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Internetnutzung in WGs – Das solltest Du beachten

In WGs wird (fast) alles geteilt: das Bad, die Kaf­feemas­chine – und das Inter­net. Allerd­ings kann eine gemein­same Dat­en- und Net­znutzung die eine oder andere Zwick­müh­le mit sich brin­gen. Schnell ist zur Hälfte des Monats das Daten­vol­u­men schon ver­braucht und mal wieder will es kein­er gewe­sen sein. Deshalb haben wir Medi­en­an­walt Chris­t­ian Solmecke gefragt, worauf Du und Deine Mit­be­wohn­er acht­en soll­tet, damit die Inter­net­nutzung nicht zum Stre­it­the­ma wird.

Mein WG-Mit­be­wohn­er lädt Filme und Musik herunter und braucht das ganze Daten­vol­u­men auf. Er sieht es aber nicht ein, sich entsprechend an der Rech­nung zu beteili­gen. Herr Solmecke, was habe ich als Mit­be­wohn­er für rechtliche Möglichkeit­en?
Als Mit­be­wohn­er hat man hier kein­er­lei Rechte, sofern nicht ver­traglich fest­gelegt wurde, welch­er Betrag für wieviel Daten­vol­u­men zu zahlen ist.

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Was kann ich im Vor­feld beacht­en, wenn ich in eine WG ziehe und Stre­it zur Inter­net­nutzung und Verteilung des Daten­vol­u­mens ver­mei­den möchte?
Die WG-Bewohn­er kön­nen sich natür­lich auf eine Begren­zung der Down­loads eini­gen. Sin­nvoller ist es wohl eine Fla­trate mit einem hohen Daten­vol­u­men zu besor­gen, damit Stre­it­igkeit­en gar nicht erst entste­hen.

Ein Mit­be­wohn­er lädt ille­gal Musik oder Filme herunter. Er fliegt auf und es wer­den rechtliche Schritte ein­geleit­et. Kann das Fol­gen für die anderen WG-Bewohn­er haben?
Tat­säch­lich kommt es nach der derzeit­i­gen Recht­slage auf die einzel­nen Gerichte an. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat die Frage der Haf­tung für das File­shar­ing in Wohnge­mein­schaften bis­lang nicht abschließend gek­lärt. In Fam­i­lienkon­stel­la­tio­nen kann der Anschlussin­hab­er seine zunächst ver­mutete Täter­schaft mit dem Argu­ment entkräften, dass ein Drit­ter Zugriff auf den Anschluss hat­te (Bear­Share Entschei­dung, BGH, Urteil vom 8. Jan­u­ar 2014 – I ZR 169/12). Manche Amts­gerichte haben diese Recht­sprechung des BGH auch auf WG-Fälle über­tra­gen.

Macht es einen Unter­schied, ob ich als Mit­be­wohn­er vom ille­galen Down­load weiß, eventuell sog­ar mal einen dieser Filme während eines WG-Abends mit­geschaut habe?
Nein, das macht keinen Unter­schied. Die Abmah­nung richtet sich an den Täter. Als Täter wird zunächst der Anschlussin­hab­er ver­mutet.

Downloading

Wie ver­hält es sich mit Kon­vertierungssoft­ware im Inter­net bspw. mit einem Youtube-mp3-Kon­vert­er? Darf ich Dateien, die auf diesem Weg herun­terge­laden wer­den, mit meinen Mit­be­wohn­ern teilen und aus­tauschen?
Mit der Kon­vertierungssoft­ware wird lediglich die Audiospur eines Videos herun­terge­laden. Der Nutzer fer­tigt dem Grunde nach nur eine pri­vate Kopie an. Dies ist nach dem Urhe­ber­rechts­ge­setz grund­sät­zlich erlaubt und wird erst dann prob­lema­tisch, wenn die Quelle offen­sichtlich rechtswidrig ist. Bei Youtube ist jedoch kein Anze­ichen für eine solche offen­sichtliche Rechtswidrigkeit zu erken­nen, da es all­ge­mein bekan­nt ist, dass auch Plat­ten­fir­men selb­st die Videos ihrer Kün­stler hier zu Wer­bezweck­en veröf­fentlichen. Insofern ist die Nutzung des Youtube-mp3-Kon­vert­ers nicht ille­gal.

Wie kann ich das WLAN-Netz der WG am besten gegen unge­betene Mit­be­nutzer schützen, zum Beispiel vor benach­barten Haus­be­wohn­ern?
Das WLAN-Netz sollte in jedem Fall WPA2 ver­schlüs­selt* und mit einem indi­vidu­ellen Pass­wort verse­hen sein.

Zur Per­son: Recht­san­walt Chris­t­ian Solmecke ist seit 2010 Part­ner der Kan­zlei WILDE BEUGER SOLMECKE in Köln. Zum Spezial­ge­bi­et des früheren Jour­nal­is­ten und Radiomod­er­a­toren zählen Medi­en- und IT-Recht. Auch Wet­tbe­werbs-, Urhe­ber- und Inter­ne­trecht fall­en in seinen Tätigkeits­bere­ich. Gekon­nt bringt der medi­ener­probte Experte auch mit seinen Online-Videos Licht in die rechtlichen Graubere­iche der Medi­en- und Inter­net­nutzung.

*Wi-Fi Pro­tect­ed Access 2 ist ein Sicher­heits­stan­dard für WLAN-Net­zw­erke. Mit einem Ver­schlüs­selungs-Algo­rith­mus  wird ver­hin­dert, dass zum Beispiel Hack­er Zugriff auf Deinen Router erlan­gen.

Unsere Autorin hat diesen Artikel sorgfältig recher­chiert. Für die Richtigkeit der Aus­sagen kön­nen wir jedoch nicht ein­ste­hen und der Artikel stellt natür­lich keine Rechts­ber­atung dar.

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