NIS2 - Die neue Ära der Cyber-Sicherheit
Die EU-Richtlinie NIS2 regelt die Sicherheit von Netzen und Informationstechnologien in der EU. Ist Ihr Unternehmen davon auch betroffen? Hier lesen Sie alle wichtigen Fakten zur novellierten Vorgabe.

Anforderungen und praktische Tipps zur Umsetzung
NIS2 ist da! Ab sofort gelten in Deutschland strengere Cybersicherheitsregeln für rund 30.000 Organisationen aus Wirtschaft und Staat. NIS2 soll die kritische Infrastruktur besser schützen. Auf welche Unternehmen welche Pflichten zukommen und welche Sanktionen und Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung drohen, lesen Sie hier.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen und Organisationen, die besonders wichtig für das Gemeinwesen sind oder bei deren Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere schwerwiegende Folgen eintreten können. Dazu gehören die Sektoren Energie, Informationstechnik/Telekommunikation, Transport/Verkehr, Gesundheit, Medien/Kultur, Wasser, Ernährung, Staat/Verwaltung, Finanzwesen und Abfallentsorgung. Weitere Informationen dazu sowie zur KRITIS-Verordnung finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).