Ein gefundenes Handy sollte schnellstmöglich zum Besitzer zurückkehren
Mann checkt die Instagram-App auf seinem Smartphone.
Mann nutzt Karten-App auf dem Smartphone.
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Handy gefunden: So solltest Du vorgehen

Du hast ein Handy gefun­den, das vielle­icht im Restau­rant, im Bus oder in der Bahn von jeman­dem vergessen wurde? Der Besitzer würde sich natür­lich wahnsin­nig freuen, wenn er sein Gerät schnell­st­möglich wieder­bekäme. Daher hier eine Anleitung, wie Du im Falle eines Smart­phone-Funds vorge­hen soll­test.

Was Du tun kannst, wenn Dir selb­st ein­mal ein Smart­phone gestohlen wurde oder Du es ein­fach ver­legt hast, haben wir Dir bere­its erk­lärt. Was aber tun, wenn Du Dich auf der anderen Seite befind­est und plöt­zlich ein ver­loren gegan­ge­nes Gerät in den Hän­den hältst?

Das Handy unbedingt eingeschaltet lassen

Checke den derzeit­i­gen Akku­s­tand und ver­suche in jedem Fall, das Handy eingeschal­tet zu lassen. Soll­test Du Dich ger­ade auf dem Nach­hauseweg befind­en, hänge es dort an ein passendes Ladek­a­bel. Höchst­wahrschein­lich wird schon bald ein Fre­und oder Fam­i­lien­mit­glied des Pechvo­gels anrufen und schon kannst Du eine Über­gabe pla­nen.

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Video: YouTube / F-Secure

Kontakt über Provider

Sollte das Handy aus­geschal­tet sein, wird es für Dich schon schwieriger, es seinem recht­mäßi­gen Besitzer zuzuführen. Über den Provider kön­nte es aber funk­tion­ieren. Nimm die SIM-Karte aus dem Gerät und schau nach, von welchem Anbi­eter (beispiel­sweise Voda­fone) sie ist. Gehe dann in einen der Shops des entsprechen­den Providers oder kon­tak­tiere ihn per Tele­fon. Dort kann anhand der SIM-Karte der recht­mäßige Besitzer aus­gemacht wer­den.

Fundbüro oder Facebook

Mit dem Gang zum Fund­büro um die Ecke kannst Du nichts verkehrt machen. Es ist bei Ver­lus­tan­gele­gen­heit­en nach wie vor die erste Anlauf­stelle. Ver­giss nicht, dort Deinen Kon­takt anzugeben. Genau­so kannst Du in orts­be­zo­gene Face­book-Grup­pen schauen. Es ist nicht unwahrschein­lich, dass der Unglück­srabe dort ein Gesuch aufgibt.

Behalten ist strafbar

Auch wenn es auf den ersten Blick ver­lock­end scheint: Schlag Dir die Idee, das Handy zu behal­ten oder es über ein­schlägige Kanäle weit­erzu­verkaufen gle­ich wieder aus dem Kopf. Laut §246 StGB nen­nt sich das Verge­hen „Fun­dun­ter­schla­gung“ und kann vom Geset­zge­ber in Extrem­fällen mit bis zu drei Jahren Frei­heitsstrafe geah­n­det wer­den. In einem anderen Fall ist Dir das Gesetz aber wohlgeson­nen. Nach §971 BGB hast Du einen geset­zlichen Anspruch auf min­destens fünf Prozent des Wertes des Smart­phones, sollte dieser unter 500 Euro liegen.

Viele Wege führen nach Rom

Soll­test Du tat­säch­lich ein­mal in die Sit­u­a­tion kom­men und ein Handy find­en, gibt es viele Möglichkeit­en, es seinem ursprünglichen Besitzer zukom­men zu lassen. Fol­gende funk­tion­ieren am besten.

  • Verbinde das Smart­phone schnell­st­möglich mit ein­er Stromquelle.
  • Ver­suche die Tas­tensperre zu knack­en und jeman­den anzu­rufen.
  • Kon­tak­tiere den Provider.
  • Bringe es zum Fund­büro.
  • Behalte oder verkaufe es in keinem Fall: Du machst Dich straf­bar.

Hast Du schon mal ein Handy auf der Straße gefun­den? Wie hast Du es zu seinem Besitzer zurück­ge­bracht? Erzäh­le uns die Geschichte in den Kom­mentaren.

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