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Über den Wolken: Das Einmaleins des Drohnenverkehrs
Du findest sie in jedem gut sortierten Elektrofachmarkt. In wachsender Zahl schwirren sie über unsere Köpfe und prägen das Himmelsbild: Drohnen. Technisch immer raffinierter und auch für den Privatgebrauch erschwinglich werden die kleinen Hightech-Brummer mehr und mehr zum Lenkdrachenersatz für die ganze Familie. Bevor Du abhebst, geben wir Dir aber noch ein paar klitzekleine Tipps mit auf den Weg, um Deinen (Aus)Flug nicht zu einer Bruchlandung werden zu lassen.
Abheben und los – auf die Ausstattung kommt’s an
Die gute Nachricht: Du musst keine Luftverkehrsregeln pauken und theoretisch nicht wissen, dass auch im Luftraum rechts vor links gilt, Trunkenheit am „Steuer“ verboten ist und der Bewegliche dem Unbeweglichen auszuweichen hat. Letzteres ist vielleicht gut zu wissen, falls sich mal eine Kollision zwischen Deiner Drohne und einem Heißluftballon androht.
Worüber Du Dir unbedingt Gedanken machen solltest, sind Ausstattung und Gewicht Deines Flugmodells. Denn davon hängen die bürokratischen und rechtlichen Hürden ab. Wiegt die Drohne unter 5 Kilo und hat keine Kamera, ist alles erlaubt – nur nicht im Umkreis von 1,5 Kilometern eines Flughafens. Drohnen ab 5 Kilo brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Alles über 25 Kilo ist zwar komplett verboten, aber ein Flugmodell in dieser Gewichtsklasse trägt wohl eh niemand gerne mit sich rum. Sobald die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, gilt sie als unbemanntes Flugsystem und braucht unabhängig vom Gewicht eine Aufstiegsgenehmigung. Das sind die Grundregeln, an die Du Dich halten solltest, um ärgerlichem Bußgeld zu entgehen.
Privatsphäre einhalten – dann klappt’s auch mit dem Nachbarn
Für Dich gehört das Surren Deines kleinen fliegenden Freundes schon zum Alltag dazu. Doch Dein Nachbar zieht seinen Dackel als Begleitung immer noch vor und das ist auch sein gutes Recht. Auf Deinem Grund und Boden kennt der Spaß mit der Drohne also keine Grenzen, aber darüber hinaus solltest Du besser Zurückhaltung walten lassen. Denn manch einer könnte sich in seiner Privatsphäre so sehr belästigt fühlen, dass er den Störenfried zum Absturz bringt. Und das darf er bei illegalen Drohnen tatsächlich aus „Notwehr“, wenn er sich in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten sieht. Um diese ärgerliche wie teure Erfahrung zu vermeiden, sind Luftaufnahmen vom Garten des Nachbarn ohne dessen Einwilligung ein No Go – egal für welche Zwecke.
Generell sollten fremde Personen nicht erkennbar sein und die Bilder nicht auf Namen oder Adressen hinweisen. Auch bei Aufnahmen von Gebäuden ist Vorsicht geboten. Hier hängt das Urheberrecht von der künstlerischen Gestaltung ab, womit wir bei der Frage sind: Was ist Kunst? Bei Plattenbauten kann man wohl relativ wenig falsch machen, bei anderen Bauwerken ist es oft schwer einzuschätzen. Hier sollten vorweg Informationen eingeholt werden. Wer ganz sicher gehen will, filmt mit der Drohne nur Bäume, Tiere und Kirchen. Das mag langweilig sein, ist aber rechtlich unbedenklich. Jedoch sind auch hier Naturschutzgebiete, Grundstücks- und Eigentumsrechte zu berücksichtigen.
Eingeschränkte Drohnenfreiheit
Daumenregel: Sobald Dir auch nur ein einziger Grund einfällt, warum der Flug über ein Gebiet verboten sein könnte, ist er es wahrscheinlich auch. Ist der Gedanke auch noch so verlockend – Rockkonzerte oder Fußballspiele dürfen nicht einfach aus der Luft gefilmt werden. Generell untersagt ist der Einsatz über Menschenmengen, außerdem über Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Unglücksorten, Industrieanlagen, Kraftwerken, in Luftsperrgebieten und Einflugschneisen von Flughäfen. Dass Hochspannungsleitungen zu meiden sind, liegt wohl auch im Interesse des Piloten. Auf Flugplätzen sollte die Luftaufsichtsbehörde informiert werden, in geschlossenen Ortschaften das Ordnungsamt und die Polizeidienststelle. Vorgeschrieben ist auch ein Sicherheitsabstand zu Personen und fremdem Eigentum sowie zu öffentlichen Verkehrswegen.
Das hört sich jetzt erstmal nach ganz schön vielen Verboten an. Aber mit ein wenig Vorbereitung und Planung kann so ein Flug doch einen spannenden Perspektivwechsel bieten – sofern sich Deine Perspektive nicht weiter als 100 Meter in die Höhe und auch nicht aus Deinem Sichtfeld heraus wagt – alles, was darüber oder außerhalb direkten Drohnen-Sichtkontakts liegt, ist tabu.
Legal fliegen: Wie?
Wer die Drohnenaufnahmen verkauft, nutzt sie gewerblich und ja, Du hast es wahrscheinlich schon geahnt, auch das ist wiederum anmeldepflichtig. Fluggenehmigungen gibt es bei der Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Sie gilt für zwei Jahre, allerdings nicht bundesweit. Die Kosten liegen zwischen 80 und 500 Euro. Ratsam ist auch, eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die schützt zwar auch nicht, wenn es doch mal zwischen Drohne und Heißluftballon knallt, kann aber bei vielen anderen Bruchlandungen, die Deine Drohne hoffentlich nie erfahren wird, nützlich sein.
Noch mal kurz überflogen
Auf Nummer sicher gehst Du also mit einer Drohne unter 5 Kilo und ohne Kamera, am besten auf einer freien Wiese ohne Sehenswürdigkeiten und ohne all zu viele Menschen. Solange Du mit Deiner Drohne niemandem zu nahe auf die Pelle rückst, Hochspannungsleitungen und Flughäfen meidest, kann der Flugspaß losgehen. Sobald Deine Drohne irgendeine Art von Bildern machen kann, solltest Du Dir überlegen, wo Du fliegst und was Du filmst. Und am besten steckst Du nur zur Sicherheit mal lieber die Telefonnummer Deines Anwalts ein.
Unsere Autorin hat diesen Artikel sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit der Informationen können wir jedoch nicht einstehen und der Artikel stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.