Podolski hält einen Fußball in die Kamera mit Vodafone Logo für die Baller League
Auf dem Bild vom DAZN Unlimited-Artikel sind die Fußballstars Erling Haaland, Harry Kane, Kylian Mbappé und Florian Wirtz abgebildet. Von links nach rechts trägt Haaland das hellblaue Trikot von Manchester City, Kane das rote Trikot des FC Bayern München, Mbappé das weiße Trikot von Real Madrid und Wirtz das rote Trikot von Bayer Leverkusen. Die Spieler sind in dynamischen Posen dargestellt, vor einem hellen, himmlischen Hintergrund mit einem angedeuteten Stadion. Unten im Bild befinden sich die Logos von DAZN und der UEFA Champions League.

Über den Wolken: Das Einmaleins des Drohnenverkehrs

Du find­est sie in jedem gut sortierten Elek­tro­fach­markt. In wach­sender Zahl schwirren sie über unsere Köpfe und prä­gen das Him­mels­bild: Drohnen. Tech­nisch immer raf­finiert­er und auch für den Pri­vat­ge­brauch erschwinglich wer­den die kleinen High­tech-Brum­mer mehr und mehr zum Lenkdrach­en­er­satz für die ganze Fam­i­lie. Bevor Du abheb­st, geben wir Dir aber noch ein paar klitzek­leine Tipps mit auf den Weg, um Deinen (Aus)Flug nicht zu ein­er Bruch­landung wer­den zu lassen. 

Abheben und los – auf die Ausstat­tung kommt’s an

Die gute Nachricht: Du musst keine Luftverkehrsregeln pauken und the­o­retisch nicht wis­sen, dass auch im Luftraum rechts vor links gilt, Trunk­en­heit am „Steuer“ ver­boten ist und der Bewegliche dem Unbe­weglichen auszuwe­ichen hat. Let­zteres ist vielle­icht gut zu wis­sen, falls sich mal eine Kol­li­sion zwis­chen Dein­er Drohne und einem Heißluft­bal­lon androht.

Worüber Du Dir unbe­d­ingt Gedanken machen soll­test, sind Ausstat­tung und Gewicht Deines Flug­mod­ells. Denn davon hän­gen die bürokratis­chen und rechtlichen Hür­den ab. Wiegt die Drohne unter 5 Kilo und hat keine Kam­era, ist alles erlaubt – nur nicht im Umkreis von 1,5 Kilo­me­tern eines Flughafens. Drohnen ab 5 Kilo brauchen eine Auf­stiegser­laub­nis. Alles über 25 Kilo ist zwar kom­plett ver­boten, aber ein Flug­mod­ell in dieser Gewicht­sklasse trägt wohl eh nie­mand gerne mit sich rum. Sobald die Drohne mit ein­er Kam­era aus­ges­tat­tet ist, gilt sie als unbe­man­ntes Flugsys­tem und braucht unab­hängig vom Gewicht eine Auf­stiegs­genehmi­gung. Das sind die Grun­dregeln, an die Du Dich hal­ten soll­test, um ärg­er­lichem Bußgeld zu entgehen.

Pri­vat­sphäre ein­hal­ten – dann klappt’s auch mit dem Nachbarn

Für Dich gehört das Sur­ren Deines kleinen fliegen­den Fre­un­des schon zum All­t­ag dazu. Doch Dein Nach­bar zieht seinen Dack­el als Begleitung immer noch vor und das ist auch sein gutes Recht. Auf Deinem Grund und Boden ken­nt der Spaß mit der Drohne also keine Gren­zen, aber darüber hin­aus soll­test Du bess­er Zurück­hal­tung wal­ten lassen. Denn manch ein­er kön­nte sich in sein­er Pri­vat­sphäre so sehr belästigt fühlen, dass er den Stören­fried zum Absturz bringt. Und das darf er bei ille­galen Drohnen tat­säch­lich aus „Notwehr“, wenn er sich in seinen Per­sön­lichkeit­srecht­en beschnit­ten sieht. Um diese ärg­er­liche wie teure Erfahrung zu ver­mei­den, sind Luftauf­nah­men vom Garten des Nach­barn ohne dessen Ein­willi­gung ein No Go – egal für welche Zwecke.

Generell soll­ten fremde Per­so­n­en nicht erkennbar sein und die Bilder nicht auf Namen oder Adressen hin­weisen. Auch bei Auf­nah­men von Gebäu­den ist Vor­sicht geboten. Hier hängt das Urhe­ber­recht von der kün­st­lerischen Gestal­tung ab, wom­it wir bei der Frage sind: Was ist Kun­st? Bei Plat­ten­baut­en kann man wohl rel­a­tiv wenig falsch machen, bei anderen Bauw­erken ist es oft schw­er einzuschätzen. Hier soll­ten vor­weg Infor­ma­tio­nen einge­holt wer­den. Wer ganz sich­er gehen will, filmt mit der Drohne nur Bäume, Tiere und Kirchen. Das mag lang­weilig sein, ist aber rechtlich unbe­den­klich. Jedoch sind auch hier Naturschutzge­bi­ete, Grund­stücks- und Eigen­tum­srechte zu berücksichtigen.

Eingeschränk­te Drohnenfreiheit 

Dau­men­regel: Sobald Dir auch nur ein einziger Grund ein­fällt, warum der Flug über ein Gebi­et ver­boten sein kön­nte, ist er es wahrschein­lich auch. Ist der Gedanke auch noch so ver­lock­end – Rock­konz­erte oder Fußball­spiele dür­fen nicht ein­fach aus der Luft gefilmt wer­den. Generell unter­sagt ist der Ein­satz über Men­schen­men­gen, außer­dem über Jus­tizvol­lzugsanstal­ten, mil­itärischen Anla­gen, Unglück­sorten, Indus­triean­la­gen, Kraftwerken, in Luftsper­rge­bi­eten und Ein­flugschneisen von Flughäfen. Dass Hochspan­nungsleitun­gen zu mei­den sind, liegt wohl auch im Inter­esse des Piloten. Auf Flug­plätzen sollte die Luftauf­sichts­be­hörde informiert wer­den, in geschlosse­nen Ortschaften das Ord­nungsamt und die Polizei­di­en­st­stelle. Vorgeschrieben ist auch ein Sicher­heitsab­stand zu Per­so­n­en und frem­dem Eigen­tum sowie zu öffentlichen Verkehrswegen.

Das hört sich jet­zt erst­mal nach ganz schön vie­len Ver­boten an. Aber mit ein wenig Vor­bere­itung und Pla­nung kann so ein Flug doch einen span­nen­den Per­spek­tivwech­sel bieten – sofern sich Deine Per­spek­tive nicht weit­er als  100 Meter in die Höhe und auch nicht aus Deinem Sicht­feld her­aus wagt – alles, was darüber oder außer­halb direk­ten Drohnen-Sichtkon­tak­ts liegt, ist tabu.

Legal fliegen: Wie?

Wer die Drohne­nauf­nah­men verkauft, nutzt sie gewerblich und ja, Du hast es wahrschein­lich schon geah­nt, auch das ist wiederum anmeldepflichtig. Fluggenehmi­gun­gen gibt es bei der Lan­desluft­fahrt­be­hörde des jew­eili­gen Bun­des­lan­des. Sie gilt für zwei Jahre, allerd­ings nicht bun­desweit. Die Kosten liegen zwis­chen 80 und 500 Euro. Rat­sam ist auch, eine neue Haftpflichtver­sicherung abzuschließen. Die schützt zwar auch nicht, wenn es doch mal zwis­chen Drohne und Heißluft­bal­lon knallt, kann aber bei vie­len anderen Bruch­landun­gen, die Deine Drohne hof­fentlich nie erfahren wird, nüt­zlich sein.

Noch mal kurz überflogen

Auf Num­mer sich­er gehst Du also mit ein­er Drohne unter 5 Kilo und ohne Kam­era, am besten auf ein­er freien Wiese ohne Sehenswürdigkeit­en und ohne all zu viele Men­schen. Solange Du mit Dein­er Drohne nie­man­dem zu nahe auf die Pelle rückst, Hochspan­nungsleitun­gen und Flughäfen mei­dest, kann der Flugspaß los­ge­hen. Sobald Deine Drohne irgen­deine Art von Bildern machen kann, soll­test Du Dir über­legen, wo Du fliegst und was Du filmst. Und am besten steckst Du nur zur Sicher­heit mal lieber die Tele­fon­num­mer Deines Anwalts ein.

Unsere Autorin hat diesen Artikel sorgfältig recher­chiert. Für die Richtigkeit der Infor­ma­tio­nen kön­nen wir jedoch nicht ein­ste­hen und der Artikel stellt natür­lich keine Rechts­ber­atung dar.

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