Original-Rechnung in elektronischer Form (§ 14 UStG)


    Ihre Festnetz-Rechnungen für den Vorsteuerabzug

    Beziehen Sie Ihre Festnetz-Rechnungen in Papierform oder elektronisch. Beides entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist zum Vorsteuerabzug geeignet.

    Originalrechnung in Papierform (gem. § 14 UStG)

    Für Ihren Vorsteuerabzug bekommen Sie eine umfassende Rechnung in Papierform. Sie enthält alle steuerrelevanten Infos. Außerdem können Sie weitere Berichte erhalten - in Papierform oder elektronisch als PDF.

    Ihre Rechnungsdokumente auf einen Blick:

    • Vodafone-Rechnung über Festnetz-Leistungen
    • Produktbezogene Übersichten: zum Beispiel zu Sprachanschlüssen, Service-Rufnummern, Datenprodukten
    • Kostenbezogene Übersichten: Gesamtkosten-/Hierarchiekosten-Übersicht
    • Einzelverbindungsnachweis

    Originalrechnung in elektronischer Form (gemäß § 14 UStG)

    Alternativ zur Papierrechnung erhalten Sie Ihre Rechnungsdokumente elektronisch als PDF oder auch als EDIFACT (Format INVOIC 01B). Ihre elektronischen Festnetz-Rechnungen finden Sie als PDF im Firmenkundenportal unter "Rechnungs-Analyse" und/oder WebBill. 




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