Eine Frau sitzt an ihrem Laptop
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Eine Frau wirft eine Flasche in den smarten Mülleimer Trashbot
Das Cockpit eines Teslas

Gesetz gegen Hass und Hetze: So bist Du in den sozialen Netzwerken geschützt

Das Inter­net ist schon lange kein rechts­freier Raum mehr. Vor Hass und Het­ze im Netz soll bere­its seit April 2021 ein spezielles Geset­zes­paket schützen. Ab Feb­ru­ar 2022 greift nun ein weit­eres wichtiges Instru­ment, das Hetzer:innen abschreck­en und die strafrechtliche Ver­fol­gung von Has­skrim­i­nal­ität erle­ichtern soll. Diese neuen Regelun­gen und Rechte soll­test Du ken­nen.

Die Wellen des Has­s­es seien in der Pan­demie noch aggres­siv­er gewor­den, erk­lärte die dama­lige Bun­desjus­tizmin­is­terin Chris­tine Lam­brecht im ver­gan­genen Jahr. Dauernde Anfein­dun­gen kön­nten dazu führen, dass sich engagierte Bürger:innen aus der öffentlichen Diskus­sion zurückziehen. Aus diesem Grund soll seit April 2021 ein Geset­zes­paket Men­schen schützen, die im Netz bedro­ht und belei­digt wer­den. Neben deut­lichen Strafver­schär­fun­gen gilt ab dem 1. Feb­ru­ar 2022 eine weit­ere wichtige Regelung für die sozialen Net­zw­erke.

Eine Frau sitzt mit ihrem Hund vor hrem Laptop und freut sich

Soziale Netzwerke in der Pflicht: Hasspostings gehen künftig ans BKA

Dass Betreiber von sozialen Net­zw­erken verpflichtet sind, gemeldete Hass-Beiträge zu löschen, ist nicht neu. Hinzu kommt ab dem 1. Feb­ru­ar 2022, dass sie straf­bare Post­ings nun außer­dem in bes­timmten schw­eren Fällen dem Bun­deskrim­i­nalamt (BKA) melden müssen. Das soll schnellere Ermit­tlun­gen und die strafrechtliche Ver­fol­gung von het­zen­den Per­so­n­en ermöglichen. Um Täter:innen iden­ti­fizieren zu kön­nen, müssen dem BKA kün­ftig auch die IP-Adresse und Port-Num­mer mit­geteilt wer­den.

Meldepflicht gilt für viele schwere Straftaten

Die Meldepflicht umfasst eine ganze Rei­he von Straftat­en, darunter das Ver­bre­it­en von Pro­pa­gan­damit­teln und die Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen, die Vor­bere­itung ein­er schw­eren staats­ge­fährden­den Gewalt­tat, die Bil­dung und Unter­stützung krim­ineller und ter­ror­is­tis­ch­er Vere­ini­gun­gen, Volksver­het­zun­gen und Gewalt­darstel­lun­gen sowie die Ver­bre­itung kinder­pornografis­ch­er Auf­nah­men. Nicht meldepflichtig sind Belei­di­gun­gen, üble Nachrede und Ver­leum­dung, da es im Einzelfall schwierig sei, Aus­sagen von der Mei­n­ungs­frei­heit abzu­gren­zen. Soziale Net­zw­erke müssen allerd­ings Nutzer:innen darüber informieren, wie und wo sie Strafanzeige oder einen Strafantrag stellen kön­nen.

Verschärfungen im Strafgesetzbuch: Polizei und Justiz haben mehr Handhabe

Neben der neuen Meldepflicht sieht das Geset­zes­paket einige Erweiterun­gen und Ver­schär­fun­gen im Strafge­set­zbuch vor. Bis­lang galt zum Beispiel nur die Bedro­hung mit einem konkreten Ver­brechen – etwa ein­er Verge­wal­ti­gung oder Mord – als straf­bar. Nun kön­nen unter anderem auch Dro­hun­gen von Tat­en gegen die sex­uelle Selb­st­bes­tim­mung, die kör­per­liche Unversehrtheit und die per­sön­liche Frei­heit mit bis zu einem Jahr Frei­heitsstrafe geah­n­det wer­den. Der Strafrah­men bei der Andro­hung von Mord oder Verge­wal­ti­gung wurde auf bis zu drei Jahre Frei­heitsstrafe ver­dreifacht. Und wer öffentlich im Netz belei­digt, muss jet­zt mit bis zu zwei statt nur einem Jahr Frei­heitsstrafe rech­nen. Zudem wer­den anti­semi­tis­che Tat­mo­tive nun aus­drück­lich als straf­schär­fende Beweg­gründe genan­nt.

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Erleichterte Auskunftssperren im Melderecht

Ein weit­eres Instru­ment des Geset­zes­pakets: Wer im Netz Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen erfahren hat, kann dafür nun leichter eine Auskun­ftssperre im Meldereg­is­ter ein­tra­gen lassen. Das schützt Betrof­fene davor, dass ihre Adressen weit­ergegeben wer­den. Durch die Änderung des Bun­desmeldege­set­zes müssen die Behör­den kün­ftig berück­sichti­gen, ob der oder die Betrof­fene einem Per­so­n­enkreis ange­hört, der sich durch seine beru­flichen oder ehre­namtlichen Tätigkeit­en in höherem Maße Anfein­dun­gen oder Angrif­f­en aus­ge­set­zt sieht.

„Es ist eine ern­ste Bedro­hung unser­er demokratis­chen Gesellschaft, wenn Men­schen auf­grund ihres Namens oder ihres Ausse­hens attack­iert wer­den – oder mund­tot gemacht wer­den, weil sie sich poli­tisch oder wis­senschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren“, so die dama­lige Bun­desjus­tizmin­is­terin Chris­tine Lam­brecht.

Durch die Geset­zesän­derung kön­nten Polizei und Jus­tiz jet­zt entsch­ieden­er gegen solche men­schen­ver­ach­t­ende Het­ze im Netz vorge­hen.

Hast Du auch schon Erfahrun­gen mit Hass und Über­grif­f­en im Netz gemacht? Schreib uns, wie Du dage­gen vorge­gan­gen bist und was Du von dem Geset­zes­paket hältst!

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