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  • Gesetze und Verordnungen:
    Die wichtigsten Regelungen für Wohnungsunternehmen

    Autoren:
    Lukas Welter
    Anita Blüchinger-Pietsch
    Publiziert am: 14.08.2026
    Geschätzte Lesezeit: 14 Min.

Die Immobilienwirtschaft bleibt von regulatorischen Veränderungen geprägt: Anforderungen an Energieeffizienz, Wärmeversorgung und Digitalisierung treffen auf steigende Erwartungen an Transparenz und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig entfalten bereits beschlossene Regelungen zunehmend ihre Wirkung – von Smart Metern über kommunale Wärmeplanung bis hin zu neuen Vorgaben für Gebäude und Energieverbräuche.

Berücksichtigen Sie gesetzliche Entwicklungen frühzeitig, um Investitions- und Modernisierungsentscheidungen langfristig und planungssicher auszurichten. Dieser Überblick zeigt, welche Gesetze und Verordnungen für Sie besonders relevant sind, welche Fristen Sie im Blick behalten sollten und wo konkreter Handlungsbedarf entsteht.

 Das Wichtigste in Kürze

 Gebäudeenergie, Wärmeplanung und Heizungen

 Smart Meter und digitale Energiewendee

 Photovoltaik und erneuerbare Energien

 Ladeinfrastruktur und Elektromobilität

 CO₂-Kosten, Klimaziele und ESG

 Weitere Vorschriften für Wohnungsunternehmen

 Welche Fristen sollten Wohnungsunternehmen kennen?

 Fazit: Welche gesetzlichen Entwicklungen jetzt besonders relevant sind

 Gesetze: Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebäudeenergie, Wärmeplanung und Heizsysteme zählen aktuell zu den wichtigsten regulatorischen Themen für die Immobilienwirtschaft.
  • Digitale Messtechnik und Smart Meter gewinnen an Bedeutung und schaffen die Grundlage für transparente Energie- und Verbrauchsprozesse.
  • Photovoltaik, Mieterstrom und Ladeinfrastruktur entwickeln sich zunehmend zu Bestandteilen moderner und vernetzter Gebäudekonzepte.
  • Energieeffizienz, CO₂-Kosten und ESG-Anforderungen beeinflussen Investitionsentscheidungen und die langfristige Entwicklung von Immobilienbeständen.
 Infografik zu relevanten Gesetzen der Immobilienwirtschaft mit Zeitstrahl von 2020 bis 2027 und Kennzeichnung von Inkrafttreten sowie Novellierungen.

Gebäudeenergie, Wärmeplanung und Heizungen

Die Anforderungen an Gebäudeenergie, Heizsysteme und Wärmeversorgung verändern die Rahmenbedingungen für Wohnungsunternehmen spürbar. Gesetzliche Vorgaben beeinflussen Investitionsentscheidungen, Sanierungsstrategien und die langfristige Entwicklung von Beständen – von der Heizungsmodernisierung über den Anschluss an Wärmenetze bis hin zur Digitalisierung von Mess- und Gebäudetechnik.

Wer regulatorische Entwicklungen frühzeitig berücksichtigt, kann Modernisierungsmaßnahmen besser planen, Fördermöglichkeiten gezielter nutzen und Investitionen langfristig absichern. Besonders relevant sind dabei das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beziehungsweise das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die kommunale Wärmeplanung und neue Anforderungen an Energieeffizienz und Gebäudedaten.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
In Kraft getreten2026

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Bundesregierung die Regelungen für den Heizungstausch grundlegend überarbeitet. Das Gesetz trat am 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes zur Heizungsmodernisierung.

Ziel des Gesetzes ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Heizsystems einzuräumen und gleichzeitig den schrittweisen Übergang zu klimaneutralen Energieträgern fortzuführen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt.
  • Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse- und Hybridheizungen dürfen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
  • Für neu installierte fossile Heizungen gilt ab 2029 eine stufenweise Beimischung klimaneutraler Brennstoffe („Bio-Treppe“): mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Ab 2045 sollen Heizungen vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.
  • Zusätzlich werden Kosten für CO₂-Bepreisung, Netzentgelte und erneuerbare Brennstoffe bei bestimmten Heizsystemen künftig teilweise zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt.

Für Wohnungsunternehmen bedeutet das: Die Wahl des Heizsystems wird flexibler. Gleichzeitig bleiben langfristige Investitionsentscheidungen eng mit der kommunalen Wärmeplanung, steigenden CO₂-Kosten und der Entwicklung klimaneutraler Brennstoffe verknüpft.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
In Kraft getreten2020
Zuletzt novelliert2026

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelte seit 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude. Mit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde das GEG umfassend überarbeitet und unter neuem Namen fortgeführt. Dabei wurden insbesondere die Regelungen zur Heizungsmodernisierung neu gefasst.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz bildet gemeinsam mit dem Wärmeplanungsgesetz die Grundlage für die weitere Umsetzung der Wärmewende und der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD). Für Wohnungsunternehmen bleiben insbesondere die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, Energieausweise und langfristige Sanierungsstrategien weiterhin von zentraler Bedeutung.

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Geplante Reform: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Regelungen zur Gebäudeheizung weiterzuentwickeln und das bestehende Gebäudeenergierecht zu überarbeiten. Im politischen Raum wird dabei über ein künftiges [Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) diskutiert (Stand: Juni 2026).

Ziel der angekündigten Änderungen ist es, die Vorgaben für die Wärmeversorgung neu auszurichten und den Handlungsspielraum bei der Wahl geeigneter Heizlösungen zu erweitern. Diskutiert werden unter anderem:

  • größere Flexibilität bei der Auswahl von Heizsystemen
  • mögliche Anpassungen bestehender Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien
  • langfristige Transformationspfade für klimafreundliche Energieträger
  • stärkere Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Da sich die konkreten Inhalte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern können, sollten Wohnungsunternehmen politische Entwicklungen und mögliche Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen weiterhin genau beobachten.

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Wärmeplanungsgesetz (WPG)
In Kraft getreten2024
Zuletzt novelliert2026

Mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Wärmeversorgung. Um diese langfristig klimafreundlicher zu gestalten, bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gemeinsam mit dem GEG den regulatorischen Rahmen für den Umbau der Wärmeinfrastruktur.

Kommunen sind verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen und aufzuzeigen, wie die Versorgung künftig klimaverträglich gestaltet werden kann – beispielsweise durch Fernwärme, Wärmepumpen, Geothermie und andere nachhaltige Energiequellen.

Dabei gelten folgende Fristen:

  • Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern: Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2026
  • Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern: Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028

Für Wohnungsunternehmen schafft die Wärmeplanung eine wichtige Grundlage für Investitionsentscheidungen. Frühzeitige Informationen über mögliche Wärmenetzanschlüsse oder regionale Versorgungskonzepte können helfen, Sanierungen und Heizungsmodernisierungen wirtschaftlicher und langfristiger zu planen.

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Heizkostenverordnung (HKVO)
In Kraft getreten1981
Zuletzt novelliert2024

Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben gewinnen insbesondere digitale Mess- und Informationsprozesse an Bedeutung.

Bis Ende 2026 sind vor allem folgende Anforderungen relevant:

  • Heizkostenverteiler und Zähler müssen fernauslesbar sein.
  • Eingesetzte Messtechnik soll interoperabel und zukunftsfähig ausgestaltet werden.
  • Mieter müssen regelmäßig Verbrauchsinformationen erhalten (unterjährige Verbrauchsinformation).

Für Wohnungsunternehmen bedeutet das zusätzlichen Handlungsbedarf bei der Modernisierung bestehender Mess- und Abrechnungssysteme.

EPBD und EU-Vorgaben für Gebäude
In Kraft getreten2002
Zuletzt novelliert2024

Mit der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) verfolgt die Europäische Union das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050.

Zu den zentralen Entwicklungen gehören:

  • schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand
  • Null-Emissions-Gebäude als zukünftiger Standard für Neubauten
  • stärkere Digitalisierung und bessere Verfügbarkeit von Gebäudedaten
  • langfristige Sanierungs- und Transformationspfade

Die Umsetzung erfolgt schrittweise auf nationaler Ebene. Für Wohnungsunternehmen bedeutet das, Investitionen in Energieeffizienz, Gebäudetechnik und Datentransparenz zunehmend mit langfristigen regulatorischen Anforderungen abzustimmen.

Smart Meter und digitale Energiewende

Die Digitalisierung des Energiesystems verändert auch die Anforderungen an Gebäude und deren Betrieb. Intelligente Messsysteme, digitale Verbrauchsdaten und vernetzte Prozesse schaffen die Grundlage für mehr Transparenz beim Energieverbrauch und ermöglichen eine effizientere Steuerung von Strom- und Wärmeverbräuchen.

Für Wohnungsunternehmen bedeutet das: Neben regulatorischen Anforderungen gewinnen Datenverfügbarkeit, digitale Infrastruktur und die Integration neuer Mess- und Steuerungssysteme zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig eröffnen digitale Lösungen wie Gebäudekonnektivität 4.0 neue Möglichkeiten, um Energieverbräuche besser zu verstehen, Prozesse effizienter zu gestalten und Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
In Kraft getreten2016
Zuletzt novelliert2025

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den schrittweisen Ausbau intelligenter Messsysteme (iMSys) in Deutschland. Ziel ist es, Energieverbräuche transparenter zu machen und die technische Grundlage für ein digital gesteuertes Energiesystem zu schaffen.

Die aktuellen Regelungen sehen den verstärkten Einbau intelligenter Messsysteme insbesondere für folgende Anwendungsfälle vor:

  • Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • Betreiber von Stromerzeugungsanlagen – beispielsweise Photovoltaikanlagen – ab 7 kW installierter Leistung
  • Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektromobilität

Für Wohnungsunternehmen wird es wichtiger, Mess- und Gebäudetechnik langfristig zu integrieren und digitale Prozesse im Bestand frühzeitig vorzubereiten.

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)
In Kraft getreten2023
Zuletzt novelliertbisher nicht novelliert

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde der Ausbau intelligenter Messsysteme beschleunigt. Ziel ist es, den Rollout digitaler Messtechnik voranzutreiben und die Voraussetzungen für eine flexiblere und datenbasierte Energieversorgung zu schaffen.

Intelligente Messsysteme ermöglichen eine automatisierte Verbrauchserfassung und schaffen mehr Transparenz über Energieverbräuche. Dadurch können sowohl Eigentümer als auch Nutzer Entwicklungen frühzeitiger erkennen und Entscheidungen stärker auf tatsächliche Verbrauchsdaten stützen.

Für die Wohnungswirtschaft wird damit die digitale Infrastruktur im Gebäude zunehmend zu einem strategischen Element des Gebäudemanagements.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
In Kraft getreten1935
Zuletzt novelliert2025

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den regulatorischen Rahmen für die Strom- und Gasversorgung in Deutschland. Es regelt unter anderem den Netzbetrieb, den Zugang zu Energieinfrastrukturen und die Voraussetzungen für einen sicheren und zunehmend klimaverträglichen Energiemarkt.

Für die Immobilienwirtschaft gewinnt das Gesetz insbesondere dort an Bedeutung, wo lokale Energieerzeugung, Mieterstrommodelle oder digitale Energiedienstleistungen eine größere Rolle spielen. Gleichzeitig unterstützt die Weiterentwicklung des Energiemarkts dabei, neue Verbrauchs- und Erzeugungsformen in Gebäuden einzubinden.

Digitale Verbrauchsdaten und Transparenz

Ein systematisches Energiemonitoring kann helfen, Verbrauchsmuster sichtbar zu machen, Einsparpotenziale zu identifizieren und technische Anlagen effizienter zu betreiben. Gleichzeitig unterstützen digitale Datenprozesse dabei, regulatorische Anforderungen besser zu erfüllen und Entscheidungen im Gebäudebestand fundierter zu treffen.

Photovoltaik und erneuerbare Energien

Photovoltaik entwickelt sich zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil der Energieversorgung im Gebäudesektor. Dachflächen in Wohn- und Gewerbeimmobilien bieten Potenzial, um Strom lokal zu erzeugen und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zu erhöhen. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten, um Energiekosten zu beeinflussen und Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen.

Für Wohnungsunternehmen gewinnen dabei insbesondere Photovoltaikanlagen an Bedeutung – in Kombination mit Mieterstrommodellen, intelligenter Messtechnik und Förderprogrammen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
In Kraft getreten2020
Zuletzt novelliert2023

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet den zentralen Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung weiter zu erhöhen und Investitionen in dezentrale Energieerzeugung zu unterstützen.

Für die Immobilienwirtschaft gewinnt das Gesetz insbesondere dort an Bedeutung, wo Photovoltaikanlagen auf Gebäuden installiert oder Mieterstrommodelle umgesetzt werden. Gleichzeitig können erneuerbare Energien dazu beitragen, Energieverbräuche nachhaltiger zu gestalten und langfristige Klimaziele im Gebäudebestand zu unterstützen.

Mieterstrom und PV-Nutzung in Mehrparteienhäusern

Mieterstrommodelle ermöglichen es, lokal erzeugten Solarstrom direkt im Gebäude zu nutzen. Dabei wird Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude an teilnehmende Bewohner weitergegeben. Nicht genutzte Mengen können – abhängig vom jeweiligen Modell – in das öffentliche Netz eingespeist werden.

Für Wohnungsunternehmen kann das verschiedene Potenziale schaffen:

  • stärkere Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie
  • zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung nachhaltiger Gebäudekonzepte
  • langfristige Attraktivität und Modernisierung des Bestands
  • Potenziale zur Senkung externer Energiebezüge

Smart Meter und Solaranlagen

Mit dem Ausbau von Photovoltaikanlagen gewinnt auch die intelligente Messtechnik an Bedeutung. Für bestimmte Anlagenkonstellationen sind intelligente Messsysteme vorgesehen, um Erzeugungs- und Verbrauchsdaten digital zu erfassen und in Energiesysteme einzubinden.

Gerade in Verbindung mit Photovoltaik ermöglichen Smart Meter unter anderem:

  • eine transparentere Erfassung von Stromerzeugung und -verbrauch
  • automatisierte Datenübermittlung ohne manuelle Ablesung
  • eine bessere Abstimmung zwischen Energieerzeugung und Energieverbrauch
  • die Integration in digitale Energiemanagementprozesse

Für Wohnungsunternehmen werden Messdaten damit zunehmend zur Grundlage, um Energieflüsse im Gebäude effizient steuern zu können.

Förderungen für erneuerbare Energien

Um Investitionen in erneuerbare Energien zu unterstützen, stehen Eigentümern und Wohnungsunternehmen unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Ein wichtiger Bestandteil bleibt die im EEG geregelte Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Zusätzlich bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Förderprogrammen für erneuerbare Energien Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in entsprechende Anlagen. Ergänzend existieren regionale Programme der Bundesländer und Kommunen.

Da Förderbedingungen regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich vor Investitionsentscheidungen eine Prüfung der jeweils aktuellen Förderkulisse.

Ladeinfrastruktur und Elektromobilität

Mit dem Ausbau der Elektromobilität wächst auch die Bedeutung von Ladeinfrastruktur im Gebäudesektor. Ladepunkte entwickeln sich zunehmend vom Zusatzangebot zu einem normalen Bestandteil moderner Wohn- und Gebäudekonzepte – sowohl im Neubau als auch im Bestand.

Für Wohnungsunternehmen entstehen daraus neue Anforderungen an Planung, technische Infrastruktur und Investitionsentscheidungen. Gleichzeitig kann Ladeinfrastruktur dazu beitragen, Gebäude zukunftsfähig aufzustellen und die Attraktivität von Wohn- und Gewerbeflächen langfristig zu stärken.

Ladesäulenverordnung (LSV)
In Kraft getreten2016
Zuletzt novelliert2025

Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt die technischen Anforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte und schafft einen einheitlichen Rahmen für Betrieb, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit.

Durch europäische Vorgaben – insbesondere die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) – gelten zusätzliche Anforderungen an Zugänglichkeit, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit von Ladepunkten. Ziel ist es, das Laden von Elektrofahrzeugen einfacher und besser mit unterschiedlichen Systemen kompatibel zu gestalten.

Für Wohnungsunternehmen wird die Ladeinfrastruktur damit zunehmend zu einem Bestandteil integrierter Energie- und Gebäudekonzepte.

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
In Kraft getreten2021
Zuletzt novelliert2026

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt, welche Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur bereits bei Neubauten und bestimmten Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden müssen.

Ziel des Gesetzes ist es, Gebäude frühzeitig auf den Ausbau der Elektromobilität vorzubereiten und spätere Nachrüstungen zu erleichtern.

Relevante Anforderungen sind unter anderem:

  • Vorgaben zur Vorbereitung von Leitungsinfrastruktur in Wohngebäuden
  • Anforderungen an Neubauten und größere Renovierungen
  • Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur bei Nichtwohngebäuden

Wohnungsunternehmen sollten Ladeinfrastruktur deshalb frühzeitig in Bau-, Sanierungs- und Bestandsstrategien einbeziehen.

Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“

Um den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu unterstützen, stehen Förderprogramme für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung. Förderfähig können – abhängig von den jeweiligen Programmbedingungen – unter anderem Investitionen in folgende Bereiche:

  • Vorbereitung und Ausbau elektrischer Infrastruktur
  • Ladepunkte und Wallboxen
  • Netzanschlüsse und technische Ausstattung
  • Maßnahmen zur Integration in bestehende Gebäude

Antragsberechtigt können beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter, Unternehmen oder Eigentümer größerer Wohnbestände sein.

CO₂-Kosten, Klimaziele und ESG

Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsanforderungen verändern die Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft zunehmend. Steigende Energiekosten, regulatorische Anforderungen und neue Berichtspflichten machen Emissionen und Energieverbräuche zu wichtigen Faktoren für Investitionen und die langfristige Entwicklung von Immobilienbeständen.

Für Wohnungsunternehmen bedeutet das: Energieverbräuche, Klimarisiken und Modernisierungsmaßnahmen gewinnen an strategischer Bedeutung. Gleichzeitig sollen gesetzliche Vorgaben Anreize schaffen, den Gebäudebestand schrittweise klimafreundlicher weiterzuentwickeln und Kosten transparenter zu verteilen.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
In Kraft getreten2019
Zuletzt novelliert2025

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die nationale CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr. Ziel ist es, Emissionskosten schrittweise in wirtschaftliche Entscheidungen einzubeziehen und Anreize für emissionsärmere Lösungen zu schaffen.

Für die Immobilienwirtschaft wirken sich steigende CO₂-Kosten insbesondere auf Betriebs- und Heizkosten aus. Dadurch gewinnen Investitionen in Energieeffizienz, Modernisierung und alternative Wärmeversorgung zunehmend an Bedeutung.

Mit neuen Regeln für die CO₂-Bepreisung und dem weiteren Ausbau des Emissionshandels bleiben Energiekosten auch in den kommenden Jahren ein wichtiger Faktor für die Bewirtschaftung von Immobilien.

CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
In Kraft getreten2023
Zuletzt novelliertbisher nicht novelliert

Seit 2023 teilen sich Vermietende und Mietende die Kosten für die CO₂-Bepreisung auf. Maßgeblich ist dabei die energetische Qualität des Gebäudes: Je höher die Emissionen eines Gebäudes sind, desto höher kann der Kostenanteil auf Eigentümerseite ausfallen.

Für Wohnungsunternehmen entsteht dadurch ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz, Energieverbräuche und Emissionen langfristig zu reduzieren.

Gleichzeitig rücken Investitionen in energetische Maßnahmen, Gebäudetechnik und eine bessere Datengrundlage stärker in den Fokus.

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
In Kraft getreten2019
Zuletzt novelliert2024

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) definiert die langfristigen Klimaziele Deutschlands und bildet den politischen Rahmen für Maßnahmen zur Emissionsminderung.

Mit den Reformen der vergangenen Jahre hat der Gesetzgeber den Fokus stärker darauf gelegt, die Klimaschutzziele sektorübergreifend zu erreichen. Für den Gebäudesektor bleibt dabei die Reduktion von Treibhausgasemissionen ein zentrales Ziel.

Für Wohnungsunternehmen dient das Gesetz vor allem als Orientierung für langfristige Investitions-, Sanierungs- und Dekarbonisierungsstrategien.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
In Kraft getreten2023
Zuletzt novelliert2026

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.

Für Unternehmen der Immobilienwirtschaft können insbesondere Angaben zu folgenden Themen relevant werden:

  • Energieverbräuche und Emissionen im Gebäudebestand
  • Klimarisiken und Anpassungsmaßnahmen
  • Investitionen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung
  • soziale und Governance-bezogene Nachhaltigkeitsaspekte

Mit den aktuellen Diskussionen auf EU-Ebene – unter anderem im Zusammenhang mit dem sogenannten Omnibus-Paket – werden Umfang und Anwendungsbereich einzelner Berichtspflichten weiterentwickelt. Unternehmen sollten die regulatorischen Entwicklungen daher fortlaufend beobachten.

Weitere Vorschriften für Wohnungsunternehmen

Neben Energie-, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsvorgaben beeinflussen weitere gesetzliche Anforderungen den Betrieb und die Entwicklung von Immobilien. Auch wenn diese Themen häufig weniger im Fokus stehen, können sie Auswirkungen auf Betreiberpflichten, Investitionen und die langfristige Bewirtschaftung von Beständen haben.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
In Kraft getreten1981
Zuletzt novelliert2023

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und regelt die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser.

Für Eigentümer, Vermieter und Verwalter ergeben sich daraus insbesondere Pflichten zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität und – abhängig von Gebäudetyp und Anlagengröße – Anforderungen an Überwachung, Dokumentation und den ordnungsgemäßen Betrieb von Trinkwasserinstallationen.

Mit der Novellierung im Jahr 2023 wurden europäische Vorgaben weiter in deutsches Recht überführt und bestehende Anforderungen weiterentwickelt.

Rauchwarnmelderpflicht
In Kraft getreten2017
Zuletzt novelliertbundeslandspezifisch: zuletzt 2022 (in Sachsen)

Die Rauchwarnmelderpflicht gehört mittlerweile bundesweit zu den etablierten Sicherheitsanforderungen im Wohngebäudebestand. Eigentümer und Vermieter sind grundsätzlich für die Installation der Geräte verantwortlich; Details zu Wartung und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland.

Typischerweise gelten Anforderungen insbesondere für:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure und Rettungswege

Für Wohnungsunternehmen bleibt das Thema vor allem im Rahmen der Betreiberverantwortung und Instandhaltungsplanung relevant.

Weitere regulatorische Entwicklungen

Neben bestehenden Vorschriften beeinflussen weitere politische und regulatorische Entwicklungen die Immobilienwirtschaft.

Dazu gehören unter anderem:

  • Diskussionen rund um den Gebäudetyp E zur Vereinfachung und Beschleunigung von Bauvorhaben
  • geplante Weiterentwicklungen im Bau- und Planungsrecht zur Digitalisierung und Vereinfachung von Genehmigungsprozessen
  • neue Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien
  • Entwicklungen im Mietrecht und bestehende Regelungen zur Mietpreisbremse

Auch wenn nicht alle Vorhaben bereits beschlossen oder umgesetzt sind, sollten Sie regulatorische Entwicklungen frühzeitig in die langfristige Bestands- und Investitionsplanung einbeziehen.

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Welche Fristen sollten Wohnungsunternehmen kennen?

Viele gesetzliche Änderungen entfalten ihre Wirkung nicht sofort, sondern über Übergangsfristen, Umsetzungszeiträume und gestaffelte Anforderungen. Für Wohnungsunternehmen lohnt es sich deshalb, wichtige Termine frühzeitig in Investitions-, Sanierungs- und Bestandsstrategien einzuplanen

Die folgende Übersicht zeigt zentrale Fristen und Entwicklungen, die aktuell und darüber hinaus relevant werden können.

Fristen rund um Energie und Wärmeplanung

Thema Frist Relevanz
Kommunale Wärmeplanung (Kommunen >100.000 Einwohner) bis 30.06.2026 Grundlage für zukünftige Wärmeversorgung und Investitionsentscheidungen
Kommunale Wärmeplanung (Kommunen ≤100.000 Einwohner) bis 30.06.2028 Orientierung für langfristige Sanierungs- und Heizstrategien
Fernauslesbare Messtechnik nach HKVO Umsetzung bis Ende 2026 Relevanz für Mess- und Abrechnungssysteme
Unterjährige Verbrauchsinformation laufende Anforderungen stärkere Transparenz bei Energieverbräuchen

Fristen für Smart Meter und digitale Infrastruktur

Thema Zeitraum Relevanz
Ausbau intelligenter Messsysteme schrittweise Umsetzung Grundlage für digitale Energieprozesse
Digitalisierung von Energie- und Verbrauchsdaten Fortlaufend steigende Bedeutung für Gebäudemanagement
Integration digitaler Infrastruktur in Bestände langfristige Entwicklung Vorbereitung auf regulatorische Anforderungen

Für Wohnungsunternehmen bedeutet das vor allem, technische Infrastruktur und Modernisierungsvorhaben frühzeitig mitzudenken.

Fristen bei Ladeinfrastruktur und ESG

Thema Zeitraum Relevanz
Anforderungen an neue Ladeinfrastruktur laufende Weiterentwicklung Berücksichtigung bei Neubau und Modernisierung
Förderprogramme für Ladeinfrastruktur abhängig vom jeweiligen Programm Prüfung aktueller Antragsfristen empfohlen
Nachhaltigkeits- und Berichtspflichten schrittweise Einführung abhängig von Unternehmensgröße und regulatorischer Entwicklung

Gerade bei ESG- und Berichtspflichten empfehlen wir Ihnen, aktuelle regulatorische Entwicklungen regelmäßig zu prüfen, da sich Zeitpläne und Anwendungsbereiche weiterentwickeln können.

Fazit: Welche gesetzlichen Entwicklungen jetzt besonders relevant sind

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) haben sich die Rahmenbedingungen für die Modernisierung von Gebäuden und Heizsystemen verändert. Gleichzeitig entwickeln sich die regulatorischen Anforderungen an die Immobilienwirtschaft kontinuierlich weiter. Themen wie Wärmeplanung, Energieeffizienz, digitale Infrastruktur und Nachhaltigkeit sollten Sie deshalb nicht isoliert betrachten, sondern in langfristige Investitions- und Bestandsstrategien integrieren.

Für Wohnungsunternehmen wird es wichtiger, gesetzliche Entwicklungen frühzeitig zu beobachten, Fristen systematisch zu berücksichtigen und Modernisierungsmaßnahmen strategisch zu planen. Denn viele Anforderungen greifen ineinander: Gebäudedaten unterstützen Transparenz, digitale Messtechnik schafft neue Steuerungsmöglichkeiten und Investitionen in Energieeffizienz können langfristig regulatorische und wirtschaftliche Risiken reduzieren.

Gleichzeitig eröffnet die Transformation neue Chancen: etwa durch effizientere Betriebsprozesse, eine bessere Datengrundlage und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gebäudebestands. Digitale Lösungen wie Vodafone GK 4.0 können Sie dabei unterstützen, Energieverbräuche transparenter zu machen und die Digitalisierung im Gebäudebetrieb gezielt voranzutreiben.

Gesetze: Häufig gestellte Fragen

Referenzen

https://www.gesetze-im-internet.de/
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/05/pm-gmodg.html
https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/ErgaenzendeRegelungen/EPBD/epbd_node.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Gesetze/EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht/eu-nachhaltigkeitsberichtspflicht-csrd-art.html
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de

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