
TKG-Novelle: Das ändert sich in 2024
Nur noch wenige Monate, dann darf Fernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. So will es das neue Gesetz zur Telekommunikation, auch bekannt als „TKG-Novelle“.
Eine repräsentative Umfrage zeigt: Das bewährte TV-Kabel, über das die Mehrheit der betroffenen Mieter seit Jahrzehnten täglich fernsieht, steht nach wie vor hoch im Kurs.
Um auf der sicheren Seite zu sein, hat die Rheinwohnungsbau GmbH bereits frühzeitig auf die anstehenden Neuerungen der TKG-Novelle reagiert. Warum die Rheinwohnungsbau am Kabelvertrag mit Vodafone festhält, lesen Sie im Blogartikel.