Vodafone E-Signatur

Die Vodafone Online-Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur

  • Zum Vorsteuerabzug geeignet
  • Abrechnung der Mobilfunk- und Festnetzdienstleistungen in elektronischer Form
  • Schnellerer Rechnungsdurchlauf
  • Hohe Prozess- und Datensicherheit
  • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen

Als Geschäftskunde können Sie bei Vodafone auf Papierrechnungen verzichten und stattdessen Vodafone
E-Signatur, die Online-Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur, nutzen. Die Abrechnung über die genutzten Mobilfunk- und Festnetzdienstleistungen steht im geschützten Bereich der Vodafone-Homepage zum Abruf bereit. Die Online-Rechnung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und lässt sich zum Vorsteuerabzug nutzen. Die elektronische Signatur des Rechnungsausstellers können Sie selbst prüfen oder von einem externen Dienstleister prüfen lassen.


Vorteile der Online-Rechnung Vodafone E-Signatur

Vodafone E-Signatur, die Online-Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur, bietet Geschäftskunden gegenüber der Papierrechnung folgende Vorteile:

  • Abruf der Online-Rechnung rund um die Uhr
  • E-Mail-Benachrichtigung über Rechnungseingang
  • Online-Rechnung als PDF abrufbar
  • alle Rechnungsinformationen als CSV-Datei zum Download
  • zum Vorsteuerabzug geeignet
  • keine Papierberge mehr
  • keine vollen Archive
  • schnellerer Rechnungsdurchlauf
  • geringere Kosten durch optimierte Prozesse
  • hohe Prozess- und Datensicherheit
  • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
  • nutzbar mit MeineRechnung, dem BusinessOnlinePortal sowie @Bill

Elektronische Signatur

Wenn Sie als Geschäftskunde Ihre Rechnungen zum Vorsteuerabzug nutzen und auf Papierrechnungen verzichten möchten, brauchen Sie zur Anerkennung durch das Finanzamt elektronische Rechnungen mit qualifizierter elektronischer Signatur. Dies ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Die Rahmenbedingungen sind im Signaturgesetz und in der Signaturverordnung verankert.

Die elektronische Rechnungssignatur sichert den Übertragungsweg der elektronischen Rechnung, indem sie Folgendes gewährleistet:

  • die einwandfreie Identifizierung des Rechnungsausstellers
  • die Prüfung der Unversehrtheit der Rechnungsdaten

Eventuelle Änderungen auf dem Übertragungsweg können so erkannt werden. Die elektronische Rechnungssignatur bestätigt aber nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung.

Die elektronische Signatur der Online-Rechnung von Vodafone können Sie selbst prüfen oder auf Wunsch kostenlos durch die crossgate AG prüfen lassen.

Details

So funktioniert die Online-Rechnung Vodafone E-Signatur

  1. Benachrichtigung
    Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald eine neue Online-Rechnung im Internet zur Verfügung steht.
  2. Rechnung online abrufen
    Die Online-Rechnung kann im geschützten Bereich der Vodafone-Homepage (MeinVodafone, BusinessOnlinePortal) oder per @Bill als PDF abgerufen werden.
  3. Elektronische Signatur prüfen
    Sie sind verpflichtet, vor dem Buchen der Rechnung die Signatur zu prüfen. Dazu können Sie einen externen Dienstleister, z. B. die crossgate AG, beauftragen oder die Prüfung selbst vornehmen.
  4. Archivieren
    Damit das Finanzamt die Verarbeitung des Rechnungseingangs nachvollziehen kann, müssen insbesondere folgende Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen archiviert werden: die elektronische Rechnung in elektronischer Form, die dazugehörige qualifizierte elektronische Signatur inklusive Signatur-Prüfschlüssel, der Prüfbericht der Signaturprüfung.
  5. Dokumentieren
    Die angewendeten Verfahren bei der Rechnungsbearbeitung vom Dateneingang bis zur Speicherung müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie im InfoDok 511.

Vodafone E-Signatur buchen

Die Online-Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie selbst in MeinVodafone, dem geschützten Bereich der Vodafone-Homepage buchen. Als Nutzer des Vodafone BusinessOnlinePortals füllen Sie bitte das entsprechende Zusatzformular (InfoDok 227) aus bzw. die Zusatzvereinbarung (InfoDok 394).

Detaillierte Buchungshinweise finden Sie im InfoDok 511.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Vodafone-Vertriebsbeauftragten oder das Vodafone-BusinessTeam.


  1. Was ist das Prinzip der elektronischen Signatur?
    Aus der Rechnung wird mittels kryptographischen Verfahren eine eindeutige Zeichenfolge (Hashwert) ermittelt. Diese Zeichenfolge wird mit dem privaten Schlüssel des Rechnungsausstellers verschlüsselt und gemeinsam mit der Rechnung als "Signatur" übermittelt.
  2. Wie erfolgt die Identifizierung des Rechnungsausstellers und wie werden Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung geprüft?
    Der Rechnungsempfänger entschlüsselt mit dem öffentlichen Schlüssel des Signierenden die Zeichenfolge (Hashwert) und vergleicht sie mit dem selbst erstellten Hashwert über die Rechnung. Stimmen beide Hashwerte überein, so ist die Rechnung authentisch und wurde während der Übertragung nicht verändert. Zusätzlich wird die Zertifikatsgültigkeit abgefragt.
    Dieser Vorgang wird als Signaturprüfung oder Verifikation bezeichnet und kann auch durch einen externen Dienstleister erfolgen.
  3. Signiert Vodafone die Rechnungen selbst?
    Nein, die Vodafone-Rechnungen werden durch die crossgate AG im Auftrag der Vodafone GmbH signiert. Der Gesetzgeber lässt es zu, damit einen externen Dienstleister zu beauftragen.
  4. Wie erkenne ich, dass Rechnungen elektronisch signiert sind?
    crossgate verwendet sogenannte eingebettete Signaturen, d. h., diese sind nicht sichtbar, aber trotzdem im Dokument enthalten. In MeineRechnung und im BusinessOnlinePortal sind signierte Rechnungsdateien mit dem Schloss-Symbol gekennzeichnet. Auf der Rechnung findet sich der Text: "Diese Rechnung ist qualifiziert elektronisch signiert und wurde auf elektronischem Weg übertragen."
  5. Ist sichergestellt, dass die von Vodafone signierten Rechnungen vom Finanzamt anerkannt werden?
    Die von Vodafone signierten Rechnungen erfüllen die jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen des Umsatzsteuer- und Signaturgesetzes. Zusätzlich muss der Rechnungsempfänger seinen Pflichten zur Signaturprüfung, Archivierung und Dokumentation nachkommen. Sprechen Sie dazu bei Bedarf Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Betriebsstättenfinanzamt an.



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