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Wegfall Umlagefähigkeit der TV-Kosten – wir haben die Lösungen

Die TV-Kosten sind nicht mehr auf die Betriebsnebenkosten umlegbar

  • Was bedeutet der Wegfall der Umlagefähigkeit für mich als Vermieter oder Verwalter?

  • Was bedeutet das für meine Verträge mit Vodafone?

  • Was ändert sich bei der Umlagefähigkeit der TV-Kosten?

In 3 Minuten zur passenden Lösung - Erfahren Sie mehr im Video

Wichtig zu wissen:  Für Bestandsanlagen greift die neue Gesetzgebung erst ab Juli 2024.
Für Objekte, die nach dem 01.12.2021 fertiggestellt wurden (Neuanlagen), gilt sie schon jetzt.

Weitere Details finden Sie hier:

Zu unseren Lösungen

Für jeden Kunden die perfekte Lösung

Grundsätzlich gilt: Die bestehenden Produkte und Vertragsmodelle sind weiterhin gültig. Auch bei Neuverträgen oder bei Fertigstellung der Hausverteilanlage nach dem 01.12.2021 können weiterhin Mehrnutzerverträge vereinbart werden. Zwar können die TV-Kosten dann nicht mehr über die Betriebsnebenkosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden. Aber es gibt andere Möglichkeiten für die Weiterberechnung, z.B. den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit den Bewohnern. Oder die Wohneigentümergemeinschaft rechnet die TV-Versorgung über das Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten ab. Als attraktive Alternative zum Mehrnutzervertrag kann die Versorgungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Der Mehrnutzervertrag

Unkompliziert und schnell: Vodafone liefert das TV-Signal direkt bis ins Haus. Damit ist ihr Objekt an das Highspeed-Netz von Vodafone angeschlossen. Neben TV erhalten Ihre Bewohner Zugang zu Gigabit-Internet, Telefon sowie zu Netflix, DAZN, Sky und großem Entertainment*. Sie regeln die TV-Versorgung zentral und bieten Ihren Bewohnern besten Multimedia-Komfort.

So steigern Sie ganz einfach den Wohnwert Ihrer Immobilie – und sichern sich auf Wunsch gleichzeitig den kompletten Service* für Ihr Hausnetz.

Die Versorgungsvereinbarung

Mit unserer Versorgungsvereinbarung ermöglichen Sie Ihren Bewohnern den Zugang zu unserem Kabel-Glasfasernetz. So können Ihre Bewohner individuelle Verträge mit Vodafone für TV, Internet und Telefon* abschließen. Ein großes Plus für die Vermietbarkeit Ihrer Immobilie.

Wie wollen Sie die TV-Versorgung Ihrer Immobilie(n) in Zukunft regeln?

Mehrnutzervertrag (MNV)

Vorteile

  • Besonders günstiger Zentraleinkauf des TV-Signals, schon ab 2 Wohneinheiten
  • Höherer Wohnwert durch direkte Versorgung aller Bewohner mit TV-Signal
  • Plug ’n’ Play: kein Internetanschluss und keine zusätzliche Hardware für den TV-Empfang erforderlich
  • Inklusive: eine Vielzahl an digitalen TV- und Radiosendern in brillanter Bild- und Tonqualität – viele TV-Sender in HD-Qualität*
  • Homeoffice ready: günstige Telefon- und Internet-Flatrate mit Gigabit-Geschwindigkeit für zuhause verfügbar*
  • Betrieb und Entstörung bis zum Übergabepunkt
  • Optional: Planung, Bau oder Modernisierung sowie Betrieb und Entstörung des Hausnetzesftkg-1 
  • 24/7 Service-Hotline

Versorgungsvereinbarung (VV)

Vorteile

  • Klare Regelung der TV-Versorgung im Objekt, schon ab 2 Wohneinheiten
  • Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung (max. monatlich 9,99€ inkl. MwSt.)
  • TV-Versorgung individuell buchbar
  • Kein Internetanschluss und keine zusätzlichen Geräte für den TV-Empfang notwendig
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Buchung und Abrechnung der Multimedia-Produkte immer direkt zwischen Vodafone und den Bewohnern
  • Homeoffice ready: günstige Telefon- und Internet-Flatrate mit Gigabit-Geschwindigkeit für zuhause verfügbar*
  • Betrieb und Entstörung des Hausnetzesftkg-3 
  • Optional: Bei Bedarf auch Planung, Bau oder Modernisierungftkg-4 des Hausnetzes
  • 24/7 Service-Hotline

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In unseren FAQs finden Sie weitere Antworten.

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