Auf diesem Bild ist zu sehen, wie ein Smartphone fachmännisch geöffnet wird – ein typisches Szenario, wenn das Handy kaputt ist und geprüft wird, ob eine Garantie greift.
Das Android-Logo ist auf einem Smartphone zu sehen.
Ein junges Paar sitzt vor dem Sofa auf dem Boden und schaut Fernsehen.

Handy kaputt – was tun? Gewährleistung, Garantie & Deine nächsten Schritte

Dein Handy geht plöt­zlich kaputt? Keine Sorge: In vie­len Fällen hast Du Anspruch auf eine kosten­lose Reparatur oder einen Ersatz – abhängig davon, ob es sich um einen Garantiefall oder einen Gewährleis­tungsanspruch han­delt. Doch was genau ist der Unter­schied? Und wie kannst Du Deine Rechte durch­set­zen? In diesem Rat­ge­ber erfährst Du, was bei einem Defekt zu tun ist, wann Garantie oder Gewährleis­tung greifen und welche Schritte jet­zt wichtig sind.

Ein kaputtes Handy ist immer ärg­er­lich – ganz gle­ich, ob es ein neues iPhone, Sam­sung, Xiao­mi oder Pix­el-Mod­ell bet­rifft. Bevor Du an eine teure Reparatur oder einen Neukauf denkst, soll­test Du prüfen, ob noch ein Anspruch auf Garantie oder geset­zliche Gewährleis­tung (rechtlich kor­rekt: Sach­män­gel­haf­tung) besteht.

In Deutsch­land gilt: Die Gewährleis­tung schützt Dich als Käufer:in für einen bes­timmten Zeitraum – unab­hängig vom Her­steller. Die Garantie ist dage­gen eine frei­willige Zusat­zleis­tung. Doch was genau bedeutet das? Wo liegen die Unter­schiede – und was musst Du beacht­en, wenn Du einen Man­gel meldest? In diesem Rat­ge­ber erfährst Du, welche Rechte Du hast, wenn Dein Handy plöt­zlich kaputt ist, wann sie greifen und was Du im Schadens­fall zu tun hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Garantie oder Gewährleis­tung greift, hängt von Ursache und Zeit­punkt des Schadens ab.
  • Die geset­zliche Gewährleis­tung gilt 2 Jahre ab Kauf – in den ersten 12 Monat­en liegt die Beweis­last beim Händler.
  • Die Her­stel­ler­garantie ist frei­willig, oft 12 bis 24 Monate lang, und deckt nur bes­timmte Defek­te ab.
  • Unfallschä­den wie Dis­play­brüche oder Wasser­schä­den sind meist aus­geschlossen – hier hil­ft zum Beispiel eine Versicherung.
  • Vodafone-Kund:innen prof­i­tieren vom 5 Jahres-Ver­sprechen mit ver­längert­er Garantie und kosten­losem Akku-Tausch.

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Garantie vs. Gewährleistung – was ist der Unterschied?

Bei einem Schaden fällt schnell das Wort „Garantie“. Doch häu­fig wird dabei überse­hen, dass es auch eine geset­zlich geregelte Gewährleis­tung gibt. Bei­de Begriffe wer­den oft miteinan­der ver­wech­selt, meinen aber rechtlich unter­schiedliche Dinge. Hier erfährst Du kurz und ver­ständlich, worauf Du acht­en solltest.

Gewährleistung: Gesetzlich geregelt und Pflicht für Händler

Hin­weis: Rechtlich kor­rekt spricht man heute von Sach­män­gel­haf­tung – umgangssprach­lich und in vie­len Ver­braucher­in­for­ma­tio­nen wird jedoch weit­er­hin der Begriff Gewährleis­tung verwendet.

Die geset­zliche Gewährleis­tung verpflichtet den oder die Verkäufer:in, dafür zu sor­gen, dass ein Pro­dukt bei der Über­gabe man­gel­frei ist. Tritt ein Man­gel auf, der von Anfang an bestand, muss der Händler nachbessern – in der Regel durch Reparatur, Aus­tausch oder in Aus­nah­me­fällen durch Rück­er­stat­tung, wie auch die Ver­braucherzen­trale erk­lärt.

Für neue Geräte gilt in Deutsch­land eine Gewährleis­tungs­frist von zwei Jahren ab Kauf. In den ersten zwölf Monat­en geht der Geset­zge­ber davon aus, dass ein auftre­tender Man­gel schon beim Kauf vorhan­den war – die Beweis­last liegt in dieser Zeit also beim Händler. Danach kehrt sich das um: Ab dem 13. Monat musst Du als Kund:in nach­weisen, dass der Fehler nicht durch Eigen­ver­schulden ent­standen ist.

Wichtig: Die Gewährleis­tung deckt nur ursprüngliche Män­gel ab – also keine Schä­den durch Eigen­ver­schulden, Unfälle oder nor­male Abnutzung.

Garantie: Freiwillige Leistung von Hersteller oder Händler

Die Garantie ist eine frei­willige Zusat­zleis­tung, die in der Regel vom Her­steller, manch­mal aber auch vom Händler ange­boten wird. Sie kann Umfang und Dauer indi­vidu­ell fes­tle­gen – etwa 12 oder 24 Monate. In den Garantiebe­din­gun­gen wird genau geregelt, welche Defek­te abgedeckt sind und unter welchen Umstän­den eine Reparatur kosten­los erfol­gt. Ein Beispiel: Apple gewährt auf iPhones ein Jahr Her­stel­ler­garantie, Sam­sung und Google bieten meist zwei Jahre Garantie auf ihre Smart­phones. Auch hier gilt, dass selb­st verur­sachte Schä­den oder Abnutzung in der Regel nicht eingeschlossen sind.

Kurz erk­lärt: Garantie vs. Gewährleistung 

  • Gewährleis­tung (Händler, 2 Jahre): Ist geset­zlich geregelt und gilt gegenüber dem Händler. Deckt Män­gel ab, die beim Kauf bere­its bestanden. In den ersten 12 Monat­en liegt die Beweis­last beim Händler, danach bei Dir. Keine Abdeck­ung bei Eigen­ver­schulden oder Verschleiß.
  • Garantie (Her­steller, Dauer indi­vidu­ell): Frei­willige Leis­tung direkt vom Her­steller (oder sel­tener vom Händler). Gilt zusät­zlich zur geset­zlichen Gewährleis­tung und deckt bes­timmte Defek­te ab, je nach Garantiebedingungen.

Wichtig zu wis­sen: Die Garantie erset­zt nicht die geset­zliche Gewährleis­tung – sie gilt zusät­zlich. Du kannst also frei entschei­den, ob Du die Gewährleis­tung des Händlers oder die Garantie des Her­stellers in Anspruch nehmen willst.

Praxisbeispiel

Du kauf­st ein neues Smart­phone, und nach ein paar Monat­en funk­tion­iert das Mikro­fon nicht mehr – ohne äußere Ein­wirkung. In diesem Fall greift die geset­zliche Gewährleis­tung: Der Händler ist verpflichtet, den Man­gel zu beheben, da der Defekt ver­mut­lich schon beim Kauf bestand.

Hat der Her­steller zusät­zlich eine Garantie gewährt – zum Beispiel ein Jahr bei Apple oder zwei Jahre bei Sam­sung –, kannst Du auch den Her­stellerser­vice nutzen. In bei­den Fällen sollte die Reparatur für Dich kosten­los sein.

 

iPhone-Akku tauschen: Alle Infos zum Bat­teriewech­sel Deines Apple-Geräts

 

Wann greifen Garantie oder Gewährleistung?

Ob Garantie oder Gewährleis­tung im Einzelfall greifen, hängt vom Zeit­punkt und der Ursache des Schadens ab. Hier ein Überblick über die häu­fig­sten Szenarien:

1. Herstellungsfehler innerhalb der ersten 12–24 Monate

Tritt der Schaden ohne äußere Ein­wirkung auf – etwa durch einen Defekt im Akku oder im Dis­play – ste­hen die Chan­cen gut, dass Garantie oder Gewährleis­tung greifen.

Inner­halb der ersten 12 Monate wird geset­zlich ver­mutet, dass der Man­gel schon beim Kauf vorhan­den war. In dieser Zeit muss der Händler kosten­los repari­eren oder ein Ersatzgerät bere­it­stellen. Ab dem 13. Monat musst Du nach­weisen, dass es sich um einen ursprünglichen Fehler handelt.

Beispiele:

  • Das Dis­play flack­ert oder bleibt schwarz.
  • Der Akku entlädt sich plöt­zlich extrem schnell und es han­delt sich nicht um Verschleiß.
  • Das Mikro­fon funk­tion­iert ohne erkennbaren Grund nicht mehr.

Wenn zusät­zlich eine Her­stel­ler­garantie beste­ht, kannst Du auch direkt den Ser­vice des Her­stellers nutzen. Mehr zur Her­stel­ler­garantie erfährst Du in unseren Ratgebern:

Wichtig: Garantie und Gewährleis­tung deck­en in der Regel nur Mate­r­i­al- und Pro­duk­tions­fehler – keine Schä­den durch äußere Einflüsse.

2. Unfallschäden, Eigenverschulden oder höhere Gewalt

Geht Dein Smart­phone durch einen Sturz, Wasser­schaden, unsachgemäße Nutzung oder äußere Ereignisse wie Blitzschlag oder ein Erd­beben kaputt, greift wed­er Gewährleis­tung noch Garantie. Solche Schä­den gel­ten nicht als ursprünglich­er Man­gel – und sind damit vom Schutz ausgeschlossen.

Das gilt auch für Eigen­ver­schulden: Wenn der Defekt durch Deinen eige­nen Umgang mit dem Gerät verur­sacht wurde – etwa durch falsches Laden, unzure­ichen­den Schutz oder unsachgemäßen Gebrauch – beste­ht kein Anspruch auf eine kosten­lose Reparatur.

Typ­is­che Schä­den, die nicht abgedeckt sind:

  • Dis­play­bruch nach einem Sturz auf harten Boden
  • Wasser­schaden durch ein verse­hentlich ins Waschbeck­en gefal­l­enes Gerät
  • Über­hitzung, weil das Smart­phone län­gere Zeit in der Sonne lag
  • Defek­ter Ladean­schluss durch zu starkes oder schräges Ein­steck­en des Ladekabels
  • Schä­den durch Blitzschlag oder Stromüberspannung
  • Zer­störung durch Natur­ereignisse wie Erd­beben oder Überschwemmung

Her­steller schließen diese Fälle in der Regel in ihren Garantiebe­din­gun­gen aus­drück­lich aus. Dazu zählen zum Beispiel Apple, Google und auch Sam­sung.

In solchen Sit­u­a­tio­nen hil­ft nur eine kostenpflichtige Reparatur – es sei denn, Du hast eine Handyver­sicherung oder ein Ser­vi­cepaket wie Apple­Care+ oder Sam­sung Care+ abgeschlossen.

Sam­sung-Akku wech­seln: Alle Infos zum Bat­teri­etausch Deines Galaxy-Smartphones

3. Defekt nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung

Tritt der Schaden erst nach Ablauf der geset­zlichen Gewährleis­tung (24 Monate) oder der Her­stel­ler­garantie auf, beste­ht kein Anspruch mehr auf eine kosten­lose Reparatur.

Einige Her­steller und Anbi­eter bieten ver­längerten Schutz – zum Beispiel:

  • Apple­Care+: Erweit­ert­er Geräteschutz für iPhones und andere Apple-Pro­duk­te, inklu­sive Unfallschä­den (gegen Aufpreis)
  • Sam­sung Care+: Ver­sicherungss­chutz für Sam­sung-Geräte mit Leis­tun­gen wie Dis­playreparatur und Diebstahlschutz
  • Voda­fone 5-Jahres-Ver­sprechen: Bis zu 5 Jahre kosten­los­er Reparaturs­er­vice bei einem Garantiefall, wenn Du Dein Gerät mit Raten­zahlung und einem berechtigten Tarif direkt bei Voda­fone gekauft hast.

Ohne solche Zusatzange­bote bleibt bei älteren Geräten oft nur die Entscheidung:
kostenpflichtig repari­eren lassen – oder in ein neues Smart­phone investieren.

4. Sonderfälle: Austauschprogramme und Serienfehler

Manch­mal treten bei bes­timmten Geräten Serien­fehler auf – etwa fehler­hafte Akkus oder Kam­eras. In solchen Fällen starten Her­steller oft frei­willige Aus­tausch­pro­gramme, auch außer­halb der Garantiezeit. Tipp: Informiere Dich auf den offiziellen Web­seit­en der Her­steller, ob es Rück­r­u­fak­tio­nen oder Aus­tausch­pro­gramme für Dein Mod­ell gibt.

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Handy kaputt? So gehst Du richtig vor!

Tritt ein Man­gel an Deinem Smart­phone auf, heißt es: schnell reagieren und struk­turi­ert vorge­hen. Denn je früher Du den Schaden meldest, desto bess­er ste­hen die Chan­cen, dass Garantie oder Gewährleis­tung greifen.

Schritt für Schritt: So sich­erst Du Deine Ansprüche, wenn Dein Handy kaputt ist

  1. Defekt doku­men­tieren: Notiere Dir, wann der Fehler erst­mals aufge­treten ist, und doku­men­tiere ihn mit Fotos oder Screen­shots. So kannst Du später genau nach­weisen, was passiert ist.
  2. Kauf­be­leg und Geräte­dat­en bere­itle­gen: Halte Rech­nung, Seri­en­num­mer und – falls vorhan­den – Garantie­un­ter­la­gen griff­bere­it. Viele Her­steller ver­lan­gen auch die IMEI-Num­mer des Geräts. Diese kannst Du zum Beispiel auf der Gerätev­er­pack­ung finden.
  3. Händler kon­tak­tieren (bei Gewährleis­tung): Wende Dich bei einem Gewährleis­tungs­fall zuerst an den Händler, bei dem Du das Gerät gekauft hast. Dieser ist geset­zlich verpflichtet, nachzubessern – auch wenn er Dich an den Her­steller ver­weisen möchte.
  4. Her­stellerser­vice nutzen (bei Garantie): Han­delt es sich um einen Garantiefall, kannst Du den Kun­denser­vice des Her­stellers direkt kon­tak­tieren. Das geht meist über die Sup­port-Seite, die Sup­port-Hot­line oder ein Kontaktformular.
  5. Reparatur oder Ersatz abwarten: Nach Prü­fung Dein­er Angaben entschei­det der Händler oder Her­steller, ob der Schaden über­nom­men wird. Im Ide­al­fall bekommst Du eine kosten­lose Reparatur oder ein Ersatzgerät.

Wichtig: Je nach Her­steller kön­nen die Abläufe variieren.

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Vodafone 5 Jahres-Versprechen: Garantieverlängerung & kostenloser Akku-Tausch

Seit 2025 prof­i­tieren Vodafone-Mobilfunk-Kund:innen vom 5 Jahres-Ver­sprechen: Mit dem 5 Jahres-Ver­sprechen ver­längert Voda­fone die Garantie des Smart­phones im Anschluss an die Her­steller-Garantie auf bis zu 5 Jahre. Zusät­zlich ist ein gratis Akku-Tausch inklu­sive, wenn die Akkuka­paz­ität in diesem Zeitraum unter 80 Prozent fällt.

Voraus­set­zun­gen:

  • Du kauf­st ein Smart­phone mit Raten­zahlung bei Vodafone.
  • Du wählst einen berechtigten Mobil­funk-Tarif: Ab Gig­aMo­bil M und Gig­aMo­bil Young M ist der Ser­vice automa­tisch enthal­ten. In kleineren Tar­ifen kann er option­al hinzuge­bucht werden.
  • Der Defekt ist nicht selb­stver­schuldet (z. B. kein Sturz- oder Wasserschaden)

Mehr über das 5 Jahres-Ver­sprechen erfährst Du hier: 5 Jahres-Ver­sprechen: Garantiev­er­längerung & Akku-Tausch für Dein Handy

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Handy kaputt-FAQ: Häufige Fragen zu Garantie, Gewährleistung und Reparatur

Was versteht man unter einer Garantie?

Eine Garantie ist ein frei­williges Ver­sprechen des Her­stellers oder Händlers, für ein Pro­dukt inner­halb eines bes­timmten Zeitraums einzuste­hen. Tritt in dieser Zeit ein Defekt auf, der laut Garantiebe­din­gun­gen abgedeckt ist, übern­immt der Garant z. B. eine kosten­lose Reparatur oder den Aus­tausch. Garantiebe­din­gun­gen unter­schei­den sich je nach Anbi­eter. Meist sind Unfallschä­den, unsachgemäße Nutzung oder Ver­schleißteile ausgeschlossen.

Gewährleistung oder Sachmängelhaftung?

Der Begriff „Gewährleis­tung“ ist umgangssprach­lich weit ver­bre­it­et, kor­rekt heißt es seit ein­er Geset­zes­re­form 2002 allerd­ings Sach­män­gel­haf­tung. Gemeint ist in bei­den Fällen das­selbe: Die geset­zliche Pflicht des Händlers, für Män­gel am Pro­dukt einzuste­hen, die schon beim Kauf bestanden haben.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

  • Die Gewährleis­tung ist geset­zlich vorgeschrieben und gilt zwei Jahre ab Kauf­da­tum. Sie verpflichtet den Händler, Män­gel zu beheben, die bere­its beim Kauf bestanden.
  • Die Garantie ist eine frei­willige Leis­tung, meist vom Her­steller, mit indi­vidu­ell fest­gelegten Bedin­gun­gen und Laufzeiten.

Ein weit­er­er Unterschied:

  • In den ersten 12 Monat­en der Gewährleis­tung liegt die Beweis­last beim Händler.
  • Ab dem 13. Monat musst Du als Käufer:in nach­weisen, dass der Man­gel von Anfang an bestand.
  • Bei der Garantie gilt die Beweis­las­tregelung nicht – hier ist entschei­dend, ob der Defekt vom Garantieum­fang abgedeckt ist.

Was braucht man, um Garantie geltend zu machen?

Um einen Garantieanspruch gel­tend zu machen, soll­test Du in der Regel den Kauf­be­leg (Rech­nung oder Quit­tung), Seri­en­num­mer oder IMEI des Geräts und ggf. Garantie­un­ter­la­gen (z. B. Garantiekarte)  bereithalten.

Typ­is­ch­er Ablauf bei einem Garantieanspruch:

  1. Doku­men­tiere den Schaden
  2. Kon­tak­tiere den Her­steller-Sup­port (online, per App oder telefonisch)
  3. Gib alle geforderten Dat­en zum Gerät an
  4. Reiche einen Nach­weis über das Kauf­da­tum ein
  5. Der Her­steller prüft, ob der Defekt inner­halb der Garantiezeit liegt und ob er abgedeckt ist
  6. Falls ja, bekommst Du weit­ere Anweisun­gen zur Reparatur oder zum Austausch

Was fällt unter die Gewährleistung eines Handys?

Die Gewährleis­tung deckt alle Män­gel ab, die zum Zeit­punkt des Kaufs bere­its vorhan­den waren, auch wenn sie erst später sicht­bar wer­den. Konkret bedeutet das: Wenn Dein Handy von Anfang an kaputt war, also einen Man­gel hat­te, der sich inner­halb von 24 Monat­en nach Kauf zeigt, kannst Du die Gewährleis­tung gel­tend machen.

Was kann ich tun, wenn mein Handy kaputt ist?

Wenn Dein Handy kaputtge­ht, helfen Dir fol­gende Schritte:

  • Ursache fest­stellen: Ist es ein Defekt, ein Unfall oder nur ein Softwareproblem?
  • Garantie oder Gewährleis­tung prüfen: Wann gekauft? Was deckt die Garantie ab?
  • Reparatur­möglichkeit klären: Wende Dich an den Händler oder an den Her­stellerser­vice – oder suche eine zer­ti­fizierte Werk­statt in Dein­er Nähe.

Wie funktioniert eine Handygarantie?

Die Handy­garantie ist ein frei­williges Qual­itätsver­sprechen des Her­stellers: Wenn ein Mate­r­i­al- oder Her­stel­lungs­fehler inner­halb der Garantiezeit auftritt, wird der Defekt in der Regel kosten­los behoben – per Reparatur oder Aus­tauschgerät. In sel­te­nen Fällen gibt es eine Rückerstattung.

Quellen: Ver­braucherzen­trale, Ver­braucherzen­trale Rekla­ma­tion, Apple, Sam­sung, Google.


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