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Bauen im Garten – was sie beachten müssen

Ob Gartenhaus, Carport oder Garage – Bauen im Garten ist fast immer genehmigungspflichtig. Erfahren Sie hier, welchen Abstand Hauseigentümer bei der Grenzbebauung einhalten müssen und wann das Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt.

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Tipps von Gartenhaus bis Grenzbebauung

Wer im Garten baut, braucht meist die Zustimmung der Nachbarn. Oftmals ist für Garage oder Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig. Wir geben Ihnen Tipps zum Bauen im Garten und zur Grenzbebauung.

Gartenhaus, Carport, Grenzbebauung – welche Vorgaben sind zu beachten?

In ihrem Garten dürfen Hauseigentümer schalten und walten, wie sie möchten? Im Grunde ja. Aber auch beim Bauen im Garten gibt es Vorgaben zu beachten. Unter anderem gibt es Einschränkungen für die Grenzbebauung – etwa, wie nah Sie dem Nachbargrundstück kommen können und wie hoch Wände, Mauern oder Zäune sein dürfen. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen für Carport, Garage und Co. gelten und wann Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen.

Optimale Flächennutzung durch Grenzbebauung

Um Flächen einzusparen und das Bauen auf kleinen Grundstücken attraktiver zu machen, erlauben viele Bundesländer eine Grenzbebauung – zumindest für Garagen, Carports und Gartenhäuser. So dürfen Sie diese Bauvorhaben auch auf sogenannten Abstandsflächen errichten, die für den Bau von Wohngebäuden tabu sind. In der Regel beträgt die Abstandsfläche drei Meter zur Grundstückgrenze. Voraussetzung: Ihr Bauvorhaben hält eine bestimmte Größe ein.

In den meisten Bundesländern sind für Garagen und Carports maximal neun Meter Wandlänge zulässig und eine maximale Wandhöhe von drei Metern. Die Grenzbebauung mit einem Carport ist prinzipiell genehmigungspflichtig. Auch der Bau von Zäunen und Mauern entlang der Grundstückgrenze bedarf in nahezu allen Bundesländern einer behördlichen Genehmigung. Besondere Regeln gelten für Gartenhäuser.

Wann brauche ich für das Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Für den Bau eines kleinen Gartenhauses ist eine Baugenehmigung in den meisten Bundesländern nicht erforderlich. Da die Bauordnungen eine Vielzahl verschiedener Vorgaben und Maße enthalten, sollten Bauherren sich aber unbedingt vorab über die örtlichen Regelungen informieren. Entscheidende Faktoren sind:

  • Die Grundfläche und Höhe
  • Die Art und Verwendung
  • Der Standort

Genehmigungsfrei sind bundesweit Geräteschuppen mit bis zu zehn Quadratmetern Rauminhalt. Sofern Sie ein größeres Bauvorhaben planen, ist ein Blick in die Bauordnung zwingend erforderlich. Wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten oder Abstandsregeln bei der Grenzbebauung missachten, darf die Baubehörde auch noch nach Jahren die Beseitigung Ihres Bauwerks verlangen.

Einige Länderbeispiele:

In Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein dürfen Sie ein Gartenhaus ohne Genehmigung errichten, solange der Rauminhalt 30 Quadratmeter nicht überschreitet. Bei einer Höhe von 2,5 Metern sind also Grundflächen bis zwölf Quadratmeter genehmigungsfrei. Rheinland-Pfalz gestattet Gartenhäuser mit bis zu 50 Quadratmetern. Noch großzügiger sind Bayern und Nordrhein-Westfalen: Bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 Quadratmetern sind Gartenhäuser genehmigungsfrei.

Aber Achtung: Sobald Sie eine Feuerstätte oder Toilette einbauen und Ihre Laube zum dauerhaften Aufenthalt herrichten, benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung. Das Gartenhaus darf in diesem Fall auch nicht auf der Abstandsfläche zum Nachbarn errichtet werden. Eine unmittelbare Grenzbebauung ist nur für Bauvorhaben gestattet, die keinen wohnlichen Zwecken dienen.

Befindet sich das Grundstück außerhalb eines bebauten Ortsteils? Dann müssen Sie nochmals genauer hinschauen. Denn das Bauen im Außenbereich von Ortschaften ist in fast allen Bundesländern genehmigungspflichtig.

Was ist beim Bauen im Garten und der Grenzbebauung noch zu beachten?

Gesetzliche Vorgaben, bürokratische Abläufe und die Gegebenheiten der Natur – wer im Garten bauen möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Auch wenn Sie für ein Gartenhaus keine Baugenehmigung benötigen, bleiben sonstige bau- und nachbarrechtlichen Regelungen in Kraft. So müssen Sie zum Beispiel bei der Grenzbebauung auch Brandschutzvorschriften beachten, etwa bezüglich der Auswahl von Baumaterialien.

Naturschutz: Bäume abholzen für das Gartenhaus?

Neben den Regelungen zum Schutz von Nachbarn spielt oft auch das Naturschutzgesetz eine Rolle. Gerade in Ortschaften mit dichter Bebauung stehen beispielsweise Bäume unter besonderem Schutz. Daraus ergeben sich strenge Vorgaben, welche Stämme Sie fällen dürfen und wann sie zum Schutz von Nistvögeln keine Bäume abholzen dürfen. Als Faustregel gilt: Gehölze mit einem Stammumfang größer als 60 Zentimeter dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Ausnahmen gelten für Obstbäume. Zwischen dem 1. März und 30. September ist das Fällen von Bäumen im Garten prinzipiell untersagt.

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