Vernetzte Heizung: So meistern Sie die Herausforderungen der HKVO
Auf dem Weg zur Klimawende spielt die Wohnungswirtschaft eine wichtige Rolle. Denn das Energie-Einsparpotenzial in Gebäuden ist groß, es wird noch nicht voll ausgeschöpft. Die Ende 2021 novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) soll dazu beitragen, dass sich dies ändert. Die Idee: Mehr Transparenz bei der Heizkostenabrechnung führt zu einem bewussteren Verbrauchsverhalten und senkt den CO2-Ausstoß. Für Hausverwalter und Vermieter gilt: Sie müssen jetzt handeln, um die neuen Anforderungen der HKVO zu erfüllen. Wir erklären, wie das im Detail aussieht.
Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung von Heizkosten bei Immobilien. In ihr sind verschiedene Pflichten für Gebäudeeigentümer rechtlich festgelegt. Mit der Heizkostennovelle 2021 kamen einige hinzu. Ausgenommen von den Änderungen sind unter anderem:
- eine Einliegerwohnung, die im Haus die einzige Wohnung neben der des Vermieters ist
- Wohnungen, die mit Etagenheizungen beheizt werden
- Wohnungen, bei denen die Umrüstungen mit unverhältnismäßig hohen Kosten für den Vermieter verbunden sind
- Wohnungen, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig waren und bei denen der Mieter den Wärmeverbrauch nicht steuern kann
- Wohnungen, die überwiegend mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgt werden
- Wohnheime für Studenten, Alters- und Pflegeheime
Vernetzte Geräte, Smart-Meter-Gateway und UVI: Das ändert sich
Fernablesbarkeit der Messgeräte: Zähler und Heizkostenverteiler, die ab Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen per Funkverbindung aus der Ferne ablesbar sein. Die monatliche Anreise des Vermieters zur Ablese vor Ort entfällt. Das trägt zur Energieeffizienz bei.
Interoperabilität der Messtechnik: Bis zum 31. Dezember 2026 muss die fernablesbare Ausstattung interoperabel sein, das heißt kompatibel mit den verschiedenen Systemen unterschiedlicher Anbieter. So ist ein unkomplizierter Daten- und Informationsaustausch sichergestellt, der Anbieterwechsel wird einfacher als zuvor.
Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway: Die neuen digitalen Messgeräte müssen an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen sein. Das Smart-Meter-Gateway ist die zentrale Kommunikationseinheit innerhalb eines intelligenten Mess-Systems. Es sorgt dafür, dass die Messdaten auf der digitalen Informationsplattform des Vermieters zusammenlaufen. Dort kann er auch auf die Daten anderer Geräte zugreifen, die mit einem Smart-Meter-Gateway ausgestattet sind, zum Beispiel Stromzähler.
Unterjährige Verbrauchsinformationen: Mit der Um- oder Nachrüstung kommt auch die Pflicht des Vermieters, die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) den Mietern und Mieterinnen mitzuteilen – monatlich müssen die Nutzer über Abrechnungs- und Verbrauchszahlen informiert werden. Das geschieht entweder per Post, per E-Mail oder bequem über ein Webportal und via App.
Daten von smarten Geräten laufen auf IoT-Plattform Gebäudekonnektivität 4.0 zusammen
Als Partner der Immobilienwirtschaft bietet Vodafone mit Gebäudekonnektivität 4.0 eine anbieter- und technologieneutrale IoT-Plattform, auf der Daten aus dem Heizungskeller und von allen vernetzten Geräten der Gebäudetechnik zusammenlaufen. Die offene Plattform unterstützt alle relevanten Standards und Protokolle und ist offen für die Hardware und Anwendungen Dritter. Wichtig: Die Datenhoheit auf der geschützten Plattform bleibt beim Wohnungsunternehmen.
Gebäudekonnektivität 4.0 schafft die Basis für einen sicheren, unkomplizierten Datenzugriff per Dashboard und die Voraussetzung dafür, dass Vermieter und Hausverwalter der erweiterten Informationspflicht aus der HKVO nachkommen können. Damit die Umrüstung auf vernetzte Geräte gelingt, empfehlen wir eine frühzeitige Planung und die Bestandsbegehung durch einen Experten. Der erstellt einen klaren Fahrplan, mit dem der Austausch Schritt für Schritt umgesetzt werden kann.
Mehr Informationen: Wir haben die Herausforderungen zur HKVO in einem Webinar zusammengefasst und erklären, wie Sie die Anforderungen zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) intelligent umsetzen können. Die Aufzeichnung des Webinars und alle Informationen als Download finden Sie hier.
Interview
Interview mit Thomas Zinn, Head of Sales der COMGY GmbH in Berlin zur Heizkostenverordnung (HKVO).
Was müssen Verwalter und Eigentümer JETZT beachten, um die Anforderungen der HKVO zu erfüllen?
Thomas Zinn: Seit dem 01.12.2021 gilt in Deutschland die novellierte Heizkostenverordnung. Für Verwalter und Eigentümer bedeutet das im Detail: Seit Inkrafttreten der HKVO dürfen nur noch fernauslesbare Zähler in Wohn- und Gewerbeimmobilien verbaut werden. Das gilt für den Eichtausch der Messgeräte und natürlich auch für den Neubau. Darüber hinaus müssen seit Januar dieses Jahres die Nutzer in fernauslesbaren Liegenschaften monatlich über ihre Wärme- und Wasserverbräuche informiert werden. Eine Liegenschaft gilt als fernauslesbar, wenn sie für die Ablesung nicht betreten werden muss. Somit sollte jeder Verwalter und Eigentümer prüfen, welche seiner Liegenschaften unter diese Definition fallen.
Was können Verwalter und Eigentümer beispielsweise erst im nächsten Jahr in Angriff nehmen?
Thomas Zinn: Im Zuge der bevorstehenden Eichwechsel müssen nun sukzessive fernauslesbare Messgeräte verbaut werden. Im Bestand gilt eine Nachrüstungspflicht bis 31.12.2026. Sofern also noch keine fernauslesbaren Zähler installiert sind und die Eichfrist noch eine Weile andauert, besteht vorerst kein Handlungsbedarf.
Wie aufwendig ist eine Umstellung auf fernauslesbare Zähler?
Thomas Zinn: Der Montageprozess ist sehr ähnlich und stellt keinen viel größeren Aufwand dar. Aber: Fernauslesbare Zähler benötigen meist ein Gateway als Funkbasis, damit die Verbrauchswerte weitergeleitet werden können. In der Regel bringt dies der zuständige Messdienstleister mit. Eine sehr gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist: Ab dem 01.12.2022 darf nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden, „die einschließlich ihrer Schnittstellen mit den Ausstattungen gleicher Art anderer Hersteller interoperabel“ ist. Die vom Gesetzgeber geforderte Interoperabilität soll für einen größeren Wettbewerb im Markt sorgen und zudem wird dadurch die Unabhängigkeit des Eigentümers von einem einzelnen Messdienstleister gestärkt.
Wird mehr Transparenz bei der Heizkostenabrechnung tatsächlich zu einem bewussteren Verbrauchsverhalten führen und den CO2-Ausstoß senken?
Thomas Zinn: Wir als COMGY glauben fest daran. Eine Vielzahl unabhängiger Studien im Hinblick auf die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), u.a. von der dena, konnten die Energieeinsparungen durch verbrauchsabhängige Abrechnungen bereits bestätigen. Je nach Art der Liegenschaft (Neubau, Altbau, Niedrigenergiehaus etc.) konnte der Energieverbrauch im Rahmen der Studien um 15 bis 35 % reduziert werden.
COMGY digitalisiert die Messung, Visualisierung und Abrechnung von Wärme-, Wasser- und Stromverbräuchen in Immobilien, um die Verbrauchsabrechnung durch digitale Prozesse und intelligente Datenverarbeitung zu vereinfachen und zu beschleunigen. www.comgy.io
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