Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone WLAN-Dienstleistungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand Dem Kunden wird die Inanspruchnahme von Vodafone-WLAN-Dienstleistungen (VF WLAN/VF D2-Dienst) in Deutschland durch Vodafone D2 GmbH (VF D2) sowie im Ausland durch Vodafone Wireless LAN GmbH (VF WLAN) gemäß den nachfolgenden Bedingungen ermöglicht.
2. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag über den VF WLAN/VF D2-Dienst kommt durch automatische Einräumung der Nutzungsmöglichkeit zustande, sobald der Kunde sich nach Eingabe aller notwendigen Daten auf der jeweiligen Webseite von VF WLAN/VF D2 und des ihm per Kurzmitteilung oder auf anderen Wegen zugegangenen Passwortes im WLAN-System von VF WLAN/VF D2 identifiziert und per "Login" bestätigt hat.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden / System- und Installations-Voraussetzungen 3.1 Zur Nutzung des VF WLAN/VF D2-Dienstes muss der Kunde selbst die erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen bereitstellen, die er für die Verbindung zum Internet braucht, insbesondere einen WLAN-fähigen Laptop oder ein vergleichbares Endgerät.
3.2 Zusätzlich benötigt der Kunde zum Empfang des Passwortes per Kurzmitteilung ein Mobiltelefon nach dem GSM-Standard, welches bei der Vodafone D2 GmbH (VF D2) oder bei einem GSM-Roamingpartner von VF D2 eingebucht sein muss.
4. Leistungsumfang VF WLAN/VF D2 vermittelt dem Kunden über den VF WLAN/VF D2-Dienst den mobilen Zugang zum Internet unter Verwendung verschiedener geeigneter Endgeräte (Mobiltelefon, Laptop usw.).
4.1 VF WLAN/VF D2 erbringt ihre Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung von VF WLAN/VF D2 und wird von VF WLAN/VF D2 nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z. B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.
4.2 Ferner ist der Kunde berechtigt, WLAN-Dienstleistungen dritter WLAN-Anbieter zu nutzen, soweit VF WLAN/VF D2 mit den jeweiligen Anbietern entsprechende Verträge geschlossen hat (WLAN-Roaming). Der Umfang der WLAN-Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen WLAN-Anbieters.
4.3 VF WLAN/VF D2 ermöglicht dem Kunden, Entgelte für die Inanspruchnahme des VF WLAN/VF D2-Dienstes bargeldlos über die Mobilfunkrechnung des Mobilfunknetzbetreibers des Kunden abzurechnen, soweit es sich um VF D2 handelt oder VF WLAN über VF D2 mit dem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber des Kunden entsprechende Verträge geschlossen hat. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, den Dienst per Kreditkarte abzurechnen.
4.4 Die Nutzung von Vodafone W-LAN erfordert je nach Hotspot, dass eventuell vorhandene Voreinstellungen eines Proxies und einer sogenannten statischen IP-Adresse, welche den Zugang zu Vodafone W-LAN verhindern könnten, endgeräteseitig ausgeschaltet sind. Soweit dies erforderlich ist, werden die Serviceattribute des endgeräteseitig voreingestellten Proxies für den Zeitraum der Vodafone W-LAN-Nutzung automatisch überschrieben.
4.5 VF WLAN/VF D2 stellt dem Kunden für die Dauer der Nutzung des WLAN-Dienstes eine temporäre IP-Adresse zur Verfügung, welche gegebenenfalls aus dem Internet nicht erreichbar sein kann.
5. Verfügbarkeit Der Dienst VF WLAN/VF D2 wird von VF WLAN/VF D2 im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen oder Ausfallzeiten, die beim Mobilfunknetzbetreiber, beim Roaming-Mobilfunknetzbetreiber, beim Content-Provider des Kunden oder sonstigen Dritten, die der Kunde bei der Dienstenutzung einschaltet, auftreten, werden nicht auf die Störungs- bzw. Ausfallzeiten bei VF WLAN/VF D2 angerechnet.
Zeitweilige Störungen bei VF WLAN/VF D2 können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von VF WLAN/VF D2 oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des VF WLAN/VF D2-Dienstes erforderlich sind, ergeben. VF WLAN/VF D2 wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen bzw. Unterbrechungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
6.Verpflichtungen des Kunden 6.1 Der Kunde hat seine eigenen Daten regelmäßig zu sichern, um sich vor Datenverlust zu schützen.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, den Zugang zum sowie den VF WLAN/VF D2-Dienst selbst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen im Internet noch anderweitig missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen und nationale und internationale Urheberrechte zu beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden, unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte auf den VF WLAN/VF D2-Servern, insbesondere WWW-Server, shared anonymous FTP-Server (File Transfer Protocol) und E-Mail-Server, zu speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen;
- keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen von VF WLAN/VF D2 schädigen können;
- keine Viren, "trojanischen Pferde", "Junk-Mails", "Spams" oder nicht angeforderte E-Mail-Massensendungen anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern;
- keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der VF WLAN/VF D2-Server, des VF WLAN/VF D2-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können;
- VF WLAN/VF D2-Daten ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards der Protokollfamilie TCP/IP zu übermitteln.
7. Haftungsfreistellung von VF WLAN/VF D2 durch den Kunden 7.1 Der Kunde verpflichtet sich, VF WLAN/VF D2 von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in Ziffer 6.2 genannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.
7.2 Der Kunde ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zu VF WLAN/VF D2 voll verantwortlich. Er verpflichtet sich auch insoweit, VF WLAN/VF D2 von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
7.3 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.2, ist VF WLAN/VF D2 berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. VF WLAN/VF D2 ist insbesondere befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden für WLAN-Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren Servern und Systemen zu löschen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber VF WLAN/VF D2 auf Schadenersatz.
8. Haftung von VF WLAN/VF D2 8.1 VF WLAN/VF D2 haftet dem Kunden auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von VF WLAN/VF D2, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter - weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 12.800,00 Euro.
Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet VF WLAN/VF D2 der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem Betrag von 12.500,00 Euro je Nutzer, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10,25 Millionen Euro je schadenverursachendem Ereignis begrenzt ist; übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.1 gelten nicht für von VF WLAN/VF D2, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 VF WLAN/VF D2 haftet im Rahmen der Nutzung von VF WLAN/VF D2 bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten - sofern VF WLAN/VF D2 die Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat - nur für die Wiederbeschaffung von Daten. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung.
9. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung 9.1 VF WLAN/VF D2 speichert - vorbehaltlich Ziffer 9.2 - Verbindungsdaten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte bis zu 6 Monate nach Versendung der Rechnung.
9.2 Auf Verlangen des Kunden werden die Verbindungsdaten
a) vollständig bis zu 6 Monate nach Versendung der Rechnung/Ablauf des Rechnungszeitraums gespeichert oder
b) spätestens mit Versendung der Rechnung/Ablauf des Abrechnungs-zeitraums vollständig gelöscht. VF WLAN/VF D2 ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem eine Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt. Wurden Verbindungsdaten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder auf Kundenwunsch gelöscht, trifft VF WLAN/VF D2 keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er Mitbenutzer auf die Speicherung und Mitteilung der Verbindungsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
9.4 Nimmt der Kunde Dienstleistungen dritter WLAN-Netzbetreiber in Anspruch, werden seine Verbindungsdaten, soweit VF WLAN/VF D2 mit den jeweiligen WLAN-Betreibern entsprechende Verträge geschlossen hat (WLAN-Roaming), zum Zwecke der Abrechnung an die jeweiligen WLAN-Netzbetreiber weitergegeben. Für den Umgang mit diesen Daten gilt die jeweilige vertragliche Vereinbarung mit dem dritten WLAN-Netzbetreiber.
Stand: 11.05.2004