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gebaeudeenergiegesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Zukunft des Heizens in Deutschland: Chancen und Herausforderungen

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland, verabschiedet im September 2023 soll helfen die Wärmeversorgung nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten

  • Das GEG schreibt vor, dass zukünftig jede neu installierte Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, beginnend ab Januar 2024 in Neubaugebieten und mit späteren Fristen für bestehende Gebäude, abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune

  • Das GEG ermöglicht Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen für irreparabel defekte oder alte Öl- und Gasheizungen, um unzumutbare wirtschaftliche Belastungen zu verhindern

  • Bundesförderungen unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizungen und können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten decken

Die Energiewende im Wärmebereich ist entscheidend, um klimapolitische Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu verringern. Aktuell entfällt mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland auf die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserversorgung. Fossile Energien sind in den rund 41 Millionen Haushalten die vorherrschende Wärmequelle, wobei knapp die Hälfte auf Erdgas und ein Viertel auf Heizöl setzen.*
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet. Es soll nun den Grundstein für eine nachhaltigere und klimafreundlichere Zukunft legen. 
 
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. 
 

Was ist der wesentliche Inhalt des GEGs und welche Übergangsfristen gelten für die Umstellung auf erneuerbare Energien in Deutschland?

Zusammengefasst sieht das GEG vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien heizen soll.
Diese Anforderung tritt in Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen. Die genauen Stichtage hängen von der Einwohnerzahl der Kommunen ab:

  • In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht spätestens ab dem 30. Juni 2026.
  • In kleineren Städten wird die Pflicht erst ab dem 30. Juni 2028 verbindlich.
  • Diese zeitlichen Unterschiede sollen sicherstellen, dass sich die Umstellung auf erneuerbare Energien besser an die kommunale Wärmeplanung anpassen lässt.
     
Heizungsgesetz Zeitplan

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „kommunale Wärmeplanung“?

Städte und Gemeinden spielen bei der Wärmewende eine entscheidende Rolle. Viele Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung organisiert wird und wie die Infrastruktur dafür ausgebaut wird, werden vor Ort getroffen. Dafür erstellen die Kommunen sogenannte Wärmeplanungen. Sie stellen beispielsweise dar, ob in einem Gebiet der Anschluss an ein Fernwärmenetz voraussichtlich möglich sein wird, ob die Wärmeversorgung voraussichtlich dezentral erfolgt oder erfolgen wird (beispielsweise durch Wärmepumpen) oder ob in einem Gebiet gegebenenfalls das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird. 
Auf Basis dieser Informationen können Eigentümer entscheiden, ob sie das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung nutzen wollen – oder sich für eine andere technische Lösung entscheiden, wenn sie auf erneuerbares Heizen umsteigen.
Durch die kommunale Wärmeplanung erhalten Eigentümer und Investoren klare Informationen, welche Heiztechnologie für ihre jeweilige Region am besten geeignet ist. Dies erleichtert die Entscheidung für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und unterstützt die zielgerichtete Umsetzung.
Es bleibt allerdings abzuwarten, wie schnell die Kommunen mit der Wärmeplanung vorankommen. 

kommunale Wärmeplanung

Was passiert, wenn die Heizung streikt und nicht reparabel ist?

Das Gesetz sieht vor, dass funktionierende Öl- und Gasheizungen weiterhin betrieben werden können. Sollte eine dieser Heizungen jedoch irreparabel defekt sein oder über 30 Jahre alt (bei einem Konstant-Temperatur-Kessel), spricht man von einer sogenannten „Heizungshavarie“. In diesem Fall gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. 


„Nach einer Heizungshavarie kann einmalig und höchstens für drei Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und eine neue Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des § 71 Absatz 1 erfüllt. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit dem Tag, an dem erstmals Arbeiten zum Austausch der Heizungsanlage durchgeführt werden. Satz 1 gilt nicht für Gasetagenheizungen nach § 71j Absatz 1 und für Einzelraumfeuerungsanlagen nach § 71j Absatz 5 sowie für Hallenheizungen nach § 71k. (Quelle geg-info.de)

In Härtefällen können Eigentümer auch von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden. Dies dient dazu, unzumutbare wirtschaftliche Belastungen zu verhindern.

Wie profitieren Sie von den Bundesförderungen für erneuerbare Heizungen?

Förderung Heizungsgesetz

Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien mit verschiedenen Fördermöglichkeiten. Dabei gibt es eine Grundförderung für alle, die sich für eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien entscheiden. Zusätzlich gibt es weitere Fördermittel für bestimmte Gruppen, wie diejenigen, die ihre Heizung besonders schnell umrüsten möchten, oder Menschen mit geringem Einkommen.
Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten, was die finanzielle Hürde für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen erheblich senkt. 
 

Welche Modernisierungskosten können Sie auf die Miete umlegen und wie wirkt sich das GEG darauf aus?

Wenn Sie eine neue Heizung installieren, können Sie die Kosten teilweise auf die Mieter umlegen. Dies wird als Modernisierungsumlage bezeichnet und ist im § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Umlagefähigkeit hängt jedoch von der Art der Maßnahmen ab. Im Allgemeinen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umlagefähig. Die jährliche Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist durch § 559 BGB jedoch auf acht Prozent der Kosten begrenzt. 
Hierbei gilt es zu beachten: Wenn die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert wurde, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden.
Bei detaillierten Fragen zum Thema der Umlagefähigkeit empfehlen wir Ihnen, einen Experten zu Rate zu ziehen.
 

Warum ist der hydraulische Abgleich gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) so wichtig für Ihre Heizungsanlage?

Das GEG macht den hydraulischen Abgleich zur Pflicht, insbesondere in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Der hydraulische Abgleich ist eine wichtige Maßnahme zur Optimierung der Heizungsanlage und wird in § 60c des GEG behandelt. Um mehr über die verschiedenen Aspekte des hydraulischen Abgleichs zu erfahren, empfehlen wir Ihnen unser Experteninterview mit Dipl.-Ing. Günter Wolter, einem renommierten Experten für Heizungsoptimierung und Heizungstechnik, veröffentlicht in unserem Artikel „Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich“.

Hydraulischer Abgleich Heizung Vorteile

Was müssen Sie beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung beachten?

Für Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden, gelten spezifische Regelungen. Bis zum Ende dieser Fristen dürfen weiterhin neue Heizungen verwendet werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Wichtig zu beachten ist, dass diese Heizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen müssen:

2029: mindestens 15 Prozent
2035: mindestens 30 Prozent
2040: mindestens 60 Prozent
2045: 100 Prozent

Außerdem zu beachten: 

  • Nach den offiziellen Fristen können grundsätzlich weiterhin Gaskessel eingebaut werden, vorausgesetzt, sie werden mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan oder grünem/blauem Wasserstoff) betrieben. 
  • Wenn ein verbindlicher Plan für den Umbau oder die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff genehmigt wird, kann man Gasheizungen vorübergehend mit fossilem Gas betreiben.
  • Falls der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht klappt, muss man innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umrüsten, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.

Fazit

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Herausforderungen und Chancen des GEG vielfältig sind. Es bietet die Möglichkeit, den CO2-Ausstoß im Heizungsbereich signifikant zu reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. Gleichzeitig erfordert dies Investitionen in neue Technologien und eine Anpassung der Heizungsinfrastruktur.
Es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich die Umstellung auf nachhaltiges Heizen verlaufen wird und ob weitere Anpassungen des Gesetzes erforderlich sein werden. 

 

Weitere interessante Infos zum Heizungsgesetz erhalten Sie in unserem Podcast

Wir sprachen schon vor Verabschiedung des Gesetzes mit Prof. Dr. Viktor Grinewitschus von der EBZ Business School. Professor Grinewitschus, Experte für Energiefragen der Immobilienwirtschaft, erklärt darin, wie er die Bedeutung des neuen GEG für die Immobilienwirtschaft einschätzt. Außerdem geht es darum, welche Rolle intelligente Technologien und datenbasierte Ansätze bei der Gestaltung nachhaltiger und energieeffizienter Gebäude spielen. Professor Grinewitschus teilt dabei seine Expertise und seine Einsichten in die Zukunft der Branche. 

Referenzen

BMWK 2023 https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html 

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