Security

Datenschutz leicht gemacht

Tipps für kleine Unternehmen

Der Schutz personenbezogener Daten ist längst kein Randthema mehr, sondern ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Unternehmen aller Größen vor der Aufgabe, Datenschutz strukturiert, transparent und rechtskonform umzusetzen.

Gerade kleine Unternehmen und Kleingewerbe sehen sich dabei häufig mit besonderen Herausforderungen konfrontiert: begrenzte personelle Ressourcen, fehlende juristische Expertise und die Annahme, Datenschutz sei vor allem ein Thema für große Konzerne.

Diese Annahme ist jedoch trügerisch. Auch kleine Unternehmen verarbeiten täglich personenbezogene Daten. Lesen Sie in diesem Beitrag alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und konkreten Pflichten, die sich für Ihr Business ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zu Datenschutz in kleinen Unternehmen in Kürze

  • Datenschutz betrifft auch kleine Unternehmen. Denn nahezu jede unternehmerische Tätigkeit umfasst heutzutage personenbezogene Daten von Kund:innen, Mitarbeiter:innen oder Website-Besucher:innen.
  • Die DSGVO gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz.
  • Kleine Unternehmen müssen zentrale Datenschutzpflichten umsetzen, darunter Informationspflichten, Datensicherheit, das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses und das Einhalten von Löschfristen.
  • Eine datenschutzkonforme Website benötigt ein korrektes Impressum, eine individuelle Datenschutzerklärung und ein rechtssicheres Cookie-Banner.
  • Ein:e Datenschutzbeauftragte:r ist nicht immer verpflichtend. Doch auch kleine Unternehmen sollten Datenschutz als laufenden Prozess im Unternehmen verstehen.

Was bedeutet Datenschutz für kleine Unternehmen?

Um die Anforderungen richtig einordnen zu können, lohnt sich zunächst ein Blick auf den grundlegenden Begriff des Datenschutzes. Datenschutz bedeutet: Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, unbefugtem Zugriff und unzulässiger Verarbeitung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen – etwa Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Rechnungsdaten oder IP-Adressen.
Auch kleine Unternehmen kommen täglich mit solchen Daten in Berührung. Bereits das Führen einer Kundenliste, das Schreiben von Angeboten oder der Betrieb einer Website mit Kontaktformular stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Datenschutz bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur das Einhalten gesetzlicher Vorgaben, sondern auch den verantwortungsvollen Umgang mit den Daten der Menschen, die Ihnen ihr Vertrauen schenken.
Gerade für kleine Unternehmen kann ein gut umgesetzter Datenschutz zudem ein Wettbewerbsvorteil sein. Transparenz, Datensicherheit und rechtliche Klarheit stärken das Vertrauen von Kund:innen und Geschäftspartner:innen – und reduzieren gleichzeitig das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern bei Datenschutzverstößen.
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Gilt die DSGVO auch für kleine Unternehmen und Kleingewerbe?

Eine der häufigsten Fragen im unternehmerischen Umfeld lautet: Gilt die DSGVO auch für kleine Unternehmen, Einzelunternehmer:innen oder Kleingewerbe? Die klare Antwort lautet: ja! Die DSGVO unterscheidet grundsätzlich nicht nach Unternehmensgröße, Umsatz oder Mitarbeiterzahl.
Entscheidend ist allein, ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Sobald dies der Fall ist – und das trifft auf nahezu jedes Unternehmen zu –, sind die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Start-up, ein Handwerksunternehmen, ein lokales Ladengeschäft oder ein Online-Dienstleistungsunternehmen führen. Sie tragen Verantwortung, die Grundprinzipien des Datenschutzes einzuhalten.

Welche Datenschutzpflichten haben kleine Unternehmen konkret?

Die DSGVO formuliert eine Reihe von Grundsätzen und Pflichten, die für alle datenverarbeitenden Stellen gelten. Für kleine Unternehmen lassen sich diese Pflichten in einigen zentralen Punkten zusammenfassen, die in der Praxis besonders relevant sind.
  • Rechtmäßigkeit: Sie dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn eine rechtliche Grundlage besteht. Dies kann beispielsweise die Vertragserfüllung, eine gesetzliche Verpflichtung, eine Einwilligung oder ein sogenanntes berechtigtes Interesse sein. Unternehmen sollten daher stets wissen, warum sie welche Daten verarbeiten.
  • Zweckbindung: Sie dürfen Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erheben und nicht ohne Weiteres für andere Zwecke weiterverwenden. Ebenso gilt das Prinzip der Datenminimierung: Sie sollten nur solche Daten erheben, die tatsächlich erforderlich sind.
  • Informationspflichten: Sie müssen betroffene Personen darüber informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten, wie lange diese gespeichert werden sowie welche Rechte den Personen zustehen. Diese Informationen finden sich häufig in Datenschutzerklärungen oder internen Hinweisen.
Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem:
Ein zentraler Baustein zur Erfüllung dieser Pflichten ist eine saubere interne Dokumentation, insbesondere in Form eines Verarbeitungsverzeichnisses und eines sogenannten Löschkonzepts.
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Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept richtig umsetzen

Das sogenannte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein zentrales Dokument im Datenschutz. Es dient dazu, alle Prozesse zu erfassen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Achtung: Auch kleine Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen, sofern die Datenverarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt. Allerdings kommt dies in der unternehmerischen Praxis fast nie vor.
In einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren Sie unter anderem:
  • Zweck der Verarbeitung
  • Die betroffenen Personengruppen
  • Die Art der Daten
  • Empfänger:innen
  • Geplante Löschfristen
Das Verzeichnis muss nicht veröffentlicht werden, Sie sollten es aber jederzeit auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorlegen können.
Eng damit verbunden ist das Löschkonzept. Die DSGVO verlangt die regelmäßige Löschung von Daten: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Unternehmen sollten daher festlegen, wann sie welche Daten löschen oder anonymisieren. Dabei sind auch gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu berücksichtigen, etwa aus dem Steuer- oder Handelsrecht.
Der Vorteil: Ein strukturiertes Löschkonzept hilft nicht nur bei der Einhaltung der DSGVO, sondern sorgt auch für Ordnung in den internen Systemen Ihres Unternehmens. Es reduziert Datenbestände, minimiert Risiken und erleichtert den Überblick über vorhandene Informationen.

Datenschutz auf der Website: Impressum, Datenschutzerklärung & Cookie-Banner

Für viele kleine Unternehmen ist die Website der wichtigste Kontaktpunkt zu ihren Kund:innen. Gleichzeitig ist sie aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders sensibel, da hier häufig personenbezogene Daten erhoben werden, etwa durch Kontaktformulare, Tracking-Tools oder Cookies.
Ein rechtssicheres Impressum ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss leicht auffindbar sein. Es enthält unter anderem Angaben zur verantwortlichen Stelle, zu Kontaktmöglichkeiten und ggf. zur Aufsichtsbehörde.
Ebenso unverzichtbar ist eine Datenschutzerklärung. Sie muss Website-Besucher:innen verständlich darüber informieren, welche Daten auf der Website verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte ihnen zustehen. Die Datenschutzerklärung sollte individuell auf die tatsächlich eingesetzten Tools und Dienste abgestimmt sein.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien. Sofern Cookies nicht technisch notwendig sind, ist in der Regel eine aktive Einwilligung der Nutzer:innen erforderlich. Diese wird häufig über einen Cookie-Hinweis eingeholt. Wichtig ist dabei, dass die Einwilligung freiwillig, informiert und widerruflich erfolgt.
Ein fehlerhafter oder unvollständiger Datenschutz auf der Website zählt zu den häufigsten Ursachen für Abmahnungen. Umso wichtiger ist es, diesen Bereich sorgfältig zu prüfen und regelmäßig zu aktualisieren.

Brauchen kleine Unternehmen eine:n Datenschutzbeauftragte:n?

Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, eine:n Datenschutzbeauftragte:n zu bestellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland gilt, dass eine mit dem Datenschutz beauftragte Person zu benennen ist, wenn …
  • mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
  • besonders sensible Daten verarbeitet werden.
  • die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Überwachung von Personen besteht.
Für viele kleine Unternehmen trifft dies jedoch nicht zu.
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann die freiwillige Bestellung einer externen oder internen Person sinnvoll sein, die Sie mit dem Datenschutz beauftragen. Diese Person unterstützt bei der Umsetzung der DSGVO, dient als Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Alternativ können kleine Unternehmen auf externe Beratung oder Datenschutz-Services zurückgreifen, um sich punktuell unterstützen zu lassen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Datenschutz nicht als einmaliges Projekt verstehen, sondern als fortlaufenden Prozess.
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Unser Fazit: Datenschutz ist keine unlösbare Aufgabe

Datenschutz ist auch für kleine Unternehmen machbar. Mit einem grundlegenden Verständnis der Anforderungen, klaren internen Strukturen und einer sauberen Umsetzung von Datenschutz auf der Website lassen sich die meisten Pflichten gut bewältigen. Wer Datenschutz ernst nimmt, schützt nicht nur das Unternehmen vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kund:innen und Geschäftspartner:innen nachhaltig. Unsere Empfehlung: Schützen Sie Ihre Business-Daten effektiv – beispielsweise mit Vodafone Security Service.

Datenschutz für kleine Unternehmen: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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