Was ändert sich für mich durch das neue Telekommunikationsgesetz?
Bisher hast Du als Bewohner:in oder Hauseigentümer:in Kabelfernsehen über die Nebenkosten bezahlt. Jetzt haben sich die gesetzlichen Richtlinien geändert. Du brauchst jetzt einen eigenen TV Vertrag, es sei denn, Dein Vermieter trägt die Kosten selbst oder trifft eine andere Regelung mit Dir. Wenn du weiterhin mit Vodafone Kabel-TV schauen möchtest, dann buche einfach unseren Tarif TV Connect Start.
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Häufige Fragen zu TV Connect Start
Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, bezahlst Du bisher die Gebühren fürs Kabelfernsehen meist über Deine Nebenkosten. Das siehst Du auf Deiner Nebenkosten-Abrechnung. Wenn Du weiter Kabel-TV schauen möchtest, brauchst Du Deinen eigenen Kabel-TV-Vertrag und bezahlst Deine Kabelanschluss-Gebühren direkt an uns.
Wohnst Du in einer Eigentumswohnung, kann die Wohneigentümergemeinschaft frei entscheiden, ob die Abrechnung weiterhin gemeinschaftlich über das Hausgeld erfolgt, oder Du Deinen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen musst und Deine Kabelanschluss-Gebühren direkt an uns bezahlst.
Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Dazu gehört eine Änderung für den TV-Kabelanschluss. In Zukunft dürfen die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten weitergegeben werden. Wenn Du Mieter:in bist und Kabelfernsehen nutzt, brauchst Du einen eigenen Kabel-TV-Vertrag.
Das neue Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Nein, in Mehrfamilienhäusern sind die Gebühren für den Kabelanschluss meist Teil der Nebenkosten oder des Hausgeldes. Das Gesetz hat sich allerdings geändert. In Zukunft kannst Du die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten bezahlen. Im Hausgeld können die Kosten weiterhin an Eigentümer:innen berechnet werden – sie dürfen nur nicht an Mieter:innen über die Nebenkosten weiterberechnet werden. Dein:e Vermieter:in kann auch eine andere Regelung mit Dir treffen oder die Kosten selbst tragen. Damit Du die günstigeren Preise für Deinen Kabelanschluss TV Connect Start in Anspruch nehmen kannst, müssen Vermieter:innen oder Wohneigentümergemeinschaften einen Vertrag mit Vodafone geschlossen haben. Wichtig in diesem Fall: wenn Du weiter Kabel-TV schauen möchtest, musst Du Dich selbst um Deinen Kabelanschluss kümmern und brauchst einen Kabel-TV-Vertrag
Aktuell zahlst Du Deine Kabelanschluss-Gebühren über die Nebenkosten oder das Hausgeld. Dein:e Vermieter:in oder Deine Wohneigentümergemeinschaft hat mit uns einen neuen Vertrag abgeschlossen. Sobald dieser Vertrag in Kraft getreten ist, brauchst Du einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Wenn Du TV Connect Start jetzt buchst, zahlst Du natürlich erst, sobald der neue Vertrag startet. Du hast keine doppelten Kosten. Das genaue Datum teilen wir Dir auf Deiner Auftragsbestätigung für TV Connect Start mit. Sollte der TV Connect Start nicht buchbar sein, setze Dich mit Deinem/Deiner Vermieter:in oder Hausverwaltung in Verbindung.
Ja, denn TV Connect Start ist die Basis für alle anderen Kabel-TV-Produkte. Wenn Du z.B. GigaTV Cable hast und die Kabelanschluss-Gebühren bisher über die Nebenkosten oder das Hausgeld bezahlt hast, musst Du jetzt TV Connect Start buchen. Dann kannst Du Dein TV-Produkt wie bisher weiternutzen.
Wenn Du keinen Kabel-TV-Vertrag hast, können wir Dein Kabel-TV-Signal deaktivieren. Du kannst dann kein Kabelfernsehen mehr schauen. Um Dein Kabelfernsehen wie bisher weiter zu nutzen, brauchst Du unseren Kabelanschluss-Tarif TV Connect Start.
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