Alle Jahre wieder: Welche Nebenkosten können Sie als Vermieter umlegen? Und welche nicht?
Die monatlichen Betriebskosten können eine erhebliche Höhe erreichen. Hauseigentümer tragen die Nebenkosten komplett allein, Vermieter dürfen viele Ausgaben über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Was Sie über Nebenkosten wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Die Nebenkostenabrechnung lässt bei manch einem Vermieter den Puls höherschlagen. Grund zur Aufregung gibt es aber nur bedingt: Denn auch wenn sich Nebenkosten nicht vermeiden lassen, können Vermieter einige davon auf die Mieter umlegen.
Grundsteuer, Strom, Heizung oder Kabelanschluss: Bei den Nebenkosten kommt einiges zusammen. Wie hoch die einzelnen Positionen jeweils ausfallen, hängt auch von der Lage des Objekts ab. Denn die Höhe der Grundsteuer variiert je nach Bundesland. Gleich ist hingegen die Anzahl der Positionen, die Vermieter als Betriebskosten umlegen dürfen: 17 sind es, die zusammen rund 30 Prozent der Gesamtmiete ausmachen.
Egal, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen, es müssen folgende laufende Betriebskosten berücksichtigt werden:
- Grundsteuer
- Strom (Treppenhaus, Wegbeleuchtung etc.)
- Heizung (Heizkosten + Wartung)
- Wasser und Abwasser (allgemeine Kosten, individuelle Verbrauchskosten)
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Schornsteinfeger
- Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantennen
- Versicherungen
- Instandhaltungsrücklage
Zwei der größten Kostenpunkte in den Betriebskosten sind die Rücklagen für Instandhaltung und die Heiz- und Stromkosten, die je nach Immobilie variieren können. Öffentliche Kosten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung und Abwassergebühren können Sie nicht beeinflussen.
Bei der Energieversorgung hängt die Höhe Ihrer Betriebskosten von individuellen Faktoren ab. Entscheidend hierfür sind im Wesentlichen der energetische Zustand Ihres Hauses, die Art der Heizungsanlage und das persönliche Heizverhalten der Bewohner.

Kosten für den Kabelanschluss können noch bis Ende Juni 2024 umgelegt werden
Zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt weiterhin auch der Kabelanschluss. Und das, obwohl die Kabelgebühren zum 1. Dezember 2021 per Gesetz aus den Nebenkosten gestrichen wurden. Allerdings gilt hier noch bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist. Während dieser müssen Mieter den Kabel- oder Sat-Anschluss selbst bezahlen – auch wenn sie ihn nicht nutzen. Das muss vom Vermieter allerdings im Mietvertrag festgehalten sein. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Mieter die Fernsehempfangsart frei wählen, eine Nebenkostenumlegung ist dann nicht mehr möglich.
„Warme Betriebskosten“ sparen
Andere Nebenkosten können neben der Grundsteuer aber auch in Zukunft weiterhin umgelegt werden. Zum Beispiel jene, die als „warme Betriebskosten“ bekannt sind. Dazu zählen die Kosten für den Verbrauch von Heizung und Warmwasser sowie die Ausgaben für den Betrieb der Warmwasser- und Heizungsanlage. Hinzu kommen Kosten, die bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den Anlagen anfallen. Mit einer Umstellung auf Gebäudekonnektivität 4.0 beugen Vermieter hohen Wartungskosten und Anlagenausfällen vor. Dann sind die einzelnen Geräte im Smart Building vernetzt, sodass Wartungen digital durchgeführt und Verschleißerscheinungen frühzeitig automatisch erkannt werden können.


Auch Gebäude- und Gartenpflege sowie Versicherungen sind umlagefähig
Ein weiterer hoher Nebenkostenposten sind die Ausgaben für Wasser und Abwasser, zu denen unter anderem die Abwassergebühr, das Ablesen der Wasseruhren sowie Handwerkerleistungen an Rohren und Armaturen zählen. Auch sie können ebenso wie die Müllbeseitigung und anfallende Arbeiten in der Gebäude- und Gartenpflege als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Um sich gegen finanzielle Schäden abzusichern, greifen Vermieter auf verschiedene Versicherungsangebote wie Gebäudeversicherung oder Haftpflichtpolice zurück. Hier gilt: Sie können ebenfalls als Umlage angerechnet werden.
Grundsätzlich liegen die Nebenkosten für Vermieter deutlich höher als für Mieter. Rücklagen sollten deswegen eingeplant sein. Viele der Kosten können Vermieter jedoch auf ihre Mieter umverteilen – bis Juni 2024 auch noch den Kabelanschluss.
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