Ein Ladekabel steckt in der Ladebuchse eines roten Elektroautos
Digitalisierung

Wann rentiert sich ein Elektroauto: Wichtige Infos zu Amortisation, Steuervorteilen und Co.

Um den Absatz von E-Autos zu fördern, hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Förderprogramm auf den Weg gebracht. Diese Förderungen machen das Elektroauto auch als Firmenwagen interessant: Unternehmen und Angestellte profitieren hier gleichermaßen. Außerdem rechnet sich ein Elektrofahrzeug trotz der höheren Anschaffungskosten bei entsprechender Fahrleistung schon nach relativ kurzer Zeit. Worauf Fuhrparkbetreiber:innen und Dienstwagenfahrer:innen achten müssen, lesen Sie hier.

Nachdem die Fördersumme angehoben wurde, bekommen Käufer eines „reinen” Elektroautos 9.000 Euro Zuschuss. Diese Summe setzt sich aus 3.000 Euro vom Hersteller und 6.000 Euro von der Bundesregierung zusammen. Förderfähig sind nun Fahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro. Die Förderung können Privatleute, aber auch Firmen in Anspruch nehmen. Kommt das Elektroauto als Firmenwagen zum Einsatz, spielen steuerliche Aspekte sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer:innen eine große Rolle. Den positiven Effekt des Förderprogramms belegt auch das DAT-Barometer der Deutschen Automobil Treuhand. Demnach lag der Anteil der gewerblichen Förderantragsteller im zweiten Quartal 2020 fast viermal höher als der der privaten. 

Doch der oft deutlich höhere Anschaffungspreis gegenüber einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor schreckt derzeit noch ab: Unklar ist oft, ab welcher Kilometerleistung sich überhaupt die Ersparnis durch günstiges „Auftanken” amortisiert und ob das Fahrzeug dann nicht bereits zu viel an Wert verloren hat. Wir klären auf.

Inhaltsverzeichnis

Das ist ein Firmenwagen

Von einem Firmenwagen, auch Geschäftswagen oder Dienstwagen genannt, spricht man, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung überlässt. Auch das Fahrzeug des Unternehmens selbst kann ein Firmenwagen sein, wenn der Wagen Eigentum des Betriebs ist. Grundsätzlich gehört der Firmenwagen zum Betriebsvermögen des Unternehmens oder wurde von diesem geleast. Der Firmenwagen darf in der Regel nur für betriebliche Fahrten genutzt werden. Eine private Nutzung kann vertraglich erlaubt sein, genauso wie die Nutzung durch Familienangehörige der Arbeitnehmer:innen.
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Die Besteuerung des (Elektro-)Firmenwagens

Nutzt ein Angestellter einen Firmenwagen für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, sowie eventuell für Privatfahrten, gilt das als „geldwerter Vorteil”. Dieser muss versteuert werden. Das gilt nicht nur für den Arbeitsweg, sondern erst recht für private Fahrten. Einzige Ausnahme: Für Handwerker:innen mit einem Werkstattwagen entfällt diese Regelung, wenn für private Fahrten ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Dabei gibt es zwei Arten der Besteuerung: Die sogenannte Ein-Prozent-Regel und die Besteuerung nach Fahrtenbuch, bei der die Privatfahrten genau ermittelt werden. Da diese Art der Besteuerung fast ausschließlich bei Selbstständigen zur Anwendung kommt, schauen wir uns hier die Vorteile der Ein-Prozent-Regel bei einem Elektroauto als Firmenwagen an.
Bei dieser Regelung müssen Arbeitnehmer:innen jeden Monat ein Prozent des Listenpreises seines Firmenwagens zuzüglich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg versteuern.
Bei einem 30.000-Euro-Auto müssen Arbeitnehmer:innen also jeden Monat 300 Euro mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Liegen Arbeitsstätte und Wohnort 30 Kilometer auseinander, müssen Arbeitnehmer:innen zusätzlich monatlich 270 Euro versteuern. Allerdings steht dem Firmenwagenfahrer wie jedem anderen Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer zu. Sie mindert die Steuerlast des Arbeitnehmers in diesem Beispiel um monatlich 135 Euro, da das Finanzamt von 15 Arbeitstagen im Monat ausgeht.
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Diesen Betrag können Arbeitnehmer:innen von den 570 Euro (300 Euro plus 270 Euro) abziehen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent kostet sie der Firmenwagen 108,75 Euro (25 Prozent von 435 Euro) im Monat, zuzüglich der auf den geldwerten Vorteil anfallenden Anteil der Sozialabgaben (beispielsweise Rentenversicherung). Dieser Anteil macht etwa 1,5 Prozent des Bruttolohns aus. Kosten für Treibstoff, Versicherung, Kfz-Steuer und Reparaturen übernimmt je nach Absprache in der Regel der Arbeitgeber.
Entscheidet sich Arbeitnehmer:innen für ein Elektroauto als Firmenwagen, sinken die steuerlichen Abgaben erheblich. Statt monatlich ein Prozent müssen für ein Elektroauto nur 0,25 Prozent versteuert werden. In unserem 30.000-Euro-Beispiel also nur noch 75 Euro. Auch der zu versteuernde Betrag für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sinkt um 75 Prozent auf 67,50 Euro. Trotzdem kann die Arbeitnehmer:innen die Entfernungspauschale in Höhe von 135 Euro geltend machen.
In unserer Beispielrechnung verbleiben so nur 7,50 Euro, die Arbeitnehmer:innen monatlich versteuern müssen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent werden den Arbeitnehmer:innen bei einem Elektroauto als Firmenwagen insgesamt dann nur noch 1,88 Euro monatlich abgezogen – plus die rund 1,5 Prozent vom Bruttolohn, die den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für den Anteil des geldwerten Vorteils.

Mit einem Elektroauto als Firmenwagen noch mehr sparen

Um weitere Anreize zum Kauf eines E-Autos zu schaffen, bietet die Bundesregierung weitere indirekte Förderungsmöglichkeiten. So ist das Aufladen eines Elektroautos im Betrieb des Arbeitgebers bis 2030 steuerfrei. Auch wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter:innen eine betriebliche Ladevorrichtung zur privaten Nutzung überlässt, ist das steuerfrei.

Auch die Firma profitiert

Mit einem Elektroauto als Firmenwagen spart aber nicht nur die Arbeitnehmer:innen. Auch das Unternehmen kann profitieren. Dabei sollten aber die Kosten eines Dienstwagens nicht außer Acht gelassen werden:
  • Kfz-Steuern (Elektroautos mit Erstzulassung nach 18.5.2011 sind aktuell für eine Dauer von zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit)
  • Versicherungen
  • Abschreibungen
  • Finanzierungskosten
  • Betriebskosten (z. B. Treibstoff, Verschleißteile, Inspektionen, Reparaturen)
Demgegenüber stehen die finanziellen Vorteile für ein Unternehmen: 
  • Bei Kauf erhält der Arbeitgeber die Umsatzsteuer zurück, beim Leasing die Umsatzsteuer auf die monatliche Leasingrate.
  • Bei der Ein-Prozent-Besteuerung (siehe oben) reduziert sich das fällige Bruttogehalt und damit auch die Lohnnebenkosten, die für die Mitarbeiter:innen anfallen.
  • Alle Kosten für Anschaffung (Kauf oder Leasingrate) und Betrieb des Fahrzeuges sind als Betriebsausgaben abschreibungsfähig.
Eine Frau und ein Mann stehen auf einer Baustelle

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Die Amortisationsfrage: Hohe Anschaffungskosten gegenüber niedrigen Betriebskosten

Kritiker an der Elektromobilität argumentieren, dass die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs wegen der komplizierten Batterietechnik viel zu hoch ist, als dass es sich in absehbarer Zeit „rechnet”. Gemeint ist hier, dass die günstigen Betriebskosten im Alltag die höheren Anschaffungskosten erst sehr spät wettmachen und somit der Break-Even-Point für das Sparen kaum zu erreichen ist. Doch stimmt das?
Grundsätzlich gilt: Je „kleiner” das Fahrzeug (und somit die Batterie), umso schneller amortisiert sich die Anschaffung. Ab einer gewissen Laufleistung sparen Sie mit Elektrofahrzeugen dann Monat für Monat bares Geld.
Ein Vorteil beim Elektrofahrzeug: Die Anzahl an Verschleißteilen ist wegen des fehlenden Getriebes, der Lichtmaschine und anderen, verbrennertypischen Bauteilen deutlich geringer. Insofern sind diese Fahrzeuge auch hinsichtlich der Werkstattkosten und Ausfallzeiten günstiger. Denn ein Fahrzeug, das in der Werkstatt steht, kann in derselben Zeit nicht produktiv im Einsatz sein.
Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen jedoch, dass bei der Arbeitnehmer-Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regel immer der Neupreis des Fahrzeugs zugrunde gelegt wird. Hier kann beim Elektrofahrzeug zumindest für den festen Nutzer im Betrieb eine versteckte Kostenfalle lauern.
Unabhängig von den bereits genannten, allgemeinen Steuervorteilen ist die Frage zu klären, ab welcher Kilometerleistung sich welche Art von Fahrzeug lohnt. Ob Sie das Fahrzeug so lange im Fuhrpark lassen, bis es sich rechnet und wie viele Kilometer Ihre Mitarbeiter im Jahr damit fahren werden, müssen Sie letztlich selbst entscheiden. 
Wir betrachten in den folgenden Beispielen nur den Kauf und längerfristigen Betrieb von Fahrzeugen – Leasing kann für viele Unternehmen selbstverständlich ebenfalls eine interessante Option sein. 

Beispiel #1: Der Elektro-Kleinwagen

Vergleicht man Anschaffungs- und Betriebskosten bei einem Kleinwagen wie beispielsweise dem VW up! und seinem elektrischen Pendant, dem e-up!, so fällt auf, dass der Anschaffungspreis beim Elektrofahrzeug um etwa 50 Prozent höher liegt als beim Fahrzeug mit Benzinmotor. Ähnlich sieht es allerdings auch bei den Unterhaltskosten aus: Die liegen beim Benziner nämlich ebenso um fast 50 Prozent höher.
Legt man eine jährliche Kilometerleistung von 20.000 Kilometern zugrunde, rechnet sich der Kleinwagen somit nach ungefähr 7,5 Jahren gegenüber dem vergleichbaren Modell mit Benzinmotor. Liegt die Laufleistung „nur” bei 15.000 Kilometern, verlängert sich die Amortisationsdauer auf etwa zehn Jahre.

Beispiel #2: Das Elektro-Mittelklassefahrzeug

Erneuter Vergleich, andere Fahrzeugklasse: Ein normal ausgestattetes Elektrofahrzeug der Mittelklasse mit fünf Türen und ausreichendem Kofferraum ist in der Anschaffung ab etwa 40.000 Euro zu haben. Vergleichbar ausgestattete Benziner oder Diesel beginnen bei  Preisen um 28.000 Euro.
In der Folge amortisiert sich das Mittelklassefahrzeug nach knapp 10 Jahren, wenn 20.000 Kilometer im Jahr gefahren werden. Bei 15.000 Kilometern dauert es schon 13 Jahre, bis das Mittelklasse-Elektroauto günstiger ist.
Beispiel #3: Das Elektro-SUV
Gerade große und schwere Fahrzeuge haben oft teure und leistungsstarke Batterien verbaut. Diese sind naturgemäß in der Produktion viel teurer als entsprechende Batterien mit weniger Leistung. Das macht sich natürlich auch in der Amortisationsrechnung bemerkbar: Je nach gewähltem Fahrzeug und dessen Aufpreis gegenüber einem vergleichbaren Benzin- oder Dieselfahrzeug kann es mehr als 20 Jahre dauern, bis sich ein solches Fahrzeug „rechnet”.
Weitere Nutzungsdauern und Laufleistungen können Sie auch im Internet mit diesem praktischen Amortisationsrechner oder dem eStations-Kostenrechner überprüfen.
Parkplatz aus der Vogelperspektive

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Mit dem E-Auto als Firmenwagen die Motivation der Mitarbeiter:innen erhöhen

Für viele Arbeitnehmer gilt ein Firmenwagen noch immer als Statussymbol. Viele verstehen einen vom Chef bezahlten Wagen als Anerkennung für ihre Arbeit. Auch innerhalb des Unternehmens kann die Aussicht auf einen Firmenwagen die Motivation der Kolleg:innen steigern. Das gilt besonders bei einem Elektroauto als Firmenwagen: E-Autos gelten als fortschrittlich und umweltfreundlich, und die Fahrer:innen solcher Fahrzeuge gelten auch weiterhin als Innovatoren und Trendsetter. 
Und übrigens: Strom für Ihr Elektrofahrzeug können Sie vielleicht schon bald an fast jeder Laterne tanken: Die Kooperation zwischen Vodafone M2M und ubitricity ermöglicht das Laden von Elektroautos an herkömmlichen Straßenlaternen.

Das Wichtigste über Elektroautos in Kürze

  • Um den Absatz von E-Autos zu fördern, hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Förderprogramm auf den Weg gebracht.
  • Den positiven Effekt des Förderprogramms belegt auch das DAT-Barometer der Deutschen Automobil Treuhand.
  • Mit einem Elektroauto als Firmenwagen spart nicht nur der Arbeitnehmer. Auch das Unternehmen kann profitieren.
  • Arbeitnehmer:innen verstehen einen bezahlten Dienstwagen als Anerkennung für ihre Arbeit. Die Aussicht auf einen elektrischen Firmenwagen kann die Motivation der Kolleg:innen steigern.
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