Frau verwendet WhatsApp auf dem Smartphone.
Mann checkt die Instagram-App auf seinem Smartphone.

WhatsApp (iOS) macht Instagram-Videos abspielbar & mehr

Zum Start in den Mai hat What­sApp ein Update für seine iOS-Ver­sion veröf­fentlicht: Unter anderem kannst Du nun Insta­gram- und Face­book-Videos direkt im Mes­sen­ger abspie­len – und das ist noch nicht alles.

What­sApp inte­gri­ert andere soziale Net­zw­erke tiefer in sein Sys­tem: Schick­en Deine Fre­unde Dir über den Mes­sen­ger den Link zu einem Face­book- oder Insta­gram-Video, kannst Du Dir den Clip direkt in der App anse­hen. Du kannst dabei sog­ar den Chat wech­seln – das Video läuft dank Bild-in-Bild-Funk­tion trotz­dem weit­er. Ein ähn­lich­es Fea­ture hat­te What­sApp zuvor schon für YouTube-Inhalte einge­führt, sehr zur Freude der Nutzer.

Die Neuerungen für Gruppen-Admins

Auch die Admins von Grup­pen dür­fen sich über Neuerun­gen freuen: Sobald Du What­sApp-Ver­sion 2.18.51 auf Deinem iPhone instal­liert hast, kannst Du den Admin­sta­tus ander­er Grup­pen­mit­glieder ändern. Die Option hat mit „Admin­sta­tus ent­fer­nen“ einen eige­nen But­ton bekom­men, den Du find­est, indem Du im betr­e­f­fend­en Chat oben „Grup­pen­in­fo“ auswählst. Über diesen Reit­er kannst Du außer­dem entschei­den, welche Nutzer die Grup­penbeschrei­bung und das -bild ändern dür­fen.

Drei Freundinnen schauen auf ein Smartphone.

Grup­pen-Admins erhal­ten mehr Rechte in What­sApp und kön­nen entschei­den, welche Teil­nehmer Grup­penbeschrei­bung und -bild ändern dür­fen.

Das erwartet neue Nutzer

Wenn Du What­sApp erst­mals auf Dein iPhone herun­ter­lädst und Dich dort mit Dein­er Tele­fon­num­mer reg­istri­erst, erwartet Dich auch eine über­ar­beit­ete Nutze­r­ober­fläche: Die Entwick­ler erk­lären Dir, dass Du auf­grund neuer Daten­schutze­in­stel­lun­gen zukün­ftig min­destens 16 Jahre alt sein musst, um den Mes­sen­ger ver­wen­den zu dür­fen. Anson­sten bedarf es des Ein­ver­ständ­niss­es Dein­er Eltern.

Hast Du die neue iOS-Ver­sion von What­sApp schon testen kön­nen? Wir freuen uns auf Deine Rück­mel­dung.

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