Auf diesem Bild ist zu sehen, wie ein Smartphone fachmännisch geöffnet wird – ein typisches Szenario, wenn das Handy kaputt ist und geprüft wird, ob eine Garantie greift.
Eine Person hält ein iPhone in der Hand.
Die obere Hälfte des iPhone 17 Pro in Cosmic Orange, im Hintergrund weitere iPhones.

Handy kaputt – was tun? Gewährleistung, Garantie & Deine nächsten Schritte

Dein Handy geht plöt­zlich kaputt? Keine Sorge: In vie­len Fällen hast Du Anspruch auf eine kosten­lose Reparatur oder einen Ersatz – abhängig davon, ob es sich um einen Garantiefall oder einen Gewährleis­tungsanspruch han­delt. Doch was genau ist der Unter­schied? Und wie kannst Du Deine Rechte durch­set­zen? In diesem Rat­ge­ber erfährst Du, was bei einem Defekt zu tun ist, wann Garantie oder Gewährleis­tung greifen und welche Schritte jet­zt wichtig sind.

Ein kaputtes Handy ist immer ärg­er­lich – ganz gle­ich, ob es ein neues iPhone, Sam­sung, Xiao­mi oder Pix­el-Mod­ell bet­rifft. Bevor Du an eine teure Reparatur oder einen Neukauf denkst, soll­test Du prüfen, ob noch ein Anspruch auf Garantie oder geset­zliche Gewährleis­tung (rechtlich kor­rekt: Sach­män­gel­haf­tung) besteht.

In Deutsch­land gilt: Die Gewährleis­tung schützt Dich als Käufer:in für einen bes­timmten Zeitraum – unab­hängig vom Her­steller. Die Garantie ist dage­gen eine frei­willige Zusat­zleis­tung. Doch was genau bedeutet das? Wo liegen die Unter­schiede – und was musst Du beacht­en, wenn Du einen Man­gel meldest? In diesem Rat­ge­ber erfährst Du, welche Rechte Du hast, wenn Dein Handy plöt­zlich kaputt ist, wann sie greifen und was Du im Schadens­fall zu tun hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Garantie oder Gewährleis­tung greift, hängt von Ursache und Zeit­punkt des Schadens ab.
  • Die geset­zliche Gewährleis­tung gilt 2 Jahre ab Kauf – in den ersten 12 Monat­en liegt die Beweis­last beim Händler.
  • Die Her­stel­ler­garantie ist frei­willig, oft 12 bis 24 Monate lang, und deckt nur bes­timmte Defek­te ab.
  • Unfallschä­den wie Dis­play­brüche oder Wasser­schä­den sind meist aus­geschlossen – hier hil­ft zum Beispiel eine Versicherung.
  • Vodafone-Kund:innen prof­i­tieren vom 5 Jahres-Ver­sprechen mit ver­längert­er Garantie und kosten­losem Akku-Tausch.

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Garantie vs. Gewährleistung – was ist der Unterschied?

Bei einem Schaden fällt schnell das Wort „Garantie“. Doch häu­fig wird dabei überse­hen, dass es auch eine geset­zlich geregelte Gewährleis­tung gibt. Bei­de Begriffe wer­den oft miteinan­der ver­wech­selt, meinen aber rechtlich unter­schiedliche Dinge. Hier erfährst Du kurz und ver­ständlich, worauf Du acht­en solltest.

Gewährleistung: Gesetzlich geregelt und Pflicht für Händler

Hin­weis: Rechtlich kor­rekt spricht man heute von Sach­män­gel­haf­tung – umgangssprach­lich und in vie­len Ver­braucher­in­for­ma­tio­nen wird jedoch weit­er­hin der Begriff Gewährleis­tung verwendet.

Die geset­zliche Gewährleis­tung verpflichtet den oder die Verkäufer:in, dafür zu sor­gen, dass ein Pro­dukt bei der Über­gabe man­gel­frei ist. Tritt ein Man­gel auf, der von Anfang an bestand, muss der Händler nachbessern – in der Regel durch Reparatur, Aus­tausch oder in Aus­nah­me­fällen durch Rück­er­stat­tung, wie auch die Ver­braucherzen­trale erk­lärt.

Für neue Geräte gilt in Deutsch­land eine Gewährleis­tungs­frist von zwei Jahren ab Kauf. In den ersten zwölf Monat­en geht der Geset­zge­ber davon aus, dass ein auftre­tender Man­gel schon beim Kauf vorhan­den war – die Beweis­last liegt in dieser Zeit also beim Händler. Danach kehrt sich das um: Ab dem 13. Monat musst Du als Kund:in nach­weisen, dass der Fehler nicht durch Eigen­ver­schulden ent­standen ist.

Wichtig: Die Gewährleis­tung deckt nur ursprüngliche Män­gel ab – also keine Schä­den durch Eigen­ver­schulden, Unfälle oder nor­male Abnutzung.

Garantie: Freiwillige Leistung von Hersteller oder Händler

Die Garantie ist eine frei­willige Zusat­zleis­tung, die in der Regel vom Her­steller, manch­mal aber auch vom Händler ange­boten wird. Sie kann Umfang und Dauer indi­vidu­ell fes­tle­gen – etwa 12 oder 24 Monate. In den Garantiebe­din­gun­gen wird genau geregelt, welche Defek­te abgedeckt sind und unter welchen Umstän­den eine Reparatur kosten­los erfol­gt. Ein Beispiel: Apple gewährt auf iPhones ein Jahr Her­stel­ler­garantie, Sam­sung und Google bieten meist zwei Jahre Garantie auf ihre Smart­phones. Auch hier gilt, dass selb­st verur­sachte Schä­den oder Abnutzung in der Regel nicht eingeschlossen sind.

Kurz erk­lärt: Garantie vs. Gewährleistung 

  • Gewährleis­tung (Händler, 2 Jahre): Ist geset­zlich geregelt und gilt gegenüber dem Händler. Deckt Män­gel ab, die beim Kauf bere­its bestanden. In den ersten 12 Monat­en liegt die Beweis­last beim Händler, danach bei Dir. Keine Abdeck­ung bei Eigen­ver­schulden oder Verschleiß.
  • Garantie (Her­steller, Dauer indi­vidu­ell): Frei­willige Leis­tung direkt vom Her­steller (oder sel­tener vom Händler). Gilt zusät­zlich zur geset­zlichen Gewährleis­tung und deckt bes­timmte Defek­te ab, je nach Garantiebedingungen.

Wichtig zu wis­sen: Die Garantie erset­zt nicht die geset­zliche Gewährleis­tung – sie gilt zusät­zlich. Du kannst also frei entschei­den, ob Du die Gewährleis­tung des Händlers oder die Garantie des Her­stellers in Anspruch nehmen willst.

Praxisbeispiel

Du kauf­st ein neues Smart­phone, und nach ein paar Monat­en funk­tion­iert das Mikro­fon nicht mehr – ohne äußere Ein­wirkung. In diesem Fall greift die geset­zliche Gewährleis­tung: Der Händler ist verpflichtet, den Man­gel zu beheben, da der Defekt ver­mut­lich schon beim Kauf bestand.

Hat der Her­steller zusät­zlich eine Garantie gewährt – zum Beispiel ein Jahr bei Apple oder zwei Jahre bei Sam­sung –, kannst Du auch den Her­stellerser­vice nutzen. In bei­den Fällen sollte die Reparatur für Dich kosten­los sein.

 

iPhone-Akku tauschen: Alle Infos zum Bat­teriewech­sel Deines Apple-Geräts

 

Wann greifen Garantie oder Gewährleistung?

Ob Garantie oder Gewährleis­tung im Einzelfall greifen, hängt vom Zeit­punkt und der Ursache des Schadens ab. Hier ein Überblick über die häu­fig­sten Szenarien:

1. Herstellungsfehler innerhalb der ersten 12–24 Monate

Tritt der Schaden ohne äußere Ein­wirkung auf – etwa durch einen Defekt im Akku oder im Dis­play – ste­hen die Chan­cen gut, dass Garantie oder Gewährleis­tung greifen.

Inner­halb der ersten 12 Monate wird geset­zlich ver­mutet, dass der Man­gel schon beim Kauf vorhan­den war. In dieser Zeit muss der Händler kosten­los repari­eren oder ein Ersatzgerät bere­it­stellen. Ab dem 13. Monat musst Du nach­weisen, dass es sich um einen ursprünglichen Fehler handelt.

Beispiele:

  • Das Dis­play flack­ert oder bleibt schwarz.
  • Der Akku entlädt sich plöt­zlich extrem schnell und es han­delt sich nicht um Verschleiß.
  • Das Mikro­fon funk­tion­iert ohne erkennbaren Grund nicht mehr.

Wenn zusät­zlich eine Her­stel­ler­garantie beste­ht, kannst Du auch direkt den Ser­vice des Her­stellers nutzen. Mehr zur Her­stel­ler­garantie erfährst Du in unseren Ratgebern:

Wichtig: Garantie und Gewährleis­tung deck­en in der Regel nur Mate­r­i­al- und Pro­duk­tions­fehler – keine Schä­den durch äußere Einflüsse.

2. Unfallschäden, Eigenverschulden oder höhere Gewalt

Geht Dein Smart­phone durch einen Sturz, Wasser­schaden, unsachgemäße Nutzung oder äußere Ereignisse wie Blitzschlag oder ein Erd­beben kaputt, greift wed­er Gewährleis­tung noch Garantie. Solche Schä­den gel­ten nicht als ursprünglich­er Man­gel – und sind damit vom Schutz ausgeschlossen.

Das gilt auch für Eigen­ver­schulden: Wenn der Defekt durch Deinen eige­nen Umgang mit dem Gerät verur­sacht wurde – etwa durch falsches Laden, unzure­ichen­den Schutz oder unsachgemäßen Gebrauch – beste­ht kein Anspruch auf eine kosten­lose Reparatur.

Typ­is­che Schä­den, die nicht abgedeckt sind:

  • Dis­play­bruch nach einem Sturz auf harten Boden
  • Wasser­schaden durch ein verse­hentlich ins Waschbeck­en gefal­l­enes Gerät
  • Über­hitzung, weil das Smart­phone län­gere Zeit in der Sonne lag
  • Defek­ter Ladean­schluss durch zu starkes oder schräges Ein­steck­en des Ladekabels
  • Schä­den durch Blitzschlag oder Stromüberspannung
  • Zer­störung durch Natur­ereignisse wie Erd­beben oder Überschwemmung

Her­steller schließen diese Fälle in der Regel in ihren Garantiebe­din­gun­gen aus­drück­lich aus. Dazu zählen zum Beispiel Apple, Google und auch Sam­sung.

In solchen Sit­u­a­tio­nen hil­ft nur eine kostenpflichtige Reparatur – es sei denn, Du hast eine Handyver­sicherung oder ein Ser­vi­cepaket wie Apple­Care+ oder Sam­sung Care+ abgeschlossen.

Sam­sung-Akku wech­seln: Alle Infos zum Bat­teri­etausch Deines Galaxy-Smartphones

3. Defekt nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung

Tritt der Schaden erst nach Ablauf der geset­zlichen Gewährleis­tung (24 Monate) oder der Her­stel­ler­garantie auf, beste­ht kein Anspruch mehr auf eine kosten­lose Reparatur.

Einige Her­steller und Anbi­eter bieten ver­längerten Schutz – zum Beispiel:

  • Apple­Care+: Erweit­ert­er Geräteschutz für iPhones und andere Apple-Pro­duk­te, inklu­sive Unfallschä­den (gegen Aufpreis)
  • Sam­sung Care+: Ver­sicherungss­chutz für Sam­sung-Geräte mit Leis­tun­gen wie Dis­playreparatur und Diebstahlschutz
  • Voda­fone 5-Jahres-Ver­sprechen: Bis zu 5 Jahre kosten­los­er Reparaturs­er­vice bei einem Garantiefall, wenn Du Dein Gerät mit Raten­zahlung und einem berechtigten Tarif direkt bei Voda­fone gekauft hast.

Ohne solche Zusatzange­bote bleibt bei älteren Geräten oft nur die Entscheidung:
kostenpflichtig repari­eren lassen – oder in ein neues Smart­phone investieren.

4. Sonderfälle: Austauschprogramme und Serienfehler

Manch­mal treten bei bes­timmten Geräten Serien­fehler auf – etwa fehler­hafte Akkus oder Kam­eras. In solchen Fällen starten Her­steller oft frei­willige Aus­tausch­pro­gramme, auch außer­halb der Garantiezeit. Tipp: Informiere Dich auf den offiziellen Web­seit­en der Her­steller, ob es Rück­r­u­fak­tio­nen oder Aus­tausch­pro­gramme für Dein Mod­ell gibt.

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Handy kaputt? So gehst Du richtig vor!

Tritt ein Man­gel an Deinem Smart­phone auf, heißt es: schnell reagieren und struk­turi­ert vorge­hen. Denn je früher Du den Schaden meldest, desto bess­er ste­hen die Chan­cen, dass Garantie oder Gewährleis­tung greifen.

Schritt für Schritt: So sich­erst Du Deine Ansprüche, wenn Dein Handy kaputt ist

  1. Defekt doku­men­tieren: Notiere Dir, wann der Fehler erst­mals aufge­treten ist, und doku­men­tiere ihn mit Fotos oder Screen­shots. So kannst Du später genau nach­weisen, was passiert ist.
  2. Kauf­be­leg und Geräte­dat­en bere­itle­gen: Halte Rech­nung, Seri­en­num­mer und – falls vorhan­den – Garantie­un­ter­la­gen griff­bere­it. Viele Her­steller ver­lan­gen auch die IMEI-Num­mer des Geräts. Diese kannst Du zum Beispiel auf der Gerätev­er­pack­ung finden.
  3. Händler kon­tak­tieren (bei Gewährleis­tung): Wende Dich bei einem Gewährleis­tungs­fall zuerst an den Händler, bei dem Du das Gerät gekauft hast. Dieser ist geset­zlich verpflichtet, nachzubessern – auch wenn er Dich an den Her­steller ver­weisen möchte.
  4. Her­stellerser­vice nutzen (bei Garantie): Han­delt es sich um einen Garantiefall, kannst Du den Kun­denser­vice des Her­stellers direkt kon­tak­tieren. Das geht meist über die Sup­port-Seite, die Sup­port-Hot­line oder ein Kontaktformular.
  5. Reparatur oder Ersatz abwarten: Nach Prü­fung Dein­er Angaben entschei­det der Händler oder Her­steller, ob der Schaden über­nom­men wird. Im Ide­al­fall bekommst Du eine kosten­lose Reparatur oder ein Ersatzgerät.

Wichtig: Je nach Her­steller kön­nen die Abläufe variieren.

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Vodafone 5 Jahres-Versprechen: Verlängerte Garantie und kostenloser Akku-Tausch

Seit 2025 prof­i­tieren Vodafone-Mobilfunk-Kund:innen vom 5 Jahres-Ver­sprechen – einem Ser­vice, der die Her­stel­ler­garantie kosten­los auf bis zu 5 Jahre ver­längert. Zusät­zlich ist ein gratis Akku-Tausch inklu­sive, wenn die Akkuka­paz­ität in diesem Zeitraum unter 80 Prozent fällt.

Voraus­set­zun­gen:

  • Du kauf­st ein Smart­phone mit Raten­zahlung bei Vodafone.
  • Du wählst einen berechtigten Mobil­funk-Tarif: Ab Gig­aMo­bil M und Gig­aMo­bil Young M ist der Ser­vice automa­tisch enthal­ten. In kleineren Tar­ifen kann er option­al hinzuge­bucht werden.
  • Der Defekt ist nicht selb­stver­schuldet (z. B. kein Sturz- oder Wasserschaden)

Mehr über das 5 Jahres-Ver­sprechen erfährst Du hier: 5 Jahres-Ver­sprechen: Garantiev­er­längerung & Akku-Tausch für Dein Handy

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Handy kaputt-FAQ: Häufige Fragen zu Garantie, Gewährleistung und Reparatur

Was versteht man unter einer Garantie?

Eine Garantie ist ein frei­williges Ver­sprechen des Her­stellers oder Händlers, für ein Pro­dukt inner­halb eines bes­timmten Zeitraums einzuste­hen. Tritt in dieser Zeit ein Defekt auf, der laut Garantiebe­din­gun­gen abgedeckt ist, übern­immt der Garant z. B. eine kosten­lose Reparatur oder den Aus­tausch. Garantiebe­din­gun­gen unter­schei­den sich je nach Anbi­eter. Meist sind Unfallschä­den, unsachgemäße Nutzung oder Ver­schleißteile ausgeschlossen.

Gewährleistung oder Sachmängelhaftung?

Der Begriff „Gewährleis­tung“ ist umgangssprach­lich weit ver­bre­it­et, kor­rekt heißt es seit ein­er Geset­zes­re­form 2002 allerd­ings Sach­män­gel­haf­tung. Gemeint ist in bei­den Fällen das­selbe: Die geset­zliche Pflicht des Händlers, für Män­gel am Pro­dukt einzuste­hen, die schon beim Kauf bestanden haben.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

  • Die Gewährleis­tung ist geset­zlich vorgeschrieben und gilt zwei Jahre ab Kauf­da­tum. Sie verpflichtet den Händler, Män­gel zu beheben, die bere­its beim Kauf bestanden.
  • Die Garantie ist eine frei­willige Leis­tung, meist vom Her­steller, mit indi­vidu­ell fest­gelegten Bedin­gun­gen und Laufzeiten.

Ein weit­er­er Unterschied:

  • In den ersten 12 Monat­en der Gewährleis­tung liegt die Beweis­last beim Händler.
  • Ab dem 13. Monat musst Du als Käufer:in nach­weisen, dass der Man­gel von Anfang an bestand.
  • Bei der Garantie gilt die Beweis­las­tregelung nicht – hier ist entschei­dend, ob der Defekt vom Garantieum­fang abgedeckt ist.

Was braucht man, um Garantie geltend zu machen?

Um einen Garantieanspruch gel­tend zu machen, soll­test Du in der Regel den Kauf­be­leg (Rech­nung oder Quit­tung), Seri­en­num­mer oder IMEI des Geräts und ggf. Garantie­un­ter­la­gen (z. B. Garantiekarte)  bereithalten.

Typ­is­ch­er Ablauf bei einem Garantieanspruch:

  1. Doku­men­tiere den Schaden
  2. Kon­tak­tiere den Her­steller-Sup­port (online, per App oder telefonisch)
  3. Gib alle geforderten Dat­en zum Gerät an
  4. Reiche einen Nach­weis über das Kauf­da­tum ein
  5. Der Her­steller prüft, ob der Defekt inner­halb der Garantiezeit liegt und ob er abgedeckt ist
  6. Falls ja, bekommst Du weit­ere Anweisun­gen zur Reparatur oder zum Austausch

Was fällt unter die Gewährleistung eines Handys?

Die Gewährleis­tung deckt alle Män­gel ab, die zum Zeit­punkt des Kaufs bere­its vorhan­den waren, auch wenn sie erst später sicht­bar wer­den. Konkret bedeutet das: Wenn Dein Handy von Anfang an kaputt war, also einen Man­gel hat­te, der sich inner­halb von 24 Monat­en nach Kauf zeigt, kannst Du die Gewährleis­tung gel­tend machen.

Was kann ich tun, wenn mein Handy kaputt ist?

Wenn Dein Handy kaputtge­ht, helfen Dir fol­gende Schritte:

  • Ursache fest­stellen: Ist es ein Defekt, ein Unfall oder nur ein Softwareproblem?
  • Garantie oder Gewährleis­tung prüfen: Wann gekauft? Was deckt die Garantie ab?
  • Reparatur­möglichkeit klären: Wende Dich an den Händler oder an den Her­stellerser­vice – oder suche eine zer­ti­fizierte Werk­statt in Dein­er Nähe.

Wie funktioniert eine Handygarantie?

Die Handy­garantie ist ein frei­williges Qual­itätsver­sprechen des Her­stellers: Wenn ein Mate­r­i­al- oder Her­stel­lungs­fehler inner­halb der Garantiezeit auftritt, wird der Defekt in der Regel kosten­los behoben – per Reparatur oder Aus­tauschgerät. In sel­te­nen Fällen gibt es eine Rückerstattung.

Quellen: Ver­braucherzen­trale, Ver­braucherzen­trale Rekla­ma­tion, Apple, Sam­sung, Google.


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