Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, eine:n Datenschutzbeauftragte:n zu bestellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland gilt, dass eine mit dem Datenschutz beauftragte Person zu benennen ist, wenn …
mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
besonders sensible Daten verarbeitet werden.
die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Überwachung von Personen besteht.
Für viele kleine Unternehmen trifft dies jedoch nicht zu.
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann die freiwillige Bestellung einer externen oder internen Person sinnvoll sein, die Sie mit dem Datenschutz beauftragen. Diese Person unterstützt bei der Umsetzung der DSGVO, dient als Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Alternativ können kleine Unternehmen auf externe Beratung oder Datenschutz-Services zurückgreifen, um sich punktuell unterstützen zu lassen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Datenschutz nicht als einmaliges Projekt verstehen, sondern als fortlaufenden Prozess.