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Dachrinnenreinigung: Pflichten im Mietshaus

Bald fällt das erste Laub und die Tage werden regnerischer. Da passiert es schnell, dass die Dachrinne verstopft und das Wasser nicht mehr richtig abläuft. Doch wer muss eine verschmutzte Dachrinne reinigen – Mieter oder Vermieter? Und wer trägt nach erfolgter Dachrinnenreinigung die Kosten? Erfahren Sie hier, wann die Reinigung der Regenrinne unter die Nebenkosten fällt.

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Kosten und Pflichten im Mietshaus

Die Kosten für die Dachrinnenreinigung können Teil der Betriebskosten sein. Aber nicht immer darf die Säuberung auf Mieter umgelegt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Reinigung von Regenrinnen in Mietshäusern.

Kosten für die Dachrinnenreinigung – das müssen Mieter wissen

Laub in der Regenrinne, verstopfte Fallrohre – eine Säuberung der Dachrinne schützt die Immobilie vor Feuchteschäden und Schimmel im Haus. Aber wer muss die Dachrinne reinigen, Mieter oder Vermieter? Und wer trägt die Kosten einer Dachrinnenreinigung? In Mietobjekten zählt dies zu den häufigen Streitfragen. Die regelmäßige Reinigung der Dachrinne ist wichtig für die einwandfreie Entwässerung des Daches. Zugleich sorgt eine häufige Reinigung für erhöhte Kosten für die Mieterschaft. Mieter sollten Ihre Betriebskostenabrechnung und den Mietvertrag daher aufmerksam prüfen.

Wer ist verantwortlich für die Dachrinnenreinigung?

Grundsätzlich fällt Säubern von Dachrinnen und Fallrohren in die Verantwortung des Vermieters. Eine generelle Pflicht, die Regenrinne regelmäßig zu prüfen und zu reinigen, besteht allerdings nicht. Ausnahmen gelten nur dann, wenn im Herbst mit viel Laub zu rechnen ist oder es bereits drohende Anzeichen für eine Verstopfung gibt. In diesen Fällen muss der Vermieter prüfen, ob die Dachentwässerung ordnungsgemäß funktioniert und bei Bedarf die Dachrinne reinigen. Mieter oder Vermieter können im Mietvertrag aber davon abweichende Regelungen treffen.

Wie häufig der Vermieter die Dachrinne reinigen sollte, hängt von verschiedenen Kriterien ab:

  • Lage des Hauses: Befinden sich viele Bäume in der Nähe?
  • Dachform: Handelt es sich um ein Steil- oder Flachdach?

Empfehlenswert ist es, die Regenrinnen mindestens zweimal jährlich zu reinigen, und zwar im Frühling und im Herbst. Bei kleineren und nicht allzu hohen Gebäuden entstehen durch die Dachrinnenreinigung kaum Kosten: Neben einer Teleskopleiter sind nur eine Schaufel, eine Bürste und ein Eimer erforderlich. Alternativ stehen im Fachhandel spezielle Dachrinnen- und Rohrreinigungssets zur Auswahl. Wenn die Dachrinne schwer zu erreichen ist oder bei der Arbeit an mehrgeschossigen Mietobjekten sollte der Vermieter von vornherein einen Fachmann engagieren.

Wann müssen Mieter die Dachrinnenreinigung Kosten zahlen?

Wer die Kosten für die Dachrinnenreinigung trägt, hängt davon ab, ob es sich bei der Reinigung um eine einmalige oder um eine wiederkehrende Maßnahme handelt. Lässt der Vermieter die Dachrinne einmalig säubern, etwa um eine konkrete Verstopfung zu beseitigen, handelt es sich um eine Maßnahme zur Instandhaltung. In diesem Fall sind die bei der Dachrinnenreinigung entstehenden Kosten nicht umlagefähig. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter die Regenrinnen und -abflüsse in regelmäßigen Abständen säubern lässt. Jährlich entstehende Kosten für die Dachrinnenreinigung können auf die Hausbewohner umgelegt werden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Damit haben die Bundesrichter eine langjährige Streitfrage geklärt, ob für das Reinigen der Dachrinne Mieter oder Vermieter aufkommen müssen. Allerdings: Damit der Vermieter die Kosten für die Dachrinnenreinigung umlegen kann, muss diese Position ausdrücklich im Mietvertrag benannt sein. Ist die Kostenposition nicht vertraglich definiert, darf der Vermieter die Kosten auch nicht umlegen (Az. VIII ZR 167/03 und Az. VIII ZR 146/03).

Wie müssen Vermieter die Dachrinnenreinigung Kosten abrechnen?

Nach Schätzungen vom Mieterbund ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch aufgesetzt. Auch die Kosten für Dachrinnenreinigungen werden oft fehlerhaft abgerechnet. Damit der Mieter tatsächlich zahlungspflichtig ist, müssen die Kosten in den "Sonstigen Betriebskosten" aufgeführt sein. Unter diesem Kostenpunkt werden üblicherweise auch Wartungsarbeiten an Feuerlöschern und Sprinkleranlagen, die Prüfung von Blitzableitern oder die Kosten für einen Pförtner abgerechnet.

Die Dachrinnenreinigung und entstehende Kosten unter den Kostenpositionen für Entwässerung oder Hausreinigung umzulegen, ist gemäß BGH-Urteil nicht zulässig. Beim Reinigen der Dachrinne sollte der Vermieter deshalb auf diese Punkte achten:

  • Schriftliche Vereinbarung zur Dachrinnenreinigung im Mietvertrag
  • Korrekte Unterscheidung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
  • Abrechnung der umlagefähigen Kosten unter „Sonstige Betriebskosten“

Wie viel darf eine professionelle Dachrinnenreinigung kosten?

Die Kosten für eine Dachrinnenreinigung gliedern sich üblicherweise in eine An- und Abfahrtspauschale, eine Reinigungspauschale pro Meter Dachrinne oder Rinnkasten sowie eventuell anfallende Extragebühren für die Entsorgung größerer Mengen Abfall. Beachten Sie, dass bei schwer erreichbaren Regenrinnen ein Preisaufschlag üblich ist.

Die Kosten für die Reinigung betragen pro laufenden Meter Dachrinne meist zwischen zwei und vier Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer. In einer Immobilie mit Rinnkästen müssen Mieter höhere Nebenkosten einplanen. Gut zu wissen für Mieter: Wird im Zuge der Maßnahme ein Fallrohr erneuert oder ein neuer Laubfangkorb eingesetzt, so müssen diese Kosten von der Dachrinnenreinigung getrennt berechnet werden. Als einmalige Maßnahmen fallen die Arbeiten unter die Instandhaltung und sind nicht als sonstige Betriebskosten umlagefähig.

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