Handy am Steuer: Die junge Frau telefoniert verbotenerweise beim Fahren.
Eine Frau wirft eine Flasche in den smarten Mülleimer Trashbot
Das Cockpit eines Teslas
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Smartphone am Steuer? Das sind die Regeln fürs Handy im Auto

Die Fahrzeug­cock­pits in mod­er­nen Autos mit großen Dis­plays und vie­len kleinen Leucht­en ähneln immer mehr der Brücke von Raum­schiff Enter­prise. Dazu kom­men noch Smart­phones mit einem ständi­gen Fluß an Benachrich­ti­gun­gen.  Die vie­len Infor­ma­tio­nen und Ver­net­zungsmöglichkeit­en unter­wegs stellen eine große Ablenkung dar – das wiederum ist eine der häu­fig­sten Unfal­lur­sachen. Eine Geset­zesän­derung und höhere Bußgelder sollen für mehr Sicher­heit sor­gen: Wir sagen Dir, was Du mit dem Handy am Steuer tun darf­st. 

Die Ver­lock­ung ist groß, wenn der ver­traute Piepser ver­rät, dass eine Nachricht auf Deinem Smart­phone einge­gan­gen ist. Nur mal schnell nach­se­hen, wer da geschrieben hat – oder eine kurze Antwort tip­pen, eine Sprach­nachricht senden. Doch das ist nicht nur gefährlich, son­dern auch ver­boten. Der Para­graf 23 der Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO), der die Nutzung von Mobil­tele­fo­nen und anderen Geräten im Auto regelt, wurde schon im Okto­ber 2017 geän­dert und dabei deut­lich ver­schärft. Der Bußgeld-Kat­a­log rund um Ver­stöße mit dem Handy am Steuer sieht nun eben­falls höhere Strafen vor.

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Video: Youtube / Run­ter­vom­Gas

Das ist neu in Sachen Handy am Steuer

Die alte Fas­sung des „Handy-Ver­bots” in Para­graf 23 der StVO hat­te nur „Auto- oder Mobil­tele­fone” betrof­fen. Deren Bedi­enung am Steuer war schon damals ver­boten oder nur eingeschränkt erlaubt. Die neue Fas­sung ver­bi­etet Dir aber nicht nur die Nutzung Deines Smart­phones, wenn Du selb­st der Fahrer bist. Auch alle anderen elek­tro­n­is­chen Geräte, die der Kom­mu­nika­tion, Infor­ma­tion oder Organ­i­sa­tion dienen, sind seit dem 19. Okto­ber 2017 davon betrof­fen.

Du darf­st also während der Fahrt keine einge­baut­en Touch­screens im Wagen bedi­enen, eben­so kein Tablet, Nav­i­ga­tion­s­gerät, Fernse­her oder Audioreko­rder und ähn­lich­es. Damit ist mehr als nur das Tele­fonieren ver­boten: Du darf­st keine Textnachricht­en lesen oder selb­st ver­fassen, Du darf­st auch das Nav­i­ga­tion­sziel nicht während der Fahrt ein­tip­pen. Sog­ar, wenn Du nur das herun­terge­fal­l­ene Handy aufheben oder einen Anruf weg­drück­en möcht­est, kann es ein Bußgeld geben.

Das mag Dir über­trieben vorkom­men, doch schon ein kurz­er Blick auf Dein Navi kann bei Tem­po 100 auf der Auto­bahn bere­its zu lang sein: Eine Sekunde Ablenkung bedeuten hier 28 Meter Blind­fahrt – bei Tem­po 50 in der Stadt bist Du in ein­er Sekunde schon 14 Meter weit­er.

Mit diesen Bußgeldern wird das Handy am Steuer geahndet

Wenn Du von der Polizei dabei erwis­cht wirst wie Du mit dem Handy, Smart­phone oder einem anderen Gerät hantierst, während Du am Steuer sitzt, musst Du mit einem Bußgeld rech­nen:

  • Aut­o­fahrer, die am Steuer mit dem Handy in der Hand tele­fonieren oder ein anderes elek­tro­n­is­ches Gerät bedi­enen, wer­den mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssün­derkartei in Flens­burg bestraft.
  • Falls dabei andere Verkehrsteil­nehmer gefährdet wer­den, sind sog­ar 150 Euro, zwei Punk­te und außer­dem ein Monat Fahrver­bot als Strafe vorge­se­hen.
  • In der näch­sten Stufe steigt das Bußgeld auf 200 Euro in Verbindung mit zwei Punk­ten sowie einem Monat Fahrver­bot: Wenn es näm­lich zu ein­er Sachbeschädi­gung kommt, etwa durch einen Unfall.

Für Rad­fahrer gilt das Handy-Ver­bot übri­gens eben­falls. Wer auf dem Fahrrad mit dem Smart­phone in der Hand erwis­cht wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rech­nen – allerd­ings ohne Punkt in Flens­burg.

So ist die Nutzung vom Smartphone im Auto erlaubt

Es gibt enge Rah­menbe­din­gun­gen, unter denen Du Dein Smart­phone oder ein anderes elek­tro­n­is­ches Gerät auch als Aut­o­fahrer am Steuer nutzen darf­st. Diese Voraus­set­zun­gen müssen erfüllt sein:

  • Für die Bedi­enung darf­st Du das Handy, Smart­phone oder ein anderes Gerät nicht aufnehmen oder in der Hand hal­ten, während Du am Steuer sitzt. Es kann beispiel­sweise in ein­er geeigneten Hal­terung steck­en oder in ein­er Ablage liegen.
  • Mit Sprach­s­teuerung und Vor­lese­funk­tion darf­st Du Dein Smart­phone daher bedi­enen, denn dazu muss es nicht in die Hand genom­men wer­den. Mit ein­er Freis­prech­funk­tion kannst Du also auch während der Fahrt tele­fonieren, sofern es Dich nicht vom Verkehr ablenkt.
  • Nav­i­ga­tion­s­geräte oder auch die Infor­ma­tio­nen auf Mul­ti­me­dia-Dis­plays dür­fen genutzt wer­den, sofern nicht mehr als eine „kurze Blick­zuwen­dung” nötig ist, die den „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wet­ter­ver­hält­nis­sen” angepasst ist.
  • Das Handy und andere Geräte darf­st Du am Steuer übri­gens benutzen, wenn das Fahrzeug ste­ht und der Motor voll­ständig aus­geschal­tet ist. Die Start-Stopp-Automatik, die oft in neuen Autos ver­baut ist, zählt dabei nicht. Das bedeutet, die Handy-Nutzung ist an roten Ampeln ver­boten, auch wenn die Start-Stopp-Automatik den Motor kurzzeit­ig abschal­tet.

Ganz auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du Dein Smart­phone als Fahrer gar nicht benutzt. Wenn Du das Gerät zur Nav­i­ga­tion brauchst, soll­test Du das Ziel vor Fahrt­be­ginn eingeben und das Handy in ein­er Hal­terung in Deinem Sicht­bere­ich anbrin­gen.

Zusammenfassung – das geht und das geht nicht mit Handy im Auto

  • Ablenkung am Steuer ist eine der häu­fig­sten Unfal­lur­sachen.
  • Der Para­graf 23 StVO ver­bi­etet Aut­o­fahrern die Bedi­enung von elek­tro­n­is­chen Geräten.
  • Aus­nah­men sind die Benutzung über Sprach­s­teuerung und Vor­lese­funk­tion.
  • Navis dür­fen während der Fahrt nur kurz ange­se­hen wer­den.
  • Die Bußgelder fall­en inzwis­chen höher aus.

Hand aufs Herz: Hältst Du Dich ans Gesetz und lässt die Hände vom Smart­phone? Schal­test Du Dein Handy aus oder benutzt Du es zur Nav­i­ga­tion? Wir sind ges­pan­nt, was Du uns in den Kom­mentaren erzählst.

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