Digital Life
uberX: Neuer Uber-Dienst startet im Sommer
Diesmal legal und mit Personenbeförderungsschein: Uber finanziert seinen Fahrern anteilig die nötige Lizenz und will mit dem neuen Dienst uberX im Sommer in Deutschland starten.
Nach bundesweitem Verbot: uberX als legaler Nachfolger
Vor kurzem wurde uberPOP bundesweit durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verboten: Uber stifte seine Fahrer zum Rechtsbruch an, weil diese ohne notwendige Lizenz Personen befördern würden. Uber sei auch keine „Mitfahrgelegenheit“, sondern ein Taxi-Dienst mit Abrechnung und allem, was dazugehört. Deshalb gelten auch für uberPoP-Fahrer in Deutschland dieselben Regeln und Vorschriften wie für jeden anderen Taxifahrer. Auto aussaugen, App installieren und die Ortskontrollfahrt monetarisieren – das war einmal. Selbstverständlich lässt Uber das nicht auf sich sitzen und kündigt nach dem Urteil zusammengefasst zweierlei an:
- Wir gehen in Berufung.
- Wir starten uberX und beteiligen uns an den Kosten für den Personenbeförderungsschein unserer Fahrer.
uberX existiert auch schon in anderen Ländern, nämlich Frankreich und England.
So viel lässt Uber für den Personenbeförderungsschein springen
Ungefähr 14.000 Fahrer haben sich seit 2013 bei Uber in Deutschland beworben. Aktiv sind in Deutschland aktuell ca. 1.600. In Zukunft wird jeder Fahrer, der per uberX seine Dienste anbieten möchte, einen Personenbeförderungsschein brauchen. Uber kalkuliert die Kosten dafür wie folgt: Der Schein selbst kostet zwischen 150 und 200 Euro. Dazu kommt die Lizenzierung jedes Fahrers als Taxiunternehmer bei der IHK, die nochmal 150 bis 200 Euro veranschlagt. Beides möchte Uber für seine Fahrer übernehmen. Bei den angekündigten, maximalen 400 Euro dürfte dann aber Schluss sein – wer mit seinen Kosten darüber liegt, wird den Rest vermutlich aus eigener Tasche drauflegen müssen.
Die Kohle fehlt, Uber fährt
Noch immer kurven in Deutschland Uber-Fahrer durch die Straßen und bieten den Dienst uberPOP an. Das Urteil aus Frankfurt konnte noch nicht vollstreckt werden. Das liegt nicht etwa daran, dass dem Landgericht Frankfurt die Vollstrecker ausgegangen sind, sondern interessanterweise an der klagenden Genossenschaft Taxi Deutschland. Um das Urteil vollstreckbar zu machen, muss nämlich Taxi Deutschland eine Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegen – 400.000 Euro, um genau zu sein. Das Geld ist bislang nicht eingegangen.
Mit Uber wird es trotz massiven Gegenwindes in Deutschland natürlich weitergehen. Die Dienste UberBLACK und uberTAXI sind vom Urteil gar nicht betroffen. uberX dürfte die Vorteile des Chauffeurs auf Knopfdruck mit den deutschen Gesetzen in Einklang bringen. Warten wir also, auch in dieser Hinsicht, auf den Sommer.
Die Uber-App gibt es für iOS, Android und Windows Phone.
Fotos: Uber Presse Kit