Sie surfen gerade mit einem älteren Browser. Wir unterstützen den Internet Explorer 11 seit dem 01. Mai 2021 nicht mehr. Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder laden Sie einen neuen Browser herunter.

Kabelcom - Ihr regionaler Ansprechpartner zu Ihrem Kabel-TV-Anschluss

Infos zur TKG Novelle

TKG-Novelle: Das müssen Sie als Vermieter oder Hausverwalter jetzt wissen

Die TKG-Novelle ist da. Das betrifft Sie als Vermieter oder Hausverwalter.

Wichtig für Sie:

  • Sie dürfen nach BetrKV § 2 Abs. 15 Kabel-TV nicht mehr über die Betriebsnebenkosten auf Mieter umlegen.
  • Mehrnutzerverträge können Sie aber weiterhin mit uns vereinbaren. Die Abrechnung der TV-Kosten müssen Sie dann zum Beispiel über eine Zusatzvereinbarung mit Ihren Mietern regeln.
  • Wohneigentümergemeinschaften können die TV-Versorgung übers Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten abrechnen.
  • Für Bestandsanlagen gilt das Gesetz ab 1. Juli 2024.
  • Für Neuanlagen gilt das Gesetz schon seit 1. Dezember 2021.

In vielen Fällen ist es deshalb besser, neue Verträge abzuschließen.

Sichern Sie jetzt die TV-Versorgung Ihrer Mieter und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Zum Seitenanfang