenschutz: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten Verantwortliche, personenbezogene Daten zu schützen und bei Verstößen schnell zu handeln.
  • Eine Datenschutzverletzung muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden bei den Aufsichtsbehörden gemeldet werden; Betroffene sind umgehend zu informieren.
  • Ausschlaggebend für Strafen und Bußgelder ist vor allem die Höhe des Risikos, die ein Datenschutzverstoß für Betroffene darstellt, und ob dabei vorsätzlich gehandelt wurde.
  • In Deutschland sind das Datenschutzniveau und die Sensibilität für das Thema Datenschutz traditionell hoch – insbesondere bei Daten von Beschäftigten sowie bei Waren und Dienstleistungen, die persönliche Daten von Kund:innen speichern oder verarbeiten.
  • Bußgelder können gemäß DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Das Strafmaß gemäß BDSG umfasst Bußgelder bis 50.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
  • Unternehmen sollten klaren Prozesse für Sofortmaßnahmen (Incident Response) und die Prävention etablieren. Zu schützen sind z.B. Kundendaten, Daten von Mitarbeiter:innen und vertrauliche Unternehmensdaten.
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Was ist ein Verstoß gegen den Datenschutz?

DSGVO auf einen Blick

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten als einheitliches Datenschutzrecht. Weltweit gilt die DSGVO als Goldstandard, weil sie den Schutz personenbezogener Daten stärkt und Bürger:innen umfassende Rechte einräumt. Sie wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.

Der Begriff „Datenschutzverstoß“ ist ein Sammelbegriff für verschiedene Datenschutzverletzungen, die in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest definiert sind. Diese enthält allerdings auch sogenannte Öffnungsklauseln, die es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen, diese Regelungen auf nationaler Ebene zu konkretisieren. In Deutschland gilt für spezifische Verstöße sowie für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Ein Datenschutzverstoß liegt gemäß der DSGVO vor, wenn personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet, offengelegt, verändert oder gelöscht werden. Technische Pannen (z.B. Datenverlust) und menschliche Fehler (z.B. falsche Empfängeradressen bei E-Mails) sind darin eingeschlossen.
Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten im engeren Sinne regelt, weitet das BDSG den Geltungsbereich deutlich aus, beispielsweise auf Überwachungskameras im öffentlichen Raum, auf den Beschäftigtendatenschutz und Bonitätsauskünfte.
Unternehmen müssen nicht nur genau wissen, welche ihrer Daten geschützt sind, sondern auch, wie hoch das damit verbundene Risiko ist und wie sie sich bei einem Datenschutzvorfall rechtssicher verhalten.
In der Regel müssen Datenschutzverletzungen innerhalb einer Frist von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Auch betroffene Personen müssen unverzüglich benachrichtigt werden – sofern der Vorfall ein hohes Risiko für ihre Rechte darstellt.
Unternehmen sollten daher neben einheitlichen Regeln für den internen Datenschutz und die Datensicherheit auch klare Prozesse für den Umgang mit Datenschutzvorfällen haben. Diese müssen allen Mitarbeitenden bekannt sein, denn verspätete Meldungen können zusätzliche Bußgelder nach sich ziehen.
Wichtig: Nicht jeder Verstoß ist automatisch eine meldepflichtige Datenschutzverletzung. Erst wenn ein Sicherheitsvorfall ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen darstellt, gilt die 72-Stunden-Regel.
Ein Beispiel zur DSGVO: Sie versenden eine E-Mail an viele Empfänger:innen und nutzen „CC“ (Carbon Copy) statt „BCC“ (Blind Carbon Copy). Alle Personen im Verteiler können dadurch die E-Mail-Adressen der anderen einsehen. Dies stellt entsprechend der DSGVO eine Datenschutzverletzung dar, denn E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten. Ob Sie den Vorfall melden müssen, hängt vom eingeschätzten Risiko ab. Bei einem kleinen Verteiler, dessen Mitglieder sich ohnehin kennen, ist das Risiko eher gering.
Ein Beispiel zum BDSG: Sie möchten im Eingangsbereich des Firmensitzes eine Videoüberwachung installieren. Das ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist und die überwiegenden Interessen von gefilmten Personen dem nicht entgegenstehen. Das müssen Sie für Ihr Unternehmen abwägen und sicherstellen, dass die Überwachung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Beispiele für Datenschutzverstöße in der Praxis

Typische Datenschutzfälle sind beispielsweise:
  • Verlorene Datenträger: USB-Stick mit Kundendaten im Zug liegen gelassen
  • Cyberangriffe: Hacker:innen greifen Unternehmensserver an
  • Fehlversand von E-Mails: CC statt BCC beim Kunden-Mailing
  • Unbefugte Weitergabe: Mitarbeiter:in nutzt Kundendaten privat
  • Dashcam-Aufnahmen: Videos mit Mini-Kameras (Dashcams) im Auto auf dem Armaturenbrett (in Deutschland reglementiert)
Auch die Einbindung von Google Maps in eine Webseite ist nicht DSGVO-konform und kann rechtliche Sanktionen und Geldstrafen nach sich ziehen, da die App zahlreiche personenbezogene Daten nutzt.

Beispiele für geschützte Daten in Unternehmen

Sobald eine Person anhand bestimmter Daten – auch nur theoretisch und in Kombination mit weiteren Informationen – identifiziert werden kann, gelten diese Daten als personenbezogen.
Typische Beispiele für geschützte personenbezogene Daten in Unternehmen:
  • Daten in der Reisekostenabrechnung
  • Sozialversicherungsnummern
  • Biometrische Daten
  • Zeiterfassungsdaten
  • Bankverbindungen
  • Lieferanschriften
  • Daten von IoT-Überwachungskameras auf dem Firmengelände
  • Daten von Autoversicherungen und zum Fahrverhalten
  • Cookie-Daten oder IP-Verlaufsdaten eines Browsers
  • Individuelle Einkaufshistorie von Kund:innen in Onlineshops
  • Fotomaterial in Imagebroschüren
  • Kundendaten in der Adressdatenbank
  • Persönliche Daten von Mitarbeitenden, z. B. Anschrift und Geburtsdatum
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Welche Folgen drohen bei einem Verstoß gegen den Datenschutz?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Unternehmen müssen mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes rechnen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Schutz personenbezogener Daten ernst genommen wird.
Die Höhe des Bußgeldes hängt vom konkreten Verstoß ab. Beispiele:
  • Wer Verbraucher:innen nicht oder nur unzureichend informiert, wenn ein Kreditantrag wegen mangelnder Bonität abgelehnt wird, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.
  • Fehlen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, drohen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes.
  • Besonders schwer wiegt die unzulässige Übermittlung von Daten an Drittländer; hier ist entsprechend des Bußgeldkatalogs mit dem höchsten Strafmaß zu rechnen.
Dass diese Strafen nicht nur Theorie sind, zeigt ein Rekordfall: 2023 verhängte die irische Datenschutzbehörde gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta ein Bußgeld von rund 1,2 Milliarden Euro. Grund war die Weiterleitung von Daten europäischer Nutzer:innen auf US-Server. Das stellt nach Ansicht der Datenschützer:innen ein erhebliches Risiko für den Zugriff durch US-Geheimdienste dar.
Doch die Bußgelder sind nur ein Teil der Folgen. Ein Datenschutzverstoß kann zu einem erheblichen Reputationsverlust führen und das Vertrauen von Kund:innen und Partnerunternehmen nachhaltig schädigen.
Hinzu kommen mögliche strafrechtliche Konsequenzen: Bei vorsätzlichem Missbrauch personenbezogener Daten drohen nach § 44 BDSG sogar Freiheitsstrafen.
Unternehmen sollten daher nicht nur auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten, sondern proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Vorfälle dieser Art zu verhindern.

Bußgelder und Strafen bei Datenschutzverstößen (DSGVO & BDSG)

Die Höhe der Strafen und des Bußgeldes bei einem Datenschutzverstoß hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
  • Schwere des Verstoßes
  • Anzahl der betroffenen Personen
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  • Kooperation mit der Aufsichtsbehörde
  • Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Die DSGVO unterscheidet beim Strafmaß für Datenschutzverstöße zwei Stufen:
  • Bis 10 Millionen Euro oder 2 % Umsatz für weniger schwere Verstöße
  • Bis 20 Millionen Euro oder 4 % Umsatz für gravierende Verstöße
Das BDSG ergänzt dies durch weitere Bußgelder bis zu 50.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bei vorsätzlichen Verstößen. Besonders schwer wiegen Delikte, wenn die Absicht der persönlichen Bereicherung und der Schädigung anderer dahinterstand.
Da das BDSG die DSGVO nur ergänzt, lassen sich Angaben zu Bußgeldern, die über diejenigen der DSGVO hinausgehen, nicht verallgemeinern. Sie werden stets in Verbindung mit der DSGVO ermittelt.
Die Bewertung von Datenschutzverstößen liegt in der Verantwortung der zuständigen Aufsichtsbehörden. Dazu gehören in Deutschland die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Datenschutzbehörden der einzelnen Bundesländer. Betroffene Personen haben die Möglichkeit, vermutete Verstöße direkt bei diesen Stellen zu melden.
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Unterschied zwischen Datenschutzverstoß und Datenschutzverletzung

Die Begriffe „Datenschutzverstoß“ und „Datenschutzverletzung“ werden oft synonym verwendet, bedeuten aber nicht genau dasselbe. Ein Datenschutzverstoß ist ein Oberbegriff für jede Missachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften, wie sie in der DSGVO oder im BDSG festgelegt sind. Dazu gehören die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten oder fehlende Datenschutzhinweise auf einer Website.
Eine Datenschutzverletzung hingegen beschreibt einen konkreten Sicherheitsvorfall, bei dem die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit personenbezogener Daten gefährdet ist. Die DSGVO definiert dies in Art. 4 Nr. 12 als „Verletzung der Sicherheit“, die zu Verlust, Veränderung oder unbefugter Offenlegung von Daten führt. Ein typisches Beispiel ist ein Hackerangriff, bei dem Kundendaten entwendet werden.
Zur Verdeutlichung: Wenn eine Website keine Datenschutzerklärung enthält, liegt ein Datenschutzverstoß vor. Kommt es jedoch zu einem Datenabfluss durch einen Cyberangriff, handelt es sich um eine Datenschutzverletzung – mit deutlich höheren Risiken und meist einer Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde. Liegen in einem bestimmen Fall mehrere Datenschutzverletzungen vor, kann man übergreifend von einem Datenschutzverstoß sprechen.

Datenschutzverstöße durch Privatpersonen: Was gilt hier?

Auch Privatpersonen können gegen Datenschutzgesetze verstoßen – und dafür haftbar gemacht werden. Typische Fälle sind die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos oder personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken. Solche Handlungen können nicht nur zu Unterlassungsklagen führen, sondern auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die DSGVO gilt also nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Einzelpersonen – es sei denn, die sogenannte Haushaltsausnahme greift.
Die Haushaltsausnahme bedeutet, dass die DSGVO nicht anwendbar ist, wenn Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke verarbeitet werden.
Ein Beispiel: Sie speichern Kontakte im privaten Adressbuch oder teilen Urlaubsfotos im engen Freundeskreis. Sobald Sie jedoch Inhalte davon öffentlich zugänglich machen, etwa durch Postings in sozialen Medien, endet diese Ausnahme – und die volle Verantwortung nach DSGVO beginnt.
Wer hier unbedacht handelt und Regeln zur Datensicherheit missachtet, riskiert rechtliche Konsequenzen und finanzielle Belastungen. Deshalb sollten auch Privatpersonen die Grundregeln des Datenschutzes kennen und beachten.

Meldepflicht bei Datenschutzverstößen (72-Stunden-Regel)

Artikel 33 der DSGVO verpflichtet Verantwortliche, eine Datenschutzverletzung unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – und möglichst binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Die Meldung muss enthalten:
  • Art der Verletzung
  • Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Maßnahmen zur Behebung und Schadensbegrenzung
Verspätete Meldungen können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen.

Schadensersatz und rechtliche Schritte nach einem Datenschutzverstoß

Betroffene Personen haben nach Art. 82 DSGVO das Recht, Schadensersatz zu verlangen – und zwar sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Materielle Schäden entstehen beispielsweise durch finanzielle Verluste infolge von Identitätsdiebstahl oder betrügerischen Transaktionen.
Immaterielle Schäden sind weniger greifbar, aber ebenso relevant: Dazu zählen Stress, soziale Probleme durch Rufschädigung oder der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben daher klargestellt, dass immaterielle Schäden selbst dann einen Anspruch begründen können, wenn kein finanzieller Nachteil entstanden ist.
In der Praxis variieren die Schadensersatzbeträge stark. Häufig liegen sie zwischen 500 und 10.000 Euro pro Fall, abhängig von der Schwere des Verstoßes und den individuellen Auswirkungen auf die betroffene Person.
Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass solche Forderungen zusätzlich zu möglichen Bußgeldern entstehen können. Für Betroffene ist es wichtig, den Vorfall zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu gehören die Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Stelle, die Einschaltung der Datenschutzaufsichtsbehörde und – falls erforderlich – die Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei.
Rechtliche Schritte nach einem Datenschutzvorfall
  • Sofortige Risikoanalyse: Bewerten Sie, ob der Vorfall ein Risiko oder hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.
  • Dokumentation des Vorfalls: Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen – Art des Verstoßes, betroffene Daten, Anzahl der Betroffenen und ergriffene Maßnahmen.
  • Meldung an die Aufsichtsbehörde: Wenn ein Risiko besteht, müssen Sie den Vorfall in der Regel innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde melden.
  • Benachrichtigung der Betroffenen: Liegt ein hohes Risiko vor, müssen Sie die betroffenen Personen unverzüglich informieren – mit Empfehlungen, wie diese sich schützen können.
  • Interne Maßnahmen und Schadensbegrenzung: Ergreifen Sie technische und organisatorische Maßnahmen, um den Vorfall zu stoppen und weitere Verstöße zu verhindern, z.B. durch Sperrung von Zugängen, Datenwiederherstellung, Sicherheits-Updates.
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen: Erfassen Sie die potenzielle Schadensersatzlage und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.
  • Kommunikation und Compliance-Nachweis: Informieren Sie ggf. Geschäftspartner und dokumentieren Sie alle Schritte, um die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen.
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Wie können Unternehmen Datenschutzverstöße vermeiden?

Einige Best Practices können Ihnen dabei helfen, Datenschutzverstöße zu vermeiden:
  • Technische Maßnahmen: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Organisatorische Maßnahmen: Schulungen, klare Richtlinien, regelmäßige Audits
  • Privacy by Design & Default: Datenschutz in Prozesse und Systeme integrieren
  • Incident-Response-Plan: Vorgehensweise bei Datenpannen festlegen
  • Data Loss Prevention (DLP): Tools zur Überwachung sensibler Daten einsetzen
  • Regelmäßige Updates und Patches: Sicherheitslücken schließen
  • Verträge mit Dienstleistern prüfen: DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung sicherstellen

Fazit: Bei Datenschutzverstößen kommt es auf schnelles und richtiges Handeln an

Ein Datenschutzverstoß ist kein Bagatellfall. Wer vorbereitet ist, spart Zeit, Geld und Nerven. Klare Prozesse, technische Sicherheit und geschulte Mitarbeiter:innen sind der beste Schutz.
Schnelles Handeln bei Vorfällen, präventive Maßnahmen und eine transparente Kommunikation sind entscheidend, um Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden zu vermeiden.
Datenschutzverstöße können ein Unternehmen schwer treffen, die Bußgelder sind hoch – außerdem können Freiheitsstrafen verhängt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz sind in Deutschland traditionell besonders streng. Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten EU-weit, doch die enthaltenen Öffnungsklauseln lassen Raum für nationale Sonderregelungen. In Deutschland gilt ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Mit Produkten wie Lookout schützen Sie im Betrieb verwendete Smartphones wirksam vor typischen Cyberrisiken, unter anderem Datendiebstahl und Phishing.

Datenschutzverstöße: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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